Welche Verpflichtungen zur Geldwäsche-Prävention für Kanzleien gelten und warum Anwälte die bestehenden Regelungen kennen sollten, erklären wir in unserem Online-Seminar. Jetzt kostenfrei anmelden!
Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie forcierte der Gesetzgeber die Prävention von Geldwäsche auch im Nichtfinanzsektor. So zählen gemäß GwG §2 Abs. 1 zu den Verpflichteten u.a. auch Rechtsanwälte, wenn sie bei bestimmten Rechtsgeschäften mitwirken. Vielen Kanzleien ist dies nicht bewusst. Im Kern der Umsetzung des GwG müssen Verpflichtete interne Sicherungsmaßnahmen aufbauen sowie Kundensorgfaltspflichten sowie Aufbewahrungs- und Meldepflichten beachten.
Anwälte sollten die bestehenden Regelungen kennen und befolgen, denn nicht getätigte Geldwäscheverdachtsmeldungen werden mit Bußgeldern bis zu 5 Mio. EUR bzw. 10% des Vorjahresumsatzes geahndet.
Seminar-Inhalt
Hinschauen
- Verpflichtungen nach Geldwäschegesetz
- Erweiterte Inhalte für Transparenzregister
- Hinweisgeber Richtlinie
Vorbeugen
- Frühzeitig illegales oder unethisches Handeln erkennen können
- Meldestellen und Ansprechpartner*innen nach innen wie nach außen etablieren
- Geschäftsgrundsätze und Verhaltensregeln dokumentieren
Profitieren
- Missstände aufdecken
- Compliance Systeme und Management professionalisieren
- Unternehmenswerte sichern
In einem weiteren Vortragsteil werden wir uns gezielt Ihren Fragen widmen, die Sie während des Seminars stellen können.
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Online-Seminar mit Arne Engels | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45212 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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