Fish and Chips statt Wurststulle
Finnland, Dänemark, Frankreich, Australien, Brasilien, Singapur, Indonesien: Dass er einmal als angehender Anwalt in England landen würde, war Philipp Gnatzy angesichts seines straffen Umzugsplans in Kinder- und Jugendtagen wirklich nicht vorherbestimmt. Doch nach diversen Stationen auf der ganzen Welt zieht es den 26-Jährigen nach dem ersten Staatsexamen nun in die Stadt der Banken und der britischen Royals, nach London. Dort bereitet er sich im Moment auf seine zweijährige Ausbildung in der Dependance einer großen amerikanischen Kanzlei vor. Berufsziel: englischer Solicitor. Philipp Gnatzy ist Teil einer wachsenden Zahl von deutschen Juristen, die es beruflich in die britische Hauptstadt zieht. Ihr akademischer Hintergrund ist dabei ebenso vielfältig wie ihr Einsatzgebiet: Wer in Deutschland als Anwalt zugelassen ist, kann etwa in der Außenstelle einer deutschen Kanzlei an der Schnittstelle zwischen deutschem und internationalem Recht tätig werden. Er kann aber auch einen Abendkurs zum englischen Recht besuchen und den einheimischen Anwaltstitel erwerben, also Solicitor werden. Philipp hat einen dritten Weg gewählt: Er absolvierte den deutsch-englischen Studiengang der Universität zu Köln in Kooperation mit dem University College London (UCL).
Zum "training" in die Großkanzlei
Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) in der Tasche bewarb er sich noch vor dem ersten Staatsexamen in London bei diversen Kanzleien für eines der begehrten "vacation schemes". Diese zweiwöchigen Praktika öffnen englischen Jurastudenten die Türen zu den großen "law firms", wo sie im Anschluss an das Studium im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten "training contract" praktische Aufgaben aus verschiedenen Abteilungen überantwortet bekommen. Damit ähnelt die Ausbildung ein wenig dem deutschen Referendariat. Erst dieses zu absolvieren, kam für Philipp Gnatzy aber nicht in Frage: "Man kann im 'training' seine Ausbildung viel flexibler gestalten und die Abteilungen wählen, in denen man eingesetzt werden will." Stationen bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht muss – und kann – man dafür nicht einschieben. Die Kanzlei, in der er im August sein "training" beginnen wird, ist eine sogenannte "full service firm", bietet also Beratung auf allen Rechtsgebieten an. Ein Spezialgebiet der Londoner Dependance ist jedoch das Bankrecht. Das kommt Philipp entgegen: "Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist in England sehr stark reguliert. Mit den dazugehörigen Paragraphen kommen die hiesigen Berufsanfänger handwerklich aber lange nicht so gut klar wie wir Deutschen." Gesetze lesen, Definitionen herausarbeiten, den Sachverhalt subsumieren: Das fällt seinen Kollegen oft schwerer als den Juristen "Made in Germany", die im Studium das Gutachtenschreiben zahllose Male üben mussten.In einem Jahr das nötige Handwerkszeug erlernen
Bevor es losgeht, muss Philipp Gnatzy aber zunächst noch seinen Legal Practice Course, kurz LPC, beenden. Statt in berufsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften, wie sie im Referendariat üblich sind, lernen die englischen Juristen das theoretische Handwerkszeug vorab in einem einjährigen Kurs kennen. Formulare richtig ausfüllen, Klage erheben, einen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten – auch das ist für deutsche Juristen kein Problem: "Durch die Examensvorbereitung haben wir einen besseren Überblick über das Recht im Generellen als die englischen Kollegen." Schließlich ist nicht jeder, der den LPC absolviert, auch einmal Jurastudent gewesen: In England kann man sich mit jedem Studienfach plus Aufbaukurs, dem einjährigen Graduate Diploma in Law (GDL), zum Anwalt ausbilden lassen. Einen ähnlichen Kurs, den Common Professional Examination (CPE) Kurs, müssen auch alle bereits zugelassenen ausländischen Juristen absolvieren. Wer schon nach dem ersten deutschen Examen und ohne englischen LL.B. Solicitor werden will, sitzt dort dann vielleicht neben einem Maschinenbaustudenten."Wer ganz direkt seine Meinung sagt, eckt bei den Engländern an"
Doch nicht nur der fachliche Hintergrund unterscheidet den englischen Solicitor vom deutschen Rechtsanwalt, hat Philipp festgestellt: "Wer als Deutscher im Gespräch ganz direkt seine Meinung sagt, eckt bei den englischen Kollegen an." Zurückhaltend formulieren, lieber eine Frage mehr stellen: Die Tutorien mit den englischen Studenten fand er anfangs eher ineffizient. "Wer eine hohe Affinität zur angelsächsischen Kultur mitbringt, gewöhnt sich aber schnell an den britischen Konversationsstil." Ein weiterer nationaler Unterschied zeigt sich um Punkt 12 Uhr bei der Gestaltung der Mittagspause. Während ein Rechtsanwalt zum Essen durchaus mal das Kanzleigebäude verlässt, isst der Solicitor lieber schnell ein Sandwich am Schreibtisch. Dafür gehen die Londoner nach getaner Arbeit abends gerne noch gemeinsam auf ein Pint in den Pub um die Ecke. Oder spielen Fußball, Softball oder Hockey in der City Law Firm-Liga, die sich in London etabliert hat.Mit der britischen Anwaltszulassung nach Deutschland
Trotz der zahlreichen sozialen Angebote und dem spannenden Arbeitsumfeld kann Philipp Gnatzy sich gut vorstellen, eines Tages nach Deutschland zurückzukehren: "Ich halte mir diese Tür bewusst offen." Seine Spezialisierung will er deshalb in einem Gebiet erwerben, das international ähnlich geregelt ist. Mit der britischen Anwaltszulassung in der Tasche kann er nach erfolgreicher Eignungsprüfung oder dreijähriger Arbeit in Deutschland schließlich auch als deutscher Rechtsanwalt zugelassen werden. Möglich macht es das Europäische Rechtsanwaltsgesetz (EuRAG). Ob es auf lange Sicht aber noch einen Unterschied machen wird, in welchem Land er praktiziert, bezweifelt Philipp: "Schon heute gleichen sich die deutschen und englischen Strukturen immer stärker aneinander an. Beide Systeme schauen auf die Vorteile der anderen Jurisdiktion und die meiste Arbeit wird ohnehin immer internationaler." Zumindest in einem Punkt unterscheiden sich die beiden Kanzleistandorte jedenfalls schon heute nicht: "Die täglichen Arbeitszeiten hier sind ähnlich unvorhersehbar wie in Deutschland."Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2013 M07 17
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