Vergangene Woche wurde in Texas die 500. Todesstrafe seit Ende des Moratoriums 1976 vollstreckt. Andrew Hammel hat zehn Jahre als Strafverteidiger für Menschen im Todestrakt des Bundesstaates gearbeitet. Mit LTO spricht er über seine Erfahrungen aus jener Zeit – und darüber, wie weit es mit der moralischen Überlegenheit Deutschlands wirklich her ist.
LTO: Herr Professor Hammel, in Texas wurden seit 1976 500 Menschen hingerichtet. Der Bundestaat mit den zweitmeisten Exekutionen, Virginia, kommt mit 110 gerade mal auf ein gutes Fünftel. Wie erklärt sich dieser fragwürdige Rekord?
Hammel: Zunächst ist Texas mit ca. 26 Millionen Einwohnern ein sehr bevölkerungsreicher Bundesstaat, was die Anzahl an Todesurteilen pro Kopf etwas relativiert. Vor allem aber ist die Bevölkerung dort überwiegend konservativ und pro Todesstrafe. Politiker und auch Richter – die in Texas vom Volk gewählt werden – treten mit Wahlversprechen an, die ihnen möglichst viele Stimmen sichern, und dazu gehört ein resolutes Vorgehen gegen Straftäter.
LTO: Welche praktischen Konsequenzen hat das?
Hammel: Die wesentliche Konsequenz ist, dass Texas ein außerordentlich durchsetzungsfähiges System zur Vollstreckung der Todesstrafe entwickelt hat. Das schlägt sich bereits in den maßgeblichen prozessualen Vorschriften nieder, mehr aber noch in deren praktischer Anwendung. Oftmals erlauben Gesetze einen gewissen Spielraum bei der Auslegung, und dieser Spielraum wird zu Ungunsten der Angeklagten verwendet. Besonders in den 80er und 90er Jahren haben viele Richter in ihrer Entscheidungsfindung eine unverkennbar politische Linie verfolgt und sind den rechtlichen Gesuchen von zum Tode verurteilten Straftätern mit regelrecht unverhohlener Feindseligkeit gegenübergetreten.
"In der Gesellschaft genießt man keinen guten Stand"
LTO: Unterscheidet sich die Lage in anderen Bundesstaaten deutlich?
Hammel: Absolut. Nehmen Sie zum Vergleich Kalifornien. Dort sitzen zur Zeit etwa 700 Menschen im Todestrakt, aber nur die wenigsten davon werden tatsächlich hingerichtet werden, weil es dort eine hervorragende Vereinigung staatlich finanzierter und hochgradig spezialisierter Strafverteidiger für diese Fälle gibt. In Texas hingegen wurden die Pflichtverteidigungsmandate bis vor kurzem beinahe nach dem Zufallsprinzip vergeben. Gerade in den kleineren, ländlicheren Bezirken kam es nicht selten vor, dass das Gericht den örtlichen Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt, der wenig Erfahrung im Strafrecht und gar keine bei Kapitaldelikten hat, mit der Verteidigung in einem Mordverfahren betraut hat.
Diese Missstände haben in jüngerer Vergangenheit etwas abgenommen, weil Vereinigungen wie das Gulf Regional Advocacy Center und der Texas Defender Service sie über lange Jahre hinweg immer wieder publik gemacht und angeprangert haben, aber auch heute ist Texas noch immer einer der vollstreckungsfreundlichsten Staaten.
LTO: Wie war es für Sie persönlich, in einem solchen System als Verteidiger zu arbeiten?
Hammel: Nun, es werden einem schon sehr viele Steine in den Weg gelegt. Da die Todeskandidaten praktisch nie in der Lage sind, für ihre Anwaltskosten selbst aufzukommen, finanziert diese der Staat. Über die Bewilligung entscheidet der Richter, vor dem auch das Verfahren stattfindet – und der, wie gesagt, oftmals überzeugter Anhänger der Todesstrafe ist. Dadurch kommt es häufig vor, dass Verteidigungsmaßnahmen als mutwillig und nicht ersatzfähig deklariert werden, und die Anwälte nur die Hälfte oder noch weniger ihres eigentlichen Honorars erhalten – und das dann um viele Wochen verspätet.
Auch in der Gesellschaft genießt man in Texas keinen guten Stand, wenn man den Leuten erzählt, dass man Vergewaltiger und Mörder vertritt. Letztlich ist das also ein guter Weg, um arm und unbeliebt zu werden.
"Exekution Unschuldiger empfinden auch Befürworter als erschreckend"
LTO: Gab es einmal einen Fall, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass der hingerichtete Straftäter unschuldig war?
Hammel: Einen Fall, bei dem dies mit absoluter Sicherheit – etwa durch einen DNA-Test – nachgewiesen werden konnte, hat es bisher noch nicht gegeben. Es gibt aber mehrere, in denen es hochgradig wahrscheinlich ist. Das beste Beispiel ist wohl Cameron Todd Willingham, der auf Grund eines Sachverständigengutachtens für schuldig befunden wurde, sein Haus inklusive seiner darin befindlichen Kinder niedergebrannt zu haben.
Nach seiner Exekution hat sich das ursprüngliche Gutachten in weiteren Untersuchungen jedoch als völlig unbrauchbar und höchstwahrscheinlich falsch erwiesen. Die Aufklärung gestaltet sich aber schwierig, weil Texas' Gouverneur, Rick Perry, die Ermittlungen behindert und versucht, die zuständigen Kommissionen mit seinen eigenen Anhängern zu besetzen.
LTO: Sorgen solche Fälle denn für eine Debatte über die Todesstrafe?
Hammel: Absolut. Außerdem gibt es ja eine erhebliche Zahl von Verurteilten, die nachträglich freigesprochen werden und ihrem Tod somit um Haaresbreite entkommen. Dass ein Unschuldiger exekutiert werden könnte, empfinden natürlich auch Befürworter der Todesstrafe als erschreckend.
Der Gouverneur von Illinois – übrigens ein konservativer Republikaner – hat sie abgeschafft, weil es nach seiner Einschätzung nur eine Frage der Zeit war, bis genau dies passieren würde. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Leute wie Antonin Scalia, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, die ganz offen sagen, dass Fehler nun einmal hin und wieder vorkommen und man damit ganz einfach leben – beziehungsweise sterben – müsse.
US-Strafverteidiger über seine Arbeit im Todestrakt: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9086 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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