Die Werbung mit der FCKW-Freiheit von Produkten ist unzulässig, aber immer noch weit verbreitet. Die Hamburger Verbraucherzentrale hat 60 Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert, fast immer erfolgreich. Das teilte der Verein am Montag mit.
Da Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland per Gesetz nicht mehr verwendet werden dürfen, verstoße ein darauf gerichteter Werbehinweis gegen das Wettbewerbsrecht, so die Begründung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).
Die meisten Hersteller und Internetversandhäuser lenkten mit einer Unterlassungserklärung gegenüber der VZHH ein. Die Unternehmen würden in Zukunft darauf verzichten, Produkte mit Slogans wie "FCKW-frei geschäumt", "Kältemittel ohne FCKW" oder "Sprüht ohne FCKW" zu bewerben.
Nur die Betreiber zweier Online-Shops reagierten nach Angaben der VZHH auf die Abmahnungen nicht. Sie wollten Kühlgeräte und Matratzen auf ihren Verkaufsplattformen auch weiterhin mit dem FCKW-Hinweis präsentieren. Die VZHH habe deswegen Unterlassungsklage gegen die beiden Unternehmen eingereicht.
"Die Verbraucher haben ein Recht auf FCKW-freie Produkte. Mit dieser Selbstverständlichkeit darf nicht geworben werden", so Dirk Petersen, Umweltexperte der VZHH.
VZHH/tko/LTO-Redaktion
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Verbraucherschutz: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4866 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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