Wenn Ihnen eine SEO-Agentur sagt, Sie sollen die Dichte der Begriffe erhöhen, könnten Sie das Geld für diesen Dienstleister lieber für karitative Zwecke spenden. Suchmaschinenoptimierung funktioniert anders - und hier erfahren Sie, wie.
Search Engine Optimization, kurz SEO, ist noch nicht Legal-Tech. Sie ist trotzdem wichtig, wenn eine Kanzlei mit ihrem im Internet präsentierten Angebot auch tatsächlich aufgefunden werden möchte. Beschäftigen möchten sich die Partner der Sozietät jedoch in aller Regel nicht, die Website soll einfach gut performen, wie man so neudeutsch sagt. Das Thema soll also entweder der IT-ler übernehmen, der - das sei nur angemerkt – das nicht kann. Oder ein anderer Fee-Burner, in der Regel eine Agentur.
Davon gibt es viele – und leider ebenso viele, die SEO nicht so gut können, wie sie versprechen. Ein Indiz für mangelnde Aktualität bei diesem Thema ist, dass der Agentur-Profi der Kanzlei erklärt, bestimmte Schlüsselwörter müssten möglichst häufig in den Texten auf der Website vorkommen. Das ist der Moment, in dem sich jeder für Marketing zuständige Partner nach einer anderen Agentur umschauen sollte.
Ziel ist eine informative Website
Die Gründe dafür sind leicht nachzuvollziehen, wenn man verstanden hat, was SEO eigentlich ist. Es geht darum, die Inhalte auf einer Website für den User, also den Leser oder potenziellen Mandanten, zu optimieren. Das erreicht man jedoch nicht, indem man möglichst häufig und in allen möglichen männlichen und weiblichen Formen den Begriff "Anwalt" verwendet. Ziel muss vielmehr sein, dem Leser die Informationen zu liefern, die er im Internet sucht. Dafür müssten der Agentur tatsächlich auch Begriffe genannt werden, unter denen man im Internet gefunden werden will.
Die Zielgruppe der Anwälte sind die Mandanten. Die Familienrechtler unter ihnen sollten daher möglichst viele Informationen zu Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht etc. mitteilen. Die Immobilienanwälte die Unterschiede zwischen Asset- und Share-Deal, Bau- und Bauplanungsrecht, vielleicht noch Projektentwicklung u.ä. aus ihrem Fachbereich darstellen. Und die Gesellschaftsrechler die diversen Gesellschaftsformen sowie aktuelle Rechtsprechung etwa zur Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene erklären.
Die Frage zur Überprüfung der eigenen Inhalte muss dabei stets sein: Liefert der Inhalt meines Textes genug Informationen, damit der Leser auf meiner Seite alle Informationen findet und nicht nach wenigen Sekunden diese wieder verlässt?
Google kann messen - und tut es auch
Diese Notwendigkeit besteht, weil Google das Verhalten der User misst – so erschreckend, wie das klingen mag. Die Suchmaschine stellt automatisch fest, wie lange der Nutzer auf einer Website verbleibt und auch die Mausbewegungen werden erfasst.
Trifft die Website die Suchintention des Users, so steigt die Seite im Ranking bei Google weiter nach oben – bis sie es, wenn sie richtig gut gemacht ist, bis fast ganz oben in die Trefferliste bei Google geschafft hat. Aber auch nur fast - denn ganz oben stehen die Google-Werbeanzeigen, diese sind ein anderes Thema und in der Regel teuer erkauft.
Top-Ranking ohne Treffer beim Suchbegriff
Dementsprechend können die relevanten Begriffe eines Rechtsgebietes natürlich regelmäßig auf den Website-Texten vorkommen. Allerdings geht es dabei nicht um die Häufigkeit der Nennung, sondern ausschließlich um die Qualität der Inhalte. Tatsächlich kann ein Text sogar dann gut im Google-Ranking abscheiden, wenn der eingegebene Suchbegriff selbst überhaupt nicht vorkommt.
Das gilt allerdings nicht für stark umkämpfte Suchbegriffe oder Wortkombinationen wie etwa "Anwalt in Köln". Da sollten die Schlüsselwörter schon fallen. Doch das eigentliche Ziel muss immer sein, dass der Leser in dem Beitrag alle relevanten Informationen auf der Website findet und die Seite nicht wechseln muss, um sich weitergehend zu informieren. Da fallen die Wörter "Anwalt" und "Köln" wohl von allein.
Fazit: Die Geschichte mit der Häufigkeit der Schlagworte stimmt nicht mehr, sie hat keine positive Auswirkung auf das Ranking der Seite. Von dieser Fehlinformation bleibt daher nur die Essenz: Je besser der Artikel der Suchintention des Lesers gerecht wird, desto besser ist die Sichtbarkeit, also die Auffindbarkeit, im Internet. Wer gut abschneiden will bei Google, der sollte gute Texte schreiben. Wenn der Mandant in dem Artikel alles findet, was er sucht, steigt das Ranking von ganz alleine.
Für alle Interessierten: Derzeit findet zum Beispiel ein experimenteller SEO-Contest statt. Suchmaschinenoptimierer müssen versuchen, das Keyword "Siebtlingsgeburt " innerhalb von 14 Tagen bei Google auf Platz 1 zu ranken.
Tanja Podolski, Ranking in der Suchmaschine: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24885 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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