Beschwerden über Postzustellung im OLG-Bezirk Hamm

Nach­teile für Exa­mens­kan­di­daten in der münd­li­chen Prü­fung?

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Schuld an Verzögerungen bei der Postzustellung im OLG-Bezirk Hamm soll der Dienstleister sein. In einem aktuellen WDR-Bericht melden sich Jurastudenten zu Wort und sprechen von Benachteiligung hinsichtlich ihrer mündlichen Prüfung.

Gerichtssprecher Martin Brandt war am Montag bemüht, die Wogen etwas zu glätten, die ein WDR-Bericht über die Postzustellung im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in der vergangenen Woche verursacht hatte. "Anwälte und Jura-Studenten beschweren sich über Probleme bei der Gerichtspost", heißt es im Bericht auf der Website des Senders, der u. a. Studenten zu Wort kommen lässt, die ihre Ladung zur mündlichen Examensprüfung später als üblich erhalten haben sollen. Auch der Vorsitzende des Dortmunder Anwalt- und Notarvereins berichtet darin über Unmut unter den im Bezirk ansässigen Anwälten, die wegen ihrer täglichen Arbeit mit Fristen besonders auf eine pünktliche Zustellung angewiesen sind.

Brandt betonte nun auf LTO-Nachfrage, dass es sich um Einzelfälle handele. Hunderttausenden versendeten Briefen innerhalb des OLG-Bezirks im Monat stünde eine Reklamationszahl von 20-60 Fällen im selben Zeitraum gegenüber, wie man vom Dienstleister Postcon erfahren habe. Über die Gesamtzahl an Verspätungen sowie die durchschnittliche Verspätungsdauer habe man keine Erkenntnisse. Insbesondere im Fall von Examenskandidaten hielten sich die Nachteile durch die offenbar in einigen Fällen um wenige Tage verspätete Zustellung in Grenzen. "Kandidaten wissen in der Regel mindestens einen Monat vorher, wann ihr Prüfungstermin ist", stellte Brandt klar. Den Termin erführen die Prüflinge, nachdem er ihnen früher ebenfalls per Post mitgeteilt wurde, inzwischen online.

Das Schreiben, welches Angaben zu den Noten der schriftlichen Prüfung nebst Zusammensetzung der Kommission für die mündliche Prüfung enthält, müsse nach dem in NRW geltenden Juristenausbildungsgesetz (JAG) spätestens zwei Wochen vor der Prüfung versandt werden, so Brandt. Dabei zähle ausdrücklich die Aufgabe zur Post. Gleichwohl sei man sich der besonderen Stresssituation der Examenskandiaten bewusst, weshalb die Schreiben in aller Regel drei Wochen im Voraus aufgegeben und im Falle von Verzögerungen "als Service" des Justizprüfungsamtes noch einmal per E-Mail versendet würden.

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Neue Ausschreibung: Offenbar wieder Postcon als Dienstleister

Die Beschwerden haben offenbar zu kritischen Nachfragen seitens des OLG gegenüber dem bisherigen Dienstleister geführt. Sofern so etwas vorkomme, würden Gespräche über die Qualität der Dienstleistung geführt und ggf. Maßnahmen wie GPS-Tracking und Personalaufstockung besprochen, erklärte Brandt. Ob dies in den Fällen, über die der WDR nun berichtete, auch geschehen sei, konnte er indes nicht bestätigen.

Ebenfalls keine nähere Auskunft war vom OLG darüber zu erhalten, warum der Vertrag mit Postcon nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit nicht verlängert worden war. Man habe sich dagegen entschieden, diesen zu verlängern, bestätigte Brandt - allerdings nicht wegen der aktuellen Vorfälle, sondern allgemein aufgrund von "unterschiedlichen Auffassungen über die Erreichung der Qualitätsstandards".

Wie der WDR ebenfalls berichtete, hat im darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nun allerdings wieder Postcon den Zuschlag erhalten. "Das war ein europaweites Ausschreibungsverfahren", so Brandt gegenüber LTO, in dem neben der zugesagten Postlaufzeit und anderen Qualitätsmerkmalen eben "vor allem der Preis" zähle. "Wir sind schließlich in der öffentlichen Verwaltung", so der Gerichtssprecher. Ob man mit der Neuvergabe zufrieden sei, wollte er nicht kommentieren.

mam/LTO-Redaktion

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