Sollten auch Kinder unter 14 Jahren bestraft werden? Die Ampelkoalition ist sich beim Demokratieförderungsgesetz uneinig. Bürger:innen müssen Behörden nicht auf den Fristablauf hinweisen.
Thema des Tages
Strafmündigkeit: Nach der Tötung der 12-jährigen Luise durch eine Zwölf- und eine Dreizehnjährige beginnt die Diskussion um eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Gegenüber der Welt (Sabine Menkens) sagte der Abgeordnete Thomas Seitz (AfD), dass "eine Herabsetzung der Altersgrenze notwendig ist, damit das Strafrecht die Bevölkerung wieder besser schützt". Die anderen Parteien schließen sich dieser Forderung bisher nicht an. Dagegen betont der Abgeordnete Stephan Thomae (FDP), dass "dem Rechtsstaat auch bei strafunmündigen Kindern zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen". Im Interview mit spiegel.de (David Holzapfel) sagt Dirk Baier, Professor für Jugendkriminalität, dass eine "Herabsetzung des Straffälligkeitsalters solche Fälle künftig nicht verhindern" würde. focus.de stellt verschiedene Positionen aus Justiz, Polizei und Politik dar, die sich für und gegen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aussprechen. tagesschau.de (Michael Nordhardt/Christoph Kehlbach) gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Strafmündigkeit und die Handlungsmöglichkeiten des Staates. Die taz (Christian Rath) beschreibt die historischen Hintergründe der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren, die seit 1923 besteht. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung eher durchschnittlich; Großbritannien und die Schweiz setzen indes die Altersgrenze mit zehn Jahren außergewöhnlich niedrig an.
Stephan Klenner (FAZ) meint, dass Strafe "wirken können muss – teils als Sühne, teils als Abschreckung". Dementsprechend sei es erforderlich, dass Täter:innen "Recht und Unrecht unterscheiden" können, was für Kinder regelmäßig nicht zutrifft. Kaija Kutter (taz) spricht sich gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit aus und weist daraufhin, dass es 2021 nur 19 Verdachtsfälle von Tötungen durch Kinder gab. Die Öffentlichkeit habe "nicht das Recht zu erfahren, ob diese Tat genug gesühnt wird", weil selbst im Jugendstrafrecht die Resozialisierung und die Erziehung im Vordergrund stehe. Jost Müller-Neuhof (Tsp) weist darauf hin, dass nicht die Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters bei 14 Jahren, sondern die Herabsetzung begründungsbedürftig ist.
In ihrem "Aktuellen Lexikon" erklärt die SZ (Ronen Steinke) den Begriff der Strafmündigkeit, die gemäß § 1 Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahrs eintritt. Nach dem 14. Geburtstag prüft das Jugendgericht gemäß § 3 JGG im Einzelfall, ob der:die Minderjährige "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln."
Rechtspolitik
Demokratieförderung: Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Demokratieförderungsgesetz debattiert. Das Gesetz sieht eine dauerhafte Unterstützung von Vereinen und Organisationen vor, die sich mit "jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie damit verbundenen Diskriminierungen" befassen. Die Welt (Frederik Schindler) gibt die Kritik der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg wieder, dass es nicht "Aufgabe des Staates ist, legitime und verfassungsgemäße Meinungen über die Förderung entsprechender NGOs zu bekämpfen". Hingegen meint die SPD-Politikerin Elisabeth Kaiser, dass "es selbstverständlich auch eine Aufgabe des Bundes ist, unsere Gesellschaft vor Demokratiefeinden zu schützen". Die Berichterstatterin der Grünen, Schahina Gambir, sieht im Demokratiefördergesetz "einen Beitrag zur Verwirklichung des demokratischen Prinzips der Gleichheit vor dem Recht".
Bundestags-Wahlrecht: An diesem Freitag stimmt der Bundestag über die geplante Wahlrechtsreform ab. Der geplante Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, mit dem die Sitze von 598 auf 630 erhöht und die Grundmandatsklausel gestrichen werden soll, wurde bis gestern Nachmittag aber noch nicht eingebracht, so die FAZ (Daniel Deckers). Die Zeit (Peter Dausend) zeigt ein mögliches "Hintertürchen" der CSU auf, mit dem sie "ihren Verbleib absichern könnte": "Sie könnte bei kommenden Wahlen auf einer Listenverbindung mit der CDU antreten." zeit.de (Heinrich Wefing) analysiert die geplante Wahlrechtsreform.
Im FAZ-Feuilleton kritisiert Patrick Bahners, dass die "Reform eine Rechenschieberei ist." Rechtsprofessor Uwe Volkmann prognostiziert der Reform auf dem Verfassungsblog ein mögliches Legitimitätsproblem, wenn die "demokratische Grundanforderung, die politischen Präferenzen der Wähler im Parlament angemessen abzubilden", nicht erreicht werde. Auf LTO hebt Rechtsanwalt Sebastian Roßner die Schwächen des Reformvorschlags hervor. Insbesondere die geplante Streichung der Grundmandatsklausel könnte "dramatische Konsequenzen haben." Reinhard Müller (FAZ) schreibt, dass es in Deutschland zwar wenig verfassungsrechtliche Vorgaben zum Wahlsystem gibt, aber dies auch gar nicht notwendig sei. Denn: "Die öffentliche Debatte ist es, die fragwürdige Reformen zu Fall bringen und Neues anstoßen kann."
Ersatzfreiheitsstrafe: Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe diskutiert. tagesschau.de (Kolja Schwartz) stellt die Hintergründe der Ersatzfreiheitsstrafe und des Reformvorhabens vor. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zum einen als sozial ungerecht kritisiert, weil sie vor allem Menschen trifft, die die Geldstrafe nicht leisten können, und zum anderen als zu teuer, weil ein Haftplatz im Schnitt 200 Euro pro Tag kostet – regelmäßig weitaus mehr als die Geldstrafe. Die taz (Marie Frank) berichtet über die Forderungen des Freiheitsfonds, der Häftlinge freikauft, zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Annette Ramelsberger (SZ) spricht sich für eine Tonaufzeichnung der Hauptverhandlung aus und stimmt so nur einem Teil der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Reform zu. "Eine Kamera verändert das Verhalten von Menschen", allerdings sei die Tonaufzeichnung geeignet, Fehler zu vermeiden und "die Macht der Richterinnen und Richter, die Realität durch die eigenen Mitschriften des Gesagten zu definieren" zu begrenzen. Die Debatte zeige, wie konservativ die deutsche Justiz ist. Allerdings zeige das Beispiel der seit 2018 möglichen Fernsehübertragung der Urteile der Bundesgerichte, dass der von der Justiz auch damals befürchtete "Anfang vom Untergang des Rechtsstaats" ausblieb.
Justiz
BVerfG zu Behörden/Fristablauf: Bürger:innen sind nicht verpflichtet, Behörden nach Ablauf einer Frist auf die noch ausstehende Entscheidung hinzuweisen, so das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 8. Februar diesen Jahres. Damit gab es der Beschwerdeführerin recht, die beim Sozialgericht Darmstadt eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter erhob, weil es nach Fristablauf immer noch nicht Kosten erstattet hatte. Die Auffassung des Sozialgerichts Darmstadt, die Frau hätte durch die Erhebung der Untätigkeitsklage ihre "Obliegenheit zur Schadensminderung" verletzt, weil sie das Jobcenter erneut auf den noch nicht beschiedenen Sachverhalt hätte hinweisen müssen, verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG kodifizierte Willkürverbot. LTO, zeit.de und focus.de berichten.
EuGH – Fingerabdrücke im Ausweis: Nun berichtet auch netzpolitik.org (Jan Lutz) über das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis und kommt zur Einschätzung: "Der Fingerabdruckzwang steht auf wackeligen Rechtsbeinen." Verhandelt wurde vor der Großen Kammer des EuGH, was für die Relevanz des Verfahrens spricht. Am 29. Juni werden die Schlussanträge der Generalanwältin veröffentlicht.
LSG Nds-Bremen zu Jobcenter: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab der Klage eines arbeitslosen Mannes gegen die Erstattungsforderung des Jobcenters wegen sozialwidrigem Verhalten statt. Das Jobcenter hatte von dem Mann die Erstattung von Grundsicherungsleistungen in Höhe von 6.800 Euro verlangt, weil dieser seinen neuen Job nicht angetreten hatte. Grund hierfür war allerdings, dass der Mann sich die Mietkaution am neuen Arbeitsort nicht leisten konnte und das Jobcenter ihm diesbezüglich finanzielle Unterstützung versagte. Wie LTO schreibt, sah das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen daher kein zu missbilligendes Verhalten des Mannes.
OVG Nds zu Reichsbürger: Wie die FAZ meldet, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Entfernung eines Kriminalhauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis, der seit der Umsturzpläne-Razzia im Dezember 2022 wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft sitzt. Der Mann gehört der Reichsbürger-Szene an.
VG Stuttgart zu Informationszugang/DUH: Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte am 26. Januar in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Recht auf Einsicht in Akten zur Luftreinhalteplanung für die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart auf Grundlage des ba-wü. Umweltverwaltungsgesetzes hat. Die Klage auf Einsicht in die Korrespondenz des Landes wurde schon im März 2020 eingereicht, nachdem das Land zwei Jahre lang Gerichtsurteile zur Luftreinhaltung nicht umgesetzt hatte. Die Landesbehörden Baden-Württembergs hatten zuvor die Informationsfreiheits-Anträge der DUH unter anderem deshalb abgelehnt, weil das Bekanntwerden der Informationen für die Vertraulichkeit der Entscheidungsprozesse nachteilige Folgen hätte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart widersprach dieser Einschätzung nun, die Landesbehörden hätten Ausschlussgründe nur pauschal vorgetragen und daher nicht ausreichend dargelegt. LTO berichtet.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun endete die Vernehmung des Angeklagten. Braun hatte die Vorwürfe bislang bestritten. Am heutigen Donnerstag sollen zwei Kriminalpolizist:innen zum Ablauf der Ermittlungen als Zeug:innen aussagen. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), LTO und focus.de.
LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: Am neunten Verhandlungstag im Candylove-Prozess gegen fünf Angeklagte wegen des Betreibens eines Drogen-Onlineshops nennt das Landgericht Leipzig bereits jetzt den nach aktuellem Stand zu erwartenden Strafrahmen. LTO (Linda Pfleger) listet die möglichen Strafen der Angeklagten auf, von Geld- oder Bewährungsstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen. Nach Ansicht des Verteidigers liegt bezüglich der Aussage des Vermieters der Wohnung der Angeklagten, in der Heroin gefunden wurde, ein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot vor. Ein Urteil könnte schon vor dem bisher geplanten letzten Prozesstag, dem 28. Juni, fallen, so bild.de (Jérôme Nussbaum).
AG Erkelenz zu gefälschten Drohschreiben/Grünen-Politiker: spiegel.de (Julia Jüttner) stellt den Fall des Grünen-Politikers Manoj J. dar, der mittels gefälschter Drohschreiben darüber täuschte, rassistisch angefeindet worden zu sein. Manoj J. hatte unter anderem ein Hakenkreuz an sein Auto gesprüht und einen Drohbrief mit einer Rasierklinge an sich selbst adressiert. Seinen zunächst eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, wonach er wegen des Vortäuschens von Straftaten und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro leisten sollte, nahm er kurz nach Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Erkelenz wieder zurück.
GBA – IS-Anhänger: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen IS-Anhänger erhoben, der seit August 2022 in Untersuchungshaft sitzt. Der Mann habe seine Pläne, in Syrien für den Islamischen Staat zu kämpfen, aufgrund einer Verletzung nicht verwirklichen können. Stattdessen habe er IS-Frauen unterstützt, wie die Welt meldet.
Recht in der Welt
Israel – Justizreform: Angesichts der anhaltenden starken Proteste gegen die israelische Justizreform schlug der israelische Präsident Izchak Herzog Änderungen vor. Demnach soll das Gremium, das neue Richter bestimmt, aus drei Ministern, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, zwei Richtern und zwei Beamten bestehen, auf die sich sowohl der Präsident des Obersten Gerichtshofs als auch der Justizminister einigen. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu lehnte die Vorschläge jedoch umgehend ab, sie seien nicht mit seiner Koalition abgestimmt, berichtet zeit.de. Mittlerweile haben sich auch Elitesoldat:innen den Demonstrierenden angeschlossen, wie die Welt (Christine Kensche) und die Zeit (Jörg Lau) berichten. In einem separaten Beitrag portraitiert die Zeit (Lea Frehse/Jan Ross) auf einer "Reise durchs zerrissene Land" die gespaltene israelische Gesellschaft.
In einem Gastbeitrag in der taz fordert Roee Kibrik, Forschungsdirektor der israelischen Denkfabrik Mitvim, Deutschland auf, sich deutlicher gegenüber Israel zu positionieren, weil Deutschland historisch gesehen "Verantwortung für die Existenz Israels und für die Demokratie trägt." Jacques Schuster hebt im Welt-Leitartikel hervor, dass "eine Verfassungskrise diesen Ausmaßes Israel in seiner staatlichen Existenz" gefährde.
EGMR/Griechenland - verurteilter Statistiker: Griechenland hat das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf ein faires Verfahren verletzt, indem Griechenlands Oberstes Gericht den frühren Chef der Statistikbehörde Andreas Georgiou zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte, weil dieser während der Euro-Schuldenkrise die griechische Haushaltsstatistik korrekt berechnen ließ, statt über sie abstimmen zu lassen. Nach Angaben der FAZ (Werner Mussler) muss das Strafverfahren in Griechenland nun neu aufgerollt werden.
Juristische Ausbildung
Examen ohne Pause: Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) hat eine Petition gegen die Pläne der Landesjustizprüfungsämter gestartet, die Ruhetage im Staatsexamen zu streichen. Der BRF kritisiert, dass die Entscheidung "wieder neue Probleme schafft" und sich nicht "ernsthaft mit konstruktiven Lösungen zu einer wirklichen Reform des Jurastudiums" befasse. LTO-Karriere schreibt, dass die unter anderem ökonomisch motivierte Streichung der Ruhetage "die psychischen Belastungen des ohnehin schon kräftezehrenden Examens für Jurastudierende noch weiter erhöht."
Sonstiges
Roger Waters/Konzertabsage: Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters kündigt an, gegen die möglichen Absagen seiner Konzerte in München und Frankfurt/M. im Mai juristisch vorgehen zu wollen. Waters wird Antisemitismus vorgeworfen, weil er die Boykott-Kampagne BDS gegen Israel unterstützt. Außerdem verbreite er Verschwörungsmythen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die hessische Landesregierung hatte bereits im Februar erklärt, ein in der Frankfurter Festhalle geplantes Konzert absagen zu wollen; die Stadt München prüft derzeit ähnliche Schritte. Allerdings schätzen Jurist:innen solche Auftrittsverbote für eher schwer haltbar ein und berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2022. Die SZ (Jakob Biazza), spiegel.de und bild.de berichten.
Sicherheit vs. Freiheit: Im Feuilleton der Welt kritisiert Rechtsprofessor Kai Möller, dass die Sicherheit zu oft gegen die Freiheit ausgespielt wird, weil es "argumentativ und rhetorisch recht einfach ist, Sicherheit einzufordern." Möller stellt die These auf, dass der Staat die in Art. 2 GG geschützte freie Persönlichkeitsentfaltung verhindere, wenn er "dem Einzelnen ein Lebensrisiko abnimmt". "In der Summe macht übertriebenes Sicherheitsdenken den Menschen nicht stärker, sondern schwächer", so sein Fazit.
Sexismus in juristischer Arbeitswelt: Unter einem Pseudonym schreibt eine Rechtswissenschaftlerin auf LTO über ihre Erfahrungen als Frau mit Sexismus in der juristischen Arbeitswelt. Die Juristin wurde nach eigener Aussage von einem Großkanzleianwalt, der während ihres Praktikums ihr Mentor sein sollte, sexuell angefasst; ein Universitätsprofessor versuchte sie mehrfach zu küssen. Sie kritisiert, dass Männer in Machtpositionen oftmals das "strukturelle Abhängigkeitsverhältnis" ausnutzen und resümiert: "von wahrer Gleichberechtigung in der juristischen Arbeitswelt sind wir noch weit entfernt".
Das Letzte zum Schluss
ChatGPT besteht juristische Prüfung: Die neue Generation der Künstlichen Intelligenz ChatGPT besteht nach Angaben der Entwickler:innen das juristische Staatsexamen in den USA – und das ganz ohne Ruhetage! Dabei schaffte ChatGPT-4 es sogar unter die besten zehn Prozent, wie die FAZ (Roland Lindner) schreibt. Vielleicht haben sich die Landesprüfungsämter die Leistung der KI zum Vorbild genommen, als ihnen der Einfall kam, die Ruhetage im deutschen Staatsexamen zu streichen?
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51324 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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