Bundestag und Bundesrat haben die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Der EuGH befasst sich mit den vom BVerwG aufgestellten Kriterien zum subsidiären Schutz. Der Beginn der Nürnberger Prozesse jährt sich zum 75. Mal.
Thema des Tages
Corona – Infektionsschutzgesetz: Bundestag und Bundesrat haben für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestimmt. Unter anderem sollen damit die als Verordnung erlassenen Corona-Beschränkungen gesetzlich besser untermauert werden. Der neu eingeführte § 28a IfSG listet dafür 17 mögliche Schutzmaßnahmen wie Abstandgebote und Ausgangsbeschränkungen auf, die von den Landesregierungen und kommunalen Behörden angeordnet werden können. Bisher stützten sich viele Anordnungen nur auf die Generalklausel des IfSG, wonach die "notwendige Schutzmaßnahmen" getroffen werden können. Zuletzt deuteten mehrere Gerichte an, dass sie diese Generalklausel nicht mehr als Rechtsgrundlage für Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen akzeptieren würden. Das reformierte IfSG sieht zudem vor, dass neue Rechtsverordnungen auf eine Geltungsdauer von vier Wochen zu befristen und mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind. Es berichten die FAZ (Alexander Haneke), die SZ (Daniel Brössler), das Hbl (Heike Anger/Thomas Sigmund/Gregor Waschinski), LTO, und tagesschau.de (Kolja Schwartz).
Gegen die Neufassung des IfSG hatten so genannte Querdenker und Corona-Skeptiker protestiert. Die taz (Christian Rath) widerlegt deren Fundamentalkritik, dass hiermit eine Diktatur eingeführt und die Grundrechte außer Kraft gesetzt würden. Die Gleichsetzung des IfSG mit dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 hält spiegel.de (Dietmar Hipp) aus juristischer Sicht und die SZ (Robert Probst) aus historischer Sicht für abwegig.
Stefan Ulrich (SZ) begrüßt den Vorstoß des Parlaments, das IfSG klarer und bestimmter zu machen, findet aber, es sei "zu hastig umgesetzt" worden, weshalb die Diskussion im Parlament zu kurz gekommen sei. Wer das IfSG mit dem Ermächtigungsgesetz vergleiche erkläre die Demokratie für abgeschafft, meint Reinhard Müller (FAZ) und verurteilt einen solchen Vergleich.
Corona – Coronaskeptiker-Demonstrationen: Einige Anti-IfSG-Demonstrationen waren im Voraus nicht genehmigt worden, da sie im Regierungsviertel stattfinden sollten. Als Rechtsgrundlage diente dafür das im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) enthaltene Sonderversammlungsrecht. Auf dem Verfassungsblog befasst sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Neumeier mit den verfassungsrechtlichen Fragen zum BefBezG.
Rechtspolitik
Abtreibungen: Im Zusammenhang mit den Debatten um das Abtreibungsrecht in Polen und den USA erörtert die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Vera Schürmann auf dem Verfassungsblog den Stand der Rechtsprechung zum Abtreibungsstrafrecht in Deutschland und attestiert Reformbedarf.
Justiz
EuGH – Subsidiärer Schutz: Am heutigen Donnerstag verhandelt der Europäische Gerichtshof über zwei vorgelegte Fragen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, ob die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aufgestellten Kriterien ausreichend sind, die subsidiäre Schutzberechtigung eines Schutzsuchenden zu definieren und, sollte dem nicht so sein, welche Kriterien stattdessen heranzuziehen wären. Wie LTO (Tanja Podolski) eingehend erläutert, dient dem BVerwG bisher vor allem ein aus Opferzahlen und Einwohnern berechneter Schwellenwert, die sogenannte Risikoeinschätzung, als Kriterium für die Gewährung subsidären Schutzes nach § 4 Asylgesetz (AslyG) und nicht die tatsächlich drohende Gefahr.
EuGH zu Mehrwertsteuererstattung: Deutschland hat Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland in Einzelfällen eine Erstattung der Mehrwertsteuer beantragten, zu wenig unterstützt. Das entschied der Europäische Gerichtshof laut LTO. Dem Urteil lag eine Klage der Kommission gegen Deutschland zugrunde. Die Kommission hat den deutschen Steuerbehörden vorgeworfen, sie hätten sich systematisch geweigert, Antragsteller aktiv bei der Vervollständigung ihrer Unterlagen zu unterstützen und unvollständige Anträge einfach abgelehnt.
BVerfG zu AfD und abstrakter Normenkontrolle: Abgeordnete können einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle nicht nachträglich beitreten, es sei denn die ursprünglichen Antragsteller stimmen dem zu. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss von Anfang November entschieden und damit den Antrag einiger Fraktionsmitglieder der AfD im Bundestag abgelehnt. Wie LTO und FAZ-Einspruch berichten, wollten die AfD-MdB einem Normenkontrollantrag von über 200 Mitgliedern der Fraktionen FDP, Linke und Grüne beitreten, der sich gegen Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes richtet, welcher die absolute Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung erhöht hat.
BVerfG zu Atomausstiegs-Entschädigung: Nun befasst sich auch die ZEIT (Petra Pinzler) mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche zur Novelle des Atomgesetzes von 2018, dessen Ausgleichs-Mechanismus laut BVerfG das Grundrecht auf Eigentum verletze. Es werden die als "handwerkliche Fehlleistungen" bezeichneten Atomausstiegs-Gesetze der letzten Jahre diskutiert und die Frage aufgeworfen, inwiefern in den bestehenden Gesetzen und Verträgen der Schutz des Eigentums zu hoch und der der Umwelt zu niedrig bewertet wurde.
BVerwG zu Fehmarnbelttunnel: Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche zum Bau des Fehmarnbelttunnels erörtert Rechtsanwältin Christiane Kappes in der FAZ, inwiefern das Urteil ein positives Signal für weitere größere Infrastrukturvorhaben ist. Wichtig seien vor allem aber gründliche Planungsverfahren, die aktuelles Umweltrecht und Beteiligungsrechte in vollem Umfang berücksichtigen.
BGH zu Mitangeklagtem im Lübcke-Prozess: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung des Haftbefehls von Markus H. verworfen. Dieser ist wegen Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke angeklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dessen Haftbefehl aufgehoben, da kein dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord mehr bestehe. Es berichtet LTO.
OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: spiegel.de (Julia Jüttner) schildert die weiteren Entwicklungen im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, Stephan E., und den als Beihelfer angeklagten Markus H. Da ein neuer Beweisantrag gestellt worden ist, könnte der Prozess nun länger dauern als vom vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel erwartet und angekündigt. Am heutigen Donnerstag wird zum 31. Mal vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt.
OLG Koblenz zu Bußgeld: Das Einwohnermeldeamt darf zur Identifizierung eines Fahrers, der mutmaßlich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, dessen Pass- oder Ausweisfotos der Bußgeldstelle zukommen lassen. Dies entschied laut LTO das Oberlandesgericht Koblenz und lehnte damit die Beschwerde eines Mannes ab, der die Herausgabe des Fotos für rechtwidrig erachtete und deshalb forderte, das Verfahren gegen ihn einzustellen.
OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Für den rechtsextremistischen und antisemitischen Attentäter von Halle, Stephan B., sieht die Bundesanwaltschaft die besondere Schwere der Schuld und die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung gegeben und beantragte deshalb lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen und 51 Menschen zu töten. Es berichten die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Mona Jäger) und die taz.
LG Aachen – erfundenes NSU-Opfer: Rechtsanwalt Ralph W. wird beschuldigt, über zwei Jahre im Münchner NSU-Prozess ein nicht existierendes Opfer vertreten zu haben und so Sitzungsgeld, Reisekosten und sonstige Vergütungen kassiert zu haben. Er ist deshalb wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Landgericht Aachen angeklagt. Die SZ (Christian Wernicke) berichtet, dass der bisher schweigende Angeklagte nun aussagte, nicht geahnt zu haben, dass seine Mandantin gar nicht existierte.
LG Berlin – Abu-Chaker/Bushido: Vor dem Landgericht Berlin hat der Rapper Bushido seine Aussage gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fortgesetzt. Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, ging es dabei vor allem um Beleidigungen und Körperverletzungen, die Abu-Chaker Bushido zugefügt haben soll. Der Prozess wird Mitte Dezember fortgesetzt.
VG Ansbach – AfD-Landesparteitag und Corona: Die bayrische AfD hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Damit will sie erreichen, dass das zuständige Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung für den im mittelfränkischen Greding geplanten AfD-Parteitag mit über 700 Teilnehmenden erteilen muss. Das Landratsamt hatte coronabedingt eine Genehmigung der Veranstaltung widerrufen und eine Ausnahmegenehmigung verwehrt. Wie die SZ (Johann Osel) und LTO ferner melden, will das VG voraussichtlich am heutigen Donnerstag über den Eilantrag entscheiden.
AG München – Wirecard-Gläubiger: Nach einer ersten Gläubigerversammlung des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard im Münchner Löwenbräukeller haben die Gläubiger Forderungen in Höhe von über 12 Milliarden Euro angemeldet. Dies teilte das Amtsgericht München am Mittwoch mit. FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl (Laura de la Motte) und LTO berichten, dass auch viele Aktionäre Forderungen angemeldet hätten.
BVerwG – Flüchtlingsaufnahme: Der Berliner Senat hat angekündigt, gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Berlin hatte im Sommer 300 Flüchtlinge aus Griechenland im Rahmen eines eigenen Landesprogramms aufnehmen wollen, wozu es der Zustimmung des Bundes bedarf. Mit Verweis auf die Dublin-III-Verordnung verweigerte Seehofer die Zustimmung jedoch, wogegen Berlin jetzt klageweise vorgehen will. Es berichten die taz (Marina Mai) und die FAZ.
Recht in der Welt
Frankreich – Mutterschaftsurlaub: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein im Tarifvertrag bestehender Anspruch auf Zusatzurlaub nach der Geburt des Kindes, der nur der Mutter zusteht, gerechtfertigt sein kann. Zwar dürfen Väter nicht diskriminiert werden, diene der vorgesehene Urlaub aber dem Schutz der Mutter hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und Geburt, sei eine solche Ungleichbehandlung mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar. Dem zugrunde lag laut FAZ-Einspruch, beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO eine Klage der Gewerkschaft CFTC vor dem Arbeitsgericht Metz, welches für einen Vater den Anspruch auf Zusatzurlaub gelten machen möchte.
Sonstiges
Nürnberger Prozesse: Anlässlich der 75. Jährung des Beginns des internationalen Militärtribunals gegen die NS-Hauptkriegsverbecher in Nürnberg interviewt die ZEIT (Judith Scholter/Frank Werner) Carla Del Ponte, ehemalige Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals für Jugoslawien und diskutiert über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Nürnberger Prozessen und dem Jugoslawien-Tribunal in Den Haag.
Ronen Steinke (SZ) diskutiert die Grundidee der Nürnberger Prozesse, dass niemand über dem Gesetz steht und leitet historisch her, wie diese Idee von Nürnberg "das Tor zu einer neuen Epoche internationalen Rechts zumindest aufgestoßen" hat.
Wirecard-Untersuchungsausschuss: Am heutigen Donnerstag beginnt der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Skandal. Wie der Tsp (Albert Funk) und die FAZ (Manfred Schäfers) berichten, wird erster Zeuge der ehemalige Wirecard-Vorstandvorsitzende Markus Braun sein. Der Bundesgerichtshof hatte der persönlichen Befragung Brauns durch den Untersuchungsausschuss zugestimmt. Zuvor hatte Braun beim Gericht einen Antrag auf Videovernehmung gestellt.
CDU und kriminelle Clans: Weil sie für eine PR-Aktion einen Sportwagen mit dem Kennzeichen "Bye-Bye" im Halteverbot abschleppen und sich dabei fotografieren ließ, wird gegen eine CDU-Politikerin nun ein Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet. Reinhard Müller (FAZ) zieht diese Anekdote heran, um zu verdeutlichen, wie wichtig entschlossenes Vorgehen gegen Clan-Kriminalität ist, wie sich nun wieder am Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe zeige.
Rechtsgeschichte – Jürgen Bartsch: In der ZEIT-Rubrik "Verbrechen" schildert Richter Thomas Melzer am Fall von Jürgen Bartsch welche Herausforderung psychisch kranke Straftäter für die Justiz darstellen. Bartsch hatte in den 1960er Jahren zur sexuellen Befriedigung mehrere Kinder umgebracht.
Personal Branding: Betriebswirtin Liane Allmann erklärt in einem Interview mit LTO (Tanja Podolski), was es mit dem sogenannten Personal Branding via Linkedin auf sich hat und wie schon junge Juristinnen und Juristen dies für ihre Karriere nutzen können.
Das Letzte zum Schluss
Corona und Augenbrauen: Während dem Corona-Shutdown dürfen Friseure zwar Haare aber keine Augenbrauen färben. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit dem Hinweis, dass Augenbrauenfärben auch in Kosmetikstudios oder sogenannten "Brow-Bars" durchgeführt werden könne und nicht ausschließlich von Friseuren. Der Eingriff in die Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sei gerechtfertigt und der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 GG nicht verletzt, argumentiert das Gericht laut LTO weiter.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ali
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 19. November 2020: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43477 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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