In mehreren US-Bundesstaaten gibt es Klagen mit dem Ziel, Donald Trump vom Wahlzettel für parteiinterne Vorauswahlen streichen zu lassen. Ob dieser juristische Clou gelingen kann, soll endgültig der Supreme Court klären.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump möchte erneut ins Weiße Haus einziehen. Nachdem ihn das Oberste Gericht in Colorado für die dortige Vorwahl disqualifiziert und entschieden hatte, dass sein Name vom Wahlzettel für die parteiinterne Vorauswahl zu streichen sei, wendete er sich nach Angaben seines Wahlkampfteams an den Supreme Court in Washington, um die Entscheidung des Bundesstaats Colorado zu überprüfen. Die Entscheidung ist für alle US-Bundesstaaten relevant, denn in mehreren von ihnen gibt es Klagen wie in Colorado mit dem Ziel, Trumps Namen von den Wahlzetteln verschwinden zu lassen.
Wegen Trumps Verhalten am 6. Januar 2021 bemühen sich derzeit Kläger in mehreren Staaten darum, Trump von den Wahlzetteln streichen zu lassen. Damals hatten Trumps Anhänger gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt – aufgewiegelt durch die Behauptung des frisch abgewählten US-Präsidenten, ihm sei der Sieg gegen Herausforderer Joe Biden durch massiven Betrug gestohlen worden, wie es in den Klagen heißt. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben.
Das sagen die Kläger
Präsidentschaftskandidaten müssen sich grundsätzlich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Die Kläger verfolgen das Ziel, Trump von diesen Vorwahlen zu disqualifizieren. Ihre Argumentation stützen sie auf den Aufstandsverbot im 14. Verfassungszusatz. Dieser besagt nämlich, dass niemand ein höheres staatliches Amt besetzen kann, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Das Amt des Präsidenten wird in den geführten Beispielen nicht explizit benannt. Darum dreht sich auch im Kern die juristische Frage: Gilt der Verfassungszusatz auch für (Ex-)Präsidenten?
In den Bundesstaaten Michigan und Minnesota scheiterte dieser juristische Versuch, Trump zu disqualifizieren. In Maine und Colorado fielen indes Beschlüsse gegen Trump. Die Streichungen von Trumps Namen nach den beiden Entscheidungen waren in Erwartung von Trumps Rechtsmittel zum Supreme Court allerdings vorerst ausgesetzt worden. In anderen Bundesstaaten stehen noch Entscheidungen aus.
Das sagt Trumps Wahlkampfteam
Trumps Team möchte mit dem Antrag an das Oberste US-Gericht die Entscheidung des höchsten Gerichtes in Colorado angreifen und die Frage grundsätzlich klären lassen. In einer Mitteilung von Mittwoch hieß es, es handele sich bei den Klagen um einen "unamerikanischen, verfassungswidrigen Akt der Wahleinmischung".
Laut US-Medienberichten argumentieren Trumps Anwälte vor dem Supreme Court dahingehend, dass das Gericht in Colorado seine Befugnisse überschritten habe. Die Frage nach der Tauglichkeit eines Präsidenten sei eine Angelegenheit für den US-Kongress und nicht für staatliche Gerichte. Der Verfassungszusatz, auf den sich die Kläger berufen, sei im Falle Trumps nicht anwendbar. Auch die Organisation American Center for Law and Justice legte stellvertretend für die republikanische Partei in Colorado Berufung gegen die dortige Gerichtsentscheidung ein.
Das sagen Beobachter
Theoretisch könnte der Supreme Court die Sache ohne endgültige Klärung zurückverweisen. Amerikanische Juristen erwarten aber, dass sich die Richter der Klage aber auch in der Sache annehmen, um weitere Verwirrungen im Wahljahr 2024 zu vermeiden.
Ähnlich äußerten sich auch Politiker. Beispielsweise kommentierte die in Colorado für die Durchführung von Wahlen zuständige Ministerin, Jena Griswold, bei X: "Ich fordere das Gericht auf, diesen Fall so schnell wie möglich zu prüfen".
dpa/LTO-Redaktion
Trump strebt Grundsatzentscheidung an: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53552 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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