Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland: Die Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden. Deutschland sei eine Frist von zwei Monaten gesetzt worden, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen, teilte die Kommission am Donnerstag in Berlin und Brüssel mit.
Es geht es um die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. In der schwarz-gelben Bundesregierung ist eine Neuregelung äußerst umstritten - eine Lösung des seit Monaten währenden Konfliktes zwischen Union und FDP ist nicht in Sicht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die alte Regelung, nach der die Daten sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Innerhalb der Regierung ist FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Neuregelung zuständig. Die Ministerin will die Daten aber nicht ohne Anlass sechs Monate lang speichern lassen, sondern nur bei einem konkreten Verdacht sichern. Das lehnt die Union als vollkommen unzureichend ab.
Die EU-Kommission hatte bereits Mitte Juni ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Nun leitete sie die zweite Stufe des so genannten Vertragsverletzungsverfahrens ein. Handelt Deutschland nicht, droht eine Strafzahlung. Die Kommission bekräftigte, die EU-Richtlinie schreibe zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Neben Deutschland wurde auch Rumänien eine Frist zur Neuregelung gesetzt.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4676 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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