Vergangene Woche war viel los: Ein nackter Protest im Kölner Dom wurde nicht nur teuer für die Femen-Aktivistin, sondern bereitete so manchem Messdiener schlaflose Nächte. Außerdem wissen wir jetzt, dass ein Jurist auch erfolgreich Müsli verkaufen kann und dass Richter vielleicht zu wenig verdienen. Und ein Anwalt hat das verloren, was er wohl nie hätte bekommen dürfen: Seine Zulassung.
10. Europäische Freihandelsabkommen: Heute noch in den Medien, morgen schon vor Gericht
Seit vielen Monaten hagelt es Kritik an den Abkommen TTIP und CETA. Zum Teil ist sie berechtigt. Doch kritische Medienberichte vermischen sie mit nachweislich fehlerhaften Darstellungen. Nun werden sich EuGH und BVerfG mit der Thematik befassen. Das wird die Diskussionen versachlichen und sich vermutlich als Segen für die Abkommen erweisen, meint Jörn Griebel.
9. Nackt im Kölner Dom protestiert: AG Köln verurteilt Femen-Aktivistin zu Geldstrafe
Die Studentin, die letztes Jahr während der Weihnachtsmesse auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, wurde nun wegen Störung der Religionsausübung verurteilt. Das Gericht sprach von einer "kaum zu überbietenden" Störung.
8. BVerwG zu Weisungsbefugnissen: Beamte müssen sich von Privaten nichts sagen lassen
In Baden-Württemberg liegt die Bewährungs- und Gerichtshilfe seit 2007 in privater Hand, nachdem das Land die Aufgaben an eine gemeinnützige GmbH übertragen hat. Beamtete Kräfte unterliegen aber grundsätzlich nicht deren Weisungen, entschied jetzt das BVerwG.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14032 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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