Juristische Examensprüfungen trotz Coronavirus?
Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl untersagt, Einschränkungen in vielen Bereichen wie dem öffentlichen Verkehr: Unter dem Hashtag "coronapocalypse" berichten zahlreiche Internetnutzer über die Auswirkungen der Corona-Pandemie hierzulande auf ihr Leben.
Unter ihnen sind auch Kandidaten, die bald ihr juristisches Examen ablegen wollen oder schon mitten in den entsprechenden Prüfungen stecken. Auch bei der LTO-Redaktion gehen Nachfragen verunsicherter Examensprüflinge sein.
Sie alle interessiert: Bleibt es bei dem anberaumten Zeitplan für die Prüfungen? Wenn ja, was gibt es gegebenenfalls zu beachten? Und wenn nicht, was dann?
In vielen Bundesländern berät man sich offenbar erst jetzt
Pauschale Antworten auf diese Fragen gibt es nicht – wohl auch deshalb, weil es vielerorts offenbar noch überhaupt keine Antworten gibt. So hieß es auf eine entsprechende LTO-Anfrage vom frühen Montagvormittag aus nicht wenigen Bundesländern beispielsweise nur: "Mögliche Maßnahmen werden aktuell abgesprochen" (Hamburg) oder auch "Die Verantwortlichen sitzen zusammen" (Nordrhein-Westfalen).
Im Internet ergibt sich ein ähnliches Bild: Auch online informieren längst nicht alle Landesjustizministerien beziehungsweise –prüfungsämter über ihr weiteres Vorgehen. So haben bis zum Erscheinen dieses Artikels soweit ersichtlich nur Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mehr oder weniger nützliche Hinweise veröffentlicht.
Niedersachsen sagt alles ab, konkrete Maßnahmen in Hessen und Berlin
Bisher hat nur Niedersachsen "laufende" Termine abgesagt, so nämlich die mündlichen Prüfungen des aktuellen Durchgangs im Ersten wie im Zweiten Examen. Auch die Klausuren für den April-Durchgang im Ersten wie im Zweiten Examen haben die Niedersachsen fürs Erste abgesagt, über Nachholtermine will das örtliche Landesjustizprüfungsamt (LJPA) alsbald informieren.
In Hessen bleibt es erst einmal bei den nächsten Terminen, aktuell sind aber keine Zuhörer mehr während der mündlichen Prüfung fürs Zweite Examen zugelassen, die Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten ist erst einmal eingestellt. Um mögliche Fristen zu wahren, sollen Prüflinge, die über einen Widerspruch nachdenken, erst einmal prophylaktisch solchen einlegen, den sie dann später gegebenenfalls wieder (kostenfrei) zurücknehmen dürfen. Das Land behält sich außerdem vor, Prüflinge in Verdachtsfällen zum Gesundheitsamt zu schicken.
So handhabt es auch Berlin. Die Hauptstadt reagierte bereits vor elf Tagen mit konkreten Maßnahmen auf das Coronavirus: Prüflinge im Zweiten Examen, die sichtbare Symptome wie Husten, Niesen o. ä. zeigen, können von den Verantwortlichen in den Prüfungsräumen nach Hause geschickt werden. Außerdem hat das Land die Entschuldigungshürden im Krankheitsfall gesenkt: In solchen und anderen mit dem Virus zusammenhängenden Fällen genügt jetzt ein hausärztliches Attest, eines vom Amtsarzt ist hingegen nicht erforderlich.
Ein Examen verschiebt man nicht einfach so
Dass wirklich jemand von den Aufsichtskräften nach Hause geschickt wurde, dazu ist es in Berlin aber nicht gekommen, sagt Sebastian Brux. "Nicht nur gehen alle Beteiligten mit den erleichternden Regelungen verantwortungsbewusst um", so der Sprecher der Berliner Justizverwaltung gegenüber LTO. "Vor allem wissen wir, was für die Examenskandidaten davon abhängt, wenn Prüfungen verschoben werden."
Brux meint damit mögliche Probleme, die sich für Prüflinge auftun, die für die Zeit nach dem Examen zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt geplant haben oder eine Arbeit aufnehmen wollen. Wie der Berliner Senatssprecher betonen auch andere Bundesländer, dass ihnen ein planmäßiger Prüfungsablauf wichtig sei: "Wir unternehmen alles uns Mögliche, um die Zeitpläne zu halten und die Prüfungen durchzuführen", heißt es etwa aus Rheinland-Pfalz.
So bleibt betroffenen Examenskandidaten nur, sich im Browser ein Lesezeichen für ihr Justizministerium beziehungsweise LJPA zu machen. Fest steht am Anfang dieser Woche nämlich nur, dass vielerorts niemand nichts Genaues weiß. Denn auch das lassen manche Länder LTO wissen: Betroffene sollen von Nachfragen, ob telefonisch und per E-Mail, aktuell absehen, weil "gesicherte" oder "belastbare" Aussagen derzeit nicht möglich seien.
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2020 M03 16
Examen
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