Bundesjustizminister Buschmann kündigt auf dem Anwaltstag die Erhöhung von Anwaltsgebühren an. LTO liegt der Referentenentwurf vor. Die Gebühren sollen um 6 bis 9 Prozent steigen. Auch andere juristische Berufsgruppen profitieren.
Die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums steigen. Im, LTO vorliegenden, Referentenentwurf wird dies vor allem mit einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonstigen Sachkosten sowie höheren Ausgaben für die Gehälter der Kanzleimitarbeiter begründet. "Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sind die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen", heißt es im Entwurf. Zuletzt waren die Gebühren zum 1. Januar 2021 erhöht worden.
Neben der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sollen auch die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Die Honorare für Notare nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) soll nur punktuell steigen.
Festgebühren steigen um 9 Prozent, Wertgebühren um 6 Prozent
Nach dem Gesetzentwurf habe sich für die Erhöhung als Maßstab die allgemeine Einkommensentwicklung etabliert. Dies zugrunde gelegt, schlussfolgert der Entwurf, dass Wertgebühren, also solche, die sich an der Höhe des Streitwerts oder Gegenstandswerts berechnen, durchschnittlich um 6 Prozent, Festgebühren um 9 Prozent steigen sollen. Denn was die Wertgebühren angeht, würden Anwälte ohnehin schon von der Inflation profitieren. Diese führt dazu, dass über höhere Summen gestritten wird, womit wegen der Orientierung der Gebühr am "Wert" auch höhere Gebühren anfallen.
LTO hat anhand der neuen Vergütungstabelle für Wertgebühren nachschaut und nachgerechnet. Bei einer Regel-Geschäftsgebühr von 1,3 würden bei einem Gegenstandswert von 2.000 Euro künftig 228,80 Euro statt wie aktuell 215,80 Euro gesetzliche Gebühr anfallen. Bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro wären es 847,60 Euro statt aktuell 798,20 Euro und bei einem Gegenstandswert von 20.000 Euro würden künftig 1.133,60 Euro anstatt bisher 1068,60 Euro anfallen. Jeweils knapp über 6 Prozent Steigerung.
Auch Gerichtskosten steigen
Die gute Neuigkeit für juristische Berufsträger hat naturgemäß zur Kehrseite, dass Rechtssuchende tiefer in die Tasche greifen müssen. Hinzu kommt, dass auch die Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten nach oben angepasst werden. Der Gesetzentwurf begründet dies damit, dass mit den höheren Gebühren auch höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden seien.
Insgesamt soll mit der Erhöhung ein sachgerechter Ausgleich zwischen der berechtigten Forderung der Anwaltschaft und dem Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger an einer qualitativ hochwertigen, aber gleichzeitig für sie erschwinglichen, anwaltlichen Beratung hergestellt werden. Neben dem rein finanziellen Aspekt sei dabei aus Mandantensicht auch zu bedenken, dass ein angemessenes und auskömmliches Vergütungsniveau erst die Voraussetzung dafür schaffe, dass Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen auch in strukturschwachen Regionen anbieten könnten.
Sollte der Gesetzentwurf die Ressortabstimmung passieren, wird sich anschließend der Deutsche Bundestag mit ihm beschäftigen.
Danach wird es darauf ankommen, wie sich die Länder, auf deren Haushalte sich die Gebührenerhöhungen auswirken, zu dem Entwurf verhalten. Die letzte Anpassung zum Jahr 2021 passierte den Bundesrat erst nach erheblichen Zugeständnissen seitens des Bundes. Allerdings deutete Bundesjustizminister Marco Buschmann am Donnerstag auf dem Anwaltstag in Bielefeld an, dass bereits im Vorfeld erfolgsversprechende Gespräche mit den Ländern stattgefunden hätten.*
*Passus von der Redaktion am 08.06.2024 um 8:39 Uhr ergänzt.
hs/fz/LTO-Redaktion
* Redaktionell angepasste Formulierung zum Steigen der Notargebühren.
LTO liegt Referentenentwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54724 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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