Das Wirtschaftsministerium prüft eine Enteignung der deutschen Tochter des russischen Ölkonzerns Rosneft. Der Begriff "Rasse" wird nicht aus Art. 3 GG gestrichen. Der BGH billigt Umbauten für die Barrierefreiheit in Mehrparteienhäusern.
Thema des Tages
Enteignung Rosneft: Das Bundeswirtschaftsministerium prüft eine Enteignung von Rosneft Deutschland und hat dem Unternehmen bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Konkret geht es vor allem um die Raffinerie PCK Schwedt, deren Rosneft-Anteile schon im Herbst 2022 unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt wurden, um die Versorgung Nord- und Ostdeutschlands mit Rohölprodukten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine weiter sicherzustellen. Im Frühjahr 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage von Rosneft gegen die Treuhandverwaltung abgelehnt, dabei jedoch betont, dass eine derartige staatliche Verwaltung mit zunehmender Zeit verfassungsrrechtlich schwieriger zu rechtfertigen ist und deshalb an eine Enteignung zu denken sei. Grundsätzlich müsste eine Enteignung jedoch entschädigt werden, was politisch unerwünscht ist. Das Ministerium könnte zwar damit argumentieren, dass Russland durch seine Drosselung der Öllieferungen die Enteignung selbst notwendig gemacht hat. Allerdings könnte Russland nicht nur vor deutschen Gerichten gegen eine entschädigungslose Enteignung klagen, sondern - unter Berufung auf ein deutsch-russisches Investitionsschutzabkommen von 1989 - auch vor internationalen Schiedsgerichten. Rosneft hat bereits angekündigt, sich im Falle einer Enteignung mit allen Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Mo-FAZ (Stefan Paravicini) berichtet.
Rechtspolitik
"Rasse" im Grundgesetz: Der Begriff "Rasse" soll nun doch nicht aus dem Grundgesetz gestrichen und durch eine andere Formulierung ersetzt werden. Wie am Freitag bekannt wurde, haben sich Rechtspolitiker:innen von SPD, Grünen und FDP dafür entschieden, auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung von Art. 3 Abs. 3 GG zu verzichten, weil sie keine Alternativ-Formulierung mit dem gleichen Schutzniveau fanden. So könnte etwa das Abstellen auf "rassistische Gründe" Diskriminierungen ohne rassistische Intention eventuell nicht mehr erfassen. Auch der Zentralrat der Juden hatte Bedenken gegen eine Streichung des Begriffs "Rasse", weil das Wort an die Schrecken der Schoa erinnere. Sa-FAZ, Sa-SZ und spiegel.de berichten.
Im Zweifel gelte: "Hände weg vom Grundgesetz", kommentiert Reinhard Müller (Sa-FAZ). Dass die Ampel ihren Plan jetzt aufgebe, sollte Anlass sein, auch sonst die Verfassung erst einmal ihrem Sinn nach ernst zu nehmen, bevor man aus tagespolitischen Erwägungen das einst wohltuend schlanke Grundgesetz aufblase. Christian Rath (BadZ) hält den Verzicht auf die Grundgesetzänderung für "verschmerzbar". Schließlich sei heute unumstritten, dass in Artikel 3 nicht die Rassenlehre der Nazis bestätigt werde, sondern nur von vermeintlichen Rassen die Rede sei. Max Kolter (LTO) hält die Argumente für eine Änderung für besser als diejenigen dagegen: Auch wenn alle wüssten, wie es gemeint sei, werde in der aktuellen Fassung des Art. 3 Abs. 3 GG eben nicht deutlich, dass sich das Grundgesetz den Begriff "Rasse" nicht zu eigen mache, sondern hier eine zugeschriebene Pseudo-Eigenschaft umschreibe.
Verantwortungsgemeinschaft: Die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Einführung einer so genannten Verantwortungsgemeinschaft als neuem familienrechtlichen Institut stoßen auf Kritik, die vom Spiegel (Elisa Schwarze) zusammengefasst wird. So bemängele unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, dass eine solche Alternative zur Ehe in Deutschland nicht nötig sei, weil Verträge oder Vollmachten die Konstellationen schon jetzt abdecken könnten. Auch der Deutsche Anwaltverein erwartet nur ein geringes Interesse, unter anderem weil mit der notariellen Beurkundung Kosten verbunden seien.
Kinderpornografie: Die geplante Absenkung der Mindeststrafe für Kinderpornografie sieht Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Spiegel-Kolumne positiv. Es sei sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung den im Jahr 2021 begangenen Fehler auf die zahlreichen Hinweise aus der Strafrechtspraxis hin erkannt habe und nun korrigieren wolle, schreibt Fischer. Das gelte selbst dann, wenn die Triebfeder der Rückwärtsbewegung nicht eine kritische Überprüfung des "hypertrophierten Abschreckungsprinzips" sei, sondern der schlichte Wunsch nach Arbeitsersparnis.
Lieferketten und Menschenrechte: Die ursprünglich für Freitag vorgesehene Abstimmung auf EU-Ratsebene zur geplanten europäischen Lieferketten-Richtlinie wurde laut LTO verschoben. Zuletzt habe sich keine Mehrheit mehr für die Richtlinie abgezeichnet, was auch daran lag, dass sich die Bundesregierung auf Druck der FDP bei der Abstimmung enthalten muss.
VGT – Vorschaden : Der diesjährige Verkehrsgerichtstag hat sich mit der Frage befasst, wie sich ein eventueller Vorschaden an einem verunfallten KFZ auf die Schadensregulierung des neuen Unfalls auswirkt. Dabei empfahl die zuständige AG u.a., Unfallsachverständige zu verpflichten, das verunfallte Fahrzeug durch persönliche Inaugenscheinnahme auf Vorschäden zu untersuchen. Rechtsanwalt Michael Nugel berichtet auf beck-aktuell.
Justiz
BGH zu Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus: Über zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum barrierefreien Umbau des Gemeinschaftseigentums in Mehrfamilienhäusern informieren Sa-FAZ, beck-aktuell und LTO. Wer in der Wohnungseigentümergemeinschaft einen solchen Umbau beantragt, hat laut Gesetz Anspruch auf Zustimmung, wenn es sich nicht um eine "grundlegende Umgestaltung" handelt und niemand "unbillig benachteiligt" wird. Laut BGH bestand Anspruch auf Zustimmung zur Installierung eines Außenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses und zur Errichtung einer Terrasse mit Rampe im Hausgarten einer Wohnanlage. Der BGH stellte klar, dass in der Regel keine "grundlegende Umgestaltung" gegeben sei, wenn eine Wohnung zur Förderung der Barrierefreiheit umgebaut werde. Der Gesetzgeber habe 2020 die Schaffung von Barrierefreiheit ausdrücklich erleichtern wollen. Über die Entscheidung zum Einbau eines Fahrstuhls berichtet auch tagesschau.de (Klaus Hempel).
EuGH zu Gerichtsstandsvereinbarungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass zwei slowakische Vertragspartner die Zuständigkeit von tschechischen Gerichten vereinbaren konnten. Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art 25 Abs. 1 der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) seien auch dann möglich, wenn beide Vertragspartner im selben EU-Staat leben und die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen EU-Staats vereinbaren. Schon durch die Vereinbarung eines Gerichtsstands im Ausland habe die Rechtssache einen grenzüberschreitenden Bezug. Im ZPO-Blog analysiert Rechtsanwalt Peter Bert die Entscheidung und begrüßt sie.
BVerfG zu Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker:innen: Drei Heilpraktiker:innen, die sich gegen die gesetzliche Untersagung von Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker:innen gewandt hatten, sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gescheitert. Sie hatten geltend gemacht, dass die Verwaltungsgerichte eine Ausnahmevorschrift für homöopathische Eingenblutbehandlungen nicht auf sie anwandten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Bescchwerden nun aber schon wegen mangelhafter Begründung ab. Die Kläger:innen hatten ihre Behandlungsmethoden nicht ausreichend präzise beschrieben, so dass im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die Gesundheitsrisiken für die Patient:innen nicht korrekt in Rechnung gestellt werden konnten. Sa-FAZ und LTO berichten.
BGH zu Echtheit einer Bankurkunde: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Bankgeheimnis zurücktritt und ein Geldinstitut eine Urkunde bei Gericht vorlegen muss, wenn ein angeblicher Bürge geltend macht, seine Unterschrift auf dem Dokument sei gefälscht. In der Entscheidung, über die beck-aktuell berichtet, behauptete ein Ehemann, seine Ehefrau habe seine Unterschrift auf einer Bürgschaftsurkunde und einer Eigentumsurkunde gefälscht. Das Bankinstitut weigerte sich jedoch, die entsprechenden Papiere vorzulegen. Laut BGH hat der Mann allerdings ein schützenswertes rechtliches Interesse an der Vorlage der Originale der beiden Urkunden im gerichtlichen Verfahren, da sie zur Einholung des schriftvergleichenden Gutachtens und damit zur Aufklärung notwendig seien.
BGH – Eigentümerversammlung während Corona: Über die Verhandlung des Bundesgerichtshofes zu einer Eigentümerversammlung, die während der Geltung der Coronabeschränkungen nicht ordnungsgemäß stattfinden konnte und für die sich die Verwalterin der Gemeinschaft deshalb Vollmachten und Weisungen der Eigentümer:innen hat erteilen lassen, berichtet beck-aktuell. Virtuelle oder hybride Eigentümerversammlungen waren seinerzeit noch nicht zulässig, durch eine gesetzliche Neuregelung soll das jetzt geändert werden. Damals war die Verwalterin allein im Raum und führte mit Hilfe der erteilten Vollmachten Beschlüsse herbei. Ein Teil der Hausgemeinschaft, die keine Vollmachten erteilt hatten, hielt dies für unzulässig. Das Urteil soll am 8. März verkündet werden.
OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren VW: Am kommenden Mittwoch soll Ex-VW-Chef Martin Winterkorn im Anlegerprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig aussagen. Es wird um die Frage gehen, ob VW Informationen über die software-gesteuerte Abschaltung der Abgasreinigung zu lange zurückgehalten hat und ob die Anleger wegen der deshalb evtl. erlittenen Kursverluste Anspruch auf Schadenersatz haben. Die FAS (Bettina Weiguny) erläutert ausführlich die Hintergründe des Prozesses und Winterkorns Rolle im Dieselskandal.
LG Berlin I zu Abou-Chaker/Bushido: Kritisch resümiert Johann Voigt (Sa-taz) den in der vergangenen Woche mit weitgehenden Freisprüchen zu Ende gegangenen Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Die Berliner Staatsanwaltschaft, die mehr als vier Jahre Haft gefordert hatte, habe einen Dämpfer erhalten und müsse nun neue Wege finden, zu beweisen, dass "kriminelle Clans" tatsächlich ein Problem seien. Medien müssten ihre Gier nach einfachen Gut-Böse-Geschichten hinterfragen.
LG München I zu Tiktok-Lizenzverhandlungen: Die Video-Plattform Tiktok darf urheberrechtlich geschützte Werke nicht unter Verweis auf laufende Gespräche unentgeltlich nutzen, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt. Das hat, wie Mo-FAZ (Marcus Jung) und LTO melden, das Landgericht München I entschieden und die Plattform zur Unterlassung verurteilt. Zugleich bejahten die Richter:innen eine Pflicht zum Schadenersatz. Tiktok hatte sich auf eine Änderung des UrhG von 2021 berufen, die verhindern soll, dass Online-Anbieter während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt werden. Das Gericht betonte jedoch, dass Diensteanbieter verpflichtet seien, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben, eine "Hinhaltetaktik" sei daher nicht zulässig.
LG Regensburg – versuchter Mord an der getrennten Ehefrau: Vor dem Landgericht Regensburg ist am Freitag der Prozess gegen Janos M., der aus Rachsucht und Besitzdenken seine getrennt lebende Ehefrau mit heißem Öl übergossen haben soll, fortgesetzt worden. Der Angeklagte behauptet, es habe sich um einen Unfall gehandelt, er sei mit dem Topf in der Hand gestolpert. Mo-FAZ (Franziska Pröll) berichtet.
VG Trier zu Käsediebstahl durch Polizisten: Der Diebstahl von 180 Kilogramm Käse hat jetzt für einen Polizisten die Entfernung aus dem Dienst zur Folge. Der Beamte hatte während eines Einsatzes den Käse aus einem verunfallten Laster entwendet und zur Vertuschung der Tat gegenüber seinen Vorgesetzten gelogen. Es sei erwiesen, dass der Beamte sich "nachhaltig in erheblichem Maße von dem insoweit bestehenden Vertrauens- und Treueverhältnis gelöst habe", so das Gericht laut spiegel.de und LTO. Ein Polizist soll Straftaten aufklären und verhindern, und sie nicht begehen. Das Landgericht Frankenthal hatte den Polizisten 2022 bereits des minder schweren Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen und verwarnt.
AG Hamburg-Barmbek zum "Banksy von Hamburg": In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert Ronen Steinke (Sa-SZ) an Walter F., der unter seinem Künstlernamen "OZ" zahlreiche Hamburger Bauwerke mit seinen "psychedelischen Mustern" angesprayt hatte. Anders als sein britisches Pendant Banksy musste sich "OZ" allerdings mehrmals vor Gericht wegen Sachbeschädigung verantworten und verbrachte dafür insgesamt acht Jahre im Gefängnis.
Familienfreundlichkeit der Justiz: In einem Gastbeitrag auf LTO beleuchten Ministerialrätin Charlotte Rau und Richterin Christine Schröder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Justiz. In der Gesamtschau stellen die Autorinnen fest, dass es eine gute Idee ist, während einer Tätigkeit für die Justiz Kinder zu bekommen und großzuziehen. Die Familienfreundlichkeit sei hoch und die Nachteile seien überschaubar.
Recht in der Welt
Polen – Rückkehr zum Rechtsstaat: Die Sa-taz (Gabriele Lesser) hat sich mit der polnischen Verfassungsrechtlerin Ewa Łętowska über die Schwierigkeiten bei der Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit nach acht Jahren PiS-Regierung unterhalten. Man habe es in Polen derzeit mit einem Paradebeispiel des Doppelstaats im Sinne Ernst Fraenkels zu tun, sagt die Juristin. "Unsere demokratische Verfassung existiert unverändert, und ihre Artikel lassen sich nach wie vor demokratisch auslegen und anwenden. Daneben ist in den letzten acht Jahren durch immer neue und zum Teil verfassungswidrige Gesetze eine Rechtspraxis entstanden, die im Widerspruch zur Verfassung steht."
USA – Klage gegen KI-Unternehmen: Die US-Künstlerin Karla Ortiz und weitere Kreative haben das KI-Unternehmen Stability AI, das hinter dem populären KI-Programm Stable Diffusion steckt, verklagt, weil es seine Algorithmen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung mit ihren Werken trainiert haben soll. Ausführlich berichtet die Sa-SZ (Ann-Kathrin Nezik) über die Klage, deren Vorgeschichte und den Hintergrund dazu.
USA – Trump/Wahlausschluss: Über die Anhörung vor dem US-Supreme Court über einen möglichen Ausschluss von Donald Trump von der republikanischen Vorwahl in Colorado berichten jetzt auch Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) und Sa-SZ (Peter Burghardt/Fabian Fellmann). Eine Mehrheit am Supreme Court hätte wenig geneigt gewirkt, Trumps Streichung von den Wahlzetteln zu akzeptieren. Die neun Richterinnen und Richter hätten sich kaum darüber unterhalten, ob der frühere Präsident im Januar 2021 einen Aufstand angezettelt hatte, was ihn laut Verfassung von offiziellen Ämtern ausschließen könnte. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, ob einzelne Gliedstaaten überhaupt dazu befugt sind, die Verfassungsbestimmung auf Kandidaten für nationale Wahlen anzuwenden.
Slowakei – Korruption: Die Dreierkoalition des slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico hat am Donnerstag weitreichende Änderungen im Strafrecht beschlossen. Davon betroffen seien Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und zur Verfolgung von Wirtschafts- und Steuerkriminalität, heißt es nun auch in der Sa-SZ (Viktoria Großmann).
Madagaskar – Kastration nach Kindesmissbrauch: In Madagaskar sollen Täter, die Kinder sexuell missbraucht haben, einem neuen Gesetz zufolge künftig operativ oder chemisch kastriert werden, meldet spiegel.de. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete die geplanten Kastrationen als "grausam, unmenschlich und entwürdigend".
Frankreich - Robert Badinter: Der ehemalige französische Justizminister Robert Badinter ist am Freitag im Alter von 95 Jahren gestorben. Der Sozialist war ab 1981 fünf Jahre lang Minister unter Präsident Francois Mitterand. Er ist heute noch bekannt, u.a. weil er die Abschaffung der Todesstrafe durchsetzte. Nach seiner Amtszeit als Minister war er lange Präsident des Verfassungsrats. Die Mo-SZ (Oliver Meiler) bringt einen längeren Nachruf.
Sonstiges
Wehrhafte Demokratie: Im Verfassungsblog warnen Marie Müller-Elmau und Friedrich Zillessen, wissenschaftliche Mitarbeiter beim Thüringen-Projekt des Verfassungsblog, sich zum Schutz demokratische Strukturen zu sehr auf repressive Instrumente wie das Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten zu konzentrieren. Sie betonen dagegen die Wichtigkeit eines "zivilen Verfassungsschutzes". Eine informierte Zivilgesellschaft, staatliche Funktionsträger:innen und demokratische Parteien, die einen autoritär-populistischen Schachzug erkennen, wenn er gemacht wird, seien für die Verhinderung von Entwicklungen wie in Ungarn oder Polen essenziell.
JA-Verbot: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln kürzlich festgestellt hatte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als "gesichert rechtsextrem" einstufen durfte, fordert Justus Bender (FAS) ein Verbot der JA und ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Wer Verfassungsfeinde aus taktischen Gründen gewähren lasse, werde schwer daran tragen, wenn das Experiment scheitere, so Bender.
Zeugnisverweigerung: Der Referendar Kerem Dykast widmet sich im Verfassungsblog dem Doppelbestrafungsverbot in Bezug auf Zeugen, die im Strafprozess ohne Rechtfertigung die Aussage verweigern. Einerseits kann gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt werden, andererseits ist Strafverfolgung wegen Strafvereitelung möglich. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass nach rechtskräftiger Festsetzung eines Ordnungsgeldes jede weitere Verfolgung der unberechtigten Zeugnisverweigerung (als Strafvereitelung) ausgeschlossen sei und die ne bis in idem-Garantie jedenfalls ein unüberwindbares Verfahrenshindernis begründe.
Juristischer Arbeitsmarkt: Dass sich der Mangel an juristischen Fachkräften positiv auf die Gehälter auswirkt, hat eine Auswertung bundesweiter Suchprofile durch eine internationale Personalberatung ergeben, über die die Sa-FAZ (Marcus Jung) schreibt. 70 Prozent der Unternehmen seien sogar bereit, höheren Gehaltsvorstellungen der Bewerber:innen nachzugeben.
Franz Kafka: Der Jurist und Schriftsteller Bernhard Schlink würdigt in der Sa-SZ den vor 100 Jahren verstorbenen Juristen und Schriftsteller Franz Kafka. Ihm biete sich ein Bild Kafkas, "der seine Erfüllung in der Literatur suchte und fand und zugleich sein Können, seinen Erfolg und seine Anerkennung als Jurist genoss. Der am Doppelleben mal mehr und mal weniger litt, den die juristische Arbeit als Abhaltung vom eigentlichen, vom literarischen Beruf belasten und quälen, aber als bewältigbare und bewältigte Herausforderung auch entlasten und befriedigen konnte".
Wallfahrt und Militär: Über "wallfahrtsrechtliche Angelegenheiten von Soldaten" schreibt Martin Rath auf LTO.
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LTO/pf/chr
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