Die Ankündigung der Deutschen Telekom, in Zukunft Internetzugänge ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln, hat nicht nur für empörte Aufschreie in der Netzgemeinde gesorgt, sondern unlängst auch die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom nun abgemahnt.
Seit dem 2. Mai findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom eine Klausel, wonach Kunden der Internetzugang gedrosselt werden kann, wenn sie ein bestimmtes Datenvolumen überschritten haben – trotz "Flatrate"-Vertrag. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom jetzt abgemahnt und dazu aufgefordert, diese Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.
Die Verbraucherschützer halten es für eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wurde. So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent.
Verbraucherschützer wollen im Zweifel klagen
"Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert der Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale Klaus Müller das Verhalten der Telekom. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Eine Übertragungsgeschwindigkeit von lediglich 384 kbit/s mache zudem eine "zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich". Insbesondere das anschauen von Videos wäre nur noch mit Unterbrechungen möglich. Aber auch andere Online-Dienste wären bei dem reduzierten Datendurchsatz praktisch nicht mehr nutzbar.
Wenn die Telekom nicht bis zum 16. Mai 2013 erklärt, dass sie künftig auf die Klausel verzichtet, wollen die Verbraucherschützer klagen. Das Unternehmen selbst hatte in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler dargelegt, dass die Klausel nur für Neuverträge gelte. Die technische Einführung der Drosselung hatte es für das Jahr 2016 angekündigt.
mbr/LTO-Redaktion
Drosselung von Internetzugängen: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8676 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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