Die Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in der unter anderem der Holocaust verharmlost wird, lässt an der charakterlichen Eignung zweifeln, so das VG Düsseldorf. Der Eilantrag einer Polizistin gegen ein Amtsführungsverbot bleib erfolglos.
Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in mehreren rechtsextremen Whatsapp-Gruppen ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf und wies damit einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag einer Polizistin ab (Beschl. v. 15.12.2020, Az. 2 L 2370/20). Das Düsseldorfer Polizeipräsidium habe das Verbot der Amtsführung zu Recht auf den Verdacht gestützt, die Beamtin teile eine Gesinnung, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe.
Wie das Gericht weiter mitteilte, erhielt die Beamtin monatelang auf ihrem Mobiltelefon in vier Chat-Gruppen Bilder, die "ebenso eindeutige wie unerträglich geschmacklose Anspielungen auf Akteure und Geschehnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft Enthielten". So werde der Holocaust verharmlost und NS-Opfer Anne Frank in unerträglicher Weise der Lächerlichkeit preisgegeben. Auf einem Sticker werde Adolf Hitler gezeigt, der mit seinen Händen ein Herz forme. Andere Inhalte seien rassistisch.
Die Polizistin habe diese Inhalte zwar nicht selbst verbreitet, aber zum Teil mehr als zehn Monate auf ihrem Mobiltelefon belassen, ohne sich von diesen zu distanzieren. Sie habe sich zwar mit den Inhalten an ihre Dienststelle gewandt - ihre Behauptung, diese erst kurz zuvor wahrgenommen zu haben, hielt das Gericht aufgrund der Einzelfallumstände aber nicht für glaubwürdig. Die Bewertung des Dienstherrn, das Verhalten der Polizeibeamtin führe zu Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung, sei nicht zu beanstanden, entschied das VG.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das VG mit (mutmaßlich) rechtsextremen Polizeichats beschäftigt. In einem anderen Fall gab das Gericht dem Eilantrag einer Polizistin allerdings statt. Wie sich vor Gericht herausstellte, handelte es sich bei den in dem Chat geteilten Dateien nicht um rechtsextreme Inhalte, sondern lediglich um Hitler-Parodien.
Der Skandal um rechtsextreme Chats bei nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden hat sich inzwischen auf mehr als 200 Verdachtsfälle ausgeweitet. Die Zahl der suspendierten Beamten hatte das Innenministerium am Montag auf 25 beziffert.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf zu rechtsextremen Polizei-Chatgruppen: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43744 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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