Trotz Verfassungsgerichtsentscheidung und drohendem Urteil des ICSID gibt es noch keine Regelung zur Entschädigung für den Atomausstieg 2011. Außerdem in der Presseschau: Kommunen drohen Fahrverbote und Deniz Yücel ist freigelassen worden.
Thema des Tages
BVerfG und ICSID – Atomausstieg: Bis zum 30. Juni 2018 hat der Gesetzgeber Zeit, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg von 2011 umzusetzen. Karlsruhe hatte eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt und verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, eine grundrechtskonforme Lösung zu finden, etwa durch Entschädigungszahlungen oder auch durch die Übertragbarkeit von Restkapazitäten. Laut WamS (Daniel Wetzel) hat die Bundesregierung jedoch noch immer keinen konkreten Plan. Ungemach drohe zudem vom International Centre for Settlement of Investment Disputes, das noch in diesem Quartal über eine Klage von Vattenfall entscheiden wolle und direkt eine Schadensersatzsumme festsetzen könne. Mit dem Verfahren setzt sich auch die Montags-SZ (Michael Bauchmüller/Claus Hulverscheidt) auseinander.
Rechtspolitik
EU-Empfehlung für Regulierung sozialer Netzwerke: Die EU-Kommission setzt sich wahrscheinlich für eine strengere Regulierung sozialer Netzwerke wie Facebook ein. Rechtswidrige Inhalte sollen schnell gelöscht werden, terroristische Inhalte sogar binnen einer Stunde nach der Meldung. Das sieht der Entwurf für eine Empfehlung vor, den die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights veröffentlicht hat. Diese sei rechtlich nicht bindend, könne aber Mitgliedstaaten zu neuen Gesetzen motivieren, so die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt).
In einem gesonderten Kommentar kritisiert Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ), dass die Kommission offenbar nichts aus der Debatte um das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelernt hat: "Zu strenge Löschpflichten könnten soziale Medien in universelle Zensurautomaten verwandeln."
NetzDG: Im Interview mit netzpolitik.org (Constanze Kurz) erläutert der Jurist Mathias Hong seine Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es sanktioniere das Underblocking, ohne durch eine gleichartige Sanktionsandrohung für das Overblocking die Meinungsfreiheit zu schützen. Dass die Betreiber sozialer Netzwerke zunächst für die Entscheidung über die Löschung von Inhalten zuständig sind, hält er hingegen für sinnvoll. Anderenfalls müssten die staatlichen Überwachungs- und Interventionskapazitäten massiv erhöht werden, was ein "grundrechtlicher Albtraum" wäre.
E-Privacy-Verordnung: Wirtschaftsverbände und der CDU-Wirtschaftsrat warnen vor zu strengen Datenschutzregeln durch die geplante E-Privacy-Verordnung. Das Datenschutzrecht entkoppele sich immer weiter von der Wirklichkeit und werde dadurch zu einem "Behördenmonster", heißt es in der Stellungnahme des Wirtschaftsrats, über die die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet. Die Verordnung regelt den Umgang mit Daten, die nicht einer konkreten Person zugeordnet werden, wie sie beispielsweise beim Tracking anfallen können. Umstritten ist, ob hierfür eine Einwilligung notwendig sein soll.
Strafbarkeit des Schwarzfahrens: Die Samstags-SZ (Ronen Steinke) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Debatte um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Zu Wort kommt Strafrechtsprofessorin Petra Wittig, die darauf hinweist, dass die Strafbarkeit weit ins Vorfeld eines wirklichen Schadenseintritts verlagert wird, und die Frage aufwirft, ob sich Verkehrsbetriebe nicht leichter durch Drehkreuze oder ähnliche Vorrichtungen schützen könnten.
In einem gesonderten Kommentar fordert Ronen Steinke (Samstags-SZ) die Abschaffung der Strafbarkeit: "Das Strafrecht ist ökonomisch schreiend ungerecht, es trifft die Ärmeren ungleich härter."
Suizidhilfe: Der Arzt und Medizinethiker Stephan Sahm präsentiert in der Montags-FAZ eine "Klarstellung aus der medizinischen Praxis für die juristische Theorie" zur Suizidbeihilfe. Dass die Palliativmedizin in manchen Fällen das Leben verkürze, unterscheide sie nicht von anderen medizinischen Interventionen. Die Liberalisierung der Suizidhilfe führe jedoch dazu, dass sie sich nicht mehr einhegen lasse.
Leitentscheidungen im Asylrecht: Aktuell wird wegen abweichender Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte zu Asylanträgen aus denselben Ländern über die Möglichkeit von begrenzten Tatsachenfeststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in Asylverfahren diskutiert. Der Doktorand Lukas Mitsch und die Habilitandin Katharina Reiling stellen auf verfassungsblog.de die Country-Guidance-Verfahren aus Großbritannien vor, bei denen über den Einzelfall hinaus entschieden wird. Um ungerechtfertigte Bindungswirkung zu vermeiden, seien Qualitätssicherungsmechanismen und eine Regelung für eintretende Änderungen etabliert worden. Diese könnten als Vorbild für die Änderungen in Deutschland dienen, auch wenn die Leitentscheidungen hier keine rechtliche Bindung im engeren Sinne entfalten sollen.
Verfassungsrichterwahl: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sascha Kneip leistet auf verfassungsblog.de einen Beitrag zur Debatte um die Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht. Dass im veränderten Parteiensystem die kleinen Parteien eine größere Rolle bei der Wahl spielen, sei für die faktische Unabhängigkeit des Gerichts förderlich. Die wahrgenommene Unabhängigkeit leide jedoch, wenn der Eindruck eines linksliberalen Senates entstehe. SPD und Union sollten daher ihre tradierten "Erbhöfe" für Vorschläge aus anderen Parteien öffnen, die Grünen auf ihr Vorschlagsrecht verzichten.
Justiz
BVerwG – Fahrverbote: Am kommenden Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, ob die Städte Düsseldorf und Stuttgart genug für die Sauberkeit der Luft tun. Die Leipziger Richter könnten urteilen, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erforderlich sind. Das Urteil hat Signalwirkung für rund 70 deutsche Städte in denen die Grenzwerte überschritten werden. 19 Kommunen brachte die Deutsche Umwelthilfe bereits vor Gericht. Zudem entscheidet die Europäische Kommission in Kürze, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Die FAS (Corinna Budras), der Spiegel (Matthias Bartsch u.a.) und der Focus (Christoph Elflein) schreiben über den Konflikt und die Verfahren. Das Hbl stellt vier mögliche Szenarien vor. Das Bundesverwaltungsgericht könne die Revisionen ablehnen, ihnen stattgeben, den Europäischen Gerichtshof anrufen oder den Rechtsstreit zurückverweisen.
Markus Balser (Montags-SZ) kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung. Städte könnten gezwungen werden, Fahrverbote im Alleingang umzusetzen. Die Folge wäre ein "beispielloser Flickenteppich von Regeln im deutschen Straßenverkehr".
BGH – Generisches Maskulinum in Sparkassen-Formular: Der Bundesgerichtshof verhandelt am kommenden Dienstag die Klage einer 80-Jährigen, die sich gegen die Verwendung des generischen Maskulinums in Formularen der Sparkasse wehrt. Die Feministin möchte durchsetzen, dass sie als "Kundin" angesprochen wird und kritisiert, dass Frauen totgeschwiegen würden. Unterstützung erhält sie unter anderem von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Wersig, die im Spiegel (Anne Seith) zu Wort kommt.
LG Köln zu "wir-sind-afd.de": Das Landgericht Köln hat der Klage der AfD gegen einen Blogger stattgegeben, der unter der Domain "wir-sind-afd.de" menschenverachtende Äußerungen von AfD-Politikern und -Mitgliedern sammelt. Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert die Entscheidung. Die AfD habe selbst keinen Benutzungswillen, sodass es für die Zuordnungsverwirrung auch auf den Inhalt der Website ankomme. Der lasse jedoch eindeutig erkennen, dass es um eine kritische Auseinandersetzung mit der Partei gehe. Die Ausführungen Gerichts, wonach Art. 5 Grundgesetz nicht tangiert sei, weil es dem Betroffenen freistehe, seine Ansichten zur AfD unter einem anderen Domainnamen zu veröffentlichen, würden ein grundsätzlich verfehltes Grundrechtsverständnis offenbaren.
LG Dortmund – Signal Iduna: Vor dem Landgericht Dortmund ist die Beweisaufnahme in dem Rechtsstreit zwischen dem Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld gegen den Versicherer Signal Iduna abgeschlossen worden. In der Klage wirft Jagdfeld dem Unternehmen vor, dass aus seinen Reihen eine Hetzkampagne gegen ihn geführt worden sei, mit dem Ziel, ihn als Geschäftsführer des Adlon-Fonds abzusetzen. Dadurch sei ihm ein Vermögensschaden entstanden. Der Vorwurf sei durch die Befragung mehrerer Vorstände und Angestellter nicht bestätigt worden, so die Samstags-FAZ (Marcus Jung).
BGH – Mord im Gimmlitztal: Der Bundesgerichtshof wird am Mittwoch über den Fall eines zerstückelten Geschäftsmannes entscheiden. Der Mann wurde von einem Polizeibeamten aus dem Kannibalen-Milieu zerstückelt. Unklar ist jedoch, ob er sich vorher selbst erhängt hat oder getötet wurde. Die Verteidigung rügt, dass es wegen richterlicher Hinweise nicht zu einer Rekonstruktion der Vorgänge im Gimmlitztal gekommen sei, so der Spiegel (Steffen Winter).
LG Arnsberg zu Dieter Degowski: Der Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski ist wieder frei. Das meldet zeit.de. Das Landgericht Arnsberg hat den Rest seiner Strafe zur Bewehrung ausgesetzt. Degowski hatte mit seinem Komplizen nach einem missglückten Banküberfall im August 1988 Geiseln genommen und sich dabei von Reportern begleiten lassen.
Jörg Thomann (FAS) zieht eine Parallele zum aus der türkischen Haft entlassenen Journalisten Deniz Yücel. Beide Freilassungen seien von von Rechtspopulisten kritisiert worden. "Nicht Yücel, sondern solche vorgeblichen Justizkritiker sind die wahren Deutschland-Hasser. Sie hassen dieses Land, in dem Meinungen geäußert werden, die ihnen nicht passen, und Straftäter, sofern sie geläutert sind, eine zweite Chance bekommen."
LG Berlin – Ermordeter Rentner: Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen einen Mann, der einen Rentner umgebracht und zerstückelt in einer Kühltruhe aufbewahrt haben soll, um dessen Rente zu kassieren, schildert jetzt auch die Samstags-taz (Felix Zimmermann) in einer ausführlichen Reportage.
StA Dresden – André Poggenburg: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) nimmt das von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitete Prüfverfahren gegen den sachsen-anhaltischen AfD-Landesvorsitzenden André Poggenburg zum Anlass, sich mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung zu beschäftigen. Dessen enge Auslegung habe "den Sinn, der freien Rede eine breite Schneise zu schlagen". Die Aussagen Poggenburgs beinhalteten jedoch "Beschimpfungen der übelsten Sorte, die wohl nur einen Sinn haben – Türken in Deutschland verächtlich zu machen".
StA Dresden – Jens Maier: Der AfD-Poltiker und ehemalige Richter am Landgericht Dresden Jens Maier hat nach Informationen von spiegel.de (Ansgar Siemens) erfolglos versucht, Noah Becker zur Rücknahme des Strafantrags wegen Beleidigung zu bewegen. Der Sohn des ehemaligen Tennisstars Boris Becker war auf dem Twitter-Profil von Maier als "kleiner Halbneger" bezeichnet worden. Der Politiker behauptete, ein Mitarbeiter habe den Tweet ohne sein Wissen verfasst.
Recht in der Welt
Türkei – Deniz Yücel: Der deutsche Journalist Deniz Yücel ist am Freitag aus der türkischen Untersuchungshaft entlassen worden. Er erhielt keine Ausreisesperre und konnte noch am selben Tag nach Deutschland ausreisen. Es berichten die Samstags-Welt (Silke Mülherr), die Samstags-FAZ (Michael Martens) und die Samstags-taz (Jürgen Gottschlich). Nach Informationen der Samstags-SZ (Georg Mascolo u.a.) gingen der Freilassung umfangreiche geheime diplomatische Verhandlungen voraus. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) soll sich zweimal mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan getroffen haben. Das Verfahren gegen Yücel geht weiter. Das Istanbuler Strafgericht hat die Anklage zugelassen. spiegel.de (Maximilian Popp) hat sie sich genauer angeschaut und erkennt "surreale Beweise".
Laut Julia Seeling (Samstags-SZ) ist Yücels Entlassung kein Triumph des Rechtsstaats, sondern ein Erfolg der Diplomatie. Michael Hanfeld (Samstags-FAZ) und Georg Löwisch (Samstags-taz) geben zu bedenken, dass sich die Türkei von der Freilassung möglicherweise Gegenleistungen verspricht.
Die Samstags-FAZ (Michael Martens) blickt zurück auf den Fall Yücel. Die Montags-taz (Barıs Altıntaş) stellt Yücels Anwalt Veysel Ok vor.
Türkei – Strafe für Journalisten: Am Tag der Freilassung von Deniz Yücel sind drei andere Journalisten in der Türkei zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am Putschversuch von Teilen des Militärs im Juli 2016 beteiligt gewesen zu sein. Einer der Angeklagten sollte bereits im Januar aus der Untersuchungshaft entlassen werden, das zuständige Gericht ignorierte jedoch eine Anordnung des Verfassungsgerichts. Die Montags-FAZ (Michael Martens) berichtet.
USA – Wahlbeeinflussung durch Russen: Die US-Justiz hat Anklage gegen 13 Personen erhoben, denen vorgeworfen wird, in den Wahlkampf zur Präsidentenwahl eingegriffen zu haben. Das teilte der Sonderermittler Robert Mueller mit. Die russischen Staatsbürger sollen bei Kundgebungen und in sozialen Netzwerken Stimmung gegen die demokratische Kandidatin Hillary Clinton gemacht haben. Dazu sollen sie falsche Identitäten angelegt haben. Über die Ermittlungen berichten die Montags-FAZ (Andreas Ross) und die Montags-SZ (Alan Cassidy).
Sonstiges
Kryptoüberweisungen: Der Rechtsanwalt Konstantin Filbinger setzt sich auf lto.de mit der Frage auseinander, ob das deutsche Zivilrecht mit seinem Trennungs- und Abstraktionsprinzip die Übertragung von Kryptowährungsguthaben angemessen regelt, da das virtuelle Guthaben weder Forderung oder Recht noch eine bewegliche Sache sei. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Bereicherungsrecht und das allgemeine Schuldrecht bestens ausgestattet sind, um zahlreiche Fallgestaltungen zu lösen.
Steueroptimierung: Wie Rechtsanwalt Markus Adick auf lto.de schreibt, sind Vorstandsmitglieder von Aktengesellschaften nicht nur berechtigt, sondern dem Unternehmen gegenüber auch verpflichtet, legale Formen der Steuervermeidung zu nutzen. Der Verzicht auf Steuerersparnisse könne eine Pflichtverletzung darstellen, die zur persönlichen Haftung führt. Er sei auch nicht vergleichbar mit Spenden oder Sponsoring, da der Nutzen für das Image zumindest weniger klar auf der Hand liege.
Christof von Dryander: Der ehemalige Ko-Chefjurist der Deutschen Bank Christof von Dryander steigt als Senior Counsel wieder in seiner früheren Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton ein. Das meldet die Samstags-FAZ (Marcus Jung). Der inzwischen 64-jährige Jurist trat 1982 erstmals in die Kanzlei ein und gründete das deutsche Büro, bevor er 2012 zur Deutschen Bank wechselte.
Das Letzte zum Schluss
"Sie können mich mal ...": justillon.de (Arnd Diringer) erinnert an ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2004, in dem es um Strafbarkeit der Äußerung "Wissen Sie was, Sie können mich mal …" ging, was die Frage aufwarf, was der Angesprochene "könne". Das Gericht wies darauf hin, dass der Satz auch mit "gern haben" und "kreuzweise"beendet werden könne, und lehnte die Strafbarkeit ab.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dw
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Februar: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27091 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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