Der vereitelte Anschlag von München verschärft die Debatte um Sicherheit. Notare, die Grundstücksverkäufe beurkunden, verstoßen nicht gegen Russland-Sanktionen. Die Anwältin des Solingen-Attentäters wird von Rechtsextremen bedroht.
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Vereitelter Anschlag in München: Ein 18-jähriger Österreicher schoss am Donnerstagmorgen in der Nähe des israelischen Generalkonsulats und des NS-Dokumentationszentrums in München auf Polizisten, die ihn mit einer Waffe angetroffen hatten. Er wurde von der Polizei in einem Schusswechsel erschossen. Die Münchener Generalstaatsanwaltschaft vermutet, dass der Schütze, der in Österreich als Islamist bekannt gewesen sein soll, einen Terroranschlag auf das israelische Generalkonsulat verüben wollte. Der 5. September ist der Jahrestag des Olympia-Attentats palästinensischer Terroristen auf israelische Sportler im Jahr 1972. Unter anderem berichtet die SZ (Karoline Meta Beisel). Wie die FAZ (Timo Frasch) schreibt, forderte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) noch auf der Pressekonferenz am Tatort weitere rechtliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, etwa zur Vorratsdatenspeicherung und anlasslosen Personenkontrollen.
Ronen Steinke (SZ) hebt hervor, dass Konsulat und Dokumentationszentrum "ziemlich offene Gebäude" seien, die Debatte, Gedankenaustausch und Zusammenleben verkörperten. Es komme nun darauf an, sich der Angst nicht zu beugen. "Würde in München das bisher offene Gespräch verstummen – dann hätte der Attentäter trotz seines Scheiterns gesiegt." Reinhard Müller (FAZ) betont, der Rechtsstaat dürfe "noch nicht einmal den Anschein erwecken, nicht Herr der Lage zu sein." Daher müssten die Staatsdiener, die in der ersten Reihe stünden, gestärkt werden. Ulf Poschardt (Welt) verweist auf den "bosnischem Migrationshintergrund" des Täters und spricht von einem weiteren "Alarmsignal, dass Europa ein unsicherer Ort geworden ist, weil er eine im Zweifel ungesteuerte Migration aus einer antiwestlichen Kultur zugelassen hat."
Rechtspolitik
Asyl: Die Spitze der Unionsfraktion will an diesem Freitag auf ihrer Klausur einen umfangreichen Forderungskatalog zur Asyl- und Migrationspolitik beschließen. "Top-Priorität" habe es, Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, wenn diese über andere EU-Staaten einreisen wollen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wies die von Friedrich Merz und der CDU/CSU gesetzten Ultimaten zurück, sich bis Dienstag auf Zurückweisungen zu einigen. Die Grüne Luise Amtsberg, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte, rechtswidrige Forderungen seien "kein konstruktiver Beitrag zur Debatte". Die Grüne Jugend forderte einen Abbruch der Gespräche mit der CDU. Die FDP warf den Grünen eine Verweigerungshaltung vor. Über den aktuellen Stand der Debatte berichten SZ (Markus Balser/Robert Roßmann), FAZ (Friederike Haupt u.a.), zeit.de und bild.de (Angelika Hellemann u.a.). Die Welt (Marcel Leubecher/Ricarda Breyton) geht ausführlich auf den Kurswechsel der SPD ein, Zurückweisungen an der Grenze im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitzutragen.
Die Welt (Matthias Kamann), zeit.de und focus.de stellen ausführlich die neuen Werte des aktuellen Deutschlandtrends dar, wonach 48 Prozent der Befragten "Zuwanderung/Flucht" als das "wichtigste" oder "zweitwichtigste" politische Problem bezeichnen, was seit April einen Zuwachs an 22 Prozentpunkten darstellt.
In der Welt schreibt der Rechtsprofessor Gregor Thüsing, wer Zurückweisung an der Grenze schlicht als europarechtswidrig bezeichne, wolle dem Diskurs eine Frage entziehen, die politisch und nicht juristisch beantwortet werden könne. Es sei schließlich nicht sicher, ob der EuGH Zurückweisungen an der Grenze in einem neuen Verfahren tatsächlich für rechtswidrig erkläre. Berthold Kohler (FAZ) verteidigt das Ultimatum des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, der die Ampel "ausgerechnet jetzt" nicht schonen müsse, da die Regierung unter Druck stehe, "endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle über die Zuwanderung nach Deutschland zurückzugewinnen". In ihrer taz-Kolumne schreibt die Anwältin Franziska Drohsel, der Ampel-Vorschlag, Dublin-Flüchtlingen die Sozialleistung ganz zu streichen, sei verfassungsrechtlich nicht zu halten und führe zudem dazu, dass Menschen zum Betteln und kriminellem Verhalten getrieben würden. Heribert Prantl (SZ) wirft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, seine Einstellung zu Flüchtlingen an die aktuelle Stimmung anzupassen. Seine Rede am 1. September in Solingen, in der er die Begrenzung der Migration nach Deutschland zur "Priorität in den nächsten Jahren" erklärte, klinge nach Buhlerei um den rechten Rand.
Vorratsdatenspeicherung: Wie netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet, hat die SPD-Fraktion auf ihrer Klausur gefordert, "ergebnisoffen" zu prüfen, "wie eine verhältnismäßige und den Vorgaben des EuGH entsprechende, mithin rechtssichere IP-Adressen-Speicherung möglich ist." Die Vorratsdatenspeicherung sei hilfreich "sowohl bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität wie Terrorismus oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder als auch zur Bekämpfung strafrechtlich relevanter Hetze". Die Forderung ist in einem Positionspapier der SPD-Fraktion zur Sicherheitspolitik enthalten.
Verantwortungseigentum: Am 10. September wird im Bundestag der Entwurf einer akademischen Arbeitsgruppe vorgestellt, die im Auftrag der Ampelfraktionen ein Modell für eine neue Rechtsform für treuhänderisches Unternehmertum entwickelt hat. Vorgeschlagen wird eine personalistische Körperschaft, in der die Vermögensbindung gegen Umgehung abgesichert ist. Das Bundesjustizministerium favorisiert dagegen eine Umsetzung als Rechtsformvariante, die auf das Recht der GmbH aufbaut. Wie Rechtsprofessorin Anne Sanders auf beck-aktuell schreibt, geht es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie.
Justiz
EuGH zu Sanktionen gegen Russland/notarielle Beurkundung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass ein Notar, der ein Grundstücksgeschäft mit einer russischen Gesellschaft beurkundet, nicht gegen die EU-Sanktionen gegen Russland verstößt. Seit 2022 gilt in der Union das Verbot, russischen juristischen Personen Rechtsberatung zu gewähren. In einem Vorabentscheidungsverfahren, das durch das Landgericht Berlin II eingeleitet wurde, hielt der EuGH nun fest, dass darunter nicht die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags fällt. LTO berichtet. Der Notar Maximilian Wosgien begrüßt das Urteil auf beck-aktuell.
EuGH – Blutfehde als Asylgrund: Der Generalanwalt am EuGH hält es für rechtlich möglich, dass eine Familie, die im Iran in eine Blutfehde verwickelt ist, eine "bestimmte soziale Gruppe" darstellt, sodass einem betroffenen Familienmitglied internationaler Schutz zugesprochen werden könnte. Der Generalanwalt argumentierte, dass im Einzelfall von einer deutlich abgrenzbaren Identität im Land gesprochen werden könne, wenn sich ein Familienmitglied im Herkunftsland verstecken müsse, um nicht getötet zu werden oder um nicht töten zu müssen. beck-aktuell (Britta Weichlein) berichtet.
OLG Köln – Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank hat im Streit um die Höhe von Nachzahlungen für ausgezahlte Postbank-Aktionäre erneut einen Vergleich geschlossen, diesmal mit dem Verlag Effecten-Spiegel AG. Er erhält 36,50 Euro pro Aktie statt der 2010 bezahlten 25 Euro. Außerdem übernimmt die Deutsche Bank in diesem Vergleich auch die Kosten des Klägers. FAZ (Hanno Mußler), Hbl (Dennis Schwarz/Yasmin Osman) und beck-aktuell berichten.
LG München I zu Wirecard-Insolvenz: Der ehemalige Wirecard-Vorstandschef Markus Braun sowie die ehemaligen Vorstände Susanne Steidl und Alexander von Knoop müssen dem Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé 140 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Münchener Landgericht I, das den Ex-Manager:innen Pflichtverletzungen vorwarf. Sie hatten ab 2018 Wirecard-Darlehen von insgesamt 200 Millionen Euro an das Unternehmen Ocap vergeben, obwohl aus Sicht des Gerichts erhebliche Warnzeichen bestanden. Da die Summe im Privatvermögen der drei Personen nicht zu holen sein dürfte, zielt Jaffé auch auf die Managerhaftpflichtversicherung, die Wirecard für die Vorstände abgeschlossen hatte. Die Versicherungen verweigern bislang jedoch die Zahlung, weil sie nicht für Straftaten haften. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) und LTO.
Henning Peitsmeier (FAZ) kommentiert, der laufende Strafprozess gegen Braun zeige immer klarer das Bild einer kriminellen Bande. Geschädigte müssten sich damit abfinden, "dass bei Wirecard nicht mehr viel zu holen ist."
LG Verden – vierfacher Rachemord: Im Verfahren zum vierfachen Rachemord, den der Bundeswehrsoldat Florian G. nach der Trennung von seiner Frau an Personen, die der Frau nahestanden, verübt haben soll, fand der zweite Prozesstag vor dem LG Verden statt. Die taz (Nadine Conti) berichtet, dass die Frau sich vor der Tat an die Polizei gewandt hatte. Diese nahm zwar eine Gefährderansprache vor, ließ allerdings nicht die Waffen des Soldaten beschlagnahmen.
VG Potsdam zu Wahl-Debatte im TV: Die brandenburgische FDP hat kein Recht darauf, an der Wahlkampfsendung des RBB zur Landtagswahl in Brandenburg teilzunehmen, wie das Verwaltungsgericht Potsdam entschied. Der RBB hatte die FDP nicht eingeladen, weil sie weder im Landtag sitzt noch in Umfragen über fünf Prozent kommt. Das Gericht entschied, dass das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung nicht zu beanstanden sei. LTO und beck-aktuell berichten.
Kopftuchverbot für Schöffinnen: Auf dem JuWissBlog beschreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Bedirhan Erdem das Schöffenamt als Symbol einer demokratischen Gesellschaft. Es gewährleiste im Strafverfahren die Balance zwischen Staat und Bürger:innen. Frauen wegen ihres religiösen Bekenntnisses oder ihres Geschlechts von diesem Amt auszuschließen, sei mit dieser demokratischen Funktion nicht vereinbar.
Cannabis-Amnestie: Die taz (Luisa Faust) gibt einen Überblick über die Belastung der Justiz infolge der Amnestieregelung im Rahmen der Cannabislegalisierung. Bayern etwa, das Cannabisdelikte bislang streng verfolgt habe und daher nun besonders viele Fälle überprüfen muss, habe mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April insgesamt 24 Menschen aus der Haft entlassen.
Arbeitsbedingungen in NRW-Justiz: Der nordrhein-westfälische Landesverband des Deutschen Richterbundes warnt, dass die Stimmung innerhalb der Justiz infolge schlechter Arbeitsbedingungen am Tiefpunkt sei. So gebe es "permanente Systemabbrüche und Performanceprobleme in der IT", die zuletzt in einem ganztägigen Ausfall der IT-Systeme ihren Höhepunkt erreicht hätten. Gefordert wird mehr Geld für die Justiz. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Großbritannien – Ausschreitungen: Nach den rechtsextremen Ausschreitungen in Großbritannien, bei denen mehr als 1200 Menschen verhaftet wurden, sind bereits 200 von ihnen verurteilt worden, davon 193 zu einer Gefängnisstrafe. Ein Mann, der vor Gericht unter anderem eine versuchte Brandstiftung einräumte, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. spiegel.de und zeit.de berichten.
Österreich – Bedrohung von Ärztin Kellermayr: Ein 61-Jähriger, der 2022 mehrfach Emails und Twitternachrichten an die Medizinerin Lisa-Maria Kellermayr verschickte, ist in Österreich wegen gefährlicher Drohung angeklagt worden. Kellermayr, die über die Gefahren des Coronavirus aufklärte, wurde in der Pandemie monatelang von Impfgegner:innen unter Druck gesetzt. Ende Juli 2022 beging sie Suizid. SZ (Cathrin Kahlweit), spiegel.de und zeit.de berichten.
Spanien – erste Präsidentin des Obersten Gerichtshofs: Isabel Perelló ist zur ersten Präsidentin des 1892 gegründeten Obersten Gerichtshofs und Vorsitzenden des Selbstverwaltungsorgans der spanischen Justiz gewählt worden. Wie die FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet, ging der Wahl Perellós ein langer Personalstreit zwischen Sozialisten und konservativer Volkspartei voraus.
Polen – Abtreibungen: Nachdem im Juli ein Gesetzesentwurf scheiterte, der Hilfe bei einer Abtreibung entkriminalisieren sollte, hat die polnische Regierung nun neue "Richtlinien" vorgelegt, die den Zugang zu Abtreibungen partiell erleichtern sollen. Das Versprechen von Ministerpräsident Donald Tusk, das strenge Abtreibungsrecht deutlich zu liberalisieren, konnte er bislang nicht einlösen. Sein Koalitionspartner Dritter Weg trägt weitgehende Reformen nicht mit. Die taz (Barbara Oertel) berichtet.
USA – Hunter Biden: Der Sohn von US-Präsident Joe Biden hat sich in einem Steuerstrafverfahren schuldig bekannt. Ihm wurde vorgeworfen, 1,4 Millionen Dollar Steuern nicht gezahlt zu haben. Durch das Schuldeingeständnis könnte ein Verfahren unmittelbar vor den Wahlen verhindert werden. Ihm drohen bis zu 17 Jahre Haft und eine hohe Geldstrafe. spiegel.de, zeit.de und bild.de berichten.
Sonstiges
Anwältin des Solingen-Attentäters: Am Samstag versammelten sich Menschen vor der Dresdner Kanzlei einer Anwältin, die den Solinger Attentäter vertrat. Dort errichteten sie symbolische Gräber mit Holzkreuzen und gaben der Anwältin auf Plakaten eine Mitschuld an den von ihrem Mandanten verübten Morden. Zu der Aktion bekannte sich inzwischen die rechtsextreme "Identitäre Bewegung". Der Name der Anwältin wurde zuvor auf der Plattform Nius veröffentlicht. Die Kanzlei hat Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die Anwältin berichtet von einer persönlichen Belastung infolge der Bedrohungslage, will ihre Tätigkeit aber fortsetzen und sagt: "Die Angriffe auf mich sind Angriffe auf die Anwaltschaft und den Rechtsstaat im Gesamten." LTO (Xenia Piperidou/Hasso Suliak) berichtet.
Abschiebungen nach Afghanistan: Die Welt (Ricarda Breyton) hat bei den Ländern in Erfahrung gebracht, wie viele Geflüchtete aus Afghanistan und Syrien wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden und ob diese für eine Abschiebung infrage kämen. Übereinstimmend gaben die Länder an, dass viele der Personen nicht abgeschoben werden könnten, zum Beispiel weil noch keine Ausreisepflicht bestehe, weil noch eine Haftstrafe zu vollstrecken sei, Personaldokumente fehlen oder Abschiebungsverbote vorlägen.
Rechtsstaatlichkeit in Thüringen: Policy Fellow Luise Quaritsch schreibt auf dem Verfassungsblog, dass die EU-Kommission ihre Rechtsstaatlichkeitsmechanismen auch auf Landesebene zum Einsatz bringen könnte. Thüringen beziehe etwa 15 Prozent seiner Mittel für Investitionsausgaben aus EU-Strukturfonds. Sollte in Thüringen eine rechtsextreme Regierung gegen Grundwerte der EU verstoßen, könnten diese Mittel gestrichen werden.
Juli Zeh im Interview: Im Gespräch mit dem Hbl (Sven Prange) spricht die Landesverfassungsrichterin (und Schriftstellerin) Juli Zeh über die Unterschiede zwischen Land- und Stadtbevölkerung sowie die hohen AfD-Wahlergebnisse und geht auch auf die Sperrminorität der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein, die zu verfassungsrechtlichen Probleme führen könne. Zeh hat "Angst davor, dass es die AfD in ein paar Jahren schaffen könnte, in den Landtagen zumindest absolute Mehrheiten zu erringen".
Digital Services Act/X: beck-aktuell (Manuel Leidinger) stellt den aktuellen Stand des Verfahrens der Kommission nach dem Digital Services Act (DSA) gegen X dar. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Transparenzpflichten zu verletzen und mit dem seit einiger Zeit käuflichen blauen Haken die Nutzer:innen in die Irre zu führen.
Künstliche Intelligenz/Urheberrecht: Die SZ (Andrian Kreye) stellt die Studie eines Rechts- und eines IT-Professors vor, die zu dem Ergebnis kommt, dass das ungenehmigte Trainieren von generativer KI mit Daten gegen das EU- und Urheberrecht verstößt. Dies gelte auch für amerikanische Anwendungen, die in Europa zugänglich sind.
Medizinrecht und Ethik: Im Gespräch mit LTO-Karriere (Annabell Horn und Franziska Kring) beantwortet der Rechtsprofessor Bernhard Kretschmer Fragen zum Medizinrecht, das als "weitgreifende Querschnittsmaterie" Aspekte aus allen Rechtsgebieten umfasse.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55352 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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