BT-Rechtsausschuss hört heute Experten zum Vorschlag für ein Recht auf Wohnungstausch an. OLG Koblenz will am 9. Oktober das Urteil zu einem 1991 verübten Brandanschlag auf ein Asylheim verkünden. EGMR äußerte sich zur Plattformhaftung.
Thema des Tages
Wohnungstausch: Die Mo-taz (Jasmin Kalarickal) berichtet über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke für ein Recht auf Wohnungstausch, zu dem der Bundestags-Rechtsausschuss am heutigen Montag Sachverständige anhören will. Mieter sollen danach wechselseitig in einen anderen Mietvertrag zu unveränderten Konditionen eintreten können. Der Vermieter soll seine Zustimmung nur wegen triftiger Gründe verweigern dürfen. Außerdem sollen Förderprogramme aus Bundesmitteln eingerichtet werden, um Mieterhaushalten mit geringem Einkommen bei einem Wohnungstausch eine Umzugsprämie zu gewähren und Kommunen beim Aufbau von lokalen Wohnungstauschbörsen zu unterstützen. In Deutschland würden 10,5 Prozent aller Menschen in überbelegten Wohnungen leben, während viele Haushalte in Wohnungen leben, die sie selbst als zu groß erachteten. Mit einem Recht auf Wohnungstausch könne laut Linksfraktion der sogenannte "Lock-in-Effekt“ verhindert werden, der entstehe, "weil Neuvermietungsmieten deutlich stärker stiegen als Bestandsmieten und ein Umzug in eine andere Wohnung meist einen deutlich höheren Quadratmeterpreis bedeute.
Rechtspolitik
Ersatzfreiheitsstrafe: In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage gab die Bundesregierung den Ländern die Schuld für die Verschiebung der gesetzlich beschlossenen Halbierung der Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Länder hätten weder im Zuge der Länderbeteiligung zum Referentenentwurf noch in ihrer Bundesratsstellungnahme zum Regierungsentwurf im Februar 2023 darauf hingewiesen, dass die Umstellung des Umrechnungsmaßstabes IT-technisch derart zeitaufwändig sein werde, so der Parlamentarische Staatssekretär des BMJ Benjamin Strasser laut LTO.
StGB/Unfallflucht: Dem Vorhaben, das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wünscht Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne "Glück". Die Verfahren verursachten einen finanziellen und personellen Aufwand bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten, der nach einem Bagatellschaden – der überdies von Versicherungen reguliert würde – nicht selten unverhältnismäßig hoch sei. Außerdem werde hier eine "Selbstbegünstigung" kriminalisiert, die im (fast) gesamten übrigen Strafrecht straflos bliebe.
Planungsbeschleunigung: Umweltschützer und Umweltpolitiker befürchten, dass bei der von Bundesregierung und Bundesländern geplanten Beschleunigung von Planungen, Genehmigungen und Bauvorhaben der Naturschutz geopfert werde. So soll die bisher nötige Umweltverträglichkeitsprüfung häufiger wegfallen können oder standardisiert durchgeführt werden und bei der Genehmigung von Straßen, Stromleitungen oder Industrieanlagen auf die detaillierte Prüfung von Vorkommen bestimmter Arten verzichtet werden können. Die Mo-SZ (Michael Bauchmüller) berichtet.
In einem separaten Kommentar warnt Michael Bauchmüller (Mo-SZ) davor, die Rechte von Natur und Umwelt zurückzudrängen. Der Mensch brauche die Natur, und das nicht nur zu Zwecken der Naherholung. Aber eine Antwort könne sein, gezielt neue Lebensräume zu schaffen, zu schützen und zu vernetzen – das wäre ein Projekt, das zu beschleunigen sich lohne.
Parteinahe Stiftungen: Laut Spiegel (Ann-Katrin Müller) sind die Bundestags-Fraktionen im Verzug bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Finanzierung parteinaher Stiftungen und zum Ausschluss von der Finanzierung. Eine erste Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums haben die Abgeordneten mit konkreteren Kriterien angereichert. Umstritten ist auch, ob das Bundesinnenministerium über die Verweigerung der Finanzierung entscheiden soll oder eine unabhängige Stelle wie die Bundestagspräsidentin.
Geldwäsche: Gegen den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Einrichtung einer neuen Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) gebe es Bedenken aus dem Bundesjustizministerium, wie die WamS (Martin Lutz/Uwe Müller) schreibt. Ein Streitpunkt soll Lindners Ansinnen sein, Informationen durch "Vertrauenspersonen" zu ermöglichen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will den Einsatz von V-Leuten beschränken und unter einen Richtervorbehalt stellen. Laut Welt habe Lindner wegen des Kabinettskollegen bereits bei den geplanten Instrumenten gegen Geldwäsche abrüsten müssen. So soll es anders als ursprünglich beabsichtigt im BBF kein "Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung“ geben, das die Herkunft hoher Vermögen schon im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen hätte aufklären sollen.
Einbürgerung: Kritisch sieht der Politikwissenschaftler Hans Vorländer im FAZ-Einspruch den in den geplanten Änderungen im Einbürgerungsrecht enthaltenen dauerhaften Verzicht auf die bisher notwendige Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes. Er befürchtet eine langfristige Vererbung der Doppelstaatlichkeit, mit der Folge, dass die Gruppe an Personen stark zunehme, die nicht nur in Deutschland, sondern auch im Herkunftsland ihrer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern wählen dürften – und damit in Ländern, von deren Politik diese Personen nicht oder kaum noch betroffen seien. Er fordert deshalb einen so genannten Generationenschnitt, dass heißt, auf dem Verhandlungswege müsste sichergestellt werden, dass im Staatsangehörigkeitsrecht der Herkunftsländer – denn nur diese hätten die Kompetenz zur Regelung der Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit – Vorkehrungen getroffen werden, dass eine unlimitierte Weitergabe der Staatsangehörigkeit für die Nachkommen im Ausland lebender Staatsbürger:innen unterbleibe.
Verantwortungsgemeinschaft: Werden bei der Umsetzung der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagenen Verantwortungsgemeinschaft die von ihm vorgesehenen Einschränkungen, dass es keine Steuervorteile geben werde, eingehalten, werde das neue Institut keine "Ehe light", meint Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS.
Vorratsdatenspeicherung: Bei der Bundestagsdebatte um die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag hätten sich alle Parteien eindeutig positioniert – mit Ausnahme der SPD, hat netzpolitik.org (Hasset Tefera-Alemu) beobachtet. Anlass der Plenumsdiskussion war ein Antrag der CDU/CSU, in dem ein Gesetzentwurf der Regierung "zur rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen" gefordert wird, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. So habe die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge für einen größeren Ansatz plädiert, dabei aber keine eindeutige Position zur IP-Adressenspeicherung bezogen. Man werde sich das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs "ganz genau" anschauen, was verhältnismäßig sei oder auch nicht, sagte die Abgeordnete.
Extremistische Richter:innen: Die sächsische Justizministerin Katja Maier (Grüne) erläutert im Interview mit dem Spiegel (Sophie Garbe), wie der Rechtsstaat vor rechtsextremistischen Tendenzen in der Justiz geschützt werden kann. Sie schlägt zum Beispiel vor, die Zeiträume, die in Bezug auf mögliche Pflichtverletzungen berücksichtigt werden, zu verlängern und die Möglichkeit zu schaffen, die Bezüge von Richter:innen zu kürzen, wenn ihnen die Führung der Amtsgeschäfte untersagt wurde. Sie betont, dass aber auch im Umgang mit der AfD parlamentarische Minderheitenrechte nicht außer Kraft gesetzt werden dürften. Man müsse Wege finden, politisch mit diesen Kräften umzugehen, so Katja Maier.
Extremistische Soldat:innen: Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg analysiert auf LTO einen Gesetzentwurf aus dem Bundesverteidigungsministerium, der es ermöglichen soll, extremistische Soldatinnen und Soldaten effektiv und schnell zu entfernen. Bislang seien gerichtliche Disziplinarverfahren für die Bundeswehr der einzige Weg, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von mehr als vier Jahren zu entfernen. Nach dem Entwurf soll künftig per Verwaltungsakt entlassen werden können, wer in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richten oder auswärtige Belange Deutschlands gefährdeten. Es werde sich allerdings zeigen müssen, ob diese Systematik das Verfahren tatsächlich beschleunige, so der Autor.
Freiheitskommission: Über Planungen zur Bildung einer "Freiheitskommission", die bereits in einem frühen Stadium insbesondere Gesetzentwürfe zur Arbeit von Polizei, Zoll und Geheimdiensten in Bezug auf mögliche Grundrechtseingriffe begutachten soll, berichtet der Spiegel. Das Bundesjustizministerium hat dafür Eckpunkte erarbeitet. Bei ihrer Prüfung soll die Kommission "auf eine grundrechtsfreundliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse" achten. Zudem soll sie in den Blick nehmen, wie sich geplante Neuregelungen "in Hinblick auf Demokratie und Freiheit" in die bestehenden Gesetze einfügen.
Justiz
OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Am 9. Oktober will das Oberlandesgericht Koblenz sein Urteil im Prozess gegen Peter Werner S. verkünden. Er soll 1991 in Saarlouis Feuer in einer Asylbewerberunterkunft gelegt haben, in dessen Folge der 27 Jahre alte Ghanaer Samuel Kofi Yeboah getötet wurde. S. war Anfang der 1990er-Jahre in der Neonazi-Szene aktiv. Die Bundesanwaltschaft hat ihn angeklagt, aus einer "rassistischen Gesinnung heraus" damals den Brand gelegt zu haben. Hinweise auf die Täterschaft von S. gibt es erst seit 2019, als sich eine Zeugin meldete, die angab, der Angeklagte habe 2007 auf einem Grillfest die Tat zugegeben. Im Prozess bestreitet er allerdings die Vorwürfe. Die Mo-SZ (Gianna Niewel/Benedikt Warmbrunn) gibt auf Seite 3 einen ausführlichen Rückblick auf den Prozess.
EGMR zu Plattformhaftung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Erik Tuchfeld erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Anfang September, in der er einige beunruhigende Äußerungen der Straßburger Richter:innen zur Verantwortung von Plattformen für hochgeladene Inhalte gefunden hat. In dem Verfahren "Zöchling", dem ein österreichischer Fall zugrunde lag, scheint sich der Gerichtshof darauf festgelegt zu haben, dass es nicht mehr nur im Ermessen der Staaten stehe, automatische Inhaltsfilter zur Verhinderung von illegalen Inhalten vorzusehen, sondern dass hier sogar eine Verpflichtung bestehe, Plattformen zu bestrafen, die illegale Inhalte nicht von sich aus entfernen. Dabei scheine der Gerichtshof zu übersehen, so Tuchfeld, dass gerade der nachträgliche Charakter des Notice-and-take-down-Systems entscheidend für die Sicherung der Meinungsfreiheit ist.
BVerfG zum Kopftuchverbot: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwanzig Jahren sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin, der in Baden-Württemberg die Übernahme in den Schuldienst wegen ihres Kopftuches verweigert wurde, verkündet. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erinnert an die Entscheidung, in der das Gericht ein entsprechendes Gesetz anstelle einer Verwaltungsvorschrift forderte. Dies führte zu einer Vielzahl von Kopftuch-Verbotsgesetzen. Erst 2015 entschied das BVerfG, dass generelle Kopftuchverbote bei Lehrer:innen unverhältnismäßig sind. Mit Berlin habe jetzt das letzte Bundesland eingelenkt.
sz.de (Ronen Steinke) hat sich mit der Religionswissenschaftlerin Rabia Küçükşahin über die Kopftuchdebatte in Frankreich, Großbritannien und Deutschland unterhalten. In Frankreich habe der dortige Bildungsminister gerade klargestellt, dass die Abaya, also das arabische traditionelle Gewand, das über der Kleidung getragen wird, ein religiöses Symbol wie das Kopftuch und damit an Schulen verboten sei. In Großbritannien dagegen sei das Kopftuch überall erlaubt. Dort zeige sich, so Küçükşahin, dass Richterinnen und Polizistinnen mit Kopftuch gesellschaftlich akzeptiert werden, wenn der Staat sich hinter sie stelle.
BSG zur AUB-Verlängerung: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Weiterzahlung von Krankengeld hat, wenn er ohne eigenes Verschulden die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach dem Ablauf der vorherigen Krankschreibung erhält. Die Krankenkasse war der Auffassung, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos hatte bescheinigt werden müssen. Das BSG meinte nun aber, wie beck-aktuell (Joachim Jahn) zusammenfasst, dass es einem rechtzeitig erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gleichsteht, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan habe und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht habe, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
OLG Düsseldorf – Wirecard/D&O-Versicherung: Ex-Wirecard-Chef Markus Braun hat seine Berufung gegen die Eilentscheidung des LG Düsseldorf zurückgenommen, nachdem ihn das OLG Düsseldorf auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. Der Ex-Wirecard-Chef wollte den Schweizer Versicherungskonzern Swiss Re als D&O-Versicherer zur Bereitstellung von 10 Millionen Euro zur Deckung seiner Prozesskosten verpflichten lassen. LTO und beck-aktuell berichten.
OVG Koblenz zu Abstandsregeln für Wettbüros: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat laut LTO und beck-aktuell festgestellt, dass die rheinland-pfälzische Regelung, wonach Wettbüros 250 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen halten müssen, rechtmäßig ist. Insbesondere verstoße die Regelung nicht, wie von der klagenden Wettbüro-Betreiberin behauptet, gegen EU-Recht.
LG Gießen – Mord an Ayleen: Über den Mordprozess gegen Jan P., der sich vor dem Landgericht Gießen wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen rechtfertigen muss, berichtet ausführlich der Spiegel (Julia Jüttner). Der Fall sei ein erschreckendes Beispiel für die dunkle Seite des Internets. Jan P. soll mit Ayleen und auch weiteren Mädchen über einen Instant-Massaging-Dienst gechattet und im Verlauf der Unterhaltung Nacktbilder, Masturbationsvideos und Videotelefonate eingefordert haben. Später dann habe er die Wohnadresse von Ayleen herausbekommen und das Mädchen unter Druck gesetzt, sich direkt mit ihm zu treffen.
LG Münster – Mord auf dem Volksfest: Über den Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Münster gegen einen 21 Jahre alten kasachischen Staatsbürger, der Mitte März auf dem Volksfest Send einen Kirmesbesucher erstochen haben soll, berichtet die Sa-FAZ (Reiner Burger). Der Kasache ist unter anderem wegen Sexualdelikten und vorsätzlicher Körperverletzung vorbestraft. Zu Beginn des Prozesses hat er durch seinen Anwalt eine Stellungnahme verlesen lassen, in der er angab, am Tattag schwer betrunken gewesen zu sein und deshalb an viele Dinge keine Erinnerung mehr zu haben.
LG Bochum zu falschen Corona-Impfbescheinigungen: Das Landgericht Bochum hat einen Arzt zu einer mehr als zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er mehr als 180 falsche Impfbescheinigungen ausgestellt hat. Der Angeklagte hatte gestanden, den Coronaimpfstoff zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben, berichtet spiegel.de.
NS vor Gericht: Die WamS (Per Hinrichs) zieht in einem großen, mehrseitigen Beitrag anlässlich des möglicherweise letzten Prozesses wegen NS-Verbrechen, in dem der 99-jährige ehemalige SS-Wachmann Gregor F. angeklagt wurde, eine Bilanz der bisherigen Verfahren von den Anfängen in den 1950er-Jahren bis heute. Er kritisiert die bis vor kurzem eher schleppende juristische Aufarbeitung und betont die Wichtigkeit der Verfahren, auch wenn die Angeklagten hochbetagt seien. Noch könnten die wenigen lebenden Überlebenden und Wachleute erzählen. "Die einen, weil sie angehört werden wollen, die anderen, weil sie ihr Gewissen erleichtern können".
Ostdeutsche Richter:innen: Dass Ostdeutsche in den Top-Etagen der Justiz drastisch unterrepräsentiert seien, zeige eine Untersuchung von drei Hochschulen aus den neuen Bundesländern, die beck-aktuell (Joachim Jahn) auswertet. Die Bundesgerichte seien nur zu 2,1% mit Ostdeutschen besetzt, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung rund 20% betrage. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller appellierte daher an Bundestag und Bundesrat, bei der kommenden Neubesetzung am Bundesverfassungsgericht den Osten in jedem Fall zu berücksichtigen.
Juristische Ausbildung
Lernen mit Fällen: LTO-Karriere (Sabine Olschner) gibt Tipps, wie man sich anhand von Fällen auf das Examen vorbereitet. Je näher das Examen rücke, umso mehr sollte man sich mit großen Fällen beschäftigen und sich, wie im echten Examen, fünf Stunden lang durchbeißen, bis man die Systematik beherrsche, rät der Referendar Niklas Bornhorst, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg für die Organisation der Übungsklausuren zuständig ist.
Sonstiges
Ukrainekrieg - Kriegsbeitritt und Völkerrecht: Die Diskussion um die Lieferung von deutschen Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine führte zu Bedenken, ob die Programmierung der Flugkörper mit passenden Geodaten zum deutschen Kriegsbeitritt führen könnte. Experten wie Rechtsprofessor Matthias Herdegen verneinen dies. Erst wenn deutsche Soldaten entsandt werden, um an der Programmierung der Flugkörper in der Ukraine teilzunehmen, könne ein Einsatz der Bundeswehr vorliegen. Es berichtet die Mo-SZ (Georg Ismar).
Rechtsjournalismus: Das Berufsfeld Rechtsjournalismus stellt die Rechtsreferendarin Vanessa Meilin Rolke auf LTO-Karriere vor. Der Beruf zeichne sich vor allem durch Themenvielfalt, Abwechslung und kreatives Arbeiten aus, so die Autorin, die auch Tipps gibt, wie der Zugang gelingt.
Openjur: In seiner Kolumne "Vor Gericht" stellt Ronen Steinke (Sa-SZ) Benjamin Bremert vor, der die Urteilsdatenbank "Openjur" ins Leben gerufen hat und heute in Vereinsform betreibt. Ihm sei es beispielsweise zu verdanken, dass heute das historische Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess online nachzulesen ist. Auch die Verurteilung im "Badewannenmordfall", die nach einem Wiederaufnahmeverfahren vor einigen Monaten in einen Freispruch umgewandelt wurde, wurde von ihm – allerdings nicht ohne Widerstand des Gerichts – veröffentlicht.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. September 2023: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52773 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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