Washingtoner Prinzipien wurden mit deutscher Zustimmung erweitert. Bundesjustizminister Buschmann lehnt Kompromissvorschlag für EU-Lieferkettenrichtlinie ab. Technische Normen müssen laut EuGH frei zugänglich sein.
Thema des Tages
NS-Raubkunst: In Washington wurde eine Ergänzung der "Washingtoner Prinzipien" durch "Best Practices" vorgestellt. Die Prinzipien machen seit 25 Jahren als Soft Law Vorgaben zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Die Bundesregierung hat der damit verbundenen erheblichen Erweiterung der Regelung zugunsten der Nachfahren der Opfer bereits zugestimmt, allerdings ohne sich mit den vor allem betroffenen Bundesländern abzustimmen. So soll die Beratende Kommission, die bei Raubkunstfällen schlichtet, künftig auch einseitig angerufen werden können (und nicht nur, wenn auch z.B. das betroffene Museum einverstanden ist). Auch der Begriff der Raubkunst wird erweitert: Neben tatsächlich geraubter Kunst und Kunst, die verfolgungsbedingt unter Druck verkauft wurde, zählt nun auch Kunst dazu, die auf der Flucht im Ausland verkauft werden musste, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Präsident der Beratenden Kommission, Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier, und die Jewish Claims Conference fordern indes weiterhin ein Raubkunstgesetz, damit die Nachkommen der Verfolgten nicht länger auf guten Willen hoffen müssen, sondern ihre Ansprüche auch einklagen können. Die SZ (Jörg Häntzschel) berichtet.
Rechtspolitik
Lieferketten und Menschenrechte: Nachdem die EU-Lieferkettenrichtlinie bei einer Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten Ende Februar die notwendige Mehrheit verfehlt hatte, hat die belgische EU-Ratspräsidentschaft laut Hbl (Olga Scheer) nun einen abgeänderten Vorschlag ausgearbeitet. Danach sollen die Regelungen nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden und drei Millionen Euro Umsatz gelten. Zudem wurde die zivile Haftung aufgeweicht und Risikosektoren als Kategorie gestrichen. Mit diesen abgeänderten Regelungen kommt der Kompromissvorschlag der FDP, die die EU-Lieferkettenrichtlinie im Gegensatz zu Grünen und SPD stets abgelehnt hatte, in vielen Punkten entgegen. Dennoch hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun laut spiegel.de (Timo Lehmann) auch den neuen Entwurf abgelehnt. Die grundsätzliche Kritik bleibe bestehen. Das Regelungswerk sei "zu bürokratisch und birgt weiterhin unüberschaubare Haftungsrisiken".
Cannabis: Sowohl der Rechts- als auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates haben Empfehlungen abgegeben, in welchem Umfang sich der Vermittlungsausschuss mit dem Cannabisgesetz befassen soll. Dabei verfehlte der Antrag, den Gesetzesbeschluss vollständig aufzuheben, in beiden Ausschüssen die Mehrheit. Eine breite Mehrheit setzte dagegen auf eine Verschiebung des Inkrafttretens und eine Entlastung der Strafjustiz. Am heutigen Donnerstag wird auch der Innenausschuss des Bundesrates seine Empfehlungen abgeben. Sämtliche Empfehlungen bilden die Grundlage für den am 22. März geplanten Beschluss der Länderkammer. Dies und weitere Einzelheiten berichtet LTO (Hasso Suliak).
In einem Streitgespräch der Zeit (Ingo Arzt/Simon Langemann) diskutieren die CSU-Politikerin Dorothee Bär und die FDP-Suchtexpertin Kristine Lütke über die Regelungen des CanG, über die Frage, ob die Legalisierung von Cannabis gegen das Völkerrecht verstoße, und über den Umgang mit Cannabis in anderen europäischen Ländern.
Asyl: Beim Bund-Länder-Treffen zur Asylpolitik forderten die Länder Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, bis zum 20. Juni zu klären, ob die Durchführung deutscher Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU in Betracht komme. Ein weiteres Thema war neben der Bezahlkarte für Asylsuchende eine mögliche Arbeitspflicht für Geflüchtete. Für gemeinnützige Tätigkeiten können die Kommunen eine solche Pflicht bereits jetzt anordnen. Eine Arbeitspflicht für sozialversicherungspflichtige Jobs ist nach aktueller Gesetzeslage aber nicht möglich. SZ (Markus Balser), FAZ (Eckart Lohse), taz (Frederik Eikmanns), Hbl (Daniel Delhaes/Dietmar Neuerer), Welt (Nikolaus Doll) und LTO berichten.
Die Zeit (Jana Hensel/Kolja Rudzio) geht der Frage nach, wie sinnvoll die nun teilweise geforderte Arbeitspflicht für Geflüchtete ist und weist darauf hin, dass Asylsuchende in der Regel ein konkretes Stellenangebot vorlegen müssen, um dafür eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Bis jedoch die Ausländerbehörde nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur darüber entschieden habe, sei der Job aber oft anderweitig vergeben.
Bundestags-Wahlrecht: Rechtsprofessor Gregor Kirchhof legt in der FAZ seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Reform des Bundeswahlgesetzes aus dem Sommer 2023 dar. Diese habe zu einem Dilemma geführt: Sollte das Bundesverfassungsgericht den zahlreichen Verfassungsklagen folgen, hätte das Parlament "in einem zentralen Beschluss über die eigene Legitimation die Verfassung verletzt und so die Menschen enttäuscht." Bleibe das Wahlrecht allerdings in Kraft, wäre das Vertrauen in die Demokratie ebenfalls beschädigt.
Bafög: Das Bundeskabinett hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung einer Studienstarthilfe sowie eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge. Darüber hinaus soll es im Falle eines Studienfachwechsels oder einer Überschreitung der Regelstudienzeit leichter sein, den BAföG-Anspruch zu behalten. Eine Erhöhung des Bafög-Satzes ist jedoch nicht vorgesehen - obwohl beim BVerfG eine konkrete Normenkontrolle des Bundesverwaltungsgerichts liegt, die die Bafög-Sätze für verfassungswidrig niedrig hält. SZ (Lilith Volkert) und spiegel.de berichten.
Abgeordnetenimmunität: Rechtsanwalt Thomas Britz und Syndikus Bijan Moini beleuchten auf dem Verfassungsblog die jahrzehntelange Diskussion um die strafrechtliche Immunität von Abgeordneten und sprechen sich – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Mitglieder der AfD künftig in mehreren Landtagen die stärkste Fraktion stellen könnten – dafür aus, die entsprechenden Regelungen zumindest insofern anzupassen, als ein klares Willkürverbot etabliert und einer Überprüfung zugänglich gemacht werden sollte.
Zivilgerichtliche Zuständigkeiten: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte einen Referentenentwurf vor, der die Streitwertgrenze der Amtsgerichte auf 8.000 Euro erhöhen will, um zu verhindern, dass die amtsgerichtlichen Verfahren noch weiter zurückgehen. Nach dem Entwurf sollen zudem weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Die Regelungen der ZPO zum Anwaltszwang will der Entwurf nicht verändern. Über den Referentenentwurf berichtet nun auch beck-aktuell (Pia Lorenz).
Digitalisierung der Justiz: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf "zur weiteren Digitalisierung der Justiz" beschlossen, der unter anderem die Möglichkeit vorsieht, Strafanträge auch online zu stellen. Darüber hinaus sollen auch strafrechtliche Revisionshauptverhandlungen per Videokonferenz möglich sein. Gerichten soll erlaubt werden, ab 2026 Akten hybrid weiterzuführen, d.h. dass nur die neuen Aktenbestandteile elektronisch sein müssen. Nun berichtet auch die FAZ (Katja Gelinsky) über den Gesetzentwurf.
Digitale Märkte: SZ (Jannis Brühl u.a.) und spiegel.de fassen Hintergründe und Regelungen der am heutigen Donnerstag in Kraft tretenden EU-Verordnung Digital Markets Act (DMA) zusammen. Der DMA soll u.a. für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen. Dargelegt wird, welche Auswirkungen der DMA insbesondere für Smartphone-Nutzer:innen hat. Auch die FAZ (Werner Mussler) beschreibt die Veränderungen, die das Inkrafttreten des DMA mit sich bringen wird. Das Hbl (C. Herwartz/F. Holtermann/T. Jahn/N. Schimroszik) stellt kritische und befürwortende Stimmen vor.
Bürgergeld: Reinhard Müller (FAZ) meint, das Bürgergeld müsse "generell infrage gestellt werden". Denn schon der Begriff suggeriere, "der Stolz des Bürgers bestehe im Empfang von staatlichen Leistungen". Weder nach außen noch nach innen dürfe das Signal lauten: "Hier gibt es alles, und zwar umsonst". Dies gelte auch für die Geflüchteten aus der Ukraine. Denn es sprenge "den sozialen Frieden, Ukrainer im arbeits- und wehrfähigen Alter von Anfang an im Grunde besser zu versorgen, als es manch hart arbeitendem Einheimischen möglich ist".
Justiz
EuGH zu harmonisierten technischen Normen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass harmonisierte technische Normen (HTN), die Standards für Produkte festlegen, Teil des EU-Rechts sind und deshalb frei und kostenlos zugänglich sein müssen. Bürger:innen seien darauf angewiesen, von den entsprechenden Normen Kenntnis zu nehmen, um ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen zu können, aber auch, um prüfen zu können, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung die Anforderungen einer HTN erfüllt. Kritiker:innen befürchten, das Urteil könnte das gesamte europäische System der freiwilligen technischen Normung zum Erliegen bringen. LTO (Charlotte Hoppen/Marcel Schneider) berichtet.
EuG zu Geschmacksmuster/Puma: Das Gericht der Europäischen Union hat laut LTO (Helena Schroeter) entschieden, dass das Design eines Puma-Sneakers 2016 nicht als Geschmacksmuster geschützt werden konnte, weil die Sängerin Rihanna die Schuhe bereits zwei Jahre zuvor öffentlich getragen hatte. Hierauf hatte ein niederländisches Schuhunternehmen hingewiesen und zum Beweis Fotos vorgelegt, die Rihanna auf Instagram gepostet hatte. Das EuG ließ das Argument von Puma nicht gelten, dass damals niemand auf Rihannas Schuhe geachtet habe. Rihanna sei damals schon weltberühmt gewesen, so das EuG, und ihre Schuhe seien schon deshalb beachtet worden, weil sie auf den Fotos einen Vertrag mit Puma unterzeichnete.
BGH zu Hotelstornierung und Beherbergungsverbot: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hotels ihren Gästen die Zimmerkosten zurückerstatten müssen, wenn diese wegen eines coronabedingten Beherbergungsverbots nicht anreisen konnten. Dies gelte auch für den Fall, dass der Tarif ursprünglich nicht stornierbar war. Damit gab der BGH – wie bereits die Vorinstanzen – einer Frau recht, die vor Ausbruch der Pandemie drei Doppelzimmer gebucht hatte. Nachdem das Land Niedersachsen ein Beherbergungsverbot erlassen hatte, lehnte das Hotel die von der Frau geforderte Erstattung ab und bot lediglich eine Verschiebung bis Ende 2020 an. Ein weiteres Zuwarten sei der Frau jedoch laut BGH aufgrund des wechselhaften Pandemiegeschehens nicht zuzumuten gewesen. Es berichten LTO (Luisa Berger) und tagesschau.de (Anna Hübner).
BAG zu Mitbestimmung des Betriebsrats/Mobiltelefon: Rechtsanwältin Anna Munsch stellt im Expertenforum Arbeitsrecht einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von Oktober vor, wonach das Verbot der privaten Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit lediglich als Teil der Arbeitsorganisation anzusehen sei und damit kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auslöse.
LG München I – Missbrauch durch Fußballtrainer: SZ (Lisa Marie Wimmer/Susi Wimmer) und spiegel.de (Jan Friedmann) berichten ausführlich über das Strafverfahren gegen den ehemaligen Fußballtrainer Vito L. wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Dem 47-jährigen wird vorgeworfen, über Jahre hinweg sexuelle Handlungen an von ihm trainierten Jugendfußballern vorgenommen zu haben; dies stets unter dem Vorwand, sie physiotherapeutisch zu behandeln. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehr als 900 Missbrauchsfälle an insgesamt 30 Jungen vor. Am heutigen Donnerstag soll nach neun Verhandlungstagen das Urteil fallen. Aufgrund einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist absehbar, dass das Strafmaß unter acht Jahren Freiheitsstrafe liegen wird.
LG Stuttgart zu Gang-Gewalt: Im Prozess um einen Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen, verurteilte das Landgericht Stuttgart einen damals 23-jährigen Mann unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer zwölfjährigen Haftstrafe. Der Verurteilte soll den Anschlag, bei dem 15 Menschen verletzt wurden, verübt haben, weil der Trauergemeinde zahlreiche Anhänger einer verfeindeten Gruppe angehörten. SZ (Max Ferstl) und FAZ (Rüdiger Soldt) berichten.
LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Im Prozess um den von der Polizei erschossenen 16-jährigen suizidgefährdeten Flüchtling Mouhamed Dramé sagte einer der beteiligten Polizisten aus. Der Jugendliche sei mit Pfefferspray beschossen worden, damit er sich die Augen reibt und das Messer fallen lässt, mit dem er sich selbst zu verletzen drohte. Stattdessen lief der Jugendliche (mit dem Messer) davon, um dem Pfefferspray zu entkommen. Da er dabei anderen Polizisten näher als sieben Meter kam, sei es richtig gewesen, auf ihn zu schießen. Die Schüsse seien ohne weitere Vorwarnung erfolgt. Es berichtet die taz (Andreas Wyputta).
LG Karlsruhe – Palmölsiegel: Wie spiegel.de schreibt, hat die Verbraucherorganisation Foodwatch vor dem Landgericht Karlsruhe Klage gegen einen Edeka-Supermarkt wegen Irreführung durch ein Siegel für vermeintlich nachhaltig produziertes Palmöl erhoben. Für das als fair beworbene Palmöl werden nach Auffassung von Foodwatch "offenbar Menschen und Umwelt ausgebeutet". Foodwatch gab an, aus rechtlichen Gründen nicht gegen die Edeka-Zentrale in Hamburg, sondern gegen einen einzelnen Supermarkt zu klagen.
Sexualstrafrecht und kognitive Beeinträchtigung: Amtsrichter Thomas Melzer schildert in der Zeit, warum die Justiz bei Sexualstrafverfahren gegen Menschen mit einer geistigen Behinderung regelmäßig an ihre Grenzen stößt, und beschreibt exemplarisch ein längst eingestelltes Verfahren.
Recht in der Welt
Spanien – Carlo Ancelotti: Die spanische Staatsanwaltschaft hat im Fall des wegen Steuerbetrugs angeklagten Real Madrid-Trainers Carlo Ancelotti eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, so SZ und spiegel.de. Der italienische Trainer wird beschuldigt, in den Jahren 2014 und 2015 nur die Einkünfte von Real Madrid und nicht die Einkünfte aus Bildrechten angegeben zu haben. Er soll ein "verwirrendes" System von Briefkastenfirmen eingerichtet haben, um seine zusätzlichen Einkünfte zu verbergen. Die Ermittlungen laufen seit 2020.
USA – Glyphosat: Die FAZ (Winand von Petersdorff) gibt einen Überblick über die zahlreichen in den USA entschiedenen und anstehenden Verfahren gegen den deutschen Chemiekonzern Bayer, die sich das Unternehmen mit der Übernahme des Glyphosat-Herstellers Monsanto eingehandelt hatte. In den Prozessen dreht es sich im Kern immer wieder um die Frage, ob der glyphosathaltige Unkrautvernichter Round-up für die Krebserkrankungen der Kläger:innen verantwortlich ist; und ob Bayer von der karzinogenen Wirkung wusste und sie böswillig verschwiegen hat.
Sonstiges
AfD-Verbot: Die Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken will ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD forcieren. Laut ihrem Antrag, über den die Bürgerschaft in der kommenden Woche abstimmen wird, soll Bremen einen Beschluss des Bundesrats beantragen, dass der Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD anlegt, anhand derer die Erfolgsaussichten für ein Parteiverbot geprüft werden können. Auch ein vereinsrechtliches Verbot der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" soll geprüft werden. Es berichten taz (Lotta Drügemöller) und spiegel.de (Steffen Lüdke).
Psychosoziale Prozessbegleitung: Im Interview mit SWR-RadioReportRecht (Kolja Schwartz) spricht die psychosoziale Prozessbegleiterin Katharina Gay über ihre Arbeit, besondere Methoden bei Kindern und das Problem, dass die psychosoziale Prozessbegleitung zwar bereits seit 2017 möglich, aber bis heute noch zu wenig bekannt ist.
Vermieterinsolvenz: Die Rechtsanwälte Marc Alexander Häger und Marvin Rochner gehen auf LTO der Frage nach, welche Auswirkungen eine Vermieterinsolvenz auf das Gewerbemietverhältnis hat, und legen dar, wie Mieter:innen ihre Nutzung absichern können. Dies sei beispielsweise durch die Einräumung einer Mieterdienstbarkeit möglich.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 7. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54051 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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