Der Entzug des 1997 von der Uni Konstanz an den Physiker Jan Hendrik Schön verliehenen Doktortitels ist unverhältnismäßig und nicht zulässig. Dies entschied das VG Freiburg. Schön hatte im Rahmen seiner Forschung Daten manipuliert.
Der Entzug eines Doktortitels sei als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen nur möglich zum Schutz gewichtiger öffentlicher Interessen. Die von der Hochschule für die Entziehung des Titels vorgebrachte Begründung, Schön sei aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens unwürdig, einen Doktortitel zu tragen, reicht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg nicht dafür aus (Urt. v. 27.09.2010, Az. 1 K 2248/09).
Die Universität Konstanz hatte Schön den Titel im Juni 2004 entzogen und dies mit spektakulären Fälschungen in einem amerikanischen Forschungslabor begründet. Eine internationale Untersuchungskommission war 2002 zu dem Ergebnis gekommen, Schön habe in 16 von 24 untersuchten Fällen Daten manipuliert. Vor dem Fälschungsskandal galt Schön international als Top-Forscher.
VG Freiburg: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1577 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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