Der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert Schnellverfahren gegen Freibad-Schläger. LG Stuttgart sprach Polizeiinspekteur Renner vom Nötigungs-Vorwurf frei. Verfassungsbeschwerden gegen Lasermessgeräte wurden nicht angenommen.
Thema des Tages
Beschleunigte Strafverfahren: Der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte im Rahmen eines Interviews mit der BamS (Roman Eichinger u.a.) strafrechtliche Schnellverfahren gegen Freibad-Schläger. "Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden. Auch am Wochenende. Die Strafprozessordnung gibt das her." Dies solle auch für Schläger in Bussen und Bahnen und andere gewalttätige Straftäter gelten. "Diese Straftäter müssen sofort zur Verantwortung gezogen werden." Der starke Rechtsstaat funktioniere nur, "wenn die Täter damit rechnen müssen, dass sie noch am gleichen Tag verurteilt werden und die Konsequenzen tragen."
Hans-Jörg Vehlewald (bild.de) unterstützt den Vorschlag. "Diese Schläger müssen unmittelbar spüren, dass unsere Gesellschaft die Opfer nicht im Stich lässt." Aber auch die Politik habe eine Aufgabe: "Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen mehr Personal und Geld. Auch das muss jetzt 'auf dem Fuße folgen'!"
Ähnlich argumentiert der Deutsche Richterbund: Es sei richtig, dass eine Strafe der Tat möglichst auf dem Fuße folgen müsse, um für die Täter abschreckend zu wirken. Wer nach einer zügigen Strafverfolgung rufe, müsse die Justiz dann aber auch personell besser ausstatten. Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour betonte, dass für die Justiz in Berlin inzwischen die CDU die Verantwortung trage. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) solle dafür sorgen, dass "schnellstmöglich Richter und Richterinnen eingestellt werden, um schnelle Verfahren zu ermöglichen. spiegel.de berichtet.
Rechtspolitik
Straßenverkehr: Die geplanten Änderungen in Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung analysiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Flemming Maltzahn auf dem JuWisBlog. Die teilweise euphorischen Reaktionen über die Aufnahme des Klima- und Umweltschutzes als Ziel seien allerdings verfrüht. Ein konsequenter Paradigmenwechsel sehe anders aus, stellt der Autor fest, um diesen sicherzustellen, sollte der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinen Auftrag an den Verordnungsgeber schärfen.
Europawahlrecht: Am 15. Juni hat der Bundestag einer Sperrklausel für die Wahlen zum übernächsten Europäischen Parlament zugestimmt. Konkret stimmte er dabei einer Novelle des Direktwahlaktes (eines Rats-Beschlusses) von 2018 zu, der von den größeren EU-Staaten die Einführung einer Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent verlangt. Wie hoch die Sperrklausel in Deutschland sein wird, steht noch nicht fest. Wegen der unionsrechtlichen Grundlage ist eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur noch eingeschränkt möglich. Selbst wenn sich der Bundestag für eine 2 Prozent-Klausel entscheiden würde, läge wohl kein Verstoß gegen die Verfassungsidentität und gegen EU-Grundrechte vor, analysieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Mittrop und Jonas Grundmann im Verfassungsblog.
Familienpolitik: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Susanne Beyer u.a.) widmet sich ausführlich den familienpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition, darunter der von Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigte Verantwortungsgemeinschaft sowie den geplanten Änderungen bei der geschlechtlichen Selbstbestimmung und im Namensrecht. Außerdem wird die Entwicklung in der Familienpolitik über die Jahrzehnte hinweg beleuchtet.
Justiz
LG Stuttgart zu Polizeiinspekteur Renner: Das Landgericht Stuttgart hat den Polizeiinspekteur des Landes, Andreas Renner, vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Kollegin freigesprochen. Ihm war in der Anklage vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zum Anfassen seines Penisses beim Urinieren gedrängt zu haben. Er habe dabei mit einem empfindlichen Übel (d.h. negative Folgen für ihre Karriere) gedroht. Das Gericht sah die sexuelle Handlung jedoch als nicht erwiesen an. Außer der Aussage der Frau gebe es keinen Beweis. Den Vorwurf der sexuellen Nötigung habe sie erhoben, um ihren Ex-Geliebten, einen verheirateten Polizisten, zu beeindrucken. Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt. Es berichten Sa-FAZ (Rüdiger Soldt), Sa-SZ (Annette Ramelsberger), Sa-taz (Benno Stieber) und spiegel.de.
Dieses Urteil bringe zwei Erkenntnisse, meint Annette Ramelsberger (Sa-SZ): Trotz jahrelanger "Me Too"-Debatten sei das Gefühl mächtiger Männer, unangreifbar zu sein, ungebrochen und Frauen könnten sich nicht auf die Gesellschaft und schon gar nicht auf Gerichte verlassen, sondern nur auf sich selbst, indem sie riskanten Situationen aus dem Weg gehen.
Nebenklageanwalt Holger Rohne hofft laut Mo-FAZ (Rüdiger Sold) nun auf ein neues Ermittlungsverfahren gegen Renner wegen Bestechlichkeit. Anlass ist der (illegale) Mitschnitt eines Gesprächs, in dem Renner der Polizisten berufliche Vorteile verspricht, wenn sie die sexuelle Affaire mit ihm fortsetze.
BVerfG zu Laserblitzer: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Autofahrers Helmut Wagner nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit wandte, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein Lasermessgerät festgestellt wurde. Da dessen Rohdaten nicht gespeichert werden, so hatte Wagner moniert, könne nicht nachgeprüft werden, ob ein Messfehler vorliege. Das BVerfG entschied jedoch, dass der Autofahrer nicht dargelegt habe, warum sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren eine staatliche Pflicht ergeben sollte, "potenzielle Beweismittel zur Wahrung von Verteidigungsrechten vorzuhalten beziehungsweise zu schaffen". Zwei weitere Verfassungsbeschwerden, die ähnliche Messgeräte betrafen, blieben ebenfalls erfolglos. Mo-SZ (Wolfgang Janisch), tagesspiegel.de, spiegel.de und LTO berichten.
BVerfG zu Heizungsgesetz/Abgeordnetenrechte: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz gebe Anlass zur Sorge, dass die bisherige Zurückhaltung des BVerfG bei Eingriffen in die Organisationshoheit des Verfassungsorgans Bundestag nicht mehr gelten könnte, so der Grünen-Abgeordnete Till Steffen im FAZ-Einspruch. Der Bundestag müsse aber selbstbewusst für sich in Anspruch nehmen, eventuell erforderliche Korrekturen an seiner Geschäftsordnung selbst vorzunehmen und sich diese nicht vom Gericht vorschreiben zu lassen. Bei einer reinen Verlängerung der Lesefrist würde, so behauptet der Autor, zugleich die Zeit für das Erarbeiten von Anträgen verkürzt. Dadurch würden die Abgeordneten nicht gestärkt, sondern empfindlich geschwächt.
BVerfG zu Sicherungsverwahrung: Der Spiegel (Julia Jüttner) thematisiert die Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 geurteilt, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe sein soll und die Betroffenen nicht nur weggesperrt werden, sondern mithilfe eines Therapieangebots lernen sollen, ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Geschildert wird der Fall einer von insgesamt zwei Frauen in Sicherungsverwahrung, die in der JVA Schwäbisch Gmünd untergebracht ist, sich aber allen Angeboten verweigere.
BGH zu "muenchen.de": Der Bundesgerichtshof hat die Untersagung des Stadtportals "muenchen.de" durch das Oberlandesgericht München aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG München, dass ursprünglich das Angebot für zu "presseähnlich" hielt, muss den Fall nun neu verhandeln. Die Sa-FAZ berichtet.
BAG zum Eingliederungsmanagement: Rechtsanwalt Jonathan Ferdinand Kühn erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht EFAR eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom vergangenen Dezember zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eines schwerbehinderten Arbeitnehmers. Danach können Arbeitgeber die Einleitung eines BEM-Verfahrens nicht von der Unterzeichnung der Datenschutzerklärung durch den Arbeitnehmer abhängig machen und die Zustimmung des Integrationsamts (Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter) könne ein unterbliebenes BEM nicht ersetzen.
LG München I – Vorlage gefälschter Prädikatsexamina: Von der Berufungsverhandlung gegen Matthias G., der seine juristischen Examensunterlagen gefälscht und dann Karriere bei mehreren Arbeitgebern, darunter auch in Kanzleien, machte, berichtet ausführlich LTO (Markus Sehl). Der angeklagte Jurist schilderte ausführlich, wie seine Lügen über ein gutes Studium dazu führten, dass er auch die Examenszeugnisse fälschte. Entscheidende Frage in dem Verfahren ist, ob die Rechtsprechung zum Anstellungsbetrug bei Beamt:innen auf Anwält:innen übertragbar ist. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.
LG Berlin zu Julian Reichelt: Äußerst kritisch bewertet Ronen Steinke (Sa-SZ) die Entscheidung des Landgerichts Berlin, wonach Julian Reichelt gegenüber dem Eigentümer der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, kein Informantenschutz zusteht, da dieser nicht vertraglich vereinbart wurde. Damit sei eine neue presserechtliche Realität hergestellt worden, so der Autor, der hofft, dass es sich nur um einen "Ausreißer" handelt, der noch korrigiert wird.
LG Bonn zu Maskenbeschaffung: Laut spiegel.de hat das Landgericht Bonn in zwei aktuellen Entscheidungen Lieferanten von Corona-Schutzmasken im Streit mit dem Bundesgesundheitsministerium recht gegeben. Im März 2020 wurde angekündigt, dass in einem so genannten "Open-House-Verfahren" sämtliche Kaufangebote von FFP2-Masken zu einem Preis von 4,50 Euro akzeptiert werden. Als sich abzeichnete, dass der Markt mit Masken geflutet wrid, sei das Gesundheitsministerium von vielen Kaufverträgen zurückgetreten – oft mit der Begründung, die Masken wiesen Qualitätsmängel auf. Zahlreiche Anbieter klagten dagegen. Das LG Bonn stellte nun in einem Fall fest, dass die Masken keine Mängel aufwiesen. Im anderen Fall hatte der Bund Verfahrensfehler gemacht.
LG Leipzig – Gil Ofarim: Der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung soll am 7. November beginnen, meldet die Sa-SZ. Der Musiker hatte 2021 in einem Video geschildert, dass ein Mitarbeiter des Leipziger Westin-Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Auf Überwachungsvideos war jedoch kein Davidstern zu erkennen und auch Zeugen belasteten Ofarim. Der Prozess war ursprünglich für den Herbst 2022 geplant gewesen, platzte jedoch kurzfristig eine Woche vor dem vorgesehenen Beginn.
VG Berlin zu Spielhallen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut die gesetzliche Regelung bestätigt, wonach zwischen Wettbüros und Spielhallen ein Mindestabstand von 500 Metern bestehen muss. Die Regelung, so das VG laut LTO, diene in erster Linie dem Schutz vor Suchtgefahren und sei auch geeignet, erforderlich und angemessen.
KI in der Justiz: LTO (Linda Pfleger) hat sich mögliche Anwendungen Künstlicher Intelligenz in der Justiz angeschaut, zum Beispiel "OLGA", ein Programm, das seit November 2022 beim OLG Stuttgart in den Massenverfahren zum Dieselskandal im Einsatz ist. Es sei ein lohnenswerter Anfang, was derzeit hier passiere, meint die Autorin, viele Gerichte seien jedoch noch längst nicht infrastrukturell vorbereitet.
Klagen wegen Corona-Impfschäden: Bei den Klagen gegen die Pharmaunternehmen Biontech und Moderna wegen möglicher Impfschäden spielt der Rechtsanwalt Tobias Ulbrich eine große Rolle, über den der Spiegel (Maik Großekathöfer) schreibt. Nach eigenen Angaben vertreten sein Partner und er 1400 Mandant:innen, die Schadensersatz fordern, weil sie durch eine Coronaimpfung krank geworden seien. Ulbrich verbreite nach wie vor Verschwörungstheorien und hatte vor zwei Jahren Strafanzeige "wegen Völkermord, versuchtem Völkermord und Hochverrats" gestellt, u.a. gegen die Biontech-Gründer Uğur Şahin und Özlem Türeci, den Virologen Christian Drosten, den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und "alle nicht aufklärenden Impfärzte in den Impfzentren, die den 'Impfstoff' ohne Hinweis auf den Zulassungsstatus und die Impffolgen verabreichten".
Recht in der Welt
Großbritannien – Anleger-Klimaklage: Über eine – im schriftlichen Verfahren für unzulässig erklärte – Klimaklage gegen Vorstandsmitglieder von Shell berichten die Rechtsanwälte Andreas Fabritius, Mesut Korkmaz und Lea Barbucke auf LTO. Im Februar dieses Jahres hatte die NGO ClientEarth - als Eigentümerin von Shell-Aktien - eine derivative Haftungsklage vor dem High Court in London erhoben, die sich im Wesentlichen darauf gestützt hatte, dass die Organmitglieder ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Shell verletzt hätten, indem sie in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht die Ziele des Pariser Abkommens implementierten. Auch nach deutschem Recht wären die Erfolgschancen solcher Klagen gering, so die Autoren, denn grundsätzlich sei der Aufsichtsrat für die Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Vorstand zuständig.
USA – Supreme-Court-Richter Thomas: Den Weg des amerikanischen Supreme-Court-Richters Clarence Thomas in die wohlhabenden und exklusiven Kreise des Landes beschreibt die Mo-FAZ (Majid Sattar). Diese Verbindungen hätten das Potential, das Ansehen des höchsten amerikanischen Gerichts, das seit Jahren an Vertrauen in der Bevölkerung einbüße, weiter zu beschädigen. Geschichten über ethisch fragwürdige Geschenke, die Thomas angenommen habe, gebe es seit langer Zeit: Vor zwanzig Jahren sei bekannt geworen, dass der Richter von einem Immobilieninvestor aus Dallas und Großspender der Republikaner, eine historische Bibel erhalten hatte, deren geschätzter Wert 19.000 Dollar betrug.
Sonstiges
Klimaproteste: Klimaaktivist:innen der Gruppe "Letzte Generation" haben am Donnerstag die Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf über mehrere Stunden lahmgelegt. LTO erläutert die zivilrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Aktivist:innen.
AfD-Landrat: Die Politikwissenschaftlerin Sarah Schulz erläutert im Verfassungsblog den Begriff der Verfassungstreue und beschreibt den Maßstab, nach dem bei dem frisch gewählten Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) geprüft wurde, inwieweit er diesen Anforderungen genügte. Der "rechten Hegemonie" in manchen ländlichen Räumen werde allerdings nicht mit einer Verfassungstreueprüfung von Kommunalpolitiker:innen beizukommen sein, so Schulz. Das sei eine politische Auseinandersetzung, die nicht auf der juristischen Ebene entschieden werde.
Strafrechtsdogmatik: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert auf spiegel.de die Tücken der deutschen Strafrechtsdogmatik, denen auch der Gesetzgeber nicht immer gewachsen sei. Er macht das fest an der Strafrechtsreform vom 1998, mit der unter anderem der Diebstahl mit Waffen in § 244 StGB und der Schwere Raub (§ 250 StGB) auf das Mitführen eines gefährlichen Werkzeuges ausgedehnt wird. Nicht geklärt sei seitdem, was in diesen Fällen unter einem "gefährlichen Werkzeug" in Abgrenzung zu einer "Waffe" zu verstehen sei. Indem der BGH in der Folgezeit eine Schreckschusspistole zu einer Waffe erklärt hat, habe er "auf die Verwirrung des Gesetzgebers noch eine weitere obendrauf gesetzt".
Staatenlosigkeit: Über den rechtlichen Umgang mit Staatenlosigkeit vor und nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Historikerin Mira L. Siegelberg ein Buch geschrieben, das die Sa-taz (Michael Wolf) vorstellt und das, so der Rezensent, "sehr erhellende Einsichten in die junge Geschichte des Völkerrechts" biete.
Scharia und deutsches Recht: Warum der häufig verwendete Spruch, dass in Deutschland nicht die Scharia, sondern das Grundgesetz gelte, zu kurz greife, erläutert Rechtsprofessor Fabian Wittreck in der WamS. Denn auch das deutsche Recht verweise für bestimmte Sachverhalte auf das Recht ausländischer Staaten, die wiederum namentlich für erb- und familienrechtliche Fragen auf religiöse Rechtsordnungen weiterverwiesen. Mit Blick auf Meldungen, wonach eine Auseinandersetzung zwischen syrischen und libanesischen "Familienclans" in Essen in der vergangenen Woche durch einen "Friedensrichter" geschlichtet worden seien, weist Wittreck darauf hin, dass "informelle Streitschlichtungen" durch die deutsche Rechtsordnung nicht verboten seien und ein "Friedensrichter", welcher Couleur auch immer, zwar im Einzelfall die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten möge, wenn er etwa zu Falschaussagen anstifte oder sonst den Tatbestand der Strafvereitelung nach § 258 des Strafgesetzbuches erfülle, seine Tätigkeit als solche aber weder Polizei noch Strafjustiz ohne Weiteres unterbinden könnten.
Rechtsgeschichte – Justizterror in Österreich-Ungarn: Martin Rath blickt auf LTO zurück auf die Justiz in Österreich-Ungarn während des Ersten Weltkrieges, die von zahlreichen grausamen Willkürentscheidungen geprägt war. Für Todesurteile genügten lächerliche Indizien wie beispielsweise ein Lächeln, wenn sich jemand abfällig über die körperliche Hinfälligkeit des greisen Kaisers Franz Joseph geäußert hatte.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52256 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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