Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler bestätigte am LG München II eine Erklärung seiner Verteidigung. Die SZ durfte laut BGH aus den Tagebüchern von Bankier Olearius zitieren. LG Dresden verkündete Urteil zum Einbruch ins Grüne Gewölbe.
Thema des Tages
LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Wie angekündigt hat sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler am 168. Verhandlungstag seines Strafverfahrens wegen Betrugs geständig eingelassen. Er bestätigte dabei eine von seiner Verteidigung verlesene Erklärung mit einem schlichten "Ja". Nach der ersten Kenntniserlangung um die Möglichkeit von Manipulationen an Dieselmotoren des von ihm geleiteten Unternehmens habe er es unterlassen, für Aufklärung zu sorgen. Zwar habe er "nicht gewusst, aber als möglich erachtet und insofern billigend in Kauf genommen", dass manipulierte Fahrzeuge verkauft wurden. Es habe "ein Mehr an Sorgfalt" gebraucht. Nach einer Verständigung Anfang Mai ist nun die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wahrscheinlich. Außerdem muss Stadler eine Auflage von mehr als einer Million Euro bezahlen. Das Urteil soll im Juni verkündet werden. Es berichten FAZ (Henning Peitsmeier), SZ (Klaus Ott u.a.), zeit.de (Max Hägler) und LTO. Die Zeit (Max Hägler) bringt aus Anlass des absehbaren Verfahrensendes eine Übersicht zu mehreren Aspekten des Diesel-Skandals in Frage-und-Antwort-Form.
Henning Peitsmeier (FAZ) kommentiert die zu erwartende Entscheidung mit "immerhin." Nach komplexen Ermittlungen, einer schleppenden Beweisaufnahme existiere nun das erste Geständnis eines früheren Vorstandes, von Diesel-Manipulationen gewusst zu haben. Dies habe Einfluss "auf alle laufenden und künftigen Strafverfahren" und könne womöglich zu einer Klärung führen, "wer am Ende die Verwantwortung trägt in einem der größten deutschen Industrieskandale." Für Ronen Steinke (SZ) erfordert Strafverfolgung "schon immer auch Pragmatismus". Stadler habe seine "starke Verhandlungsposition" ausgenutzt und sich damit das "Recht des Stärkeren" zunutze gemacht. Nach Meinung von Rene Bender (Hbl) ist Stadlers Haltung nicht "wirklich glaubwürdig", weil "Art und Weise" jedenfalls zu denken geben. Wollten Gerichte Diesel-Angeklagten künftig Deals anbieten, sollten sie dies "weit früher machen" oder sie "sich ganz sparen." Kai Schöneberg (taz) dagegen sieht das "vergleichsweise läppische Urteil gegen Stadler" als Indiz dafür, "dass das deutsche Rechtsystem solche kriminellen Handlungen nicht adäquat ahndet."
Rechtspolitik
Bundestags-Wahlrecht: Im Staat und Recht-Teil der FAZ räsonniert Udo di Fabio, früherer Verfassungsrichter, über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wahlrechts. Dass dieses im Grundgesetz bestenfalls oberflächlich geregelt sei, fuße auf Kompromissen des Parlamentarischen Rates. Dies ermögliche auch "einer denkbar knappen Mehrheit des Bundestags", "die Regeln des Spiels um die Macht" nach eigenem Gutdünken zu bestimmen. Einem Verfassungsgericht, das "über Gleichheit und Folgerichtigkeit" zu befinden hat und hierbei die Einhaltung allgemeiner Wahlgrundsätze kontrollieren müsse, komme "keine einfache Aufgabe" zu, wenn es über die nun verabschiedete Reform entscheiden muss.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht in einem großen Interview der FAZ (Berthold Kohler/Eckart Lohse) über den Zustand der Demokratie in Deutschland. Bezüglich der jüngst beschlossenen Wahlrechtsreform kündigt er eine Prüfung an und spricht sich im Weiteren für eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre sowie eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus.
Klimaschutz/Gebäude: Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof spricht mit der Welt (Michael Höfling) über verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes. So verstoße die angedachte Härtefallregel für öffentliche Gebäude wohl gegen den Gleichheitssatz, wenn sie nicht gleichermaßen auch für Private angewendet werde. Grundsätzlich stehe auch der Klimaschutz nicht über anderen Staatsprinzipien und steche auch keine Grundrechte aus.
Asyl: In einem Interview mit der Zeit (Mariam Lau) zeigt sich Rechtsprofessor Daniel Thym offen für die derzeit verhandelte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und wirbt darüber hinaus für die Einführung von "Quoten, Kontingenten und Resettlement". Derartig aktive, gestaltende Maßnahmen trügen dazu bei, tatsächlich Schutzbedürftigen zu helfen.
Organspenden: In einem Gastbeitrag für die Zeit erinnert Rechtsprofessor Josef Franz Lindner an die vor drei Jahren im Bundestag gescheiterte Widerspruchslösung als Teil einer Reform des Rechts der Organspende. Das damals beschlossene Organspende-Register sei immer noch nicht eingeführt. Dies belege die "Langsamkeit der deutschen Gesundheitspolitik", stehe aber in einem eigentümlichen Widerspruch zu politischen Verlautbarungen der "Corona-Zeit", in der "selbst härteste Einschränkungen" mit dem notwendigen Schutz jedes einzelnen Lebens begründet wurden.
Commercial Courts: Über das vom baden-württembergischen Justizministerium in der vergangenen Woche veranstaltete Fachsymposium im Commercial Court Stuttgart und dortige Diskussionen über staatliche Alternativen für private Schiedsgerichte berichtet nun auch die FAZ (Oliver Schmale) in ihrem Recht und Steuern-Teil. Der Bericht geht dabei vor allem auf die Diskussion zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ein, mit dem spezielle Rechtsgrundlagen für Commercial Courts geschaffen werden sollen.
Europarat: Der polnische Rechtsprofessor Adam Bodnar und Angelika Nußberger, frühere Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werben im FAZ-Einspruch aus Anlass des Treffens der Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Europarats für eine neue Vision der Institution. Diese dürfe sich nicht lediglich in einer – ebenfalls notwendigen – besseren materiellen Ausstattung erschöpfen. Die derzeit unternommenen "verschiedenen Arten von Rechtshilfe für die Ukraine", aber auch die Möglichkeit, russischen Dissidenten "eine politische Stimme zu geben", belegten seine Existenzberechtigung "als Ideen- und Orientierungsgeber."
Justiz
BGH zu Olearius-Tagebüchern: Nach Urteil des Bundesgerichtshofs durfte die Süddeutsche Zeitung wörtlich aus den beschlagnahmten Tagebüchern des Bankiers Christian Olearius zitieren. Der BGH entschied damit anders als die Vorinstanzen Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht Hamburg. Laut BGH werden private Aufzeichnungen durch die Beschlagnahme nicht zu "amtlichen" Dokumenten im Sinne von § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch. Außerdem sei § 353d Nr. 3 StGB kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, so dass aus einer Verletzung von § 353d Nr. 3 StGB auch kein automatischer zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch folge. Olearius könne sich zwar wegen Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf § 823 Abs 1 BGB berufen, dabei sei aber eine Abwägung mit der Pressefreiheit erforderlich. Die Pressefreiheit habe im konkreten Fall Vorrang, weil ein "überragendes Informationsinteresse" bestehe und die zitierten Tagebuchaufzeichnungen auch nicht sehr persönlich waren. Anhand von Olearius Aufzeichnungen konnte belegt werden, dass der damalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) fünf Mal mit dem Bankier über eine erhoffte Hilfe gegen die Rückforderung illegal erlangter Cum-Ex-Steuererstattungen sprach. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marcus Jung), taz (Christian Rath) und LTO.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) erklärt in einem Kommentar Sinn und Zweck von § 353d Nr. 3 StGB. Die vom BGH vorgenommene Klärung sei zu begrüßen. Olearius` Notizen seien "mit guten Gründen in die politische Diskussion geraten." Dies rechtfertige die wörtliche Berichterstattung der SZ.
LG Dresden zu Einbruch ins Grüne Gewölbe: Auf Grundlage einer Anfang des Jahres erzielten Verständigung verurteilte das Landgericht Dresden nun fünf der sechs Angeklagten aus der Berliner Remmo-Familie zu Haft- bzw. Jugendstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis sechs Jahren und drei Monaten u.a. wegen des Diebstahls mit Waffen und der besonders schweren Brandstiftung. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi hatte. In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Gericht die besondere kunsthistorische Bedeutung des beschädigten Schatzes hervorgehoben. Gleichzeitig wurde betont, dass Verständigungen "seit vielen Jahren geltende Rechtslage" seien und hier dazu beigetragen hätten, einen Großteil der Exponate wiederzuerlangen. Es berichten u.a. FAZ (Stefan Locke) und LTO.
zeit.de (Tobias Timm) schreibt zudem über ein weiteres Verfahren im Komplex. Wegen Betruges ist ein niederländischer Schausteller am Landgericht Dresden angeklagt, der gegenüber einem von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden beauftragten Kunstdetektiv angegeben hatte, über Kontakte zu tschetschenischen Gangstern Zugriff auf Teile der Beute zu haben. Vor Gericht sei der Angeklagte in seinem Einlassungswillen kaum zu bremsen gewesen, eine von ihm selbst erhoffte Verständigung habe die Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt.
In einem separaten Kommentar stellt Stefan Locke (FAZ) auf den Aspekt der Wiedergutmachung ab. Hätten die Angeklagten ihr Wissen über den Verbleib der Beute nicht geteilt, wären die Teile wohl unwiederbringlich verloren gewesen. Sorgen bereite dagegen die vereinbarte Freiheit dreier der Verurteilten bis zur Rechtskraft des Urteils. Erfahrungen belegten, dass die "vielfach vorbestraften Täter" sich auch durch "laufende Prozesse" nicht von erneuten Taten abschrecken haben lassen.
EuGH zu DSGVO-Auskunftsverlangen: Rechtsanwalt Michael Witteler stellt im Expertenforum Arbeitsrecht ein am 4. Mai verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Reichweite des Auskunftsanspruchs der Datenschutzgrundverordnung vor. Die entsprechende Regelung sei weit auszulegen, weshalb Auskunftsberechtigte grundsätzlich alle personenbezogenen Daten eines Dokuments verlangen können. Unternehmen seien gut beraten, "unbedingt interne Prozesse" einzurichten, um solchen Anliegen entsprechen zu können.
BGH – Sonntagsruhe: Am Bundesgerichtshof wird am heutigen Mittwoch über die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Fashion Outlet Centers verhandelt. Die entsprechende Genehmigung sei wegen eines nahe gelegenen Flughafens erteilt worden. Dieser habe den kommerziellen Lininenverkehr aber bereits vor längerer Zeit wieder eingestellt, so die SZ (Wolfgang Janisch), die weitere kreativ anmutende Beispiele der "Suche nach Schlupflöchern" anführt.
BVerwG zu Corona/Betriebsschließungen: Coronabedingte Betriebsschließungen während der zweiten Welle im Herbst 2020 durften von den Bundesländern noch auf die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen aus Sachsen und dem Saarland. Es sei nicht zu beanstanden, dass etwa das Saarland seine Kenntnisse über das Infektionsgeschehen für noch nicht ausreichend hielt, um selbst konkretere Voraussetzungen für die Schließung von Gastronomiebetrieben zu formulieren. Ähnliches gelte hinsichtlich der Klage einer sächsischen Betreiberin einer Freizeit- und Amateursportanlage. In diesem Fall liege indes eine Verletzung des Gleichheitssatzes vor, weil hier – im Gegensatz zu Fitnessstudios – Ausnahmen möglich gewesen seien. Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO berichten.
OLG Frankfurt/M. zu Krebsangst: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. wies die Schmerzensgeld-Klage einer Frau ab, die wegen der Einnahme eines verunreinigten Medikaments Ängste vor einer Krebserkrankung geltend gemacht hatte. Da sich ihr Krebsrisiko nur um 0.02 Prozent erhöht hatte, rechnete das OLG die dadurch ausgelösten psychischen Beeinträchtigungen der Frau nicht dem beklagten Hersteller des Medikaments zu, so FAZ (Marcus Jung) und LTO.
LG München I zu Datenweitergabe an Schufa: Die bisherige Praxis von Telefonica, sogenannte Positivdaten der Kundschaft ohne deren Einwilligung an die Schufa weiterzugeben, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung. Dies entschied laut FAZ (Katja Gelinsky) das Landgericht München I.
LG Bonn zu Cum-Ex: Zu einer Bewährungsstrafe hat das Landgericht Bonn einen britischen Aktienhändler verurteilt, der im Jahr 2010 sogenannte Cum-Ex-Deals abgewickelt hatte. Der Angeklagte war geständig, schreiben FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Volker Votsmeier). Nach Angaben seiner Verteidigung habe er aber lediglich im Auftrag seines damaligen Arbeitgebers, der Duet Group, gehandelt. Das Strafverfahren gegen drei frühere Manager dieses Finanzunternehmens sei zwischenzeitlich abgetrennt worden.
LG Potsdam zu "Letzter Generation": Reinhard Müller (FAZ) begrüßt in einem Kommentar die vom Landgericht Potsdam bestätigte Annahme eines Anfangsverdachts gegen die "Letzte Generation", dass es sich bei dieser um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Dies liege nahe, wenn die Gruppe die Begehung von Straftaten bezwecke. Der Rechtsstaat könne "sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen."
LG Dortmund zu BVB-Anschlag: In der Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Annette Ramelsberger) an den Anschlag auf den Bus von Borussia Dortmund. Wegen versuchten Mordes in 29 Fällen hatte das Landgericht Dortmund 2018 Sergej W. zu 14 Jahren Haft verurteilt, die er mittlerweile in Freiburg absitzt.
VG Gießen zu Reifenwechsel: Der Gebührenbescheid einer mittelhessischen Stadt, die wegen eines von der Feuerwehr besorgten Reifenwechsels knappe 800 Euro verlangte, ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen "evident rechtswidrig". Es sei schon ungenügend, lediglich pauschal auf den Feuerwehrgebührensatz zu verweisen. Darüber hinaus führe der fragliche Bescheid auch keine Rechtsgrundlage an. Die Feuerwehr hatten den Reifen einer Frau gewechselt, die eigentlich auf den ADAC wartete. LTO berichtet.
Diesel-Klagen: swr.de (Claudia Kornmeier u.a.) hat eine Umfrage zu Erfahrungen mit Diesel-Klagen in Auftrag gegeben und wertet diese nun ausführlich aus. So würden fast 90 Prozent der befragten Klageparteien erneut wegen ihres manipulierten Dieselfahrzeugs vor Gericht ziehen. 83 Prozent der Antwortenden gaben an, sie hätten aus eigenem Antrieb geklagt und seien nicht von Anwaltskanzleien überredet worden. Die Gerichte sind durch die Massenverfahren stark belastet und schätzen den aufwandentlastenden Effekt der im Zuge des Skandals geschaffenen Musterfeststellungsklage nicht besonders hoch ein.
DFB-Gerichtsbarkeit: Der SWR-RadioReportRecht (Fabian Töpel/Christoph Heuser) stellt in dieser Woche die Funktionsweise und Aufgaben der DFB-Gerichtsbarkeit vor.
Recht in der Welt
Ukraine – Korruption in der Justiz: Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs der Ukraine, Wsewolod Knjasew, ist wegen des Verdachts der Bestechlichkeit festgenommen worden. Nach Ermittlungen einer für Korruptionsfälle zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft solle Knjasew Zahlungen eines in Frankreich festgenommenen Oligarchen erhalten habe. Dies berichtet die FAZ (Gerhard Gnauck).
Sonstiges
Polizeigewalt: Die Ergebnisse der von Rechtsprofessor Tobias Singelnstein erarbeiteten Studie zu Polizeigewalt wurden vorgestellt. In lediglich 14 Prozent der in der Studie als "übermäßige Gewaltausübung" bezeichneten Maßnahmen seien Strafverfahren eingeleitet worden, bei Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt komme es in nur zwei Prozent der Fälle zu einer Anklage. Diese und andere Erkenntnisse sowie mögliche Gründe beschreiben FAZ (Marlene Grunert) und taz (Konrad Litschko).
Das Letzte zum Schluss
Nachbarn: Auch in Norwegen bieten Nachbarschaftsstreitigkeiten Gründe für jahrelange Prozesse. Über einen besonders bizarren Fall um umstrittene Grundstücksgrenzen berichtet bild.de (Ingrid Raagard). Nachdem sich die Beteiligten nicht über den exakten Grenzverlauf einigen konnten, sollen diese nun neu berechnet werden. Zwischendurch hatte einer der Streithähne zur Selbsthilfe gegriffen und ein vermeintlich zu nahe an sein Grundstück gebautes Holzhaus kurzerhand in der Mitte durchgesägt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51795 (abgerufen am: 05.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag