Während der Gesetzentwurf zu internationalen Handelskammern noch unterwegs ist, haben die Kölner schon mal geprobt: Vor der 38. Zivilkammer des LG fand im Rahmen eines Modellversuchs die erste mündliche Verhandlung in englischer Sprache statt. Alle Beteiligten zogen nun eine positive Bilanz. Aber der Plan hat auch Schwachstellen, meinten Richter und Anwälte.
Es hörte sich noch sehr ungewöhnlich an, was am 24. November 2011 vor der 38. Zivilkammer des Landgerichts Köln (LG, Az. 38 O 1/11) geschah. Da führte die Vorsitzende Richterin Dr. Sabine Grobecker in fließendem Englisch in den Sach- und Streitstand über die Details eines Vertrags zwischen einem deutschen und einem englischen Unternehmen ein. Auch die Parteien und ihre Anwälte verhandelten weiter auf Englisch. Nur das Protokoll und der geschlossene Vergleich mussten noch in deutscher Sprache abgefasst werden.
Möglich war diese erste Verhandlung in der Gerichtssprache Englisch beim Landgericht mitten im Rheinland durch einen Modellversuch. Seit Anfang 2010 ist es im Bezirk des OLG Köln im Einverständnis der Parteien möglich, im Rahmen der geltenden Vorschriften (§§ 184, 195 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG) in englischer Sprache zu verhandeln.
Die Geschäftsverteilungspläne Landgerichte Köln, Bonn und Aachen sehen seitdem spezielle Kammern vor, in denen alle Richter sehr gut die englische Sprache beherrschen. Nachdem Ende 2010 das LG Bonn den Anfang machte, wurde jetzt das erste Verfahren in Köln abgeschlossen. Auch in Aachen ist ein Rechtsstreit anhängig.
Die perfekte Mischung: Deutsche Gerichte, englische Sprache
Jetzt berichteten in einem Pressegespräch in Köln alle Beteiligten über ihre Erfahrungen mit dem Verfahren. Es war ein typischer Fall aus dem Wirtschaftsrecht, der verhandelt wurde. Es ging um einen Vertrag über Dienstleistungen zwischen einer englischen Firma und der deutschen Tochter eines weltweiten Unternehmens.
Nach dem Ende der Laufzeit des in englischer Sprache abgefassten Vertrags gab es Streit um das Honorar. Nachdem schon die außergerichtliche Korrespondenz in Englisch stattfand, entschieden sich beide Parteien und ihre Anwälte dafür, nicht ein Schiedsverfahren durchzuführen, sondern ein staatliches Gericht anzurufen und dort in Englisch zu verhandeln. "Die deutschen Gerichte, dies habe ich meiner Partei verdeutlichen können, arbeiten auf hohem Niveau und entscheiden im internationalen Vergleich sehr zügig", erläuterte Anwalt Dr. Jürgen Hoffmann aus Bonn, der das klagende Unternehmen vertrat. "Ein Ende des Verfahrens nach acht Monaten seit Klageeinreichung im Wirtschaftsrecht zeigt, wie gut der Rechtsstandort Deutschland ist".
Auch Dr. Christof Siefahrt, Beklagtenanwalt aus Köln, habe seiner Mandantin rasch verdeutlichen können, dass es sinnvoll sei, auf allseitigen den Wunsch in Köln in einer allen Beteiligten geläufigen Sprache zu verhandeln. Die Erfahrungen seien sehr positiv gewesen.
Schon ganz gut, aber noch nicht gut genug
Alle lobten den Modellversuch. Doch er geht ihnen nicht weit genug, wie auch Anwalt Dr. Christoph Hack aus dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln bestätigte. "Das Verhandeln in englischer Sprache ist ein erster Schritt, aber sinnvoll ist auf jeden Fall auch, dass Schriftsätze in englischer Sprache möglich sind", meinte er. Diese Auffassung fand die Zustimmung der Richter. "Es ist ein Sprachenbruch, wenn die Korrespondenz in Englisch geführt wird, aber plötzlich Schriftsätze auf Deutsch verfasst wurden", sagte auch die Vorsitzende Richterin, der es lieber gewesen wäre, alles in Englisch zu lesen.
Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig geblieben. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen" ist auf dem Weg. Im Rahmen einer großen Anhörung im Rechtsausschuss am 9. November war das Vorhaben insgesamt positiv aufgenommen worden.
Zwei Punkte, so der Kölner Rechtsprofessor Hanns Prütting, seien jedoch kritisiert worden: Der Bundesgerichtshof sehe sich auf längere Zeit nicht in der Lage, in Englisch zu verhandeln. Außerdem wird gefragt, warum solche Verfahren nicht vor einer normalen Zivilkammer verhandelt werden sollen, sondern vor einer Kammer für Handelssachen.
Diese besteht immer nur aus einem Berufsrichter und zwei Handelsrichtern und ist nicht mit drei Berufsrichtern besetzt. "Mir war in der Beratung der Austausch mit meinen Kollegen sehr wichtig", meinte Richterin Grobecker dazu, "gerade wenn es um Formulierungen und Begriffe geht, die Kammer ist hier besser als ein Einzelrichter".
Insgesamt plädierten die Anwälte, unterstützt von Anwaltskammer und Anwaltsverein dafür, bei der Formulierung von Verträgen viel mehr als bisher die Anwendung deutschen Rechts vor deutschen Gerichten zu vereinbaren verbunden mit der Möglichkeit, die Verhandlung in englischer Sprache zu führen. Am besten sei es natürlich, wenn man solche Klauseln nicht brauche, sondern sich Probleme gütlich regeln ließen. Dies sei auch ein Grund dafür, warum es in Köln, Bonn und Aachen erst so wenige Verfahren gegeben hat.
Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen.
Mehr auf LTO.de:
Justiz: Gerichtssprache Englisch?
Strafprozess: Die Schöffin, die nicht Deutsch sprach
Richterliche Überzeugungsbildung: "Die Suche nach der Wahrheit wäre naiv"
Martin W. Huff, Modellprojekt in NRW: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4931 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag