Auch gegenüber rechtsradikalen Demonstranten hat sich ein OB neutral zu verhalten. Diese Pflicht hat der Düsseldorfer OB mit Aktionen gegen "Dügida" verletzt, entschied das VG am Freitag. Die Klage der Demo-Anmelderin hatte trotzdem keinen Erfolg.
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte gegen eine von Rechtsextremisten gesteuerte Dügida-Demonstration ("Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes") Position bezogen. Er hatte den Bürgern von einer Teilnahme abgeraten, zu einer Gegendemo aufgerufen und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude mit der Aktion "Lichter aus!" demonstrativ löschen lassen.
Damit habe er seine Neutralitätspflicht verletzt, befand nun das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Als Hoheitsträger in amtlicher Funktion habe Geisel kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Er habe sich zurückzuhalten und nicht Partei zu ergreifen.
"Ein Grundrechtseingriff des Oberbürgermeisters liegt vor", sagte Gerichtspräsident Andreas Heusch in der Urteilsbegründung.
Aber: Ex-Pro-NRW-Vorstand ohne Feststellungsinteresse
Die Anmelderin der Demonstration, Melanie Dittmer, scheiterte dennoch mit ihrer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen. Es bestehe insofern kein Feststellungsinteresse, befand das Gericht. Insbesondere drohe keine Wiederholungsgefahr, da die Klägerin, die damals zum Landesvorstand der als rechtsextrem eingestuften Partei Pro NRW zählte, alle bis Ende 2015 angemeldeten Demonstrationen zwischenzeitlich abgesagt habe (Urt. v. 28.08.2015, Az. 1 K 1369/15).
"Ich freue mich, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde und die Causa Dügida damit erledigt ist", reagierte Geisel. "Die Äußerungen des Gerichts, die nicht entscheidungserheblich sind, betrachte ich als die Privatmeinungen der urteilenden Richter, die ich nicht teile und daher auch nicht kommentieren möchte."
Im Eilverfahren hatte das VG der Stadt Düsseldorf aufgegeben, den Aufruf "Lichter aus!" von der Internetseite zu entfernen und das Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude zu unterlassen. Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Eil-Beschluss wieder aufgehoben, nach Ansicht des VG aber, ohne dabei "die entscheidende Rechtsfrage zu beantworten".
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf kritisiert Oberbürgermeister: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16746 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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