Angeführt wird die Top 10 dieser Woche mit einem Beitrag zum juristischen Faible für Regel-Ausnahme-Konstellationen, die sich schon einmal bis ins sechste Glied fortsetzen können. Ebenfalls mit dabei: Rückblick auf ein Anwaltsleben, Rücksicht mit religiösen Gefühlen, Rückzahlung von Casino-Gewinnen und Rückkehr der UFC ins deutsche Fernsehen.
10. Edathy-Prozess: Staatsanwalt lehnt Einstellung gegen Geldauflage ab
Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Einstellung des Kinderpornografie-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten gegen Geldauflage ab. Das teilte das LG Verden am Freitag mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Edathy hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dem Verfahren auf diesem Weg zu entgehen.
9. "Je suis Charlie" als Wortmarke angemeldet: Kommerzialisierte Katastrophe?
In den Beneluxstaaten versucht ein Belgier, "Je suis Charlie" als Wortmarke anzumelden. Der Slogan, mit dem Menschen nach dem Anschlag auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo weltweit ihre Solidarität ausdrückten, soll nun verschiedenste Waren von Verpackungsmaterial über Kleidungsstücke bis Telekommunikation zieren können. Kann das Markenrecht einen unheilvollen Trend stoppen?
8. VG München kippt Ausstrahlungsverbot: Ultimate Fighting Championship darf gezeigt werden
Das Sendeverbote für Formate der UFC durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ist rechtswidrig. Nach einer Pressemitteilung der Kampfsportorganisation hält das VG München die betroffenen Sendungen weder für sittlich fragwürdig noch für jugendgefährdend. Die Einstufung von Mixed Martial Arts als Sport sei nachvollziehbar.
7. Breitensport in Deutschland: Der Mindestlohn bedroht die Amateurvereine
Der Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2015, verzichten kann man im Grunde nicht. Betrifft er auch tausende Spieler, Trainer und Helfer, die sich in Deutschlands Sportclubs engagieren? Ihnen allen 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen, würde für viele Vereine das Aus bedeuten. Sebastian Scheffzek erklärt, wem die Clubs den Mindestlohn zahlen müssen und wie sie sich absichern sollten.
6. Erste Verurteilung wegen bloßer Teilnahme an Online-Glücksspiel: Wie gewonnen, so zerronnen
Unglück im Glück: Ein Deutscher gewinnt zunächst einen sechsstelligen Betrag im Online-Casino – und muss dann nicht nur auf diesen verzichten, sondern noch eine Geldstrafe draufzahlen. Ein Urteil des AG München pönalisiert erstmals die bloße Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel. Hendrik Schöttle sieht damit eine neue Stufe im Streit um das Glücksspielmonopol erreicht.
5. Rückblick auf ein Anwaltsleben: "Der Partnertrack ist steil und schmal geworden"
Der Litigation-Experte Gerd Lembke ist seit 25 Jahren Partner bei White & Case und deren Vorgängerkanzleien. Mit LTO spricht er darüber, wie das Smartphone die Rechtsberatung beschleunigt hat, warum Gerichtsprozesse trotzdem länger dauern, und ob es früher tatsächlich leichter war, Partner einer Großkanzlei zu werden.
4. Rückblick auf 2014: 11 wichtige Urteile für Verbraucher
Auch 2014 gab es Urteile, die alle Juristen kennen sollten. Auch wer tagsüber M&A-Deals abwickelt, wird von Freunden und Familie schließlich gern nach überteuerten Kreditgebühren, dem richtigen Verhalten bei ebay oder dem teuren Geschenk an die Mittlerweile-Ex gefragt. Das und mehr Recht im Alltag gibt es im ersten Teil unserer gemeinsam mit der Redaktion von Rechtipps.de entwickelten Übersicht.
3. Eckpunkte zur Stellung der Syndikusanwälte: Befreiung von der Rentenversicherung wieder möglich
Das seit langem erwartete 14-Punkte-Papier zur Neuregelung des Rechts der Unternehmensjuristen, das Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag vorgestellt hat, erteilt der Doppelberufstheorie eine Absage, enthält ein Zulassungsmodell und macht den Verbleib der Syndici im Versorgungswerk möglich. Eine erste, recht begeisterte Analyse von Martin W. Huff.
2. Strafbare "Gotteslästerung": Schützt nicht religiöse Gefühle
Zwei Tage nach dem Anschlag auf "Charlie Hebdo" dauern die weltweiten Solidaritätserklärungen mit den Karikaturisten an. Die Medien betonen - jetzt erst recht - die Freiheit der Kunst bis hin zur Blasphemie. Und entdecken dabei die deutsche Strafbarkeit der "Beschimpfung von Bekenntnissen". Die Norm ist seit jeher umstritten. Ein Skandal aber ist ihre Existenz nun wirklich nicht, meint Pia Lorenz.
1. Juristenlogik: Etwas anderes gilt, wenn …
Jahrelang dachten alle, der für Juristen charakteristischste Satzanfang sei "Es kommt darauf an…" Falsch gedacht. Eine südamerikanische Studie von Computerlinguisten hat schon 2011 gezeigt, dass man Volljuristen verlässlich identifizieren kann, indem man die Häufigkeit von "Etwas anderes gilt, wenn…" in ihren Äußerungen nachzählt. Roland Schimmel findet das gar nicht überraschend.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Rückblick, Rücksicht, Rückkehr, Rückzahlung . In: Legal Tribune Online, 17.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14401/ (abgerufen am: 22.07.2024 )
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