Eine 80-jährige Saarländerin will ihre Sparkasse dazu verpflichten, in ihren Formularen nicht nur von "Kunden", sondern auch von "Kundinnen" zu sprechen. In der Politik ist man geteilter Meinung, nun entscheidet der BGH.
Marlies Krämer sieht sich von ihrer Sparkasse Saarbrücken ungerecht behandelt. Weil dort in den Formularen nur von "Kunden" und "Kontoinhabern" die Rede ist, würden Frauen diskriminiert, findet die 80-jährige Feministin aus dem Saarland. Nun hat sie die Sache bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen, wo am Dienstag verhandelt wurde. Die rein männliche Anrede verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung, argumentiert sie: "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin."
Mit ihrem Versuch, die Sparkasse zur Verwendung der weiblichen Anrede zu verpflichten, blieb sie in den Vorinstanzen erfolglos und legte deshalb Revision beim BGH ein (Az. VI ZR 143/17). Das Landgericht (LG) Saarbrücken sah es wie die beklagte Sparkasse: Schwierige Texte würden durch die Verwendung beider Geschlechter nur noch komplizierter. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.
Eine Auffassung, die der Deutschen Juristinnenbund (DJB) nicht teilt: "Frauen sind gut ausgebildet, verdienen ihr eigenes Geld und sind nicht nur die Anhängsel ihrer Männer", so die Präsidentin des DJB, Maria Wersig. Die Bezeichnung "Kontoinhaber" sei seit 1958 überholt, denn seitdem können Frauen ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnen.
Für die DJB-Präsidentin ist es überdies "ein Armutszeugnis, wenn Frauen sprachliche Anerkennung erst einklagen müssen". Die Sprache, so Wersig, sei schließlich "ein Spiegel gesellschaftlicher Strukturen und damit auch ein Ausdruck von hergebrachten Hierarchien". Kämen Frauen in Sprache nicht vor, würden damit Realitäten geschaffen oder zementiert. "Wer denkt denn an eine Frau, wenn es z.B. 'der Bankdirektor' heißt", fragt Wersig.
Kreditwirtschaft favorisiert "generisches Maskulinum"
Unterdessen verweist die Interessenvertretung Deutsche Kreditwirtschaft in einer Erklärung darauf, dass die Institute ihre Kunden "in Wort und Schrift grundsätzlich geschlechtsspezifisch ansprechen", wie auch im Fall von Frau Krämer.
Nach Auffassung der Kreditwirtschaft sollte es dabei dann aber auch sein Bewenden haben. Wie "Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen, der Gesetzgeber und die Rechtsprechung" verwende man in Formularen das "geschlechtsneutrale generische Maskulinum". Nach Ansicht der Banker soll es dabei bleiben.
Eine Regelung, die künftig neben dem männlichen auch das weibliche Geschlecht aufführe, würde laut Branchenvertretern ohnehin zu kurz greifen und der aktuellen geschlechtersoziologischen Diskussion nicht mehr gerecht werden: "Es gibt Ansichten, die von einer zweistelligen Zahl von Geschlechtsidentitäten ausgehen. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht das 'dritte Geschlecht' anerkannt" heißt es in einer Erklärung, die der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV) am Tag der BGH-Verhandlung LTO übermittelte.
DJB: Einstellung aus dem letzten Jahrtausend
Für den DJB ist dies ein "Scheinargument". Im Gespräch mit LTO richtete Präsidentin Wersig deutliche Worte an die Adresse der Banken: "Mit Verweis auf andere Diskriminierungsformen werden Veränderungen abgelehnt. Das ist eine Einstellung aus dem letzten Jahrtausend. Die Überwindung einseitiger Sprache ist überfällig. Der Einwand der Vielfalt der Geschlechter ist kein Argument für die Beibehaltung des Status Quo, sondern spricht dafür, jetzt Lösungen zu finden, die alle Geschlechter einschließen", so Wersig.
Das "Generische Maskulinum" sei überdies nicht geeignet, dass "Frauen im Rechts- und Geschäftsverkehr sprachlich als solche erkennbar bleiben". Dem DJB zufolge zeige die linguistische Forschung, "dass die Verwendung des Generischen Maskulinums nicht geschlechtsneutral aufgefasst wird". Vielmehr bewirke es, dass Frauen gedanklich in einem geringeren Maße bedacht und einbezogen würden.
Vertreter politischer Parteien beurteilen den Streit in Karlsruhe unterschiedlich: Die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Bauer, hält "eine Genderisierung von Formularen und Vordrucken für nicht zwingend notwendig", um das für ihre Partei "wichtige Ziel" der Gleichstellung zu erreichen: Weitaus wichtiger sei "eine Gleichbehandlung im Sinne gleicher Chancen beispielsweise in der beruflichen Verwirklichung sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so die Bundestagsabgeordnete zu LTO. Sie würde sich "die Bank nicht danach auswählen, ob ich als Kundin oder Kunde bezeichnet werde, sondern nach den Leistungen und Konditionen."
Grüne: Bankgewerbe droht "heftiger Schluckauf"
Der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Gerhard Schick, hofft hingegen auf einen Erfolg der Klägerin in Karlsruhe und gibt sich optimistisch: "Im Jahre 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister einzuführen ist. Ich bin zuversichtlich, dass der BGH hinter dieses Urteil nicht zurückfällt. Auch wenn es im oft konservativen Bankgewerbe heftigen Schluckauf geben wird: Frauen müssen auch in der Sprache wahrnehmbar als Kundinnen angesprochen werden. Alles andere überzeugt nicht."
Dem schloss sich auch Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion an: "Frauen werden in Gesprächen und persönlichen Briefen von den Sparkassen selbstverständlich auch als Kundinnen angesprochen. Dies sollte nun endlich auch mit der gleichen Selbstverständlichkeit für die Formulare gelten. Die rein männlichen Bezeichnungen in den Bankformularen sind schlicht und ergreifend überholt."
Marlies Krämer hat in der Vergangenheit schon wiederholt als engagierte Vorkämpferin für Frauenrechte von sich reden gemacht: So verzichtete sie in den 1990er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als Frau unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs - davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
Ob sie nun wieder Erfolg haben wird, ist nach der mündlichen Verhandlung vom Dienstag weiter offen. Der BGH wird sein Urteil am 13. März 2018 verkünden.
Mit Material von dpa
Hasso Suliak, Verhandlung vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27117 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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