Maximilian Steinbeis warnt vor Anfälligkeit demokratischer Institutionen bei Wahlerfolgen der AfD. Der Bundestag beschloss eine erleichterte Einbürgerung. Das polnische Verfassungsgericht beanstandete die Reform des polnischen Rundfunks.
Thema des Tages
Resilienz der Demokratie: Im Interview mit der Mo-SZ (Ronen Steinke) spricht Verfassungsblog-Gründer Maximilian Steinbeis über die Verwundbarkeit demokratischer Institutionen angesichts populistischer Bedrohungen. In dem Moment, in dem eine Partei wie die AfD Zugriff auf staatliche Institutionen bekomme, bei denen man sich angewöhnt habe, sie als neutrale Schiedsrichter und Sachwalter zu betrachten – also etwa den Beamtenapparat, die Justiz oder auch die eher repräsentativen Staatsämter –, könne sie diese Institutionen schon politisieren. Er verweist etwa auf die Funktion der Parlamentspräsident:in, die die komplette Parlamentsverwaltung kontrolliere. Es könnte schon der Anfang vom Ende sein, wenn autoritäre Populist:innen solche bislang neutrale Institutionen eroberten.
Rechtspolitik
Einbürgerung: Das vom Bundestag am Freitag beschlossene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts stellen tagesschau.de und LTO vor. Menschen sollen in Deutschland künftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten dürfen (doppelte Staatsbürgerschaft). Zugleich werden die Ausnahmen von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, auf wenige Fälle begrenzt. Außerdem sollen die Behörden sicherstellen, dass keine Antisemit:innen eingebürgert werden.
Lisa Caspari (zeit.de) findet die Reform des Einbürgerungsrechts zwar wichtig, zweifelt jedoch daran, dass die gesetzten Ziele verwirklicht werden. So sei es mehr als fraglich, ob die Gesetzesänderung tatsächlich als Anreiz für dringend benötigte Fachkräfte tauge. Angesichts einer "brüchigen" Willkommenskultur, warnt sie davor, an dem mit einer Einbürgerung gegebene Versprechen "Du bist eine(r) von uns! Du gehörst dazu!" zu rütteln. Constanze von Bullion (Sa-SZ) findet es richtig, dass Menschen mit Migrationshintergrund schneller einen deutschen Pass bekommen, kritisiert aber "das erbarmungslose Leistungsprinzip, das die FDP dem Gesetz eingepflanzt" habe und das alle ausschließe, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können und staatliche Unterstützung brauchen. Für Reinhard Müller (Sa-FAZ) hingegen ist es "kein gutes Zeichen", dass "die Ampelkoalition ihr nur modern genanntes Verschleudern der deutschen Staatsangehörigkeit nun beschlossen hat".
Dokumentation der Hauptverhandlung: Das Gesetz zur Dokumentation der Hauptverhandlung, das vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt wurde, sieht eine Transkription der Tonaufnahme vor, verzichtet aber bewusst auf technische und organisatorische Vorgaben. Der Bund sei allerdings in der Pflicht, moderne und zuverlässige Software für den Einsatz "vorzuschlagen", denn eine weitere Zusatzbelastung könne die Justiz nicht tragen, schreibt Richter Ruben Franzen auf LTO und fasst zusammen, was ein solches System leisten müsse. Es müsse in der Lage sein, fehlerfreie Verschriftlichungen vorzunehmen, so dass die Transkription ohne zusätzlichen Korrekturbedarf den am Verfahren Beteiligten als Arbeitsmittel dienen könne. Außerdem schlägt Franzen vor, auch für Amtsgerichte die lückenlose Dokumentation des Prozesses zu ermöglichen.
Cannabis: Deutliche Kritik übt Ronen Steinke (Sa-SZ) an dem Argument, die geplante Freigabe von Cannabis würde zu Mehrarbeit bei Polizei und Justiz führen. Wenn die Gesellschaft sich entscheide, Personen in die Kategorie "kriminell" einzusortieren, dann könne es dafür gute oder weniger gute Argumente geben. Das Argument aber, dass der Staat das jetzt (weiterhin) tun müsse, weil es sonst Probleme mit dem Überstundenkonto seiner Beamtinnen und Beamten gebe, sei keines.
Familienrecht: Im Interview mit der Welt (Sabine Menkens) erläutert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seine Pläne für Änderungen im Abstammungs-, Kindschafts-, Unterhalts- und Namensrecht. Er wolle nicht der Gesellschaft etwas aufzudrängen, sondern das tun, was viele Experten seit Langem fordern: vernünftige und faire Regeln für Lebensentwürfe schaffen, die längst Realität sind. Außerdem äußert sich Buschmann zu dem von ihm ebenfalls geplanten Selbstbestimmungsgesetz.
Inkonsequent findet Anna Clauß (Spiegel) in ihrer Kolumne die Eckpunkte des Bundesjustizministers für die geplanten Reformen im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht. Es möge begrüßenswert es sein, die deutsche Rechtsordnung gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen, um mit Hilfe etlicher neuen Paragrafen gleiche Verhältnisse zwischen verheiratet und unverheiratet Liebenden, Sorgenden oder sich Fortpflanzenden zu schaffen. Wäre es dann aber nicht konsequenter, wenn die Ampel den Trauschein ganz abschaffen würde, fragt Clauß.
Schuldenbremse: Ulrich Schäfer (Sa-SZ) fordert eine Reform der Schuldenbremse: "Klug wäre es, zu einer Regel ähnlich jener zurückzukehren, die von 1969 bis zum Jahr 2009 im Grundgesetz stand". Danach durfte der Bund jedes Jahr so viele Kredite aufnehmen, wie er für Investitionen ausgab. "Auch das war eine Schuldenbremse, allerdings eine mildere."
Seenotrettung: Die Sa-taz (Christian Rath) untersucht, ob in der am Donnerstag verabschiedeten Fassung des Rückführungsförderungsgesetzes tatsächlich – wie von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) behauptet – , die Seenotrettung nicht kriminalisiert wird. Die gesetzgeberische Regelung sei zwar nicht wasserdicht und sollte bei der nächsten Änderung des Aufenthaltsgesetzes nachgebessert werden, so der Autor. Angesichts des eindeutigen gesetzgeberischen Willens dürfte das Risiko einer Kriminalisierung von Seenotretter:innen in Deutschland bis auf Weiteres aber eher theoretischer Natur sein.
Hacker: Für eine Streichung der §§ 202a und 202c StGB spricht sich Max Muth (Mo-SZ) aus. Die beiden so genannten Hackerparagrafen hätten dazu geführt, dass die IT-Sicherheit in Deutschland schlechter geworden sei, weil sie die Arbeit von sogenannten Red-Teamer:innen und Pentester:innen, die im Auftrag von Unternehmen Sicherheitslücken in Systemen oder Programmen identifizieren, unnötig erschwerten. Dass hier eine Gesetzesänderung dringend notwendig sei, zeige ein aktuelles Verfahren vor dem Amtsgericht Jülich, in dem ein Entwickler per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Gendern: Über den verfassungsrechtlichen Spielraum und dessen Grenzen für mögliche Regelungen zur Nutzung einer geschlechtergerechten Sprache schreiben die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Yannik Breuer und Madeline Trappmann im Verfassungsblog. Jenseits der Rundfunkfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit habe der Normgeber einen grundsätzlich weiten Spielraum, den dieser dazu nutzen könne, staatlichen Stellen geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen zu gebieten, aber auch derartige Ausdrucksweisen zu untersagen.
Tierwohlabgabe: In welchem rechtlichen Rahmen die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) geforderte Tierwohlabgabe erhoben werden könnte, erklärt der Akademische Rat Till Valentin Meickmann im Verfassungsblog und weist dabei auf die verfassungsrechtlichen Risiken hin, die mit einer Sonderabgabe verbunden wären. Bei einer zweckgebundenen Steuererhöhung bestehe dagegen die Gefahr, dass sie "zu einer diskriminierenden Abgabe im Sinne des Art. 110 Abs. 1 AEUV wird und sich damit als unionsrechtswidrig erweist".
BVerfG: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat vorgeschlagen, das Karlsruher Gericht besser im Grundgesetz zu verankern und damit vor Feinden der Demokratie zu schützen. Dazu solle § 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, in dem die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts festgelegt ist, in die Verfassung übernommen werden. Außerdem sollen die Regelungen über die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richter:innen und deren begrenzte Amtszeit von zwölf Jahren ins Grundgesetz eingefügt werden. zeit.de berichtet über den Vorstoß.
Justiz
EuGH zu DSGVO und U-Ausschuss: Der Europäische Gerichtshof hat in einem österreichischen Fall entschieden, dass die Datenschutzgrundverordnung auch auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse grundsätzlich anwendbar ist. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Kevin Fredy Hinterberger analysiert das Urteil im Verfassungsblog und beleuchtet das daraus folgende Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischen Kontrollrechten und Datenschutz.
BVerfG zu Identitätsfeststellung und PKH: Einer Umweltaktivistin, die sich gegen eine Identitätsfeststellung und die Durchsuchung ihrer Sachen durch die Bundespolizei gerichtlich wehren wollte, ist zu Unrecht Prozesskostenhilfe versagt worden. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut LTO (Helena Schroeter) festgestellt. Der VGH Kassel habe die Anforderungen "an die im Prozesskostenhilfeverfahren zu prüfenden Erfolgsaussichten der Klage überspannt". Er habe nicht ohne gründliche Prüfung davon ausgehen dürfen, dass bei einer Aktivistin ein Gefahrverdacht vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache zur erneuten Entscheidung an den VGH zurückverwiesen.
Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) fragt sich, wie die Polizei wissen konnte, dass die Umweltaktivistin in dem Zug saß, in dem sie als einzige kontrolliert und durchsucht worden war und was die Annahme rechtfertigte, dass sie sich an Protesten beteiligen würde. Die Fragen führten in die Tiefen der polizeilichen Datensysteme. Sie vor Gericht zu klären, daran sollte nicht nur die Betroffene ein Interesse haben, schreibt Müller-Neuhof. Geld dürfe da kein Hindernis sein.
BGH zu Heimfall eines Erbbaurechtes: Dass Kommunen bei der Übertragung eines Erbbaurechtes eine Vergütung für den Heimfall auch ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte einem muslimischen Verein im Jahr 2014 ein Erbbaurecht eingeräumt, das den Bau einer Moschee auf einem städtischen Grundstück ermöglichen sollte. Weil aber der Bau nicht entsprechend fortschritt, forderte die Stadt das Erbbaurecht zurück, allerdings ohne, wie eigentlich im Gesetz vorgesehen, eine Vergütung zu zahlen. Ein vertraglicher Ausschluss sei aber gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG möglich und hier vor allem deswegen sachgerecht, weil der Heimfall nach den vertraglichen Regelungen nur dann eintrete, wenn der Erbbauberechtigte gegen seine vertraglichen Pflichten verstoße, so der BGH. swr.de (Anna Hübner) und LTO berichten.
BFH zu Besetzungsrüge bei Videoverhandlung: Die Rüge, es seien nicht alle Richter in einer Videoverhandlung klar erkennbar gewesen, hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn vorgetragen wird, dass das Gericht für die technischen Probleme verantwortlich war. Das hat, wie beck-aktuell berichtet, der Bundesfinanzhof entschieden und damit die entsprechenden Darlegungsanforderungen konkretisiert. Dem BFH zufolge bestand hier das Problem, dass nicht erkennbar war, ob das Problem bei der Videokonferenz nicht doch an der Hard- oder Software des Anwalts gelegen haben könnte.
BAG zu Kündigung wegen Impf-Lüge: Das Bundesarbeitsgericht hat eine fristlose Kündigung bestätigt, die gegen eine Krankenschwester ausgesprochen wurde, weil sie gegenüber ihrem Arbeitgeber fälschlicherweise behauptet hatte, sie besäße ein gültiges ärztliches Impfunfähigkeitsattest. Die Bescheinigung hatte die Arbeitnehmerin jedoch aus dem Internet, eine direkte Kommunikation mit der vermeintlich ausstellenden Ärztin hatte nicht stattgefunden. Das BAG hält die Täuschung über die Impfunfähigkeit grundsätzlich für geeignet, einen irreparablen Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zu begründen. beck-aktuell berichtet.
LG Mönchengladbach – Diabetestod auf Studienfahrt: Vor dem Landgericht Mönchengladbach müssen sich seit Mittwoch zwei Lehrerinnen verantworten, die eine Schulfahrt organisiert hatten, während der eine diabetiskranke 13-Jährige an Überzuckerung gestorben ist. Über den Prozessbeginn berichtet nun auch die FAS (Reiner Burger).
VG Dresden – AfD-Einstufung: Gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" durch den sächsischen Verfassungsschutz wendet sich die AfD Sachsen mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden. Die Partei wolle damit auch die Herausgabe eines entsprechenden Gutachtens des Landesamts für Verfassungsschutz erzwingen, berichtet spiegel.de.
GBA – Folter durch syrische Milizen: Bei der Bundesanwaltschaft ist in der vergangenen Woche eine Strafanzeige eingegangen, die protürkischen Milizen in der syrischen-kurdischen Region Afrin u.a. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorwirft. Im Spiegel (Christoph Reuter/Fidelius Schmid) kommt auch einer der Zeugen zu Wort: Er habe Folter erlebt, das könne man sich kaum vorstellen, berichtete er. Unterstützt wird die Anzeige vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
StA Flensburg – Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein, wie spiegel.de meldet. Die Flensburger Ermittler:innen folgen damit der Einschätzung ihrer Kolleg:innen aus Neuruppin und der Generalstaatsanwaltschaft München, die ebenfalls zu dem Schluss kamen, dass es sich bei den Klimaschützer:innen um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat bisher entsprechende Verfahren abgelehnt.
Strafmaß für Sexualstraftaten: In der Debatte um die Angemessenheit von Strafen für Sexualstraftaten äußert sich jetzt auch Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle auf spiegel.de. Im Ergebnis spricht sich die Autorin gegen sytematisch härtere Strafen für eine ganze Deliktsgruppe aus. Die zurückhaltende Strafpraxis in Deutschland sei eine Errungenschaft.
Digitaler Nachlass: Verena Mayer (Sa-SZ) erinnert in ihrer Kolumne "Vor Gericht" an das "herzzerreißende" Berliner Zivilverfahren, das die Eltern eines getöteten Mädchens gegen Facebook geführt hatten, um Einblick in den Account ihrer Tochter zu bekommen und das später zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zum digitalen Nachlass geführt hatte.
LG Berlin I/II – Präsidentenposten: Bisher haben die beiden Berliner Landgerichte, die aus der Teilung des bisherigen Landgerichtes hervorgegangen sind, noch keine Präsident:innen. Zwar seien bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses Ende Januar 2023 zur Teilung des Landgerichts die beiden neuen Präsidentenstellen ausgeschrieben worden, doch auch mehr als elf Monate später seien beide Posten noch unbesetzt, schreibt tagesspiegel.de (Alexander Fröhlich). In der Justiz werde diese Bummelei als Affront gewertet.
Recht in der Welt
Polen – öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Das polnische Verfassungsgericht hat die Pläne der Regierung beanstandet, die öffentlich-rechtlichen Medien umzustrukturieren. Es sei verfassungswidrig, dass die Regierung die staatlichen Radiosender, das Fernsehen und die Nachrichtenagentur aufgelöst hat. Das Recht, Mitglieder der Geschäftsführung zu entlassen, liege ausschließlich beim Nationalen Medienrat. Das Kulturministerium bezeichnete das Urteil kurz darauf als ungültig und berief sich dabei auf Unregelmäßigkeiten bei der Berufung der Richter, die alle unter der PiS-Regierung ernannt wurden. Sa-FAZ (Gerhard Gnauck), Sa-SZ (Viktoria Großmann) und zeit.de. berichten.
Großbritannien – Justizirrtum "Horizon": Die Mo-SZ (Michael Neudecker) berichtet in einem großen Seite-3-Artikel vertieft über den Justiz-Skandal in Großbritannien, in dessen Zuge rund 3.500 Postbeamt:innen strafverfolgt und mehr als 900 verurteilt wurden, obwohl die ihnen vorgeworfenen Fehlbeträge, wie sich später herausstellte, auf Softwarefehler in einem Computerprogramm namens "Horizon" zurückgingen. Derzeit findet eine Untersuchung des Post-Office-Skandals im Auftrag der britischen Regierung statt, geleitet von einem ehemaligen Richter.
Juristische Ausbildung
Jura ohne Abitur: Jura kann man auch ohne Abitur studieren. Wie das funktioniert, erläutert LTO (Sabine Olschner).
Sonstiges
AfD-Verbot: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) stellt fest, dass es im Bundesinnenministerium bisher noch keine substanzielle Prüfung des Verfassungsschutz-Materials mit dem konkreten Ziel gibt, Chancen und Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens auszuloten. Ob ein Verbotsantrag gegen einzelne Landesverbände möglich ist, sei umstritten. In der WamS (Ricarda Breyton) erläuten mehrere Juristen, warum die AfD möglicherweise schon zu groß für ein Verbotsverfahren sein könnte. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) fasst in einem Q&A die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren zusammen. Allein die Einstufung als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz sei hierbei nicht ausreichend. Wie schwer es ist, der AfD konkret nachzuweisen, dass sie, wie es das Grundgesetz für ein Verbot verlangt, "darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen" erläutert die Sa-FAZ (Justus Bender).
Bundeswehr gegen Huthi-Angriffe: Deutschland hat sich grundsätzlich bereit erklärt, sich an der von der EU geplanten Marinemission im Roten Meer zu beteiligen. Rechtsprofessor Felix Lange erläutert auf LTO, welche rechtlichen Regelungen für einen solchen Einsatz gelten, auf welcher Grundlage er erfolge könnte und welche völkerrechtlichen Grenzen zu beachten sind.
Anti-Antisemitismus als Fördervoraussetzung: Der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) hat ein Bekenntnis gegen Antisemitismus und für Diversität als Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern für Kulturprojekte vorgeschlagen. Antragsteller:innen sollten künftig eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben und Zuwendungsbescheide sollten entsprechende Auflage enthalten. Rechtsanwalt Patrick Heinemann fasst auf LTO die Bedenken gegen den Vorschlag zusammen. Seiner Ansicht nach wäre eine "stabile Lösung", eine Anti-Antisemitismus-Klausel in die für Zuwendungen maßgeblichen Vorschriften der §§ 23, 44 Landeshaushaltungsordnung aufzunehmen.
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LTO/pf/chr
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