Mit dem Andauern der Corona-Krise werden die wirtschaftlichen Einschnitte tiefer. Nach Homeoffice und Kurzarbeit rücken jetzt andere Maßnahmen in den Vordergrund. Begriffe wie Sozialplan und Abfindung werden hörbar.
Viele Unternehmen haben im März 2020 die Möglichkeit genutzt, den Arbeitsausfall in Betrieben durch Kurzarbeit aufzufangen. Nun aber müssen andere Wege aus der andauernden Krise gesucht werden. Betriebsänderungen und die Entlassung von Mitarbeitern können als Lösungsweg nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Wenn es soweit kommt, muss mit dem Betriebsrat ein Sozialplan abgeschlossen werden. Ein Schritt, der auch nach dem Einleiten der Maßnahme noch möglich ist. Mit Sozialplänen einher, gehen Verhandlungen über Abfindungen, die an Mitarbeiter gezahlt werden müssen.
Wer verantwortungsvoll und unternehmerisch mit der Krise umgehen will, muss deshalb jetzt vorausplanen. Mehr Informationen zu Sozialplan und Abfindung liefert Buse Heberer Fromm auf ihrem Arbeitsrechtsblog.
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Richtig mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie umgehen: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41784 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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