Anstatt vor staatliche Gerichte zieht es manche streng gläubigen Muslime auch in Deutschland lieber zum "Friedensrichter" ihres Vertrauens. Die Gefahr einer Paralleljustiz ist real und muss stärker diskutiert werden, meint die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş. Im LTO-Interview erklärt sie, warum das Problem schwer zu greifen ist, wie man es aber dennoch lösen könnte.
LTO: Frau Ateş, Sie nehmen vom 2. bis 4. April am 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar teil und sprechen zum Thema "Scharia: Parallele Gesellschaft, eigene Justiz?". Wie verbreitet ist diese Paralleljustiz in Deutschland?
Ateş: Das ist schwer zu beantworten, weil wir hierzu keine gesicherten Daten haben. Dieser Bereich liegt weiter im Dunkeln als etwa die Zwangsheirat oder Ehrenmorde, zu denen es Aussagen der Betroffenen gibt. Bei der Paralleljustiz handelt es sich um stark abgeschottete Milieus, in die man als Außenstehender kaum Einblick erhält. Wir haben es da mit Clans zu tun, die ihre Angelegenheiten privat regeln, ohne dass etwas nach Außen dringt.
Was man aber sagen kann: Dieses Phänomen beeinflusst unsere Justiz jedenfalls so sehr, dass wir uns schon dafür interessieren sollten. Straftaten oder familienrechtliche Angelegenheiten, die eigentlich vor staatliche Gerichte gehören, werden stattdessen außerhalb unseres Rechtssystems verhandelt. Das ist eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat.
LTO: Welche Personengruppen nehmen diese Möglichkeit in Anspruch – und warum?
Ateş: Es handelt sich um strenggläubige Menschen, die sich dem deutschen Rechtsstaat entziehen wollen. Grund hierfür ist ihr religiöses Verständnis, wonach es neben dem islamischen Recht kein anderes Gesetz geben darf. Also sind sie auch nur bereit, sich islamischem Recht zu unterwerfen.
"Man muss sich das vorstellen wie in einer Talkrunde"
LTO: Die Urteile werden von sogenannten "Friedensrichtern" gefällt. Wie muss man sich den Ablauf etwa eines Strafverfahrens vorstellen?
Ateş: Das ist am ehesten mit dem Gespräch in einer Talkrunde oder bei einer Mediation vergleichbar. Man sitzt in lockerer Atmosphäre zusammen und bespricht das Problem, soweit die Situation es zulässt. Hierbei nimmt der Friedensrichter nicht etwa die Rolle eines vorsitzenden Richters ein, sondern die eines weisen Gläubigen, der Ratschläge erteilt. Am Ende steht aber ein Urteil, an das sich die Beteiligten halten.
LTO: Und was sind das für Urteile? Für Körperverletzungen etwa soll es feste Sätze je nach Art der Verletzung geben. Das klingt ein wenig mittelalterlich.
Ateş: Das ist aber die Praxis. Man muss sehen, dass es das eine geschriebene Gesetz im islamischen Recht nicht gibt. Stattdessen existiert eine Vielzahl von Anweisungen, die teilweise aus dem Koran stammen, mehrheitlich aus den Hadithen. Die Strafen fallen auch je nach Land unterschiedlich aus. Die einen hacken die Hände ab, die anderen geben Peitschenhiebe. In Deutschland werden die Täter zu Ausgleichszahlungen verurteilt. So ist zum Beispiel für einen Diebstahl ein bestimmter Geldbetrag zu zahlen.
LTO: Und diese Sätze legt jeder Friedensrichter selbst fest?
Ateş: Ja. Diese "Tarife" können in Köln völlig anders ausfallen als etwa in Bremen oder Berlin. Hierbei achtet der Friedensrichter auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse seines Milieus, das Gericht passt sich also den örtlichen Realitäten an. Übrigens kommt es nicht ausschließlich zu Geldleistungen. Möglich ist auch, dass jemand verpflichtet wird, dem anderen Geschenke zu machen, etwa Autos oder Fernseher.
"Tötungsdelikte landen nicht beim Friedensrichter"
LTO: Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht werden Straftäter, deren Taten durch den islamischen Glauben motiviert sind, härter bestraft als solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Trägt dies möglicherweise zu dem Entstehen einer solchen Paralleljustiz bei?
Ateş: Dass etwa Ehrenmörder härter bestraft werden als andere Mörder kann ich nicht bestätigen. Zumal es erst kürzlich wieder eine gerichtliche Entscheidung gegeben hat zu einem Afghanen, der seine schwangere Frau getötet haben soll (LG Wiesbaden, Urt. V. 24.03.2014, Az. 2 Ks – 2234 Js 1018/13, Anm. d. Red.). Seine kulturelle Herkunft hat das Gericht im Rahmen der Schuld berücksichtigt. So haben Gerichte schon vor 20 Jahren entschieden.
Es ist allerdings festzustellen, dass es in den letzten Jahren eine Entwicklung gegeben hat. Heute ist man jedenfalls gesellschaftlich so weit, dass man sagt: Es darf keinen kulturellen Bonus, aber auch keinen Malus für Ehrenmörder geben. Wer hier geboren und aufgewachsen ist, muss das wissen. Übrigens hat die Türkei die Privilegierung für Ehrenmorde selbst unlängst aus dem Strafrecht verbannt.
Dass dies Auswirkungen auf die Entwicklung der Paralleljustiz hat, schließe ich aus. Denn eines will ich klarstellen: Ehrenmorde sind kaum Thema in der Paralleljustiz. Insgesamt werden Tötungsdelikte selten verhandelt. So sieht es jedenfalls aktuell nach außen aus. Das liegt daran, dass bei Tötungsdelikten die Tat an sich meist nicht verschleiert werden kann. Aber es wird Einfluss auf Zeugen genommen. Mitunter kann ein anderer als Täter den Kopf hinhalten. Damit wird die Tat der Justiz nicht entzogen, aber der oder die wahren Täter bleiben unberührt. Bei anderen Delikten hingegen gelangen die Fälle erst gar nicht vor ein deutsches Gericht.
Ulf Nadarzinski, Scharia-Gerichte in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11527 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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