Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf der 11. GWB-Novelle beschlossen. Die Bundesanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für die Antifa-Linksextremistin Lina E. Ein schwedisches Gericht kippte das Verbot von Koranverbrennungen.
Thema des Tages
Kartellrecht: Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Mit dem geplanten Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz soll das Bundeskartellamt (BKartA) neue Eingriffsinstrumente im Bereich der Sektorenuntersuchung bekommen. Dabei untersucht die Behörde, ob der Wettbewerb in einem ganzen Sektor, beispielsweise dem Kraftstoffmarkt, eingeschränkt ist. Während diese Untersuchung bisher mit einem Bericht endete, soll das BKartA nun verschiedene Maßnahmen anordnen können, darunter eine Erleichterung von Marktzugängen, eine Unterbindung von Konzentrationstendenzen und in Extremfällen auch eine Entflechtung von Unternehmen. War der bisherige Anknüpfungspunkt für Maßnahmen ein im GWB oder EU-Kartellrecht normierter Kartellrechtsverstoß, so wäre künftig nur noch eine "Störung des Wettbewerbs" erforderlich. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass nach § 34 GWB im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile deutlich erleichtert wird. Der Entwurf knüpft an den EU-Digital Markets Act (DMA) an und sieht vor, dass das BKartA die EU-Kommission bei der Durchsetzung der Verordnung unterstützt. LTO (Paula Binder) berichtet. Die FAZ stellt die Kritik an dem Gesetzentwurf dar.
Heike Göbel (FAZ) sieht in den geplanten Maßnahmen scharfe Eingriffe in das Eigentum, die weder hinreichend begründet noch präzise genug geregelt seien. Das Vorhaben sei politisch getrieben vom jüngsten Versuch des Kartellamts, den Mineralölkonzernen auf dem Höhepunkt der Energiekrise Preisabsprachen nachzuweisen. Weil das nicht geklappt habe, würden nun einfach die Hürden herabgesetzt, um leichter an die Gewinne zu kommen.
Rechtspolitik
Cannabis: Wie die FAZ berichtet, geht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davon aus, dass er "unmittelbar nach Ostern" einen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung vorstellen wird.
Nach einem Bericht von zeit.de (Tilman Steffen) will Lauterbach Cannabis allerdings nur noch in ausgewählten Modellregionen zum kommerziellen Verkauf freigeben und auch dies nur befristet auf vier Jahre. Im Koalitionsvertrag hatte man sich auf die weite Formulierung "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" geeinigt. Daneben wolle Lauterbach den begrenzten privaten Eigenanbau generell straffrei stellen und die Gründung von Cannabis-Clubs erlauben.
Hasskriminalität im Internet: LTO (Markus Sehl/Linda Pfleger/Hasso Suliak) stellt ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim britischen Rechtsprofessor Mark Cole in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen nationalen Gestaltungsspielräumen nach dem Inkrafttreten des EU-Digital Services Acts (DSA) vor. Cole komme zu dem Ergebnis, dass es trotz DSA noch viel Raum für nationale Antworten in einem Digitalen Gewaltschutzgesetz geben werde. Insbesondere bei Accountsperren mache der DSA in Art. 23 zwar Vorgaben für die Sperrung durch Plattformen, aber auf nationaler Ebene könne man eine Sperrung durch Anordnungen von Richter:innen vorsehen. Das Bundesjustizministerium will zeitnah Eckpunkte zu einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet vorstellen und auch das niedersächsische Justizministerium hat angekündigt, einen eigenen Vorstoß für ein bundesweites Gesetz zu machen.
Justiz
OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Nach 92 Verhandlungstagen hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer für die Linksextremistin Lina E. acht Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischem Diebstahl, Landfriedensbruch und gemeinschaftliche Sachbeschädigung in mehreren Fällen gefordert. Sie sieht die 28-Jährige als Rädelsführerin einer kriminellen Vereinigung an, die zwischen 2018 und 2020 Überfälle auf Angehörige der rechten Szene ausgeführt hat. Für die drei Mitangeklagten, von denen zwei nicht vorbestraft sind, beantragte die Bundesanwaltschaft Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten. Ein Urteil wird Mitte Mai erwartet. Es berichten FAZ (Stefan Locke), SZ, taz (Konrad Litschko), Welt und spiegel.de (Wiebke Ramm).
OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Im neuen Verhandlungssaal für Staatsschutzverfahren des Oberlandesgerichts Stuttgart hat der Prozess gegen den Reichsbürger Ingo K. begonnen, der im April 2022 bei einem zweistündigen Schusswechsel rund um sein Haus im baden-württembergischen Boxberg-Bobstadt einen SEK-Beamten schwer verletzte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm mehrfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und mehrere Verstöße gegen das Waffenrecht sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Das SEK war angerückt, um eine Pistole sicherzustellen, für die K. keine Waffenbesitzkarte hatte. In der Wohnung fanden sich dann auch zwei Sturmgewehre, drei Maschinenpistolen, eine Schrotflinte, ein Maschinengewehr und 5116 Schuss Munition. Es berichten FAZ (Rüdiger Soldt), SZ (Christoph Koopmann) und spiegel.de (Julia Jüttner).
OLG Frankfurt/M. – IS-Rückkehrer: Der Generalbundesanwalt hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. Anklage gegen einen IS-Rückkehrer erhoben. Ihm werden die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum in zwei Fällen vorgeworfen. Der deutsche Staatsbürger soll mit seiner Frau im Frühjahr 2016 nach Syrien gereist sein, sich dort dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben, eine militärische Ausbildung durchlaufen haben und anschließend an Kämpfen teilgenommen haben. zeit.de berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Sperrung von Facebook-Konto: Nach einem Eil-Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 27. März hat eine private Facebook-Nutzerin, deren Konto wegen eines Verstoßes gegen Community-Standards von Facebook gesperrt wurde und die gerichtlich bereits die Untersagung einer unwiederbringlichen Kontolöschung erreicht hat, keinen Anspruch auf Freischaltung des Kontos im Eilverfahren. Durch das Verbot der Kontolöschung sei sie hinreichend gegen den Verlust der Daten geschützt und es sei für sie auch hinnehmbar, das Hauptverfahren abzuwarten. LTO berichtet.
LG Münster zu Hundekauf: Das Landgericht Münster hat die Klage einer Hundekäuferin weitgehend abgewiesen, die 2018 einen von der Stadt Ahlen gepfändeten Mops über Ebay-Kleinanzeigen erwarb und sich dann von der Stadt getäuscht sah, weil der Mops nicht gesund gewesen sei. Der Mops kostete 690 Euro, doch für Tierarztbehandlungen gab die Besitzerin tausende Euro aus, sodass sich der Streitwert auf insgesamt 19.000 Euro belief. Das LG konnte aber nicht feststellen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten vorlagen. Damit könnte ein jahrelanger Rechtsstreit beendet sein, sofern die Hundehalterin nicht noch Berufung beim OLG Hamm einlegt. LTO berichtet.
ArbG Lüneburg zu Kündigung von Betriebsratsvorsitzendem: Das Arbeitsgericht Lüneburg billigte die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden bei Amazon in Winsen/Luhe wegen Verdachts auf Arbeitszeitbetrugs. Er war zum zweiten Tag eines Fortbildungskongresss nicht erschienen, obwohl Amazon die Teilnahme bezahlte. Der Mann gab an, er habe in einem Cafè Betriebsratsarbeit gemacht. Nun wird die von Amazon beim Betriebsrat beantragte, aber von diesem verweigerte Zustimmung zu der Kündigung ersetzt. spiegel.de berichtet.
AG Altötting zu Züchtigung durch Busfahrerin: Die Zeit (Arno Makowsky) berichtet ausführlich über die Hintergründe zu einem Verfahren am Amtsgericht Altötting in Bayern gegen eine Schulbusfahrerin. Der Frau war Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen worden, weil sie einen elfjährigen Jungen, der seine Schuhe nicht vom Sitz nehmen wollte, "Saubär" nannte und ihn mit der flachen Hand ins Genick "stupste". Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt. Nach einem lokalen Zeitungsbericht empörten sich einige Dorfbewohner:innen und wollten Geld für die Busfahrerin sammeln.
BVerfG: Die FAZ veröffentlicht die Abschiedsrede von Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, die er am 24. März in Karlsruhe gehalten hatte. Darin stellt Huber zwölf Thesen dazu auf, warum das BVerfG so erfolgreich ist. Das große Vertrauen in das BVerfG beruhe etwa darauf, dass es über die Jahrzehnte hinweg am Puls der Zeit geblieben sei, ohne in Extreme zu verfallen. Und das liege wiederum an der begrenzten Amtszeit und an der Besetzung durch sowohl Professor:innen als auch Richter:innen. Während erstere dazu neigten, Fälle eher groß zu machen und Antworten auf Fragen zu geben, die sie schon lange beschäftigen, neigten letztere dazu, Fälle eher klein zu halten und möglichst viel offen zu lassen. Vor allem gründe der Erfolg aber im Ethos der Richter:innen und Mitarbeiter:innen sowie in deren Bewusstsein, einer wahrhaft großen Sache zu dienen.
Recht in der Welt
Schweden – Koranverbrennungen: Das oberste Verwaltungsgericht Schwedens hat die Untersagung einer Versammlung zur Koranverbrennung durch die schwedische Polizei für verfassungswidrig erklärt und sich dabei auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit berufen. Die Polizei hatte die Untersagung im Februar auf die durch Koranverbrennungen ausgelöste Gefahr von Anschlägen gestützt. Eine generelle Bedrohungslage reiche für ein Verbot aber nicht aus. Die SZ (Alex Rühle) berichtet. Eine der Gruppierungen will mit den Koranverbrennungen ein Veto der Türkei gegen den Nato-Beitritt Schwedens provozieren.
USA – Trump/Stormy Daniels: Zur Verlesung der Anklage gegen Donald Trump vor dem Strafgericht in Manhattan im Zusammenhang mt Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gibt es weitere Berichte von taz (Dorothea Hahn), SZ (Marie Pohl), Welt (Stefanie Bolzen/Hannes Stein), spiegel.de (Marc Pitzke) und LTO.
SZ (Fabian Fellmann) und FAZ (Majid Sattar) erläutern die juristische Argumentation der Anklage wegen Falschung von Geschäftsunterlagen. Diese werde als Verbrechen gewertet, weil sie der Verdeckung einer anderen Straftat (dem Verstoß gegen Regeln der Wahlkampfinanzierung) dienten.
spiegel.de berichtet zudem über den weiteren Ablauf des Verfahrens: Am 4. Dezember soll die nächste Verhandlung stattfinden. Als Starttermin für einen möglichen Prozess schlug die Staatsanwaltschaft Januar 2024 vor. Die Verteidigung würde gerne erst im späten Frühling 2024 starten. Im Anbetracht der nächsten Präsidentschaftswahl im November 2024 hält es der Richter für vernünftig, so schnell wie möglich vorzugehen.
Italien – Leihmutterschaft: Nach einer Gesetzesnovelle der Fratelli d'Italia von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni soll die in Italien seit 2004 verbotene Leihmutterschaft künftig auch dann in Italien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie im Ausland, z.B. in der Ukraine, durchgeführt wird. Daneben soll das schon bisher geltende Verbot, Kinder von Leihmüttern im italienischen Melderegister einzutragen, künftig durchgesetzt werden. Viele Städte ignorieren das Verbot bisher. Etwa zehn Prozent der Auftraggeber von Leihmüttern sind homosexuelle Paare. Die FAZ (Matthias Rüb) berichtet.
England – Kindesmissbrauch: In den mittelenglischen Städten Walsall und Wolverhampton sind 21 Personen, darunter fünf Frauen, verurteilt worden, weil sie über zehn Jahre hinweg sieben Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren sexuell missbraucht haben. Der Missbrauch war 2017 ans Licht gekommen, nachdem eines der Opfer in einer Klinik behandelt wurde. Wegen einer Nachrichtensperre darf aber erst jetzt darüber berichtet werden. spiegel.de berichtet.
Australien – Entführung von 4-Jähriger: In Perth hat ein Gericht einen 37-Jährigen wegen der Entführung der vierjährigen Cleo Smith zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Der Täter hatte sie im Oktober 2021 von einem Campingplatz entführt und achtzehn Tage in seinem Haus gefangen gehalten. Laut Gericht leidet er an einer schweren und komplexen Persönlichkeitsstörung und habe in der Tatnacht unter Drogen gestanden. Es berichten FAZ und spiegel.de.
Sonstiges
BKartA – Apple: Das Bundeskartellamt hat beim Technologiekonzern Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt, womit die Geschäftstätigkeit von Apple und seiner Tochtergesellschaften nun in den Anwendungsbereich des § 19a GWB fällt. Damit unterliegt Apple einer erweiterten kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und das BKartA kann wettbewerbsgefährdende Praktiken des Unternehmens in einem zweistufigen Verfahren untersagen. Apple hat bereits eine Berufung gegen die Entscheidung angekündigt. Es berichten SZ, Welt und LTO.
BfJ – Twitter: Das Bundesamt für Justiz hat auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ein Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet, weil Twitter "zahlreiche" Inhalte, die nach Einschätzung der Behörde rechtswidrig sind, trotz vorliegender Beschwerden nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt hat. Die Behörde wirft Twitter nun ein "systemisches Versagen des Beschwerdemanagements" vor. Die taz (Svenja Bergt) berichtet.
Darknet-Plattform "Genesis Market": In einer konzentrierten Aktion haben Ermittler:innen am Dienstag in allen 16 Bundesländern 62 Objekte von insgesamt 58 Beschuldigten durchsucht. Im Fokus stand die kriminelle Verkaufsplattform "Genesis Market", die ebenfalls am Dienstag von US-Behörden abgeschaltet wurde und die als die weltweit größte Plattform im Darknet zum Handel mit gestohlenen Zugangsdaten zu verschiedenen E-Commerce- und Online-Zahlungsdiensten galt. Die Vorwürfe reichen von Betrugsdelikten im Online-Handel über das Ausspähen von Daten bis hin zu Geldwäsche und Datenhehlerei. Die Aktion erfolgte in Kooperation mit Europol und der niederländischen Polizei. LTO berichtet.
Wissenschaftsfreiheit: Im Feuilleton nimmt Ronen Steinke (SZ) die Absage der internationalen Studierendenkonferenz "Wir wollen unsere Welt zurück" durch die Universität Hamburg zum Anlass für eine Kritik am Umgang der Universitäten mit der Wissenschaftsfreiheit. Die Uni hatte Wortmeldungen von Aktivist:innen der in Deutschland verbotenen kurdischen PKK befürchtet. Zu häufig, so Steinke, hätten Universitäten Angst vor Diskussionen, die "heiß laufen könnten", obwohl die Universitäten doch gerade der Ort seien, wo man auch über brisante Fragen kundig und - frei - diskutieren könne. Steinke erinnert u.a. auch an die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, deren Vortrag "Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt" nach studentischen Protesten von der Berliner Humboldt-Universität abgesagt wurde.
Kriminalstatistik: Die Zeit (Arnfrid Schenk) berichtet ausführlich über die im letzten Jahr gestiegene Kinder- und Jugendkriminalität, die aus der in der letzten Woche vorgestellten polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht. Einen negativen Langzeittrend gebe es aber nicht und eine mögliche Erklärung für den aktuellen Anstieg sei ein Post-Corona-Effekt mit einer Rückkehr in das öffentliche Leben.
Genver Konventionen: Rechtsprofessor Kai Ambos bespricht auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Bücher von Boyd van Dijk "Preparing for War. The Making of the Geneva Conventions" und Hugo Slim "Solferino 21. Warfare, Civilians and Humanitarians in the Twenty-First Century". Sie beschreiben die Geschichte des Kriegsvölkerrechts als Projekt der Machtpolitik und kolonialer Exklusion.
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Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/tr/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 6. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51498 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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