Die gesetzlose Benachteiligung der AfD bei der Stiftungsfinanzierung war verfassungswidrig. Justizminister Buschmann kündigt eine Anpassung des Völkerstrafrechts an. Unregelmäßige Nachtarbeit darf mit höheren Zuschlägen kompensiert werden.
Thema des Tages
BVerfG zu parteinahen Stiftungen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die finanzielle Förderung parteinaher Stiftungen in einem besonderen Parlamentsgesetz geregelt werden muss und das Haushaltsgesetz hierfür nicht ausreiche, weil es keine Außenwirkung hat. Erfolg hatte deshalb eine Organklage der AfD gegen den Bundestag. Dieser habe das Recht der AfD auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, weil im Haushaltsgesetz 2019 für die politische Bildungsarbeit der parteinahen Stiftungen 130 Millionen Euro vorgesehen waren, ohne die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) als Empfängerin mit zu erwähnen. Da die Arbeit der parteinahen Stiftungen auch für die Parteien von relevanter Nützlichkeit ist, sei der Ausschluss der DES von der Förderung ein Eingriff in die Rechte der AfD. Dieser Eingriff konnte schon deshalb nicht gerechtfertigt sein, weil eine gesetzliche Regelung fehlte. Das BVerfG betonte, dass der Gesetzgeber bei der Regelung Gestaltungsspielraum habe. Unbedenklich sei eine Begrenzung der Förderung auf dauerhafte Grundströmungen. Auch der "Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" könne den Ausschluss von der Finanzierung rechtfertigen. Bei den Anforderungen an die Verfassungstreue der Stiftungen blieb das BVerfG jedoch vage, weil das Verfahren für das Jahr 2022, als die Verfassungstreue der parteinahen Stiftungen erstmals in einem Haushaltsvermerk gefordert wurde, aus prozessualen Gründen abgetrennt und zunächst nicht entschieden wurde. Ziel der AfD in Karlsruhe war es, eine nachträgliche und zukünftige Auszahlung von Fördergeldern zu erreichen. Diese ordnete das BVerfG jedoch nicht an, sondern überließ das Weitere dem Gesetzgeber. Die Ampel-Fraktionen kündigten an, bald eine gesetzliche Grundlage für den Ausschluss der DES aus der Stiftungsförderung zu schaffen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), Welt (Frederik Schindler), tsp.de (Jost Müller-Neuhof), tagesschau.de (Klaus Hempel), zdf.de (Christoph Schneider), spiegel.de (Sophie Garbe/Dietmar Hipp u.a.), zeit.de (Tilman Steffen) und LTO.
Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, dass der Bundestag aufgrund eines Gutachtens schon seit 30 Jahren um die Notwendigkeit eines Parlamentsgesetzes gewusst habe und es daher womöglich auch eine "kleine Karlsruher Revanche am säumigen Gesetzgeber" sein könnte, den Teil des Verfahrens zum Haushaltsplan 2022 abzuspalten. Reinhard Müller (FAZ) sieht in dem Urteil einen Sieg für den politischen Wettbewerb und kommentiert, dass es auch eine Frage der politischen Klugheit sei, ob man der unliebsamen Konkurrenz etwas verweigert, das man für sich selbst in Anspruch nimmt. Max Bauer (tagesschau.de) sieht das anders und verweist dafür auf den seit 2017 anerkannten Verfassungsgedanken, dass eine verfassungsfeindliche Partei auch dann von der Finanzierung ausgeschlossen werden kann, wenn sie nicht verboten ist. Benjamin Stibi (Welt) weist allerdings darauf hin, dass die DES bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werde und es eine hohe Hürde darstellen könne, ihr Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen. Auch Christian Rath (BadZ) mahnt: "Das richtige Maß zu finden, wird schwieriger werden, als manche heute denken." Annelie Kaufmann (LTO) fordert vom Bundestag für das neue Stiftungsgesetz – das wieder beim BVerfG landen werde – Fingerspitzengefühl, um für die Zukunft eine staatliche Finanzierung der "rechtsextremen Kaderschmiede" auszuschließen.
Im Interview mit der taz (Gareth Joswig) sieht Rechtsprofessor Markus Ogorek die Möglichkeit des Ausschlusses von Verfassungsfeinden in einer Begrenzung der Förderung auf Stiftungen, die sich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Die zuständige Stelle müsse die Stiftungen dann genau unter die Lupe nehmen. Die FAZ (Stephan Klenner) portraitiert den BVerfG-Richter und Berichterstatter für Wahl- und Parteienrecht, Peter Müller. Nach anfänglicher Skepsis habe sich der ehemalige CDU-Ministerpräsident in Karlsruhe als selbständiger Denker und eben nicht als Parteisoldat etabliert.
Rechtspolitik
Völkerstrafrecht: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schreibt in der FAZ vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine über sein Vorhaben, die Strafprozessordnung für Völkerstrafrechts-Verfahren zu ergänzen. Opfer eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens sollen sich künftig dem Verfahren als Nebenkläger:innen anschließen können und auf Antrag auch Opferanwält:innen erhalten. Zudem soll der Tatbestand der sexuellen Sklaverei unter die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Kriegsverbrechen gegen Personen in den §§ 7 und 8 des Völkerstrafgesetzbuches aufgenommen werden. Auch sollen Tatbestände zur Verwendung von Waffen eingefügt werden, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie zur Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen. Flankierend soll die Rezeption der wegweisenden deutschen Völkerstrafrechtsprozesse durch Dolmetscher für Medienvertreter:innen und durch eine Übersetzung von Urteilen ins Englische gefördert werden. Auf internationaler Ebene strebe Deutschland langfristig eine Ergänzung der Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs um den Tatbestand der Aggression an. Bis dahin müsse jedoch auf die Einrichtung eines Sondertribunals hingearbeitet werden.
NS-Begriffe in Gesetzestexten: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, Begriffe aus der NS-Zeit abzuändern, die sich noch in zehn Gesetzen und zwölf Rechtsverordnungen fänden. In dem 1939 in Kraft getretenen Heilpraktikergesetz stünden etwa noch die Termini "Reichsregierung" und "Reichsminister". Es berichten Welt und spiegel.de.
Umweltvölkerrecht: In der FAZ schreibt Rechtsprofessor Christian Tomuschat über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und über die dazu noch ausbaubedürftigen Entscheidungsformen des Völkerrechts. Bei der im Dezember 2022 in Montreal beschlossenen "Globalen Vereinbarung für biologische Vielfalt" fehle es genau wie beim Pariser Abkommen an rechtlicher Verbindlichkeit, was eine Flucht aus dem positiv-rechtlich anerkannten Völkerrecht sei.
Versammlungsfreiheit Hessen: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Rechtsprofessor Clemens Arzt den Entwurf der schwarz-grünen hessischen Landesregierung für ein Versammlungsfreiheitsgesetz. Diese habe übersehen, dass die Versammlungsfreiheit in der Hessischen Verfassung weitgehend vorbehaltlos gewährleistet werde und deshalb per Gesetz nur Einschränkungen möglich seien, die durch konkurrierende Verfassungswerte gerechtfertigt seien. Daneben kritisiert der Autor eine Reihe einzelner Regelungen etwa zu Gegendemonstrationen und zur Anwesenheit der Polizei bei Versammlungen.
Justiz
BAG zu Nachtarbeitszuschlägen: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Tarifverträge in der deutschen Lebensmittelindustrie für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als für regelmäßige Nachtarbeit. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liege nicht vor, sofern ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung im Tarifvertrag erkennbar sei. Das BAG sah in dem beanstandeten Manteltarifvertrag (MTV) neben den gesundheitlichen Belastungen durch Nachtarbeit die schlechtere Planbarkeit bei unregelmäßiger Nachtarbeit als Grund für einen höheren Ausgleich. Zuvor hatte der EuGH das Unionsrecht für nicht anwendbar erklärt und den Fall zurück an das BAG gegeben. Im konkreten Fall klagte eine Angestellte von Coca-Cola. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), spiegel.de und LTO.
BVerwG – Rosneft/Sanktionen gegen Russland: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die von der Bundesregierung im September im Zuge der Sanktionen gegen Russland angeordnete Treuhandverwaltung für die Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing verhandelt. Im Zentrum standen die Fragen, ob der russische Rosneft-Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg überhaupt als Kläger auftreten dürfen und ob die Kläger vor der Treuhand-Anordnung hätten angehört werden müssen. Die Verhandlung wird am 7. März fortgesetzt. Es berichten zeit.de, spiegel.de und LTO.
BGH zur Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen: Der ZPO-Blog (Peter Bert) bespricht einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar zur Ausländersicherheit in Verfahren zu Vollstreckbarerklärungen von Schiedssprüchen. In Zusammenschau mit einem BGH-Beschluss aus dem September 2021 seien nun die beiden wesentlichen Konstellationen von Vollstreckbarerklärungen und Aufhebungen von Schiedssprüchen geklärt.
LG Berlin zu Vergewaltigung einer Elfjährigen: Das Landgericht Berlin hat einen 47-jährigen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung und wegen besonders schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im August 2022 das Vertrauen einer befreundeten Familie ausgenutzt und deren elfjährige Tochter vergewaltigt. spiegel.de berichtet.
VG Magdeburg zu NS-Verherrlichung durch Polizist: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die vorläufige Suspendierung eines im Personenschutz tätigen Polizisten durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt bestätigt und dessen Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Er hatte in einem WhatsApp-Chat mit einem "Daumen hoch"-Emoji auf ein Bild reagiert, das Adolf Hitler verherrlichte. LTO berichtet.
DFB-Sportgericht zu Julian Nagelsmann: Das DFB-Sportgericht hat Bayern Münchens Trainer Julian Nagelsmann wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Welz mit einer Geldbuße von 50.000 Euro belegt. Nach dem Spiel bei Borussia Mönchengladbach am vergangenen Samstag hatte er die Referees als "weichgespültes Pack" bezeichnet. Es berichten SZ, spiegel.de und LTO.
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Im Interview mit spiegel.de (Ralf Neukirch/Rafael Buschmann) spricht sich Rechtsprofessor Claus Kreß für die Einrichtung eines Sondertribunals aus, weil der Internationale Strafgerichtshof nach seinem Statut eben nicht wegen des Verdachts von Verbrechen der Aggression ermitteln könne. Dazu müsse die Ukraine mit dem UN-Generalsekretär im Namen der Vereinten Nationen einen Vertrag schließen, was aber nur sinnvoll sei, wenn es eine Mehrheit in der Generalversammlung gibt.
USA – korrupter mexikanischer Minister: Genaro García Luna, Ex-Direktor der mexikanischen Ermittlungsbehörde AFI und Ex-Minister für innere Sicherheit, ist von einem New Yorker Bundesbezirksgericht in fünf Anklagepunkten rund um Drogenschmuggel und der Annahme von Bestechungsgeldern durch Kartelle schuldig gesprochen worden. Er soll über Jahre hinweg Millionenbeträge vom Sinaloa-Kartell erhalten haben und selber mehr als 50 Tonnen Kokain in die Vereinigten Staaten geschmuggelt haben. Das Strafmaß wird am 27. Juni verkündet. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach) und spiegel.de.
USA – Google und Bataclan-Attentate: Über die Verhandlung des US-Supreme Courts zu der Frage, ob die Betreiber:innen von digitalen Plattformen und sozialen Netzwerken für Inhalte zu haften haben, die von Nutzer:innen hochgeladen werden, berichten nun auch die SZ (Peter Burghardt/Christoph Koopmann) und netzpolitik.org (Tomas Rudl).
USA – Asylrecht: Wie die taz berichtet, plant die US-Regierung umfangreiche Einschränkungen des Asylrechts. So soll Migrant:innen die Einreise verwehrt werden, die auf ihrem Weg an die Südgrenze nicht zuerst Asyl in einem Land beantragt haben, das sie auf dem Weg durchquert haben.
Russland – atomare Abrüstung: Nachdem der russische Präsident Wladimir Putin am Dienstag angekündigt hat, den atomaren Abrüstungsvertrages "New Start" (New Strategic Arms Reduction Treaty) mit den USA auszusetzen, kritisiert Rechtsprofessor Jörg Gundel eine hierfür fehlende rechtliche Grundlage. Für das Aussetzen des Vertrages sei nämlich erforderlich, dass dessen Geschäftsgrundlage in Frage gestellt wird, indem eine unvorhergesehene Bedrohung durch einen an das Abkommen nicht gebundenen Drittstaat hinzutritt. Das sei aber nicht der Fall. LTO berichtet.
zeit.de (Konstantin Zimmermann) geht mit einem Frage-Antwort-Format auf die Inhalte des New Start-Abkommens und auf Russlands Begründung für das Aussetzen ein.
Belgien – Drogenkriminalität: Im Interview mit der Zeit (Ulrich Ladurner) spricht Belgiens Justizminister Vincent van Quickenborne über seinen Kampf gegen organisiertes Verbrechen und insbesondere gegen Drogenkriminalität. Es sei eine neue Zeit angebrochen, in der die Unterwelt Journalist:innen, Richter:innen, Polizist:innen und Politiker:innen angreife. Er werde häufig bedroht und habe sich mit seiner Familie schon zwei Mal in ein Safe House begeben müssen. Die Gewalt gehe vor allem vom Kokainhandel aus.
Iran – Jamshid Sharmahd: Über den Prozess und die Verurteilung des deutsch-iranischen Staatsbürgers Jamshid Sharmahd zum Tode wegen des Vorwurfs der "Verdorbenheit auf Erden" berichten nun auch die Zeit (Mariam Lau), spiegel.de (Anne Armbrecht/Monika Bolliger) und LTO.
Sonstiges
Antisemitismus und Recht: Auf dem Verfassungsblog kritisieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter Constantin Luft, Lukas Daum und der Doktorand Jeremias Düring in Auseinandersetzung mit dem documenta-Gutachten des Rechtsprofessors Christoph Möllers die dogmatische Gleichsetzung von rassistischen und antisemitischen Äußerungen und Kunstwerken. Während Rassismus (auch mörderischer Rassismus) von der Minderwertigkeit anderer Ethnie ausgehe, sehe der Antisemitismus im Judentum "eine umfassende Weltverschwörung und eine ultimative, unentrinnbare, wenn auch nicht-identifizierbare Macht", die zu vernichten sei, um das Glück der Welt zu retten. Antisemitische Kunst ziele daher immer auf Vernichtung und sei immer gewaltvoll.
Facebook-Fanpage der Bundesregierung: Nach jahrelangem Streit hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Das BPA habe nicht nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Das BPA könnte mit einer Anfechtungsklage gegen die Anordnung vorgehen, wobei die Anordnung des sofortigen Vollzugs des Verbots nicht möglich wäre. LTO berichtet.
BKartA zu Molkereiindustrie: Nachdem das Bundeskartellamt mehrere Bedingungen aufgestellt hat, übernimmt die Molkereigruppe Theo Müller einen Teil des Geschäfts von Royal Friesland Campina. Dazu gehören unter anderem die Marken "Tuffi" und "Landliebe". Es berichten spiegel.de und LTO.
Das Letzte zum Schluss
Catch Me If You Can: Im Saarland hat die Polizei einen Mann festgenommen, der sich 29 Identitäten zugelegt hatte und nach dem über Jahre hinweg mit internationalem und deutschem Haftbefehl gefahndet wurde. Dem 53-Jährigen werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, unter anderem Betrugs- und Urkundendelikte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden gefälschte Ausweise und gefälschte Urkunden mit Hochschulabschlüssen gefunden. spiegel.de berichtet.
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LTO/tr/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51135 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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