Das EuG bestätigte die Ablehnung der Marke "Pablo Escobar" wegen Verstoßes gegen die guten Sitten. Vor dem KG Berlin wies der Angeklagte die Spionage-Vorwürfe zurück. Vorschläge zur Resilienz der Demokratie in Thüringen vorgestellt.
Thema des Tages
EuG zu Marke "Pablo Escobar": Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die Verwendung des Namens "Pablo Escobar" als Marke gegen die guten Sitten verstößt und die Marke daher nicht in das europäische Markenregister eingetragen werden darf. Das EuG bestätigte damit die Ablehnung des Eintragungsantrags von Escobars Erben durch das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO). Der 1993 getötete Escobar war ein Drogenboss, der zwar in Teilen Kolumbiens als Wohltäter wahrgenommen wird, weil er mit dem aus Drogengeschäften verdienten Geld Krankenhäuser und Schulen bauen ließ, allerdings assoziiere der spanische Verkehrskreis, auf den das EUIPO richtigerweise abstelle, den Namen "Pablo Escobar" mit Terrorismus und Drogenhandel. Diese stehen im Widerspruch zu grundlegenden Werten der EU wie Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit sowie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es berichten FAZ (Marcus Jung), LTO, beck-aktuell und spiegel.de.
In einem separaten Kommentar lobt Marcus Jung (FAZ) das Urteil, weil es verdeutlicht, dass "in der Abwägung beim Markenschutz die Sensibilität und Toleranzschwelle einer Gesellschaft immer noch mehr zählen als die Aussicht auf hohe Gewinne."
Rechtspolitik
NS-Raubkunst: taz, LTO und beck-aktuell stellen den am Mittwoch veröffentlichten Referentenentwurf des von Marco Buschmann (FDP) geführten Bundesjustizministeriums zur Durchsetzung von Herausgabeansprüchen von NS-Raubkunst vor. Dieser sieht u.a. einen Auskunftsanspruch ehemaliger Eigentümer:innen und Rechtsnachfolger:innen gegen Personen, die solche Kulturgüter in den Verkehr bringen, einen Ausschluss der Verjährungseinrede und eine streitwertunabhängige erstinstanzliche Zuständigkeit der Landgerichte vor.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Doktorandin Susanne Roßbach begrüßt auf dem Verfassungsblog grundsätzlich das am Freitag im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz, das u.a. eine vereinfachte Korrektur des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt ermöglicht. Sie findet "die Reformen aus verfassungsrechtlicher Perspektive konsequent", weil das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten ein Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung benenne. Kritisch sieht sie allerdings die Einschränkungen in Hinblick auf bestimmte Personen ohne Aufenthaltstitel, die Änderung im Reisepass und den "rechtlich unsinnigen Hausrechts-Paragraph". Letzterer bringe "transmisogyne Narrative" zum Ausdruck. Außerdem fehle immer noch ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen durch die Krankenversicherungen.
Bundesdatenschutzbeauftragte: Nun schreibt auch das Hbl (Dietmar Neuerer) über die Einigung der Ampel-Koalition auf die Bonner Juraprofessorin Louisa Specht-Riemenschneider als neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Asyl/GEAS: Polen kündigte laut Bericht der Welt (Philipp Fritz) an, dem im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geregelten Umverteilungsmechanismus in der Abstimmung im Rat am 29. April nicht zustimmen zu wollen. Die Abstimmung im Rat erfordert lediglich eine qualifizierte Mehrheit, eine Zustimmung Polens ist daher nicht zwingend erforderlich.
Schwangerschaftsabbruch: In einem Gastbeitrag für die FAZ kritisieren Klaus Reinhardt, Jochen Sautermeister und Gregor Thüsing, Präsident der Bundesärztekammer, Moraltheologieprofessor und Arbeitsrechtsprofessor, die Empfehlungen der Regierungskommission als "einseitig und lückenhaft" und werfen den Expert:innen vor, nicht "weltanschaulich neutral" argumentiert zu haben.
Im Interview mit der Zeit (Hanna Grabbe/Martin Spiewak) diskutieren zwei Gynäkolog:innen, ob der Schwangerschaftsabbruch legal werden sollte. Während der männliche Gynäkologe den "in Deutschland gut funktionierenden Kompromiss" betont, widerspricht seine Kollegin und weist auf die mit einer Kriminalisierung verbundene Stigmatisierung, die fehlende Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen und die Belästigung durch Abtreibungsgegner:innen vor Kliniken und Beratungsstellen hin.
spiegel.de (Rafaela von Bredow) gegenüber kritisiert die Medizinethikprofessorin Claudia Wiesemann, die Mitglied der Expertinnenkommission ist, dass das "Recht den Schwangerschaftskonflikt als eine Auseinandersetzung zwischen dem Embryo und der Frau, die ihre eigenen Lebenspläne verfolgen will, konstruiert." Dies sei "völlig konträr zur Wirklichkeit", denn die allermeisten Frauen überlegen für das Kind mit, ob sie es in die spezifische Situation – beispielsweise geprägt von finanzieller, beruflicher oder sozialer Unsicherheit – gebären wollen.
Bundespräsident/Ehrensold: Nach Informationen der FAZ (Stephan Klenner) blockiert die FDP das Vorhaben der SPD, das Bezügegesetz dahingehend zu ändern, dass vor dem Eintritt ins Beamtenpensionsalter der Ehrensold für ehemalige Bundespräsident:innen in Höhe von 20.000 Euro monatlich mit den privatwirtschaftlichen Nebeneinkünften verrechnet werden muss. Derzeit ist Christian Wulff der einzige ehemalige Bundespräsident, der die Altersgrenze noch nicht erreicht hat.
Justiz
KG Berlin – Spion im BND: Im Landesverrats-Prozess gegen den ehemaligen BND-Mitarbeiter Carsten L. wegen des Vorwurfs der Weitergabe von Geheimdienst-Informationen an Russland brach L. sein Schweigen. Zunächst ließ er durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er alle Vorwürfe zurückweist. Anschließend antwortete L. persönlich auf die Fragen des Gerichts und behauptete u.a., dass er vielmehr versuchte, selbst Informationen aus Russland zu besorgen, und dass die in einem Schließfach gefundenen 400.000 Euro aus seinem eigenen Verdienst und aus Krypto-Geschäften stammen. SZ (Christoph Koopmann), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm) und zeit.de berichten.
BVerfG zu Reichelt vs. Schulze: Michael Hanfeld (FAZ) bewertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der es eine Verletzung der Meinungsfreiheit von Julian Reichelt annahm, als "Klatsche für das Bundesentwicklungsministerium" von Svenja Schulze (SPD).
Ähnlich sieht es Anna Schneider (Welt), die betont, dass "es in einer liberalen Demokratie möglich sein muss, Meinungen – bis zur Grenze des Strafrechts – äußern zu dürfen". Sie bedauert in diesem Zusammenhang auch das Einreiseverbot für den Rechtsextremen Martin Sellner und den Abbruch eines Palästina-Kongresses in Berlin.
BGH zu Grundstückskauf/Verjährung: In einer Mitte März ergangenen Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung beim Grundstückskauf nicht zwingend bei Vertragsschluss zu laufen beginnt, sondern erst mit Fälligkeit des Anspruchs auf Eigentumsübertragung. In dem zugrundeliegenden Fall hatten die Vertragsparteien vereinbart, dass der Anspruch erst später fällig werden sollte, so beck-aktuell.
OLG Frankfurt/OLG Stuttgart/OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Der Welt (Frederik Schindler u.a.) liegen die Anklageschriften gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß vor, ausweislich derer die Angeklagten im Kontakt mit Russland standen. Russland hätte die Gruppe jederzeit für verdeckte Operationen nutzen können. Am 29. April beginnt der erste Strafprozess am Oberlandesgericht Stuttgart. zeit.de gibt die Recherche der Welt wieder.
Alan Posener (Welt) warnt, dass die Umsturzpläne der Gruppe zwar "nicht aufgehen konnten", aber erheblichen Schaden hätten anrichten können.
VG Düsseldorf zu Polizeianwärter: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte laut beck-aktuell die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Polizeianwärter nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, weil er aufgrund ausländerfeindlicher und ableistischer Kommentare für den Polizeivollzugsdienst charakterlich ungeeignet ist.
LG Düsseldorf zu Werbung/Balkonkraftwerk: Die Verbraucherzentrale Sachsen gewann vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Aldi, das in seinem Onlineshop ein Balkonsolargerät mit den Worten "600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350Wp" bewarb. Dies sei irreführend, entschied das Landgericht Düsseldorf in einem Unterlassungsurteil, weil die Kund:innen davon ausgingen, dass das Gerät eine Leistung von 600 Watt hat, obwohl maximal 350 Watt Leistung fließen könnten. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
LG Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Am heutigen Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Karlsruhe der Strafprozess gegen einen Journalisten von Radio Dreyeckland, dem vorgeworfen wird, durch die Verlinkung der Archivseite linksunten.indymedia die Fortführung einer verbotenen Organisation gefördert zu haben. LTO (Christian Rath) erinnert an die Hintergründe des Verfahrens, bei dem die Anklage erst nach oberlandesgerichtlicher Intervention zugelassen wurde. Für einen Freispruch spreche ein neues Gutachten, das ein Informatikexperte im Auftrag des Landgerichts erstellte. Danach konnte das Linksunten-Archiv nicht nur durch Mitglieder der Gruppe erstellt werden. Das Hochladen des Archivs 2020 wäre dann kein Indiz für die Fortführung der 2017 verbotenen Vereinigung.
LG Ingolstadt – Mord an Doppelgängerin: In einer Seite-Drei-Reportage beschreibt die SZ (Annette Ramelsberger/Lisa Schnell) ausführlich die Hintergründe des sogenannten Doppelgängerinnen-Mordes und gibt die teils widersprüchlichen Aussagen verschiedener Zeug:innen wieder. Im Prozess gegen die beiden Angeklagten Schahraban K. und Sheqir K. scheine nichts zusammenzupassen, "es wird geschwiegen, vergessen, gelogen."
LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Im Prozess gegen Polizist:innen wegen der Tötung des 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Dramé im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung rechtfertigte der Einsatzleiter, der selbst wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt ist, das Vorgehen. Um eine Selbstverletzung Dramés zu verhindern, habe er den Pfefferspray-Einsatz angeordnet, infolgedessen Dramé aufgesprungen und sodann von einem anderen Polizisten mit einer Maschinenpistole erschossen wurde. Es berichten spiegel.de und bild.de (Frank Schneider).
LG Halle – Björn Höcke: Nun setzt sich auch die taz (Gareth Joswig) anlässlich des am heutigen Donnerstag beginnenden Strafprozesses gegen den AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit den Aussagen des AfD-Politikers auseinander. Kritik gab es im Vorfeld, dass es so lange bis zur Anklage dauerte, weil Höcke als Geschichtslehrer wissen müsste, dass die von ihm mehrfach benutzte Parole "Alles für Deutschland" eine SA-Losung ist.
Recht in der Welt
USA – Trump/Stormy Daniels: Im Strafverfahren gegen Donald Trump wegen des Vorwurfs der Fälschung von Geschäftsunterlagen sind mittlerweile sieben von zwölf Geschworenen ausgewählt, am heutigen Donnerstag müssen weitere Geschworene ausgewählt und vereidigt werden, darunter sechs Ersatzleute. Der Richter Juan Merchan erhofft sich angesichts der zügigen Auswahl, dass der Strafprozess bereits am kommenden Montag mit den Eröffnungsplädoyers starten könnte. FAZ (Majid Sattar), taz (Bernd Pickert), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Herbert Bauernebel) beschreiben die Auswahl der Geschworenen.
Die Zeit (Kerstin Kohlenberg) ordnet die Verfahren ein und betont, dass der Richter im Stormy Daniels-Prozess deutlich gemacht hatte, dass er white-collar-crimes ernst nimmt.
EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Im Gespräch mit dem RadioReportRecht (Max Bauer/Gigi Deppe) ordnet der Rechtsprofessor Gerd Winter das letzte Woche ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein, in dem er zugunsten der Schweizer "KlimaSeniorinnen" entschied, dass die unzureichende Schweizer Klimapolitik ihre Menschenrechte verletzt. Er entgegnet auf die Kritik, dass der EGMR keine konkreten Handlungspflichten vorgebe, dass "Gerichte weder Instanzen sind, die reine Symbolpolitik machen, noch Instanzen, die wirklich effektive Handlungsmacht haben."
Auf dem Verfassungsblog analysiert der Habilitand Patrick Abel (in englischer Sprache) die Bedeutung der Entscheidung für nationale Jurisdiktionen. Das Recht auf Privat- und Familienleben verpflichte die Staaten, wissenschaftsbasierte und angemessene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei gesteht der EGMR den Staaten jedoch einen weiten Entscheidungsspielraum zu.
Juristische Ausbildung
OVG Nds – Gekaufte Examensklausur: Am 30. April startet am Oberverwaltungsgericht Niedersachsen das Berufungsverfahren einer Frau, der das zweite juristische Staatsexamen nachträglich aberkannt wurde, weil sie die Klausurlösungen 2014 vom ehemaligen Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamts Niedersachsen Jörg L. gekauft haben soll. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg die Aberkennung des Examens bestätigt, weil es eine hohe Notendifferenz zwischen erstem und zweitem Examen und auffallende Nähe zur Musterlösung – teils mit Übernahme von Fehlern im Prüfungsvermerk – feststellte. LTO (Charlotte Hoppen) erinnert an die Hintergründe des Justizskandals, bei dem L. Klausurlösungen mithilfe eines Hamburger Repetitors gegen Geld und/oder Sex angeboten haben soll, und später mit geladener Pistole und Bargeld nach Italien flüchtete.
Sonstiges
Resilienz der Demokratie in Thüringen: sz.de (Ronen Steinke) stellt die Empfehlungen der Verfassungsrechtler:innen des "Thüringen-Projekts" des Verfassungsblogs vor, wie die Resilienz der Demokratie gestärkt werden könnte. Dabei werden sieben konkrete Maßnahmen hervorgehoben wie Obstruktion seitens der AfD verhindert werden könnte. U.a. soll der Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Konfliktfall neue Mitglieder selbst vorschlagen können, die dann mit einfacher Mehrheit vom Landtag gewählt werden könnten.
Maaßen-Interview im Landtag: André Kuper (CDU), Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags, forderte die AfD auf, dafür zu sorgen, dass ein im AfD-Fraktionssaal gedrehtes Interview des Unternehmers Peter Weber mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen und dem AfD-Fraktionschef Martin Vincentz gelöscht wird. Kuper zufolge besteht der Verdacht des "Missbrauchs des Nutzungsrechts" des Fraktionssaals, da Weber das Video auf seiner eigenen Wutbürger-Plattform hochlud und eine AfD-Urheberschaft nicht erkennbar ist. Der Fraktionssaal darf jedoch nur für Zwecke der parlamentarischen Arbeit genutzt werden. Es berichten LTO und spiegel.de.
Cannabis bei der Arbeit: Die Rechtsanwält:innen Dominik Sorber und Michaela Felisiak weisen auf LTO darauf hin, dass viele betriebliche Regelungen lückenhaft sind, weil diese lediglich den Konsum von Alkohol, nicht aber von Cannabis regeln. Die arbeitsvertragliche Nebenpflicht verbiete es allerdings bereits jetzt, dass sich Arbeitnehmende durch den Cannabisrausch "in einen Zustand versetzen, der die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung stört". Sorber und Felisiak empfehlen dennoch ein ausdrückliches Cannabisverbot im Betrieb, damit "arbeitsrechtliche Maßnahmen wie etwa Abmahnungen wirksam ausgesprochen werden können" und erläutern versicherungsrechtliche Problematiken.
Juve-Ranking: Nach Informationen von beck-aktuell (Maximilian Amos) machte die Chefredaktion des Branchenmagazins Juve öffentlich, dass ein Juve-Redaktionsmitglied Bewertungen eines noch nicht veröffentlichten Rankings vorab "zur Durchsicht und ggf. Ergänzung" an Kanzleien weitergeleitet hat.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 18. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54357 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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