24 getestete Adventskalender enthielten Mineralölbestände, neun davon sogar besonders kritische Stoffe. Diese können krebserregend sein, befanden die Tester von Stiftung Warentest. Für die Produzenten der Kalender bedeutet das herbe Umsatzausfälle, sie drohen zu klagen. Das können sie aber auch gleich bleiben lassen, meint Roland Schimmel.
Es war Ende November, als die Stiftung Warentest die Türchen zweier Dutzend Adventskalender vorab testete. Das Ergebnis ist für die Käufer beunruhigend, für die Hersteller dagegen ziemlich unerfreulich. Neun Kalender teils bekannter und auchhochpreisiger Hersteller enthalten Rückstände von Mineralölen, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.
Während ein Hersteller nach Angaben von Stiftung Warentest die Konsequenz gezogen hat, sein Produkt aus dem Handel zu nehmen lassen andere nun die Möglichkeit prüfen, gegen die Tester gerichtlich vorzugehen.
Angesichts der nicht eben geringen Umsatzausfälle, deren behauptete Höhe zwischen mehreren hunderttausend Euro und Millionenbeträgen schwankt, liegt der Gedanke nahe - zumal auch die Hersteller unbelasteter Produkte die schlagartige Zurückhaltung der Käufer zu spüren bekamen.
Schlechte Aussichten gegen Warentest-freundliche Rechtsprechung
Indes stehen die Aussichten nicht gut. Die Stiftung Warentest wird seit ihrer Gründung im Jahr 1964 immer wieder gerichtlich in Anspruch genommen. Bislang ist es keinem Unternehmen gelungen, Schadensersatz zu erstreiten. Angesichts dieser beeindruckenden Bilanz ist die Stiftung bürgerlichen Rechts vor Gericht ein Angstgegner.
Das liegt im Wesentlichen daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seit 1975 in stabiler Rechtsprechung die Kriterien für die Zulässigkeit wertender Äußerungen in Warentests recht testerfreundlich festgelegt hat.
Der den Rechtsstreitigkeiten immer wieder zugrundeliegende Konflikt liegt auf der Hand: Für die produktherstellenden oder dienstleistenden Unternehmen sind die Folgen einer absolut oder auch nur relativ schlechten Bewertung meist unmittelbar spürbar. Sie beginnen beim Imageverlust und gehen bis zu messbaren Umsatzeinbußen.
Da die von der Bundesrepublik errichtete Stiftung Warentest nicht auf Werbung angewiesen ist, kommt ihren Test hohes Verbrauchervertrauen zu; die Reichweite ihrer Aussagen war schon zu Zeiten der alleinigen Druckausgabe groß und hat sich durch das Internet eher noch vergrößert.
Regelmäßig sind daher die betroffenen Unternehmen einerseits daran interessiert, dass die Testergebnisse nicht weiter verbreitet werden, andererseits begehren sie Schadensersatz in Geld für entgehenden Gewinn aus dem Produktverkauf.
Roland Schimmel, Warnung vor Mineralöl in Adventskalendern: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7792 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag