Das BVerwG ebnet den Weg für Diesel-Fahrverbote. Außerdem in der Presseschau: BVerfG beanstandet AfD-kritische Äußerung von Bildungsministerin Johanna Wanka, der BGH beschränkt die Haftung von Suchmaschinen und M-V lockt Referendare.
Thema des Tages
BVerwG zu Fahrverboten: Der Stickoxid-Belastung in deutschen Innenstädten kann grundsätzlich durch die Verhängung von Fahrverboten für bestimmte Diesel-Fahrzeuge begegnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht unter Zurückweisung der von den Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingelegten Revisionen. Die zuständigen Stellen Düsseldorfs und Stuttgarts müssten ihre Luftreinhaltepläne auch durch entsprechende Verbotsmöglichkeiten ergänzen. Der hierbei zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeit könne nach Ansicht der Leipziger Richter durch Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen entsprochen werden. Berichte zu der mit Spannung erwarteten Entscheidung bringen u.a. FAZ (Hendrik Wieduwilt) und SZ (Wolfgang Janisch u.a.). Der Bericht der taz (Christian Rath) gibt auch einen Überblick zu den von der Deutschen Umwelthilfe in anderen Städten angestrengten Verfahren.
Überblicke zu den Konsequenzen der Leipziger Urteile bringen in Frage-und-Antwort-Form SZ (Michael Bauchmüller u.a.), Tsp (Jost Müller-Neuhof u.a.) und tagesschau.de (Frank Bräutigam). Rechtsprofessor Felix Ekardt begrüßt auf lto.de die Entscheidung. Versäumnisse der Politik bei der Luftreinhalteplanung und der Schaffung von Rechtsgrundlagen für Fahrverbote dürften nicht weiterhin zur Begründung von Inaktivität herangezogen werden.
Nach dem Leitartikel von Michael Bauchmüller (SZ) beinhaltet die Debatte über saubere Mobilität eine Chance, die Lebensqualität von Menschen zu erhöhen. Hierzu gehörten konkret neue Verkehrskonzepte wie auch allgemeiner ein neues infrastrukturelles Verständnis von Städten, die bislang an der Peripherie, nicht aber in ihren Kernen wüchsen.
Rechtspolitik
Digitale Umsatzsteuer: Internetkonzerne wie Facebook und Google sollen nach Überlegungen der EU-Kommission eine digitale Umsatzsteuer zahlen. Ansatzpunkt sei Umsatzerzielung durch "Verwertung von Nutzerdaten", zitiert das Hbl (Ruth Berschens) aus dem Arbeitspapier der Kommission. Der Steuersatz solle EU-weit einheitlich sein und zwischen einem und fünf Prozent betragen. Die SZ (Alexander Mühlauer) berichtet ebenfalls.
Koalitionsvertrag – Gesellschaftsrecht: Die Koalitionsvereinbarung der mutmaßlich kommenden Regierung sieht auch eine Reform des Personengesellschaftsrechts vor. In einem Gastbeitrag für die FAZ begrüßt Rechtsprofessor Mathias Habersack das Vorhaben, so sei etwa eine Registrierungspflicht für die GbR zum Schutz des Rechtsverkehrs erforderlich.
Schiedsgerichtsbarkeit: Das reformierte Regelwerk der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit ist nun auch Thema eines von Rechtsanwalt Peter Bert verfassten Gastbeitrags für den FAZ-Einspruch.
Justiz
BVerfG zu Neutralitätsgebot: Die der AfD 2015 in einer Pressemitteilung und auf der Homepage des Bundesbildungsministeriums von Johanna Wanka (CDU) erteilte "Rote Karte" verstößt gegen die staatliche Pflicht zur Neutralität. Dies entschied – wie zuvor bereits im Eilverfahren – das Bundesverfassungsgericht. Die beanstandete Äußerung habe sich mit dem ursprünglichen polemischen Angriff der Partei gegen die Kanzlerin nicht sachlich auseinandergesetzt, gibt die taz (Christian Rath) die Auffassung des Gerichts wieder. Dabei habe es seine Zuschreibung einer "gewissen Janusköpfigkeit" von Regierungspolitikern fortgeschrieben, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Neben ihrer Regierungstätigkeit seien sie weiterhin Parteipolitiker und hier auch berechtigt, "mit harten Bandagen zu kämpfen". Unter anderem swr.de (Gigi Deppe), FAZ (Helene Bubrowski) und Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten ebenfalls.
In einer Analyse der Entscheidung bemängelt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz auf verfassungsblog.de das zugrundeliegende "sterile Politikverständnis" des Karlsruher Gerichts. Das "prononciert apolitische deutsche Verwaltungsverständnis" werde "kurzerhand auf politsche Regierungsämter übertragen", Regieren mutiere so "zu einem Wurmfortsatz des nachgeordneten Berufsbeamtentums". Auch Habilitand Sebastian Roßner zweifelt auf lto.de an der Realitätsnähe der trennscharfen Unterscheidung zwischen Regierungs- und Parteipolitiker. Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint dagegen, dass sich die Regierenden für ihren politischen Meinungskampf "einen besseren Schauplatz suchen" sollten "als die Webseiten und Briefbögen ihrer Ministerien." Nach Reinhard Müller (FAZ) hat die Bundesregierung "einmal mehr Werbung für die AfD gemacht".
EuGH – EEG-Umlage: Die von deutschen Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch erhobenen Klagen gegen Nachforderungen auf Grundlage der EEG-Umlage sind nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof unzulässig. Die Kläger hätten sich direkt an den EuGH wenden müssen, so lto.de über die Anträge von Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona.
EuGH – Kirchliches Arbeitsrecht: Auf Vorlage des Bundesarbeitsgericht verhandelt der Europäische Gerichtshof zur Frage, ob die in § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthaltenen Ausnahmen des Diskriminierungsschutzes für Kirchen unionsrechtskonform sind und damit Grundlage einer Kündigung sein können. Ein ausführlicher Gastbeitrag von Rechtsprofessor Michael Fuhlrott für FAZ-Einspruch stellt den Fall und die Besonderheiten der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung der Kirchen im Bereich des Arbeitsrechts vor.
BVerfG – Kuttenverbot: Im Gespräch mit der SZ (Martin Zips) erklärt Lutz Schelhorn, ein Stuttgarter Mitglied der Hells Angels, die Beweggründe der auch in seinem Namen eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Kuttenverbot.
BGH zu Recht auf Vergessenwerden: Google als Suchmaschinenbetreiber ist eine Löschung von Einträgen nach den Grundsätzen der Störerhaftung nur dann zumutbar, wenn die Rechtsverletzung des beanstandeten Inhalts offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil, das Rechtsanwalt Niko Härting auf lto.de positiv überrascht. Der BGH habe den Nutzen von Suchmaschinen hervorgehoben, eine allgemeine Kontrollpflicht abgelehnt und in der bisher veröffentlichten Pressemitteilung das Google Spain-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, durch das 2014 das sogenannte Recht auf Vergessenwerden überhaupt erst statuiert wurde, überhaupt nicht erwähnt. Über die Entscheidung berichten auch netzpolitik.org (Tomas Rudl/Marie Bröckling) sowie swr.de (Klaus Hempel) und tagesschau.de (Claudia Kornmeier).
BVerwG – Hans Modrow: Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zu einer Klage Hans Modrows. Der frühere DDR-Ministerpräsident möchte eine Einsichtnahme in bislang verschlossene Geheimdienstberichte über ihn erreichen, erklärt die SZ (Ulrike Nimz). Vor allem sei ihm wichtig zu erfahren, weshalb er auch als Bundestagsabgeordneter und Europaparlamentarier beobachtet wurde.
BFH zu Zinssatz bei Steuerrückzahlungen: Der bei Steuerrückzahlungen vom Finanzamt erhobene Zinssatz von sechs Prozent ist nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom vergangenen November zumindest für das Jahr 2013 verfassungsgemäß. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Vorstellung der Jahresbilanz des BFH, über die die SZ (Stephan Radomsky) berichtet, bekannt gegeben.
OLG Hamburg – Schmähgedicht: Die Auseinandersetzung über die Zulässigkeit des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann ist am Oberlandesgericht Hamburg fortgesetzt worden. Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet von der mündlichen Verhandlung und betont, dass sich "die Zeiten" seit dem ersten Vortrag des Gedichts vor zwei Jahren geändert hätten. Die AfD-Abgeordnete Alice Weidel etwa sei mit ihrem Versuch, auf ihre Person gemünzte Satire verbieten zu lassen, gescheitert. Ein Urteil ist für den 15. Mai geplant.
OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München haben die "Altverteidiger" der Hauptangeklagten erneut die Aufhebung ihrer Beiordnung beantragt. Unmittelbarer Anlass hierfür sei der Ausfall eines Verhandlungstags in der vergangenen Woche wegen der Abwesenheit des neuen Verteidigerteams von Beate Zschäpe gewesen, schreibt die SZ (Wiebke Ramm, ausführlicher auf sueddeutsche.de).
OVG Bremen zu Polizeieinsatzkosten bei Fußballspielen: In einem Gastbeitrag für den Sport-Teil der FAZ kritisiert der DFB-Präsident und frühere Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel (CDU) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Kostentragungspflicht bei sogenannten Hochrisikospielen. Clubs und Verbände seien weder Störer noch Zweckveranlasser und wollten Gewalttäter "gerade nicht anlocken". Die Gewährung von Sicherheit dürfe nicht "vom Guthaben der Bürger abhängen".
LG Limburg – Offener Vollzug: Wegen Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Entscheidung, einem Verurteilten Vollzugslockerungen zu gewähren, müssen sich gegenwärtig drei JVA-Bedienstete vor dem Landgericht Limburg verantworten. Der Straftäter hatte während eines Freigangs ein Fahrzeug gestohlen und während der Flucht vor der Polizei eine Frau getötet. Die vom Gericht zu treffende Entscheidung werde auch zur Frage Stellung nehmen müssen, "wie viel Risiko die Gesellschaft für einen modernen Strafvollzug auf sich nehmen will" und wie genau die Voraussetzungen für Vollzugslockerungen geprüft werden müssen, schreibt der FAZ-Einspruch (Alexander Haneke).
LG München I – Patentstreit: Die Strafkammer des Landgerichts München I sieht nach einem Hinweisbeschluss derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täuschung des öffentlich-rechtlichen Instituts für Rundfunktechnik durch einen Patentanwalt. Dieser habe nach bisherigem Erkenntnisstand das Institut in Verwertungsvorgänge um ein lukratives Patent vielmehr umfassend eingebunden. Dies berichtet die SZ (Klaus Ott).
LG Stuttgart – VW: Vor dem Landgericht Stuttgart kämpfen derzeit Kleinanleger um Ersatz ihrer wegen der Abgas-Manipulationen bei VW entstandenen Schäden. Der beklagte Autobauer hat gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt und diesen mit einer "unsachgemäßen Verfahrensführung" begründet, so die SZ (Stefan Mayr/Klaus Ott).
LG Berlin zu Mord: Wegen der Tötung zweier Frauen hat das Landgericht Berlin einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Dem Verurteilten war es gelungen, bei der ersten der beiden Taten einen Suizid seiner Ehefrau vorzutäuschen, schreibt spiegel.de (Uta Eisenhardt).
Dritter Senat: Den sogenannten Dritten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dessen Stab aus üblicherweise 65 wissenschaftlichen Mitarbeitern besteht, stellt der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) vor. Der übliche Weg nach Karlsruhe führe für einige Jahre über Richterbänke und Staatsanwaltschaften auf Empfehlungen der Landesjustizverwaltungen, wobei die Einstellung dem "Gutdünken" der Verfassungsrichter obliege. In der täglichen Arbeit bereiten die wissenschaftlichen Mitarbeiter die von den Richtern zu treffenden Entscheidungen durch Voten vor.
Recht in der Welt
EGMR – Meinungsfreiheit: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) zeigt sich enttäuscht über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, für den die ukrainische Verurteilung einer Studentin wegen Entweihung einer Gedenkstätte nicht im Widerspruch zu Art. 10 Europäische Menschenrechtskonverntion steht.
EuGH – Westsahara: Ein Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die der Westsahara vorgelagerten Gewässer nicht anwendbar. Anderenfalls läge ein Verstoß gegen das Völkerrecht vor, da die Besetzung der Westsahara durch Marokko und entsprechende Hoheitsbefugnisse des Königreichs international nicht anerkannt sein. Der Bericht der SZ (Moritz Baumstieger) führt auch in die Historie des Konflikts ein.
Frankreich – Entschädigungen: Die bisherige französische Praxis, finanzielle Wiedergutmachungen für zivile Opfer des Algerienkonflikts an die französische Staatsbürgerschaft der Betroffenen zu koppeln, ist nach einer Entscheidung des Conseil constitutionel des Landes verfassungswidrig. Nach Schätzungen könnten nun 15.000 algerische Staatsbürger für erlittene Verletzungen entschädigt werden, schreibt die taz (Rudolf Balmer).
Juristische Ausbildung
Referendare: Mecklenburg-Vorpommern will den Beamtenstatus für Rechtsreferendare wieder einführen. Durch den Status als Beamte auf Widerruf solle die Attraktivität des Standorts gesteigert werden, schreibt der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Das Land wolle sich zudem für die erwartete Pensionierungswelle bei Richtern und Staatsanwälten wappnen.
Sonstiges
Carla del Ponte: Im Interview mit dem FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) legt Carla del Ponte ihre Einschätzung der menschenrechtlichen Situation in Syrien dar. Die frühere Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien war zuletzt Mitglied einer UN-Kommission für Syrien, hatte diese aber verlassen, weil der UN-Sicherheitsrat auf Berichte der Kommission keine konkreten Schritte zu einer juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen folgen ließ.
Asylverfahren: Mängel in Asylverfahren ließen sich durch Rechtsberatungen der Antragsteller verringern. Zu dieser Einschätzung gelangt ein Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Bisherige Pilotversuche in ausgewählten Ankunftszentren seien zufriedenstellend verlaufen, schreibt die SZ (Bernd Kastner) über den Bericht.
Das Letzte zum Schluss
Getackert: Die Rechtsprechung zu den formalen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis ist seit dem vergangenen November um eine nun veröffentlichte, wegweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz reicher. Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (blaufelder.de) berichtet, dass ausscheidende Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch darauf haben, ihr Arbeitszeugnis in ungeknickter und ungetackerter Form zu erhalten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2018: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27221 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag