Heute werden im Bundestag Experten zur Finanzierung parteinaher Stiftungen gehört. Welche völkerrechtlichen Grenzen gibt es bei der Selbstverteidigung Israels. Ex-Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff zu Parteiverboten und Grundrechtsverwirkung.
Thema des Tages
Parteinahe Stiftungen: Am heutigen Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung zum geplanten Stiftungsfinanzierungsgesetz statt. Der entsprechende Gesetzentwurf von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU war am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten worden. Patrick Bahners (Mo-FAZ) kritisiert das Gesetz im Feuilleton: "Die Parteien, die das Gesetz zur Privilegierung ihrer Stiftungen aufgesetzt haben, begehen eine fatale Dummheit." Die von der AfD repräsentierte Grundströmung werde nur stärker werden, "wenn der Gesetzgeber ihren Funktionären und Wählern einen Grund liefert, sich in unserem Verfassungsstaat nicht mehr behaust zu fühlen."
Das geplante Gesetz dürfte eine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nicht bestehen, prognostiziert stud.iur. Aden Sorge im Verfassungsblog. Entgegen den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes setze der Gesetzentwurf weiterhin allein auf die Ergebnisse der Bundestagswahl als Indikator für die Dauerhaftigkeit einer politischen Grundströmung. Sorge meint, dass hier auch die Vertretung in einer relevanten Anzahl von Landesparlamenten berücksichtigt werden müsse. Außerdem rät der Autor dringend davon ab, dass sich die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel weiterhin aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz ergeben soll und verweist auch hier auf die Karlsruher Entscheidung, die eine abstrakt-generelle Regelung fordere.
Rechtspolitik
Schwarzfahren: Die AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion plädiert für eine Streichung des Paragrafen 265a StGB, der das Schwarzfahren als Leistungserschleichung unter Strafe stellt. Derzeit zähle das Fahren ohne Fahrschein zu den häufigsten Delikten, deretwegen Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden – und für den Staat beträchtliche Haftkosten verursachten. Bereits im vorigen Jahr hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Überprüfung dieser Mechanik angekündigt. Der Spiegel berichtet.
KI: Rechtsanwalt Tobias Haar fasst auf beck-aktuell den aktuellen Stand bei der Diskussion um eine KI-Verordnung der EU zusammen, mahnt zur Eile angesichts der bevorstehenden Europawahlen, warnt aber auch vor Überregulierung, die gerade die (nicht mit Milliarden ausgestatteten) europäischen KI-Unternehmen vor Rechtsunsicherheiten stellen könnte.
Chatkontrolle: In einem Positionsparpier hat die Bundesregierung vorgeschlagen, den Entwurf für eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet aufzuspalten in "allgemein akzeptable Bestimmungen", die im Kompromisstext verbleiben, und "umstrittene Bestimmungen", die gestrichen werden. Zu letzteren würden auch die Regelungen zur Chatkontrolle, also zum anlasslosen Durchsuchen von Dateien auf Smartphones und anderen Endgeräten vor deren Verschlüsselung, gehören. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.
Digitale Dienste: Bei der nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU gebe es offene Fragen zwischen dem zuständigen Bundesdigitalministerium und dem Bundesjustizministerium, berichtet die Mo-FAZ (Corinna Budras). Anlass für die Unstimmigkeiten sei die schon seit Monaten schwelende Frage, welche Behörden mit den Aufgaben des nationalen Koordinators, der die Beaufsichtigung der Onlinedienste auf nationaler Ebene übernehmen soll, betraut werden sollen. Nach dem bisher geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden die Verfahren vom Bundesamt für Justiz geführt, das dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) unterstellt ist. Die neuen europäischen Regeln sollen nun jedoch von der Bundesnetzagentur überwacht werden, für die unter anderem das Bundesdigitalministerium von Volker Wissing (FDP) verantwortlich ist, heißt es in der FAZ.
Die Regulierung der großen Plattformen sei eine delikate Angelegenheit, weil es immer um das hohe Gut der freien Meinungsäußerung gehe, schreibt Corinna Budras (Mo-FAZ) in einem separaten Kommentar. Deshalb verböten sich sowohl Kraftmeierei als auch langwierige Zuständigkeitsauseinandersetzungen. Es gehe jetzt darum, die großen Plattformen schnell, effektiv und im Rahmen der europäischen Regeln an ihre Verpflichtungen zu erinnern.
Verbrauchherschutz-Verbandsklagen: Weiterhin gibt es Kritik an der ab jetzt möglichen Abhilfeklage. Das entsprechende Gesetz ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten, das neue Instrument werde aber, so der Deutsche Richterbund laut Mo-FAZ (Katja Gelinsky), für die Justiz keine große Entlastung bringen. Das mehrstufige Verfahren sei schwerfällig und biete insbesondere rechtsschutzversicherten Kläger:innen wenig Anreiz, auf eine Individualklage zu verzichten. Auch aus der Anwaltschaft kämen Zweifel. Die Abhilfeklage komme nur bei gleichartigen Schadensfällen, etwa Flugverspätungen oder Erhebung unzulässiger Gebühren in Betracht, hier hätten sich aber schon Inkassodienstleister und spezialisierte Anwaltskanzleien etabliert.
Klimaproteste: Die Justizministerkonferenz am 10. November soll Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auffordern, für besondere Fallkonstellationen eine strengere strafrechtliche Ahndung von sogenannten Klimaklebern zu prüfen. Das sieht ein Beschlussvorschlag von Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg vor, der insbesondere Konstellationen, "bei denen die gesetzlich normierten Tatbestände und Strafrahmen das Unrecht der Tat nicht ausreichend erfassten" im Blick habe, etwa wenn sich Aktivist:innen unbefugt, z.B. durch Aufschneiden von Sicherheitszäunen, Zutritt zu einem Flughafengelände verschafften und dort Start- und Landebahnen blockierten, schreibt LTO (Hasso Suliak).
Asylverfahren: Die Länder wollen Asyl- und Asylklageverfahren von Antragssteller:innen aus Staaten mit einer Schutzquote unter fünf Prozent beschleunigen. Künftig sollen BAMF- und Gerichtsverfahren in solchen Fällen in je drei Monaten abgeschlossen werden, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Freitag, über den LTO berichtet. Sofern nötig, würden dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Falls für diese Vorgehensweise gesetzliche Regelungen erforderlich werden, werde der Bund gebeten, diese auf den Weg zu bringen, heißt es in dem Beschluss weiter.
Wölfe: Rechtsprofessor Michael Brenner macht sich auf LTO Gedanken, wie eine gesetzliche Regelung im Bundesnaturschutzgesetz für ein nachhaltiges Wolfsmanagement aussehen könnte. Der entsprechende Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium greift ihm zu kurz, weil er erneut lediglich den "auf frischer Tat ertappten" Problemwolf im Blick habe. Brenner plädiert dafür, dass der Wolf in Zukunft grundsätzlich und nicht mehr nur in Ausnahmefällen bejagt werden sollte. Rechtstechnisch müsste hierfür der besondere Schutzstatus des Wolfes in der EU-FFH-Richtlinie aufgegeben werden.
Justiz
BFH zu Videoverhandlung: Wie beck-aktuell berichtet, hat der BFH seine Anforderungen an eine Videoverhandlung weiter konkretisiert: Danach liegt ein Verfahrensfehler vor, wenn das Bild eines zugeschalteten Beteiligten so an die Wand projiziert wird, dass eine Partei sich jeweils um 180 Grad drehen muss, um entweder das Gericht oder das Bild sehen zu können. Auch im Rahmen einer Videoverhandlung müssten die verbalen und nonverbalen Äußerungen umfassend wahrzunehmen sein, so das Gericht.
BAG zu DGB-Rechtsschutz und beA: Nun stellt auch Rechtsanwalt Martin W. Huff auf LTO eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes von Ende September vor, in der bestätigt wird, dass Verbandsjuristen, die für ihren Arbeitgeber anwaltlich tätig, aber nicht als Syndikus zugelassen sind, Schriftsätze auch per Fax bzw. Brief bei Gericht einreichen dürfen und nicht ihr beA, über das sie wegen einer daneben bestehenden Zulassung als Rechtsanwalt verfügen, nutzen müssten. Es komme allein auf die Funktion an, in der der Verbands- oder Gewerkschaftsmitarbeiter tätig werde, so das Gericht.
KG Berlin – Nackte Brüste im Schwimmbad: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" berichtet Verena Mayer (Sa-SZ) über die Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht um eine Entschädigung nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz, die eine Besucherin des Berliner Wasserspielplatzes "Plansche" begehrte, weil sie von Sicherheitspersonal aufgefordert wurde, ihre Brüste zu bedecken. Die von ihr geforderten 10.000 Euro hielt die Vorsitzende Richterin für zu hoch. Immerhin habe die Klägerin bereits erreicht, dass nicht nur die Nutzungsordnung des Wasserspielplatzes geändert wurde und nur noch die primären Geschlechtsorgane, nicht aber Brüste und Oberkörper bedeckt werden müssten, seit März sei es auch in allen anderen Berliner Bädern erlaubt, oben ohne zu baden.
LG Stuttgart zu Verkaufs-Mentoring: Das Landgericht Stuttgart hat einen Vertrag über ein 60.000 Euro teures Verkaufs-Mentoring für sittenwidrig erklärt; die angebotene Leistung habe den exorbitanten Preis für das Coaching in keiner Weise gerechtfertigt. Dirk Kreuter, der sich für Deutschlands erfolgreichsten Verkaufstrainer hält, scheiterte deshalb mit seiner Zahlungsklage gegen einen Kleinunternehmer, der die hohen Kosten des Mentorings nicht begleichen konnte. Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet ausführlich.
LG Frankfurt/M. zu Lindemann/SZ: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) hält die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M. zur SZ-Berichterstattung im Fall Lindemann grundsätzlich für richtig. Das Casting-System der Band Ramstein sei von öffentlichem Interesse, weil Sänger Lindemann mit der Unterlegenheit der ihm zugeführten Frauen kalkuliert haben dürfte. Das Verhalten Lindemanns könne als "Fehlverhalten" gewertet werden, müsse es aber nicht. Dies spreche für die Zulassung des Berichts.
LG Duisburg – Drogenhandel durch 'Ndrangheta: Am Beispiel eines Prozesses vor dem Landgericht Duisburg beleuchtet die Mo-FAZ (David Klaubert) die Schwierigkeiten im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Den am 180. Verhandlungstag noch verbliebenen 12 Angeklagten, die italienischen, türkischen und marokkanischen Migrationshintergrund haben, wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem vor, in wechselnden Konstellationen mit Hunderten Kilogramm Kokain aus Südamerika gehandelt zu haben. Als einen Faktor für die lange Dauer solcher Verfahren macht der Autor auch das geltende Mündlichkeitsprinzip aus. Jeder Zeuge müsse persönlich aussagen, und falls sich einer im Angesicht der Angeklagten plötzlich nicht mehr erinnere, dann würden ihm die alten Vernehmungsprotokolle Wort für Wort vorgehalten. So biete sich auch viel Angriffsfläche, um Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen.
VG Freiburg - "freiwillig Tempo 30": Das Verwaltungsgericht Freiburg wird an diesem Montag über die Frage verhandeln, ob es zulässig ist, wenn Bürger:innen auf ihrem Grund Schilder "freiwillig Tempo 30" aufstellen, die offiziellen Verkehrsschildern ähneln. Das Landratsamt Konstanz hatte dies verboten und ein Zwangsgeld angedroht. Die Bürger:innen werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt. Es berichten Mo-FAZ (Katja Gelinsky) und Mo-SZ (Thomas Hummel).
AG Lübeck zum Wildpinkeln am Ostseestrand: Das Amtsgericht Lübeck entschied, dass ein Wildpinkeln an der Ostsee "eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung" ist. Es liege daher keine Belästigung der Allgemeinheit gem. § 118 OWiG vor, wenn es weder zu einer "Verletzung des Schamgefühls" Dritter noch zu "belästigenden Verunreinigungen oder belästigenden Gerüchen" gekommen ist. Es berichten Mo-FAZ (Melanie Mühl), spiegel.de (Dietmar Hipp) und auf LTO (Louis Strelow)
Cum-Ex-Verfahren bei der StA Köln: Den Vorgängen um die geplante, jetzt aber gestoppte Restrukturierung der mit den Cum-Ex-Ermittlungen befassten Hauptabteilung der Kölner Staatsanwaltschaft widmete sich jetzt noch einmal die Sa-FAZ (Marcus Jung). Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker habe letztendlich "triumphiert – sie bleibt alleinige Leiterin der Hauptabteilung und bekommt im kommenden Jahr sogar zusätzliches Personal bewilligt". Allerdings werde ihr "hinter vorgehaltener Hand in der Justiz" auch "Karrieregeilheit" und Engstirnigkeit vorgeworfen, schreibt der Autor.
Recht in der Welt
Israel – Angriff der Hamas: Den völkerrechtlichen Rahmen für mögliche Reaktionen auf den Angriff der Hamas auf Israel und die Ahndungen etwaiger Verstöße, erklärt tagesschau.de (Kolja Schwartz). So könne der Internationale Strafgerichtshof ermitteln, wenn im Gazastreifen Kriegsverbrechen geschehen, aber auch wegen der Kriegsverbrechen der Hamas in Israel. Voraussetzung sei natürlich immer, dass man die einzelnen Täter ermittele und sie irgendwann auch festnehme, um sie vor Gericht stellen zu können.
Die Mo-SZ (Ronen Steinke) fasst Stimmen internationaler Völkerrechtsexperten zusammen. So betont der amerikanische Völkerrechtler Tom Dannenbaum, dass das Aushungern einer Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen sei. Die israelische Regierung müsse deshalb Nahrung, Wasser und andere lebensnotwendige Dinge nach Gaza hineinlassen. Auch die "rechtswidrige Vertreibung oder Überführung" eines Bevölkerungsteils von einem Ort zum anderen sei verboten, wird Rechtsprofessor Christoph Safferling zitiert.
Dass der Staat Israel das Recht zur Selbstverteidigung gegen terroristische Anschläge oder gar kriegerische Angriffe habe, sei offenkundig, so Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de. Allerdings seien Rache- und Vergeltungsaktionen, wie sie Repräsentanten des Staats Israel angekündigt hätten, schon von vornherein und begrifflich nicht geeignet, als "Verteidigung" legitimiert zu sein: Auch im Strafrecht führe auf der ganzen Welt der sogenannte Notwehrexzess zur Strafbarkeit.
Armenien – IStGH-Beitritt: Armenien hat die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert, meldet die Mo-SZ. Die Anerkennung des sogenannten Römischen Statuts sei brisant, auch weil dem Präsidenten des traditionell verbündeten Russlands, Wladimir Putin, nun bei einer Einreise in die Ex-Sowjetrepublik Armenien die Festnahme drohen würde. Von armenischer Seite wird der Schritt damit begründet, dass es so den verfeindeten Nachbarn Aserbaidschan vor dem IStGH für mögliche Kriegsverbrechen in der umkämpften Region Berg-Karabach zur Rechnung ziehen könnte.
Estland - Ölschieferraffinerie: In Estland hatte eine Klage von Fridays for Future gegen die Genehmigung einer Ölschieferraffinerie beim Obersten Gerichtshof Erfolg. Allerdings wurden nicht die Klima-Auswirkungen moniert, sondern Fehler bei der Umweltschutzprüfung bezüglich Vogelschutz und Abwasser. Die Mo-taz (Reinhard Wolff) berichtet.
Juristische Ausbildung
Michael Grünberger im Interview: Im Interview mit beck-aktuell (Joachim Jahn) erläutert der neue Präsident der Hamburger Bucerius Law School Michael Grünberger, was er unter "responsiver Rechtswissenschaft" versteht und wie er diesen Ansatz in die juristische Ausbildung integrieren will.
Sonstiges
Wehrhafte Demokratie: Das Prinzip der "wehrhaften Demokratie" und wie sich das Instrument des Parteiverbots darin einfügt, erklärt die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff im Verfassungsblog. Sie beleuchtet noch einmal die NPD-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2017 und weist darauf hin, dass Karlsruhe, anders als es teilweise verstanden wurde, auch ein frühzeitiges Eingreifen erlaube. Außerdem betont Lübbe-Wolff, dass es noch andere Instrumentarien der wehrhaften Demokratie gebe und bezieht sich dabei insbesondere auf die Grundrechtsverwirkung nach Art 18 GG, die das Bundesverfassungsgericht auf Antrag einzelnen Personen gegenüber aussprechen kann, wenn sie bestimmte Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchten. Damit sei es möglich, gezielt die Wirkungsmöglichkeiten derjenigen, und nur derjenigen, Akteure erheblich zu beschneiden, denen tatsächlich ein relevanter Missbrauch vorgeworfen werden könne.
Billigung des Hamas-Terrors: Entgegen früheren Aussagen sieht die Berliner Polizei jetzt doch einen Anfangsverdacht für die Billigung von Straftaten und für Volksverhetzung auf einer propalästinensischen Spontanversammlung, die kurz nach dem Überfall der Hamas auf Israel stattgefunden hatte. Noch am Donnerstag hatte die Polizei gegenüber LTO (Max Kolter) mitgeteilt, keinen Anfangsverdacht für solche Äußerungsdelikte zu sehen, sondern "nur" wegen versammlungstypischer Gewalt gegen Polizeibeamte zu ermitteln.
Klimaschutz: Warum der Klimaschutz bei einzelnen Bauprojekten keinen Vorrang genießt, erklärt Rechtsprofessorin Sabine Schlacke im Interview mit der Mo-taz (Christian Rath). Gem. § 13 Klimaschutzgesetz sei der Klimaschutz nur zu "berücksichtigen", d.h. die Genehmigungs- oder Planfeststellungsbehörde müsse die Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die nationalen Klimaschutzziele ermitteln, bewerten und in die Zulassungsentscheidung als einen Belang einstellen. Auch bei fortschreitendem Klimawandel werde der Klimaschutz keinen absoluten Vorrang haben.
Rechtsgeschichte – Universitätsstudium: Welchen rechtlichen Rahmen hinsichtlich Sitte und Anstand Studierende einzuhalten hatten, wie Verstöße geahndet wurden und welche Auseinandersetzungen es darum gab, beschreibt Martin Rath auf LTO.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52924 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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