Nach dem Skandal um den Verkauf von Klausurlösungen ist man im niedersächsischen Justizministerium mit der Aufarbeitung beschäftigt: Die Examensklausuren für den April wurden kurzfristig ausgetauscht, die Arbeiten seit 2011 werden durch ein Sonderprüfungsteam systematisch durchkämmt. Auch das System zur Geheimhaltung wird überprüft - dabei gleicht es schon heute einem Hochsicherheitstrakt.
Der Fall von Jörg L., dem niedersächsischen Richter und Referatsleiter im dortigen Landesjustizprüfungsamt (LJPA), der Informationen zu Klausuren des Staatsexamens an Prüflinge verkauft haben soll, sorgt bundesweit für Aufsehen.
Das erklärt sich zum einen sicherlich aus der filmreifen Inszenierung von L.s Festnahme: In einem Hotel in Mailand, in Begleitung einer jungen Frau und auf der Flucht vor der Polizei, mit 30.000 Euro und einer geladenen Waffe im Gepäck. Das ist das schreiende Gegenteil der vertrockneten Lebensunlust, die man üblicherweise mit dem juristischen Prüfungswesen assoziiert.
Doch es gibt einen weiteren Grund: Was Jörg L. getan hat, ist ausgesprochen selten, nicht nur in den farbigen Details, sondern ganz grundsätzlich. "Das ist ein absoluter Einzelfall", zitiert die dpa den Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes. In 34 Jahren Amtszeit könne er sich an keine derartige Situation erinnern.
Auch in anderen Bundesländern bleibt ein Durchsickern von Examensinformationen die absolute Ausnahme: Berlin schrieb etwa 2007 Schlagzeilen, weil dort ein Richter Klausurthemen vorab bekannt gegeben haben soll, wobei nur drei Klausuren betroffen und die Informationen vergleichsweise vage waren. In Niedersachsen war bereits im Frühjahr 2013 wegen möglicher Indiskretionen ermittelt worden, der Verdacht ließ sich damals aber nicht erhärten.
Dass Informationen über die Aufgaben im Staatsexamen nur ausgesprochen selten nach außen dringen, liegt wohl auch an dem rigiden System, mit dem ihre Geheimhaltung (eigentlich) sichergestellt wird, und welches das niedersächsische Justizministerium auf Anfrage von LTO erläutert hat.
Einzige Schwachstelle: Der Mensch
Die Examensklausuren und Aktenvorträge würden von insgesamt sieben hauptamtlichen Prüfern etwa drei Monate im Voraus erstellt. Eine Woche, bevor sie an die einzelnen Klausurstandorte verschickt würden, prüfe der zuständige Referatsleiter, ehemals also Jörg L., die Aufgaben und gebe sie zur Vervielfältigung frei. Dabei sei L. vor allem für die Klausuren des Ersten Staatsexamens zuständig gewesen, habe aber auch Einsicht in jene des Zweiten nehmen können.
Die Speicherung erfolge ausschließlich in verschlüsselten Ordnern. Sofern die Beamten die Sachverhalte mitnehmen wollten, stünden ihnen hierfür ebenfalls verschlüsselte Laptops zur Verfügung. Selbst der Drucker, mit dem die Klausuren vervielfältigt werden, sei eigens gesichert: Er stehe in einem gesonderten Raum, zu dem nur ein kleiner Personenkreis Zutritt habe. Außerdem sei er bewusst nicht ans Netz angeschlossen. Die Klausuren würden mittels USB-Sticks angeliefert, die gleichfalls verschlüsselt seien.
Kurzum: Das ganze System gleicht einem Hochsicherheitstrakt, dessen einzige potenzielle Schwachstelle die Menschen sind, die in ihm verkehren. Und auch unter diesen treffen die Landesjustizprüfungsämter meist eine strenge Auswahl: Als hauptberufliche Prüfer werden oft Richter abgeordnet, die sich über Jahre bewährt haben und durch gute Leistungen aufgefallen sind - also nicht gerade Kandidaten, denen man hohe kriminelle Energie zutraut.
Zehntausende Klausuren müssen geprüft werden
Überprüfen will man das System trotzdem, doch gegenwärtig hat man in Niedersachsen dringlichere Sorgen: Alle Examina seit Eintritt von Jörg L. im Jahr 2011 sollen untersucht werden, so Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel am Mittwoch gegenüber der dpa, "es geht nichts anders." Geprüft werden müssten etwa 2.000 Examina. Damit hat die Behörde eine herkulische Aufgabe vor sich: Selbst wenn man pro Examen "nur" sechs Klausuren (entsprechend dem Pensum in der Ersten Juristischen Staatsprüfung) veranschlagt, müssten 18.000 Arbeiten gesichtet werden. Hierzu hat die Behörde ein zwölfköpfiges Sonderteam eingesetzt, fertig sein will sie bis zum Sommer.
Ohne ein Geständnis von L. wird die volle Tragweite des Skandals wohl erst im Zuge dieser Überprüfung klar werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht man im LJPA aber nur von Einzelfällen aus. Weitgehend bekannt war die Möglichkeit zum Lösungskauf jedenfalls nicht: Ein niedersächsischer Referendar gab gegenüber LTO an, dass der Name von Jörg L. zwar geläufig gewesen sei, aber dass weder er selbst noch irgendjemand aus seinem Bekanntenkreis von der Möglichkeit gewusst habe, sich bei ihm Informationen über die Prüfungen zu verschaffen. Die Kandidaten, die im April ins Examen gehen, hätten zudem ein Schreiben vom LJPA erhalten, wonach sämtliche Klausuren kurzfristig ausgetauscht worden seien.
Damit dürften Schummeleien zumindest für die Zukunft ausgeschlossen sein. Frühere Examina, die nachweislich in Kenntnis der Musterlösung geschrieben wurden, würden nachträglich als Täuschungsversuche gewertet, so das Landesjustizprüfungsamt.
Eine Sperre ist im Gesetz hingegen nicht vorgesehen - sofern es sich also um den ersten Versuch gehandelt habe, könnten die Betroffenen ihr Examen erneut angehen. Im Falle eines Verbesserungsversuchs blieben sie wohl sogar Volljuristen.
Constantin Baron van Lijnden, Verkauf von Examenslösungen in Niedersachsen: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11572 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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