Am EGMR errangen Schweizer Klimaseniorinnen einen Erfolg. Das BVerfG stärkte die Rechte leiblicher Väter, die rechtliche Väter werden wollen. Am IGH nahm Deutschland zum Vorwurf der Völkermord-Beihilfe Stellung.
Thema des Tages
EGMR zu Klimasenorinnen: Die Schweiz muss effektivere Maßnahmen ergreifen, um den globalen Temperaturanstieg zu bremsen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen. Die bisherige Klimapolitik der Schweiz verletze das Recht auf Privat- und Familienleben der Beschwerdeführerinnen. Dass deren Klagen in der nationalen Gerichtsbarkeit erfolglos blieben, begründe zudem einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Der beschwerdeführende Verein sei klagebefugt, da er die Rechte und Interessen unmittelbarer Opfer des Klimawandels vertritt und hier auch besondere Erwägungen dafür sprächen, ihm einen Opferstatus im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zuzuerkennen. In zwei weiteren parallel verkündeten Entscheidungen wurden Klimaklagen jedoch abgelehnt. So hätte eine Gruppe portugiesischer Jugendlicher, die 32 Staaten des Europarats verklagte, zunächst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen müssen. Die Beschwerde eines vormaligen Bürgermeisters einer französischen Küstenstadt scheiterte, weil dieser inzwischen als Europaabgeordneter in Brüssel lebt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Franziska Kring), beck-aktuell (Maximilian Amos) und tagesschau.de (Max Bauer). Reaktionen auf das Urteil fasst die taz (Carlo Marinari) zusammen.
Franziska Kring (LTO) begrüßt die Entscheidung vorbehaltlos als "richtig und wichtig". Dass die Große Kammer des EGMR die Klagebefugnis eines Vereins bejaht habe, entspreche der Rolle von Verbänden beim Umweltschutz und der Bedeutung des Themas. Wolfgang Janisch (SZ) macht geltend, dass der gerichtliche "Kampf gegen den Klimawandel" keine unzulässige Einmischung in politische Angelegenheiten sei, vielmehr individuelle Rechtspositionen definiere, deren Schutz und Achtung "der Kern von Politik sei." Gigi Deppe (tagesschau.de) hofft in ihrem Kommentar, dass die EGMR-Taktik "der zermürbenden Höflichkeit" auch nun bei der Durchsetzung des Urteils helfe. Reinhard Müller (FAZ) hingegen gibt im Leitartikel zu bedenken, dass Gerichte mitnichten "Herren der Gezeiten" seien. Die Zukunft lasse sich schlechterdings nicht vorhersagen. Den Entscheidungen freier demokratischer Gesellschaften müsse auch weiterhin ein Ermessenspielraum offen stehen.
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Über den vorab bekannt gewordenen Bericht einer von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe zu Reformen des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche berichtet nun auch LTO. Die Kommission werde ihren Abschlussbericht der Regierung am 15. April vorlegen. Die SZ (Leila Al-Serori) gibt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form.
Patricia Hecht (taz) begrüßt die kommenden Empfehlungen im Leitartikel als "geradezu revolutionär". Es bleibe zu hoffen, dass der Gesetzgeber die ihm eingeräumten Möglichkeiten konsequent nutze und hierdurch auch einen "Wandel in den Köpfen" befördere. Schwangerschaftsabbrüche seien eine "Gesundheitsleistung", die Frauen in die Lage versetzen, "ihre Leben selbstbestimmt zu leben."
Cannabis: Der SWR-RadioReportRecht (Alena Lagmöller/Fabian Töpel) greift in dieser Woche die jüngst verabschiedete Teillegalisierung von Cannabis auf und bespricht mit dem Juristen Sebastian Sobota, Autor eines demnächst erscheinenden Kommentar des Cannabisgesetzes, rechtliche und praktische Probleme der gefundenen Lösung.
Cannabis und Straßenverkehr: Die FAZ (Reinhard Bingener) beschäftigt sich mit Kritik am Vorschlag der vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Expertengruppe, die jüngst vorgeschlagen hatte, den THC-Grenzwert für die straffreie Teilnahme am Straßenverkehr deutlich anzuheben. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkweise seien Erkenntnisse über den Blutalkoholwert nicht auf Cannabis übertragbar.
Resilienz der Landesverfassungsgerichte: In Fortführung seines "Thüringen-Projekts" befasst sich der Verfassungsblog durch Juliana Talg und Fabian Wittreck mit Lösungsmodellen für denkbare Blockaden einer Sperrminorität bei der Besetzung von Posten an Landesverfassungsgerichten. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin und der Rechtsprofessor diskutieren hierfür Vor- und Nachteile einfachgesetzlicher Ergänzungen, der Schaffung eines Ersatzwahlmechanismus in der Landesverfassung sowie die Verschiebung von Zuständigkeiten an das Bundesverfassungsgericht qua Organleihe. Unabhängig von der zu findenden Lösung bedürfe es in jedem Fall eines "stabilen institutionellen Settings".
Asyl/GEAS: Das Europaparlament wird am heutigen Mittwoch über den kurz vor Weihnachten im Trilog ausverhandelten Kompromiss zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems abstimmen. Die Bundesregierung hatte die gefundene Lösung mitgetragen. SZ (Josef Kelnberger) und Welt (Christoph B. Schiltz) geben einen Überblick über die Reform.
Asyl/Bezahlkarte: netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet über die Kritik des Deutschen Anwaltvereins an der geplanten bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Es sei nicht hinreichend sichergestellt, dass die Länder ihre im Gesetzentwurf vorgesehene Kompetenz nicht für Funktionsbeschränken gebrauchen.
Justiz
BVerfG zu Vaterschaft: Die aktuelle Regelung zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter nach § 1600 Bürgerliches Gesetzbuch schränkt deren Elterngrundrecht unverhältnismäßig ein, entschied das Bundesverfassungsgericht und forderte eine Änderung bis spätestens Ende Juni 2025. In der nun erfolgreichen Verfassungsbeschwerde hatte ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft des neuen Partners der Kindsmutter anzufechten versucht. Beim OLG Naumburg blieb er aber erfolglos, weil das Anfechtungsrecht laut Gesetz nicht besteht, wenn der rechtliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind hat. Der Gesetzgeber hat nun mehrere Möglichkeiten, das BVerfG-Urteil umzusetzen. Zumindest muss er das Anfechtungsrecht leiblicher Väter gegen die Vaterschaft rechtlicher Väter verbessern. Der Bundestag könnte aber auch drei rechtliche Elternteile (Mutter, rechtlicher Vater, leiblicher Vater) zulassen. Das BVerfG hatte in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die rechtliche Elternschaft nicht auf lediglich zwei Elternteile beschränkt ist. Der Gesetzgeber könne drei Elternteile zulassen, müsse dies aber nicht. Bundesjustizminister Buschmann kündigte umgehend an, dass er keine Erweiterung der Elternschaft auf drei Elternteile plane, Er verwies dagegen auf seinen Vorschlag zur Erweiterung des Anfechtungsrechts, den er bereits im Januar in Eckpunkten zur Reform des Abstammungsrechts angekündigt hatte. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Hasso Suliak), tagesschau.de (Klaus Hempel) und beck-aktuell.
Für Stephan Klenner (FAZ) ist die zentrale Botschaft der Entscheidung, "dass Familie ihren Ursprung nicht nur in sozialen Vereinbarungen" findet, sondern elementar von einem "biologischen Kern" abhänge. An diesen möge sich die Ampel bei der anstehenden Reform erinnern. Christian Rath (taz) dagegen bedauert den mangelnden Mut von Minister Marco Buschmann (FDP). Die Erweiterung "mitspracheberechtigter Elternteile" erhöhe zwar die "Wahrscheinlichkeit von Zerwürfnissen". Wenn Konflikte stattdessen gerichtlich ausgefochten werden müssen, gefährde dies das Kindeswohl noch mehr.
BGH – unerlaubte Sportwetten: Über den Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs zum Bereicherungsanspruch gegen Unternehmen, die Sportwetten ohne erforderliche Konzession anbieten, berichtet nun auch LTO vertieft. Bislang hätten Anbieter klagende Wetter vor einer rechtskräftigen Entscheidung immer wieder schadlos gestellt und damit Grundsatzurteile verhindert. Die mündliche Verhandlung im jetzigen Verfahren ist für den 2. Mai geplant.
VerfGH NRW zu U-Ausschuss Ahrtal: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales hat unter der Leitung von Ina Scharrenbach (CDU) mit seiner Weigerung, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe im Ahrtal mehr als lediglich zehn Aktenseiten herauszugeben, gegen die Landesverfassung verstoßen. Das Ministerium hatte dies mit einer missverständlichen Formulierung des Untersuchungsauftrages begründet, hierbei aber nach Ansicht des VerfGH sowohl gegen den Einsetzungsbeschluss des Parlaments, den historischen Kontext sowie Minderheitenrechte bei der Ausschussarbeit verstoßen. Über den Abschluss des sogenannten Aktenstreits berichten LTO und beck-aktuell.
OLG Frankfurt/M. zu Vaterschaft: Dass eine Mutter auf einem Datingportal aktiv war, begründet keinen schwerwiegenden Verdacht gegen die Vaterschaft des Mannes, den sie als Vater ihres Kindes benannte.Die auf bloßer Vermutung beruhende Behauptung eines "Mehrverkehrs" der Kindsmutter sei nicht geeignet, derartige Zweifel zu erzeugen, entschied bereits Anfang Februar das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Der benannte Vater hatte darauf verwiesen, die Mutter über ein Internetportal kennengelernt zu haben und auf dieser Grundlage – aber ohne Belege – behauptet, dass sie auch anderweitig sexuell aktiv gewesen sei. Das OLG verwies außerdem darauf, dass ein Gutachten mit 99,99-prozentiger Wahrscheinlichkeit seine Vaterschaft ergeben hat. LTO und beck-aktuell berichten.
VGH München zu Presseinformationen der StA: Wie schon die Vorinstanz wies nun auch der Verwaltungsgerichtshof München einen Eilantrag des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (AfD) ab, der erreichen wollte, dass die Staatsanwaltschaft ihre Pressemitteilung über die gegen ihn aufgenommenen Ermittlungen lösche. Die Anklagebehörde habe die Grundsätze ordnungsgemäßer Verdachtsberichterstattung eingehalten und ihre Mitteilung zwischenzeitlich sogar klarstellend ergänzt. Über den im März ergangenen Beschluss berichtet beck-aktuell (Britta Weichlein).
LG München I – Cybertrading: Am Landgericht München I steht ein Strafprozess gegen einen 45-jährigen Israeli bevor, berichtet die FAZ (Marcus Jung). Als ranghoher Vertrauter des bereits in Österreich 2020 wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche zu einer Haftstrafe verurteilen Gal Barak soll der nun wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Angeklagte das Cybertrading-System mitbetrieben und Anleger um mehrere Millionen Euro geprellt haben.
VG Potsdam – Einreiseverbot Martin Sellner: Das von der Stadt Potsdam gegen den österreichischen Rchtsextremen Martin Sellner verfügte Einreiseverbot wird gegenwärtig nicht vollstreckt. Grund ist laut LTO ein von Sellner am örtlichen Verwaltungsgericht eingelegter Eilantrag. Eine Entscheidung darüber sei bislang noch nicht terminiert.
Recht in der Welt
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Den Vorwurf, Deutschland begehe Beihilfe zu einem Völkermord an Palästinenser:innen in Gaza, hat die Abteilungsleiterin für Recht im Auswärtigen Amt, Tania von Uslar-Gleichen, am Internationalen Gerichtshof in Den Haag am zweiten Tag der Anhörungen im Eilverfahren kategorisch zurückgewiesen. In weiteren Statements wurde dargelegt, dass sich deutsche Lieferungen nach Israel im Wesentlichen auf sonstiges militärisches Equipment beschränkten. Dies berichten u.a. FAZ (Marlene Grunert) und – in einer Seite Drei-Reportage - SZ (Ronen Steinke). LTO (Max Kolter) geht zudem vertieft auf die rechtlichen Probleme des Verfahrens ein, in dem bereits umstritten ist, ob eine Zuständigkeit des IGH wegen bislang fehlender Feststellung der Haupttat, - einem angeblich von Israel verübten Völkermord – überhaupt gegeben ist. Darüber hinaus bleibe fraglich, ob Israel am Verfahren beteiligt werden müsse oder eine Streitigkeit zwischen den nun beteiligten Staaten vorliegt. Nach Abschluss der Anhörungen sei mit einer Entscheidung binnen cirka zwei Wochen zu rechnen.
Die Position der Bundesrepublik bestätigt im Wesentlichen Rechtsprofessor Stefan Talmon in einem Interview mit spiegel.de (Juliane von Mittelstaedt). Der Tsp (Charlotte Greipl) stellt derweil die berufliche Vita des deutschen Anwalts Daniel Müller vor, der erhebliche Erfahrungen am IGH vorweisen kann und nun zugunsten des nicaraguanischen Antrags argumentierte.
Paul-Anton Krüger (SZ) hegt in seinem Kommentar keinen Zweifel am für Deutschland positiven Ausgang des Verfahrens. Bedauerlich sei, dass wie schon durch Südafrika zuvor, der IGH als "politisches Tribunal" missbraucht werde. Dies untergrabe seine Glaubwürdigkeit.
Panama – Jürgen Mossack: Gegen den Vorwurf der Geldwäsche muss sich in der panamaischen Hauptstadt der deutschstämmige Anwalt Jürgen Mossack und sein früherer Kompagnon Ramon Fonseca verteidigen. Die Tat steht nur in indirektem Zusammenhang mit den durch das Panama-Pater-Leak bekanntgewordenen Steuervermeidungstricks, zu denen Mossacks Kanzei ihre teilweise hochprominente Mandantschaft beriet. Zu Beginn des bereits mehrfach verschobenen Prozesses habe Mossack seine Unschuld beteuert, so SZ (Mauritius Much) und FAZ (Marcus Jung).
Juristische Ausbildung
BayObGL zu gefälschten Prädikatsexamina: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Berufungsurteil über einen Studienabbrecher, der unter Vorlage gefälschter Prädikatsexamina einige Jahre in Großkanzleien arbeitete, in Teilen aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht München I zurückverwiesen. Beanstandet wurden – unterlassene – Feststellungen zur Art der vom Angeklagten präsentierten Zeugnisse sowie zur Ermittlung des verursachten Vermögensschadens durch die Vorinstanz. Über die nun veröffentlichte Entscheidung von Mitte März berichtet LTO (Markus Sehl) und erinnert dabei an den am Landgericht gewonnenen Eindruck vom Angeklagten. Dieser habe nicht wie ein "skrupelloser Hochstapler" gewirkt, vielmehr wie jemand, "auf den die wachsenden Erwartungen seines sozialen Umfelds immer tiefer einwirkten."
Erstes Staatsexamen: Aus Anlass des im vergangenen Dezember veröffentlichten "Hamburger Protokolls" mit seinen Vorschlägen für eine Reform des Ersten juristischen Staatsexamens greift Rechtsanwalt Arnim Rosenbach auf beck-aktuell die Forderung nach einer Vertiefung der Vermittlung von Grundlagen- und Methodenkompetenz im Studium auf und beschreibt eine juristische Didaktik, die nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bedeuten würde.
Sonstiges
Online-Anzeigen: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch macht Richter Lorenz Bode auf den beschränkten praktischen Nutzen sogenannter Online-Anzeigen aufmerksam. Das Anzeigenportal der bayerischen Polizei etwa lasse entsprechende Anzeigen nur bei bestimmten Delikten zu. Wer Anzeige erstatten will, müsse schon ein gewisses juristisches Vorwissen besitzen. Sein Beispiel:Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung eines Kfz wäre zulässig, eine Anzeige wegen Unfallflucht dagegen nicht.
Unternehmensvorsorge: Rechtsanwalt Marcus Braun weist im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf mögliche Probleme von Unternehmen hin, die entstehen können, wenn sich "Risiken aus der privaten Sphäre der Unternehmer" verwirklichen. Der Beitrag stellt Instrumente wie notarielle Generallvollmacht, Ehevertrag oder Pflichtteilsverzicht vor, die auch bei Krankheit, Scheidung oder Tod die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern helfen.
Das Letzte zum Schluss
Guerilla-Marketing: Diese Aktion ging nach hinten los: Ein Münchner Künstler benutzte seinen Brotjob als technischer Mitarbeiter der Pinakothek dazu, ein eigenes Gemälde in den Ausstellungsräumen des berühmten Museums anzubringen. Statt Anerkennung des Kunstbetriebs oder wenigstens Lob ob des originellen Einfalls erntete der Mann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, sofortige Beendigung der Anstellung und ein Hausverbot. Dies berichtet die FAZ (Ursula Scheer) und erinnert an den ähnlichen Fall einer Kunststudentin, der im vergangenen Jahr "im frohsinnigen Rheinland" über Twitter erklärt wurde, dass ihr Undercover-Beitrag "lustig" gefunden würde.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 10. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54295 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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