Mit der Durchsuchung der "Spiegel"-Redaktion, die am Abend des 26. Oktober 1962 begann und sich über Wochen hinzog, die Verhaftung Augsteins wegen Landesverrats, schließlich das juristische Nachspiel bis zum Bundesverfassungsgericht – die Affäre gilt als Beginn einer neuen Epoche der freien Presse in Deutschland. Sympathie wecken nur ein gefallener BGH-Richter und ein strenger Verkehrspolizist, findet Martin Rath.
Am Morgen des 29. April 1958 bog der BMW des Bundesministers der Verteidigung in die Einfahrt zum Palais Schaumburg, dem Sitz des Bundeskanzlers in Bonn, obwohl der Verkehrspolizist Siegfried Hahlbohm die – ohnehin verbotene – Durchfahrt nicht freigegeben hatte. Am frühen Nachmittag ließ der Minister sein Fahrzeug neben dem Polizisten halten, examinierte Hahlbohm, ob er eine Anzeige gegen den Chauffeur beabsichtige, gab an, dass der Fahrer auf Weisung des Ministers die Durchfahrt erzwungen habe und drohte damit, den Beamten von der prominenten Verkehrskreuzung vor dem Sitz des Bundeskanzlers entfernen zu lassen.
Im September 1958 berichtete der "Spiegel" davon, dass der Bonner Staatsanwaltschaft eine Anzahl von Vorstrafen des Ministerfahrers bekannt seien und der Bundesverteidigungsminister, der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß (1915-1988) gegen den Polizisten Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gestellt habe.
1950er-, 1960er-Jahre: Verrat an jeder Straßenecke
Vor Gericht zu verantworten hatte sich der Verkehrspolizist im Herbst 1962 aber nicht wegen eines angeblichen Verkehrsdelikts. Hahlbohm wurde unter anderem Geheimnisverrat nach § 353 b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen: Er habe dem Hamburger Nachrichtenmagazin die Vorstrafen des Strauß-Chauffeurs bekannt gemacht und dies unter Eid geleugnet.
Auch im Vorfeld der "Spiegel-Affäre" taucht der Fall Hahlbohm wieder auf. Angesichts der seinerzeit bekannten Schwäche der Bundeswehr im Bereich konventioneller Rüstung – die unter dubiosen Umständen angeschafften Abfangjäger des Typs "Starfighter" sollten bis 1984 über 100 Piloten das Leben kosten, die Mannschaftsstärke der Bundeswehrdivisionen blieb unter Niveau – griff das Magazin den Verteidigungsminister am 5. April 1961 frontal an.
Unter dem Titel "Der Endkampf" wurden Strauß – der als Nachfolger des greisen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (1876-1967) im Gespräch war – gravierende Charaktermängel vorgeworfen: Sich gegenüber dem Bonner Verkehrspolizisten aufgespielt zu haben, galt dem Magazin als ähnlich bösartig wie Strauß‘ Bemühen, die konventionellen Schwächen der Bundeswehr durch Atomsprengkörper einer "nuklearen Artillerie" ausgleichen zu wollen.
Konventionelle Bundeswehrschwäche und Atomrüstungsphantasien
Am 10. Oktober 1962 brachte der "Spiegel" unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" einen relativ detaillierten Artikel über die Schwächen der Bundeswehr im Bereich der konventionellen Rüstung und Logistik. Gemessen am moralischen Großangriff auf Franz Josef Strauß' Charakterfehler und Atomkriegsphantasien anderthalb Jahre zuvor mochte dieser Artikel der Redaktion harmlos erscheinen.
Das militärische Planspiel "Fallex 62" hatte namentlich extreme Schwächen des Sanitätswesens herausgestellt. Der deutschen Truppe war sozusagen "NATO-amtlich" attestiert worden, nur "bedingt abwehrbereit" zu sein, statt "voll angriffstauglich" – ein Zustand, den das Grundgesetz (GG) für die deutsche Truppe eigentlich wohl auch nicht vorsieht.
Die Regierung Adenauer hatte bereits in der Affäre Schmeißer/Blankenhorn gezeigt, dass sie ihre Interessen gegenüber dem Nachrichtenmagazin gegebenenfalls mit juristischen Mitteln durchsetzen würde. So wurden nun nach dem Artikel vom 10. Oktober 1962 nicht – wie es zu erwarten wäre – primär interne Ermittlungen innerhalb des Verteidigungsministeriums aufgenommen, um zu klären, wie die vertraulichen Informationen über das desaströse Planspiel "Fallex 62" nach außen gedrungen waren.
Ausufernder Durchsuchungsbeschluss, von der U-Haft ganz zu schweigen
Welches Bild die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen den "Spiegel" nun abgaben, ist sehr präsent – der zweiten Geburt des Nachrichtenmagazins als ein "Sturmgeschütz der Demokratie" wird schließlich im Zehnjahresturnus gedacht. Neben dem Haftbefehl gegen Rudolf Augstein und den verantwortlichen Redakteur Conrad Ahlers wurde am 23. Oktober 1962 auch der folgende Durchsuchungsbefehl gegen Augstein erlassen:
"In dem Ermittlungsverfahren gegen den Verlagsleiter Rudolf Augstein, Hamburg 1, Speersort 1, wegen Verdachts des Landesverrats wird auf Antrag des Generalbundesanwalts beim BGH die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume des Beschuldigten sowie sämtlicher Geschäftsräume in Hamburg und Bonn und seines Archivs und die Beschlagnahme der bei dieser Durchsuchung vorgefundenen Beweismittel und Gegenstände, die der Einziehung unterliegen, angeordnet."
Der weite Umfang des Durchsuchungsbefehls auf alles, was sich irgendwo in der Redaktion befinden mochte, führte dazu, dass die Redaktionsräume über vier Wochen in Beschlag genommen wurden, die Produktion weiterer Hefte erschwert und nur durch die Hilfe anderer Hamburger Medienunternehmen möglich blieb. Der Augstein-Biograf Ulrich Greiwe ("Augstein. Ein gewisses Doppelleben") sieht darin – wie viele linksliberale Beobachter des Jahres 1962 – einen "Vernichtungsangriff" auf das kritische Magazin.
Wunder-Gutachten
Indes finden sich auch Hinweise darauf, dass die Juristen im beschaulichen Karlsruhe keine Vorstellung von den Produktionsbedingungen, beispielsweise vom Umfang eines Medienarchivs hatten. Erwartet wurde wohl, eine Geheimakte mit den einschlägigen brisanten Informationen bei Augsteins unterm Sofa zu finden. Es mag auch sein, dass es einem schlechten Archivwesen im Verteidigungsministerium zu verdanken war, dass ein Gutachten des Ministerialbeamten Heinrich Wunder die Frage des Generalbundesanwalts bejahte, ob der "Spiegel"-Artikel überhaupt einen Geheimnisverrat beinhalte: Aus der Sicht der professionell arbeitenden Journalisten hatte der Artikel ja nur geringen Neuigkeitswert – war "langweilig" – denn die mangelnde Kampftauglichkeit der Bundeswehr war in vielen Details bereits publik.
Fehlendes Wissen darüber, was an vermeintlichen "Geheimnissen" bereits veröffentlicht war, erlaubte dem Gutachter Dr. Wunder sein harsches Verdikt. So heißt es beispielsweise, die publik gemachte Entscheidung der US-Politik, deutsche Verbände nicht mit dem "Atomgranatenwerfer Davy Crockett" auszustatten, decke "der Sowjetunion eindeutig auf, daß sie für absehbare Zeit mit dieser Waffe nur im Abschnitt von US-Verbänden zu rechnen braucht."
Martin Rath, Journalisten vor Gericht (Teil 3): . In: Legal Tribune Online, 28.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7405 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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