Der israelische Oberste Gerichtshof berät ab Dienstag über die Justizreform. Faesers Vorschläge zum Datenschutzrecht stoßen auf gemischtes Echo. Der Richter im Verfahren um die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51" wird im Internet bedroht.
Thema des Tages
Israel – Justizreform: Ab Dienstag beginnt vor dem israelischen Obersten Gericht die Verhandlung über einen wichtigen Teil der Justizreform. Das Parlament hatte Ende Juli in einem so genannten Grundgesetz die Aufhebung der so genannten "Angemessenheitsklausel" beschlossen, die den Richter:innen des Obersten Gerichts die Möglichkeit gab, Entscheidungen und Gesetze als "unangemessen" einzustufen und damit für ungültig zu erklären. Damit berate das Oberste Gericht nun über seine eigene Entmachtung, schreibt die Mo-taz (Felix Wellisch). Wann die Entscheidung des Gerichts zu erwarten ist, stehe noch nicht fest. Auch habe sich Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu bisher nicht klar geäußert, ob er sich an die Entscheidung des Gerichts halten werde.
Vor allzu großen Hoffnungen in das Verfahren vor dem Obersten Gericht warnt der Pariser Rechtsprofessor Roman Zinigrad im Verfassungsblog (in englischer Sprache) und verweist dabei auf frühere Entscheidungen des Gerichtes. Das Oberste Gericht habe selten versucht, den schlimmsten Gräueltaten des Regimes Einhalt zu gebieten und sich auch nie ernsthaft mit den strukturellen Mechanismen der Diskriminierung in Israel befasst.
Die Mo-FAZ (Christian Meier) porträtiert die Präsidentin des Obersten Gerichts Esther Hayut, die noch bis Oktober die Verhandlungen leitet. Die 70-Jährige, die kurz vor ihrem Ruhestand steht, habe das Gericht durch die unruhigen Zeiten der Anklageerhebung gegen Netanjahu und der Corona-Pandemie geführt und sich dabei gegen Bestrebungen, die Macht der Judikative einzuschränken, gewehrt.
Rechtspolitik
Datenschutz: Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes stößt laut netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) auf ein gemischtes, aber überwiegend negatives Echo bei Expert:innen. Insbesondere wird die mutlose Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz der 18 deutschen Aufsichtsbehörden bemängelt. Außerdem wird kritisiert, dass das Auskunftsrecht zuungunsten der Betroffenen relativiert werden soll.
Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Der Bundesjustizminister soll beim geplanten Ausmisten des Strafrechts auch die nicht mehr zeitgemäße Norm des § 353d Nr. 3 StGB streichen, mit der die vorzeitige Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten geahndet wird, fordern Rechtsprofessor Jens Puschke und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Pascale Fett im Verfassungsblog. Mit der Vorschrift greife der Gesetzgeber in die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Pressefreiheit ein. Bereits die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen wögen schwer. Gerade letztere stellten eine besondere Gefahr für journalistische Tätigkeit und speziell damit zusammenhängenden Informanten- und Quellenschutz dar.
Entgelttransparenz: In seiner Kolumne "Recht behalten" kritisiert Rechtsprofessor Gregor Thüsing in der WamS das Entgelttransparenzgesetz, das vor sechs Jahren in Kraft getreten ist. Die wesentliche Ursache für den unterschiedlichen Verdienst von Männern und Frauen liege nicht in der unterschiedlichen Vergütung gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, sondern in der unterschiedlichen Berufswahl von Frauen, ihrer höheren Teilzeitquote und den längeren, zumeist familienbedingten Unterbrechungen im Berufsverlauf. Alles, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhe, bewirke also mehr für den gleichen Verdienst von Männern und Frauen als ein Entgelttransparenzgesetz, so Thüsing.
Staatsleistungen an Kirchen: Heribert Prantl (Sa-SZ) befasst sich in seiner Kolumne mit der seit über 100 Jahren scheiternden Ablösung der Entschädigungsleistungen des Staates an die Kirchen. Auch diesmal haben die Länder signalisiert, dass sie sich eine Einmal-Zahlung von 11 Milliarden Euro nicht leisten könnten.
KI: Einen interdisziplinären Ansatz bei der Analyse und Bewertung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (AI Act) fordert der Amsterdamer Doktorand Ljubiša Metikoš im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Der AI Act benötige interdisziplinäre Forschung zur Beseitigung von Unbestimmtheiten und zur Bewertung der Praktikabilität. Darüber hinaus sollte eine solche Forschung auch für jeden der verschiedenen Hochrisikosektoren, die der Act regulieren möchte, spezifiziert werden, um so den unterschiedlichen Bedürfnissen und Hürden gerecht werden, mit denen der Einsatz von KI in diesen Bereichen konfrontiert sei.
Justiz
OLG Jena – "Knockout 51": Der Vorsitzende Richter im Prozess gegen vier Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" wird in einem Video verbal verhöhnt und bedroht, schreibt spiegel.de. Das Video sei kurz nach dem Ende des ersten Verhandlungstags in diesem Verfahren im Internet aufgetaucht und zeige ein Standbild, auf dem mehrere Rechtsextreme hinter einem Eingangsschild posieren, das direkt vor dem Oberlandesgericht stehe, heißt es im Text. In der Musik, mit der das Bild unterlegt sei, werde der Richter mit unflätigen Worten beschimpft.
EuG – Datenschutz/Datentransfers: Der französische Abgeordnete Philippe Latombe klagt vor dem Europäischen Gericht als Bürger gegen einen Beschluss der EU-Kommission, in dem sie dem Data Privacy Framework der USA einen "im wesentlichen gleichartigen" Datenschutz bescheinigt. Laut Mo-taz (Christian Rath) dürfte die Klage des Politikers allerdings unzulässig sein, weil er durch den Kommissionsbeschluss nicht individuell betroffen sei.
EuG zu Frontex-Beteiligung an Abschiebung: Nun analysiert auch die Genter Postdoktorandin Joyce De Coninck im Verfassungsblog (in englischer Sprache) ein Urteil des Europäischen Gerichts von voriger Woche, in dem die Schadensersatzklage einer illegal aus Griechenland abgeschobenen syrischen Flüchtlingsfamilie gegen Frontex abgelehnt wurde. Die Autorin bedauert, dass das Gericht dringende Fragen zu den Konturen der Mitverantwortung von Frontex an illegalen Handlungen der EU-Staaten offen gelassen habe.
BVerfG – Länderfinanzausgleich: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt den bayerischen Normenkontrollantrag zum Länderfinanzausgleich. Der Freistaat wendet sich u.a. gegen die sogenannte "Einwohnerveredelung" in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, deren Einwohner mit 135 Prozent gewertet werden. Vor allem wolle Bayern eine verfassungsrechtliche Obergrenze für die Zahlungsverpflichtungen der Geberländer durchsetzen. Rechtsprofessor Hanno Kube empfehle Bayern jedoch Verhandlungen statt Verfassungsklagen. Der 2017 eingeführte Artikel 143f Grundgesetz erlaube bereits einer Gruppe von mindestens drei Bundesländern, ab 2030 eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs durchzusetzen.
BVerfG - Cum-Ex-U-Ausschuss Bundestag: Nun schildert auch LTO (Christian Rath) die Organklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die von der Ampel-Mehrheit durchgesetzte Weigerung des Bundestags, einen Untersuchungsausschuss zur Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Hamburger Bürgermeister bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre einzurichten. Laut Klage ist der Ausschuss zulässig, obwohl er sich mit dem Handeln von Landesbehörden beschäftigen soll. Erstens handele es sich bei der Steuerverwaltung um Bundesauftragsverwaltung,zweitens habe der Bundestag die haushaltspolitische Gesamtverantwortung, drittens stehe die politische Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers auf dem Spiel.
BVerfG – Tübinger Verpackungssteuer: Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der in Tübingen eingeführten Verpackungssteuer befassen. Das Fastfood-Unternehmen McDonald's teilte am Freitag mit, eine Franchise-Nehmerin aus Tübingen habe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde erhoben, nachdem sie im Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen war. Die Verpackungssteuer gilt in der Stadt Tübingen seit 2022 und muss von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck gezahlt werden. Die Klägerin wendet sich gegen die angenommene Kompetenz der Kommune, eine solche Steuer einzuführen. Für bundesweit tätige Unternehmen seien solche Insellösungen nicht machbar. Die Sa-SZ berichtet.
LVerfG BB zu AfD in der Geheimdienstkontrolle: Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) widmet sich in seinem Editorial der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die AfD hatte geklagt, weil sie ihre Oppositionsrechte dadurch verletzt sah, dass alle von ihr vorgeschlagenen Kandidaten von einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten in geheimen Abstimmungen abgelehnt worden waren. Dass das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung von "Vertrauen" gesprochen habe, habe gute Gründe, so Steinbeis. Es gehe um das für das Funktionieren der Demokratie so notwendige wechselseitige Vertrauen zwischen politischen Gegnern, so dass am Ende keine Seite ein Interesse daran haben könne, die Bedingungen der Möglichkeit politischer Vielfalt zu zerstören.
BSG zu Elterngeld Plus: Auch wenn ein Elternteil langfristig erkrankt, bestehe ein Anspruch auf Elterngeld Plus, entschied das Bundessozialgericht, wie jetzt auch LTO berichtet.
OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Seit April muss sich Ingo K. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Ihm wird mehrfacher versuchter Mord vorgeworfen. Er hatte, als eine SEK-Einheit ihm eine illegale Pistole abnehmen wollte, auf die Beamten geschossen und einen von ihnen verletzt. Seiner Ansicht nach habe er sich gegen "einen Überfall wehren" müssen. Ingo K. bestreitet, Reichsbürger zu sein, entsprechende Äußerungen seien Scherze und Provokationen gewesen. Viele Zeug:innen haben ihn jedoch als überzeugten Reichsbürger erlebt. Die Mo-SZ (Christoph Koopmann/Benedikt Warmbrunn) fasst in einer Seite-3-Reportrage die bisherigen Erkenntnisse zusammen.
OLG Frankfurt/M zu Cum-Cum-Geschäft: Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat jetzt festgestellt, dass bei so genannten Cum-Cum-Geschäften kein Bereicherungsanspruch einer Bank gegen ein anderes Kreditinstitut auf Rückzahlung von Kompensationszahlungen besteht und damit die Vorinstanz bestätigt. Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) erläutert, ging es bei den Cum-Cum-Geschäften um eine Übertragung von Aktien ausländischer Anleger an inländische Anteilseigner kurz vor dem Dividendenstichtag. Die Finanzinstitute hätten sich die angefallene Kapitalertragsteuer anrechnen bzw. erstatten lassen und im Anschluss die Wertpapiere samt Dividende zurückgereicht. Nach Schätzungen habe der Steuerschaden durch Cum-Cum-Geschäfte rund 30 Milliarden Euro betragen.
LG Frankfurt/M – Cum-Ex/Frank H.: Vom Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fortis Global Securities Lending and Arbitrage (GSLA) Finance Holding GmbH berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm schwere Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor. Der 57 Jahre alte H. soll in den Jahren 2008 bis 2010 federführend mit Mittätern ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und in zwei Fällen falsche Steuerbescheinigungen erwirkt haben. Der Angeklagte habe seine Beteiligung an den Cum-Ex-Aktiengeschäften eingeräumt und sich entschuldigt, zugleich in seiner mehrstündigen Aussage aber auch die damaligen externen Berater – die Steueranwälte von Freshfields – belastet.
LG Hamburg zu Zitaten aus Ermittlungsakte: Im neuen Buch des Münchener Rechtsanwalts und Podcasters Alexander Stevens sind ausführliche Passagen aus der Ermittlungsakte des Verfahrens gegen den Comedian Luke Mokridge enthalten. Die Podcasterin und Comedienne Ines Anioli, die Mockridge vor zwei Jahren Vergewaltigung und Körperverletzung vorwarf, hatte deswegen vor dem Landgericht Hamburg einen Beschluss erwirkt, der feststellt, dass der Piper-Verlag mit dem Abdruck wörtlich gewechselter Chatnachrichten ihr Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die FAZ (Julia Encke) widmet sich insbesondere der Frage, ob Rechtsanwalt Stevens, der mit dem Fall Mockridge beruflich nichts zu tun hatte, mit den Zitaten aus der Ermittlungsakte "eine Grenze überschritten" habe und bejaht das.
AG Berlin-Tiergarten – Überfall vor 29 Jahren: In seiner Kolumne "Vor Gericht" berichtet Ronen Steinke (Sa-SZ) über ein Verfahren in Berlin, in dem es um den Überfall auf einen Dönerladen vor 29 Jahren ging. Ein Ire hatte als junger Mann versucht, die Tageseinnahmen zu rauben, erst jetzt ist er erstmals wieder nach Deutschland gekommen, um "reinen Tisch zu machen", wie es im Text heißt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Verhandlung hätten sich die Beteiligten viel übers Älterwerden unterhalten.
StA Berlin – Till Lindemann: Den eingestellten Ermittlungen im Fall des Rammstein-Sängers Till Lindemann widmet sich noch einmal LTO (Max Kolter) und beleuchtet dabei allgemein die Schwierigkeiten der Strafverfolgungsbehörden, mutmaßliche Sexualstraftaten aufzuklären, wenn bereits eine "MeToo"-Verdachtsberichterstattung in der Welt ist. Ein Aspekt dabei ist der Quellenschutz, so hätten sich die Redaktionen des Spiegel, der SZ und des NDR in Bezug auf die Namen der interviewten Frauen alle auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
StA Mühlhausen – Björn Höcke: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen kann jetzt den AfD-Politiker Björn Höcke anklagen, nachdem der Justizausschuss des Thüringer Landtages dessen Immunität erneut aufgehoben hat. Höcke wird vorgeworfen, sich durch einen Beitrag im sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben, berichtet LTO. Bereits im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben, weil er Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet haben soll.
Recht in der Welt
Italien – Jugendstrafrecht: Die italienische Regierung will das Jugendstrafrecht verschärfen. Am Donnerstag hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Strafen für Jugendliche bei Gewalttaten und im Zusammenhang mit Drogendelikten vorsieht, aber auch drastische Sanktionen gegen Eltern, wenn diese nicht dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder der Pflicht zum Schulbesuch nachkommen. Die Sa-FAZ (Matthias Rüb) fasst die geplanten Gesetzesänderungen zusammen. Anlass sind Straftaten von Jugendgangs.
US - Gewässerschutz: Der US-Supreme Court hat einstimmig die Definition des Begriffs "US-amerikanisches Gewässer" so eingeschränkt, dass viele Feuchtgebiete nicht mehr erfasst sind und die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency nicht mehr für den Schutz zuständig ist. spiegel.de (Kerstin Kullmann) berichtet.
Sonstiges
AfD-Verbot: Für ein Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände spricht sich Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz im Interview mit der FAS (Justus Bender/Marlene Grunert) aus. Die AfD vertrete ein ethnisches Verständnis von Volkszugehörigkeit, das mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei, und gegen Verletzungen der Menschenwürde müsse der Staat wirksam vorgehen.
Parteispende an die CDU: Rechtsprofessorien Sophie Schönberger hat in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Spenden des Berliner Bauunternehmers Christoph Gröener an die Berliner CDU rechtswidrig war, weil er die Spende mit gut dokumentierten Wünschen an die Partei verband. Die zuständige Bundestagsverwaltung hatte keine Rechtsfehler erkennen können. Die Mo-SZ (Robert Rossmann) berichtet.
Häusliche Gewalt: Die Sa-SZ (Elisa Britzelmeier) porträtiert die Berliner Rechtsanwältin Asha Hedayati, die weibliche Opfer häuslicher Gewalt bei Scheidungen und bei Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht vertritt. Kürzlich ist ihr Buch "Stille Gewalt" erschienen, das schildert, wie der Staat ihrer Meinung nach bei häuslicher Gewalt versage. Sie schreibt darin von Polizisten, die zwar zum Einsatz anrückten, sich aber schnell vom Mann überzeugen ließen, die Frau habe übertrieben, von Müttern, die das Sorgerecht verlören, weil sie ihre Kinder schützen wollten und von Frauen, die als "bindungsintolerant" bezeichnet wurden, weil sie von der Gewalt des Ex-Partners berichteten.
Ukrainische Wehrpflichtige: Deutschland sollte nicht – wie von der ukrainischen Regierung gefordert – Wehrpflichtige in ihre Heimat zurücksenden, findet Ronen Steinke (Sa-SZ). Deutschen Staatsbürgern erlaube das Grundgesetz den Wehrdienst zu verweigern. Jetzt die bedrängten Ukrainer unerbittlich zum Kämpfen zwingen, wäre eine eigenartige Form von Solidarität mit ihnen, so Steinke.
Rechtskommunikation: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer lobt in seiner spiegel.de-Kolumne die Sprache der Jurist:innen. Von allen Kommunikationssystemen habe "dasjenige des Rechts – im weitesten Sinn – nicht allein die meiste Erfahrung in der Herstellung übersichtlicher universeller Sprach- und Bedeutungsstrukturen", sondern sei "auch gerade zu diesem Zweck entstanden".
Lore Maria Peschel-Gutzeit: Auch der Spiegel würdigt jetzt die am vergangenen Wochenende verstorbene Juristin Lore-Maria Peschel-Gutzeit. 1968 trat die von ihr initiierte "Lex Peschel" in Kraft – ein Gesetz, das es Beamtinnen ermöglichte, aus familiären Gründen in Teilzeit zu arbeiten, ohne aus der Berufstätigkeit ausscheiden zu müssen.
Zeitschrift "Strafverteidiger": Rechtsprofessor Matthias Jahn würdigt auf LTO die Zeitschrift "Strafverteidiger", die ihren 40. Geburtstag feiert. Gegründet im linksalternativen Milieu der frühen 1980er-Jahre stieß die Veröffentlichung zunächst allerdings bei Gerichten und Staatsanwaltschaften auf stillen Widerstand, erinnert Jahn, der selbst dem Herausgeberkreis angehört.
Rechtsgeschichte – Diätenbetrug u.a.: Einen Fall von Diätenbetrug, der in den frühen 1950er-Jahren vor dem Bundesgerichtshof landete, nimmt Martin Rath auf LTO zum Anlass, die verschiedensten personellen Verquickungen im Nachkriegsbundestag zu beleuchten.
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LTO/pf/chr
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