Die Debatte um privaten Waffenbesitz veranschaulicht in den USA seit Jahren, wie Interessengruppen die Auslegung des Rechts beeinflussen. Sogar Bürgerrechtler werden für ihre Zwecke vereinnahmt, schildert Arne Koltermann.
Wer sich in den vergangenen Monaten mit den Demonstrationen von Black Lives Matter gegen Polizeigewalt und die Proteste weißer Militanter dagegen beschäftigt hat, mag sich ob der Präsenz von offen zur Schau gestellten Schusswaffen verwundert die Augen reiben. Bereits im April hatten sich schwerbewaffnete Anhänger der Gruppe Michigan United for Liberty in den Parlamentssitz des Bundesstaates in Lansing begeben, um gegen Ausgangsbeschränkungen zu protestieren – Gouverneurin Whitmer hatte sie verhängt, um die Ausbreitung des Sars-2-Virus zu verlangsamen. Ein afroamerikanischer Abgeordneter begab sich nur noch mit schusssicherer Weste an seinen Arbeitsplatz. Demokratische Mandatsträger forderten ein Verbot von Schusswaffen auf dem Gelände.
Es erscheint zunächst erstaunlich, dass man in der Öffentlichkeit überhaupt Schusswaffen tragen darf. Aber auch deren privater Besitz sorgt für Diskussionen. Ihre massive Präsenz im amerikanischen Alltag hat weltweit immer wieder für Aufsehen gesorgt, meist nach Amokläufen und Massakern - an einer Grundschule in Sandy Hook, einer von Schwarzen besuchten Kirche in Charleston, einem Einkaufszentrum in El Paso, einem Schwulenclub in Orlando; um nur die bekanntesten Ereignisse der letzten Jahre zu nennen.
Allein das an Besuchern eines Open-Air-Konzerts in Las Vegas begangene Massaker eines Mannes aus einem Hotelzimmer heraus forderte 58 Tote und 869 Verletzte - begangen mit 14 teils zu automatischen Gewehren verbundenen Waffen, unter Verbrauch von 1.057 Schuss Munition. In 2017, dem letzten Jahr, aus dem Ergebnisse vorliegen, verzeichnete das Nationale Zentrum für Gesundheitsstatistik fast 40.000 Tote durch Schusswaffen, wobei 23.854 auf Suizide entfielen.
Recht auf Waffenbesitz verfassungsrechtlich garantiert?
Warum jemand andere Menschen ermordet, ist kaum damit zu erklären, dass er eine Schusswaffe besitzt. Aber der Zugang zu Waffen ist ein wichtiger Faktor dafür, ob Gewalt ausagiert wird. Nach einer Studie aus dem New England Journal for Medicine ist die Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung um das 4,8-fache erhöht, wenn er oder sie im Haushalt Zugang zu einer Schusswaffe hat. Daher erklingt seit Jahren der Ruf nach strengerer Waffenregulierung. Doch die legislativen Einflussmöglichkeiten sind begrenzt. Denn mit dem Urteil im Fall Heller v. District of Columbia hat der Supreme Court 2008 entschieden, dass der zweite Verfassungszusatz Einzelpersonen das Recht auf privaten Waffenbesitz verleiht. Der Autor Frank Smyth untersucht in seinem Buch "NRA – The Unauthorised History" nun, wie es einer Interessengruppe, der National Rifle Association (NRA), gelang, vermittels geschickter PR-Arbeit sowohl die öffentliche Meinung als auch die Auslegung des Rechts zu beeinflussen.
Der Wortlaut des zweiten Verfassungszusatzes ("Second Amendment") aus dem Jahr 1791 klingt kryptisch: Da eine gut geordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht verletzt werden ("A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed")
Zunächst erstaunt die Bezugnahme auf die Miliz, die ein davon isoliertes Recht zu konterkarieren scheint. Man könnte darin eine Zweckbestimmung sehen - als Betonung eines auf die Gemeinschaft gerichteten Rechts, um für den Fall der Fälle effektive Landesverteidigung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte der gemeinschaftsstiftende, staatsbürgerliche Aspekt betont werden.
Vorbild Bill of Rights von 1689
Der zweite Verfassungszusatz war dem Artikel VII der englischen Bill of Rights von 1689 entlehnt. Dabei hatte das imperiale England seine Streitkräfte schon seit der Zeit Elisabeth I. weg vom Milizsystem und hin zu einer stehenden Armee entwickelt. In den noch jungen Vereinigten Staaten hielt man die Miliz aber noch für geboten. Eine stehende Armee des Bundes schien geeignet, die Souveränität der Einzelstaaten zu gefährden. Die Landesverteidigung der USA mit ihrer hochgerüsteten Berufsarmee bringt zwar niemand mehr mit dem Second Amendment in Verbindung. Doch es lohnt, sich zu gegenwärtigen, dass das zu Zeiten der Gründerväter anders war.
Der Supreme Court entschied 1990 im Fall United States v. Verdugo-Urquirdez bezüglich des vierten Verfassungszusatzes, dass "The People" nicht nur auf das Volk in seiner Gesamtheit Bezug nimmt, sondern Einzelnen Rechte verleiht. Umstrittener sind aber der Besitz und das Tragen von Waffen ("to keep and bear arms"). Wer einen Milizbezug annimmt, verweist darauf, dass ihre Mitglieder die Waffen zu Hause aufbewahrten. Folgerichtig erscheint dann, dass es sich um militärische Waffen handeln muss. Dies setzte der Supreme Court noch 1939 im Fall United States v. Miller voraus. Miller und sein Kompagnon waren bei der Überquerung einer Staatengrenze mit einer abgesägten Schrotflinte erwischt worden. Miller berief sich nun auf den zweiten Verfassungszusatz. Die Richter befanden, der Besitz einer abgesägten Schrotflinte sei schon deshalb nicht geschützt, weil es sich nicht um eine zur Landesverteidigung nützliche militärische Waffe handle. Das Gericht nahm dabei umfangreich auf die Entstehungsgeschichte Bezug.
Die Gründerväter beim Verfassen der Artikel zu erforschen, das haben sich später die Originalisten auf die Fahnen geschrieben. Die Vertreter dieser konservativen Auslegungslehre um den 2016 verstorbenen Antonin Scalia (Mentor der von Trump nominierten und schließlich auch gewählten Amy Coney Barrett) gingen bei der Ausforschung des gesetzgeberischen Willens in der Waffenfrage äußerst selektiv vor – und ließen maßgebliche Dokumente unberücksichtigt.
Erfolgreiches Lobbying der NRA
Diesen Schluss legt jedenfalls der Jurist Patrick J. Charles in einem Buch über den Zweiten Verfassungszusatz und seine historischen Quellen nahe. Seit der Verabschiedung des Second Amendment 1791 hat es Verfechter des individuellen Rechtes fern des Miliz-Bezuges gegeben. Doch es dauerte über zwei Jahrhunderte, bis diese Ansicht mehrheitsfähig wurde – um 2008 auch vom Supreme Court übernommen zu werden, in einer von den konservativen Richtern getragenen 5:4-Entscheidung.
Die Verdrängung des Milizbezuges ist auch der Bemühungen der NRA geschuldet, die mit effektiver Öffentlichkeitsarbeit zu einem Stimmungswandel beitrug und Kontakte zu Rechtswissenschaftlern knüpfte. Noch 1959 sprachen sich 75 Prozent der Amerikaner für strenge Waffenregulierung aus, inzwischen hat sich die Stimmung gedreht. Smyth beschreibt, wie wichtig es für die NRA ist, die Waffenbesitzer als bedrohte Spezies zu zeichnen. Kaum etwas wäre für sie abträglicher als ein dauerhaftes Sicherheitsgefühl; nichts lässt die Kassen schriller klingeln als die Angst vor einem Bürgerkrieg. Smith & Wesson konnte seinen Umsatz im zweiten Quartal 2020 mehr als verdoppeln. Auch europäische Hersteller wie Glock oder SIG Sauer nehmen auf die Legislative Einfluss.
Einst eher mit Fokus auf Sportschützen und Jäger, ist die NRA seit jeher eine von Weißen dominierte Organisation. Doch auch afroamerikanische Gruppen von den Black Panther in den Sechzigerjahren bis dieser Tage Black Lives Matter haben das Besitzen und Tragen von Waffen propagiert - nicht zuletzt zur Verteidigung gegen Polizeigewalt. Sofern es opportun erscheint, reitet auch die NRA als Speerspitze eines Gun Rights Movement die Bürgerrechtswelle. Jedes Jahr gedenkt man Martin Luther Kings, dem in Alabama einst eine Waffenlizenz verweigert wurde.
Schusswaffenkontrolle rassistisch?
Denn "einen bösen Mann mit einer Waffe hält nur ein guter Mann mit einer Waffe auf". Der Verweis auf die angeblich "rassistische Geschichte der Schusswaffenkontrolle" ist zwar ebenso weit hergeholt wie die Legende, die Gründung der NRA habe sich dem Wunsch nach wirksamer Unterstützung ehemaliger Sklaven gegen den Ku Klux Klan zu verdanken. Es stimmt aber, dass sich Afroamerikaner in den Südstaaten nach Ende des Bürgerkriegs zum Schutz vor Rachepogromen von Weißen bewaffneten.
Der Supreme Court hob 1875 im Fall United States v. Cruikshank die Verurteilung des KKK-nahen Anführers eines Mobs auf. Er könne nach einem Gesetz in Louisiana nicht dafür verurteilt werden, die zur Verteidigung der lokalen Verwaltung versammelten Levi Nelson und Alexander Tillman (beide waren beim Colfax-Massaker wie bis zu 100 andere Afroamerikaner von dem Mob ermordet worden) ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben - darunter auch die aus dem Second Amendment. Denn verfassungsmäßige Rechte hätten die beiden nur gegen eine Bundesinstanz durchsetzen können. Auch im Fall Presser v. Illinois 1886 beschieden die Richter, der zweite Verfassungszusatz schütze Waffenbesitzer zwar vor Einschränkungen durch die Bundesregierung, lasse den Einzelstaaten aber freie Hand.
Anleihen bei der Bürgerrechtsbewegung
Auch strategisch nahmen die Waffenverfechter Anleihen bei der Bürgerrechtsbewegung – wie deren Anwalt und spätere Bundesrichter Thurgood Marshall zu Zeiten der Rassentrennung suchte man gezielt nach Menschen, die den Weg durch die Instanzen bestritten, um einschränkende Gesetzgebung zu Fall zu bringen.
So finanzierte das konservative Cato Institute die Klage des Security-Mannes Dick Heller gegen den Firearms Control Regulations Act in Washington D.C. Der Supreme Court stand dort vor der Frage: Können Einzelstaaten oder noch kleinere Einheiten wie Bezirke und Gemeinden den Waffenbesitz beschränkende Gesetze erlassen? Nein, entschied der Supreme Court in Heller, der Zweite Verfassungszusatz gewähre jeder Person das Recht darauf, eine Waffe zu tragen. In einem Minderheitsvotum merkte Richter Breyer an, die Founding Fathers hätten kein Recht von Privatleuten auf Waffen im Sinn gehabt.
Das Second Amendment gestattet auch das Tragen von Schusswaffen auf Bundesebene, so der Supreme Court 2010 in McDonald v. Chicago. Er erklärte damit ein für Chicago seit 1972 geltendes Waffenverbot für verfassungswidrig. Strengere Sicherheitsprüfungen scheinen dennoch weiter möglich, sofern der gesetzgeberische Wille dazu besteht. Doch die Schlacht um das Ob scheint beim Recht auf privaten Waffenbesitz geschlagen. Auch unter der Ägide eines US-Präsidenten Joe Biden dürfte sich daran nichts ändern.
Der Autor Arne Koltermann ist Volljurist und auch als freier Journalist und Filmkritiker tätig.
Waffenrecht in den USA: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43657 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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