Bereits am Freitag soll das neue Wahlrecht im Bundestag beschlossen werden. Fällt Justizminister Marco Buschmann sein Stil auf die Füße? In Israel wird die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten so gut wie unmöglich.
Thema des Tages
Bundestags-Wahlrecht: Schon am Freitag soll das umstrittene neue Wahlrecht im Bundestag beschlossen werden. In der Kritik bleibt vor allem die geplanten Streichung der Grundmandateklausel, die aktuell der Linken und potenziell der CSU nutzt. LTO gibt einen Überblick über die Debatte. Die FAZ (Helene Bubrowski/Timo Frasch) macht darauf aufmerksam, dass der Impuls zur Abschaffung der Klausel "von Rechtsfachleuten der Union" ausging, die in der Sachverständigen-Anhörung auf die Systemwidrigkeit im Verhältnis zu den übrigen Reformbestimmungen hinwiesen. Die Welt (Matthias Kamann) gibt die Einschätzung von Rechtsprofessorin Sophie Schönberger wieder, für die der Wegfall der Klausel "stringent" entsprechend des mit der Reform verbundenen "Übergangs zum Verhältniswahlrecht" ist. Dagegen meint Rechtsprofessor Bernd Grzeszick, dass "der von der Ampel eingeschlagene Weg in die falsche Richtung" führe. Die taz (Christian Rath) prognostiziert, dass Verfassungsklagen gegen den Wegfall der Grundmandatsklausel gute Erfolgschancen haben. Es wäre für die Akzeptanz der Demokratie problematisch, wenn die CSU zwar in 45 Wahlkreisen die meisten Stimmen erringt, aber ohne Abgeordnetenmandate bliebe, falls sie bundesweit nur 4,9 Prozent der Stimmen erhält. Als Ausgleich zur wahlverzerrenden Fünf-Prozent-Klausel könnte Karlsruhe eine Grundmandateklausel von z.B. 15 Direktmandaten für erforderlich halten.
In einem Kommentar erinnert Daniel Deckers (FAZ) an die selten "gute Figur" der CSU bei der auch von der Union "immer wieder als überfällig angemahnten Reform des Bundestagswahlrechts." Hingegen würde die SPD das jetzige Projekt wohl auch deshalb vorantreiben, um die Linke "bundespolitisch bedeutungslos werden zu lassen."
Rechtspolitik
Justizminister Marco Buschmann: In ihrem Leitartikel zieht Helene Bubrowski (FAZ) ein Zwischenfazit zum Wirken von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Im Gegensatz zu Vorgängerinnen und Vorgängern im Amt empfinde Buschmann die Leitung des "stolzen Hauses" nicht lediglich als Zwischenstufe auf der Karriereleiter. Er nutze sein Amt auch zur Schärfung des Profils seiner Partei. Ihm sei hoch anzurechnen, dass er "mit der unglückseligen Tradition reflexhafter Strafrechtsverschärfungen" aus "acht Jahren SPD-Führung" gebrochen habe. Gleichwohl überziehe er in sachlichen Auseinandersetzungen. "Er pflegt das Image des oberkorrekten Superjuristen mit einer Schwäche für Fußnoten. Aber tatsächlich nimmt er es nicht sonderlich genau, wenn es darum geht, das gewünschte Ziel zu erreichen. Argumente, die nicht passen, werden passend gemacht." Der bei Kritik im eigenen Haus offenbar werdende robuste Stil stehe im Widerspruch zur "Inszenierung als feingeistiger Musil-Exeget." Dies räche sich aktuell in der rechtspolitischen Auseinandersetzung über die audiovisuelle Dokumentation strafrechtlicher Hauptverhandlungen. Auch im Ministerium sei die anfängliche Freude über Buschmann längst verflogen.
Verbraucherschutz-Verbandsklagen: In Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vom Dezember 2020 soll ab dem kommenden Sommer die so genannte Abhilfeklage den kollektiven Rechtsschutz im Bereich des Verbraucherschutzes verbessern. In Frage-und-Antwort-Form gibt das Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) einen Überblick zum jetzigen Planungsstand. So solle die neue Abhilfeklage mit den Bestimmungen der Musterfeststellungsklage in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz zusammengeführt werden. Nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie bleibe für die Klärung der weiterhin offenen Fragen nur noch bis zum 25. Juni Zeit.
Cannabis: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, in Bälde ein überarbeitetes Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis vorzulegen. Hierbei sollen auch unionsrechtliche Bedenken berücksichtigt werden, so LTO.
Justiz
EuGH – Fingerabdrücke im Ausweis: Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden verhandelte der Europäische Gerichtshof über die 2019 EU-weit beschlossene, in Deutschland zwei Jahre später eingeführte Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Datenschützer:innen befürchten, dass die digital gespeicherten Fingerabdrücke für Identitätsdiebstahl missbraucht werden können. Der EuGH, der bereits 2013 die Fingerabdruck-Pflicht in Reisepässen akzeptierte, scheint jedoch wenig Probleme zu sehen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).
EuGH – Super League: In einem Gastbeitrag für den Sport-Teil der FAZ warnt Rechtsprofessor Peter W. Herrmann vor voreiligen Schlüssen aus den Mitte Dezember veröffentlichten Schlussanträgen im EuGH-Verfahren zur sogenannten Super League. Diese enthielten auffällige inhaltliche und "argumentative Schwächen". Zudem seien mittlerweile nicht mehr geltende UEFA-Bestimmungen zur Genehmigung neuer Wettbewerbe thematisiert worden. Nun habe die klagende European Super League SL ihr Modell modifiziert. Ein bislang unterbliebener Genehmigungsantrag dürfte in jedem Fall zu neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
BVerfG zu Wahlen in Berlin: Der am 1. Februar verkündete, vom 25. Januar stammende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Abweisung von Eilänträgen gegen die vollständige Neudurchführung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ist noch immer ohne Begründung. Peter Müller als zuständiger Berichterstatter habe diese kürzlich für den Mai angekündigt, schreiben Rechtsprofessor Christian Walter und der wissenschaftliche Mitarbeiter Philip Nedelcu auf dem Verfassungsblog. § 32 Abs. 5 Bundesverfassungsgerichtsgesetz erlaube zwar das "Nachschieben" einer Begründung, nach gesetzgeberischer Absicht solle diese jedoch unverzüglich erfolgen. Die eingetretene Verzögerung biete ausreichend Anlass für Spekulationen über den Entscheidungsmaßstab des Gerichts. Auch im Hinblick auf die "Komplexität der Erwägungen" sollte diesem Zustand möglichst schnell abgeholfen werden.
BGH zu insolvenzabhängigen Lösungsklauseln: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ machen die Rechtsanwälte Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke auf ein Urteil des Bundsgerichtshofs von Ende Oktober aufmerksam. In der Mitte Januar veröffentlichten Entscheidung sei die Zulässigkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln, nach denen sich Vertragspartner von Unternehmen im Falle einer Insolvenz von der Vereinbarung lösen können, an strenge Voraussetzungen geknüpft worden. So müsse die andere Vertragspartei bei Vertragsabschluss ein "berechtigtes Interesse" daran haben, sich mit der Lösungsklausel im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners vor einem besonderen Risiko zu schützen.
BVerwG zu Treuhandverwaltung Rosneft: Die im vergangenen September durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angeordnete Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft ist rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Nach mehrtägigen Verhandlungen und zahlreichen Zeugenbefragungen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die im vergangenen September bekannten Umstände die Prognose rechtfertigten, dass die klagenden Unternehmen ihren Versorgungsbeitrag in absehbarer Zeit nicht mehr leisten könnten. Damit seien die im Energiesicherungsgesetz beschriebenen Voraussetzungen einer Treuhandverwaltung erfüllt. Die ursprünglich bis zum heutigen 15. März befristete Maßnahme soll nach Aussage des Ministeriums nun um weitere sechs Monate verlängert werden. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), Welt (Verena Schmitt-Roschmann/Birgit Zimmermann) und LTO.
BAG zu Equal Pay/Verhandlungen: Die Rechtsanwältin Manuela Rauch schreibt im Recht und Steuern-Teil der FAZ über die Konsequenzen des Mitte Februar am Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreits zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden. Auch weiterhin ließen sich objektive Kritierien für gehaltsmäßige Ungleichbehandlungen denken, betroffene Unternehmen seien aber gut beraten, entsprechende Überlegungen hinreichend zu dokumentieren.
BayObLG – Wirecard/KapMuG: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Musterkläger für das Wirecard-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestimmt. Vermeintlich geschädigte Anteilseigner und -eignerinnen könnten sich nun dem Verfahren anschließen, schreibt LTO (Stefan Schmidbauer). Nachdem das Landgericht München I im vergangenen November entschied, dass Aktionäre und Aktionärinnen keine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden könnten und auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Anfang Februar befand, dass die BaFin für erlittene Kursverluste nicht in Anspruch genommen werden könne, könnte das jetzige Musterverfahren die einzige Möglichkeit sein, Verluste auszugleichen.
Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über Kritik der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Für sie greife es zu kurz, neben dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun lediglich EY Deutschland zu verklagen. Schadensersatz sei eher von EY Global zu erwarten, das die deutsche EY-Landesgesellschaft nicht richtig beaufsichtigt habe. Die DSW wirbt für eine Stiftungsklage nach niederländischem Recht mit Hilfe der eigens gegründeten Stichting Wirecard Investors Claim.
VG Berlin zu Verkehrsberuhigung/Bergmannstraße: In gleich zwei Verfahren befasste sich das Verwaltungsgericht Berlin mit der Rechtmäßigkeit verkehrsberuhigender Maßnahmen im Kreuzberger Bergmannstraßenkiez. Dabei wurde der Autoverkehr aus der Bergmannstraße verdrängt und diese in einen in zwei Richtungen befahrbaren Fahrradstreifen umgewandelt, erklärt LTO (Annelie Kaufmann). Das VG wies beide Klagen ab, weil die Maßnahmen dem planerischen Ermessen nach § 45 Straßenverkehrsordnung zur Behebung einer festgestellten Gefahrenlage dienten. Somit unterlagen ein Anwohner einer angrenzenden Straße, der geltend machte, dass die Entwicklung eine erhöhte Lärmbelastung seiner Unterkunft bewirkte, sowie ein fahradfahrender Rechtsanwalt, der das auch für Räder geltende Tempolimit von 10 km/h als zu niedrig erachtete.
VG Koblenz zu Sabbatjahr in Behörde: Die Verweigerung des Sabbatjahrs einer Beamtin mit der Begründung entgegenstehender dienstlicher Belange war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtens. Die gesetzlichen Grundlagen sähen einen entsprechenden Vorbehalt ausdrücklich vor. Die beklagte Behörde sei zutreffend zu der Einschätzung gelangt, dass wegen personeller Engpässe im Tätigkeitsbereich der sabbatwilligen Beamtin eine Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes drohe. Der Einwand der Klägerin, die eine vorausschauende Personalplanung angemahnt habe, stelle demgegenüber einen unzulässigen Eingriff in das Organisationsermessen ihres Dienstherren dar. LTO berichtet.
VG Potsdam – Hohenzollern: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ beschreibt der Historiker Stephan Malinowski die angekündigte Klagerücknahme der Hohenzollern-Familie als "PR". Verzicht sei "nur dort möglich, wo ein legitimer Anspruch besteht." Dass ein solcher wegen nationalsozialistischer Verstrickungen des damaligen Kronprinzen Wilhelm nicht bestanden habe, sei in der Geschichtswissenschaft breiter Konsens. Nun werde versucht, "eine drohende juristische Niederlage als freiwilligen Verzicht" umzudeuten.
StA Koblenz – Tötung von Luise: Im Tötungsfall der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg hat die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt gegeben, dass eine Zwölf- und eine Dreizehnjährige die Tat gestanden hätten. FAZ (Reiner Burger), swr.de (Christoph Kehlbach/Jenny Henke) und lawblog.de (Udo Vetter) erklären aus diesem Anlass, dass die in § 19 Strafgesetzbuch geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Kinder einen Riegel vorschiebt.
Recht in der Welt
Israel – Justizreform: Ungeachtet neuer erheblicher Proteste hat das israelische Parlament weitere Bestandteile der sogenannten Justizreform gebilligt. So könne die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten künftig nur noch mit gesundheitlichen Gründen begründet und mit einer Dreiviertelmehrheit der Knesset erreicht werden, berichtet die SZ (Sina-Maria Schweikle). Rechtsprofessor Alon Harel analysiert auf Verfassungsblog (in englischer Sprache) die geplanten Änderungen als grundlegende Entscheidung über den Charakter des Staates Israel und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich dieser als Demokratie erweisen werde.
Nach der im Leitartikel vertretenen Einschätzung von Alexandra Föderl-Schmid (SZ) ist die "Lex Netanjahu" zur praktisch unmöglichen Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten "das zentrale Element der Justizreform". Der Politiker stelle "die eigenen Interessen über jene des Staates", dessen Grundkonsens zu zerbrechen drohe.
Frankreich – Abtreibungen: Nach einem Hintergrundbericht der FAZ (Michaela Wiegel) steht Frankreich eine Verfassungsergänzung bevor, nach der "die Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden", Verfassungsrang erlangen soll. Angesichts der politischen Kräfteverhältnissen in beiden parlamentarischen Kammern sei mit der baldigen Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zu rechnen. Darüber hinaus betreibe Präsident Emmanuel Macron sein Projekt weiter, das Recht auf Abtreibung auch in der EU-Grundrechtecharta festzuschreiben. Bereits im vergangenen Juni hatte das EU-Parlament einer entsprechenden Ergänzung zugestimmt.
Polen – Abtreibungspillen: Weil sie einer Frau – letzlich nicht eingenommene – Abtreibungspillen schickte, hat ein Warschauer Gericht eine Aktivistin wegen Beihilfe zur Beschaffung von Abtreibungspillen zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Einnahme derartiger Medikamente sei bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, schreibt spiegel.de. Verboten sei, sie anderen zur Verfügung zu stellen.
Großbritannien – Rassismus im Fußball: Wegen der auf Instagram ausgesprochenen rassistischen Beleidigung des Fußballprofis Ivan Toney hat ein Gericht im britischen Newcastle einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und gleichzeitig ein dreijähriges Stadionverbot verfügt. spiegel.de schreibt, dass letztere Sanktion auf einem Gesetz gegen Hassverbrechen aus dem vergangenen Jahr beruht und nun erstmals ausgesprochen wurde.
Russland – Kriegskritik: Die russische Duma hat die Strafrahmen für die "Verbreitung von Falschinformationen" und zur "Verleumdung der Streitkräfte" erhöht. Strafbar sei zudem nun auch die "Diskreditierung" von Freiwilligenformationen. Laut spiegel.de schütze dies die Söldner der Gruppe Wagner vor Kritik.
Sonstiges
(Post)Koloniale Rechtswissenschaft: In ihrem Geisteswissenschaften-Teil bringt die FAZ zwei Beiträge zum Sammelband "Post)Koloniale Rechtswissenschaft", herausgegeben von Philipp Dann, Isabel Feichtner und Jochen von Bernstorff. Rechtsprofessor Cengiz Barskanmaz kritisiert die "ausschließliche Beteiligung weißdeutscher Autorinnnen und Autoren". So scheitere der Band "an der eigenen Erwartung der Dekolonialität". Alexandra Kemmerer, Mitautorin des Bandes, beharrt dagegen auf dem Standpunkt, dass mit dem Buch ein "Anfang ohne Anspruch auf Repräsentativität, Deutungshoheit oder Dominanz" gemacht sei.
Jugendstrafrecht: Der SWR-RadioReportRecht (Max Bauer/Ann-Kathrin Jeske) geht am Beispiel der Silvesterkrawalle der Frage nach, warum schnelle Strafen vor allem gegenüber jugendlichen Straftäter:innen wichtig sind.
Fachkräftemangel im Notariat: Noch stärker als Anwaltskanzleien leiden Notariate unter einem Fachkräftemangel. Zwar stiegen die Ausbildungszahlen für Notarfachangestellte auf weiterhin niedrigem Niveau leicht an, dies decke den Bedarf aber keinesfalls. Mit der Inhaberin einer Personalberatung für juristische Berufe geht LTO-Karriere (Franziska Kring) auf die Suche nach Gründen und möglichen Abhilfen.
Das Letzte zum Schluss
Leine los: Ein Social Media-Auftritt hat dem britischen Premierminister Rishi Sunak erneut polizeilichen Ärger eingebracht. Nachdem er zu Beginn des Jahres ein Video postete, in dem er ohne Sicherheitsgurt in einem fahrenden Auto saß, wurde er nach Meldung von spiegel.de nun bei einem Spaziergang mit seiner Familie und dem Familienhund im Londoner Hyde Park gefilmt. Entgegen der dortigen Bestimmungen war Labrador Nova nicht angeleint.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 15. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51313 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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