Drei Jahre nach der Neuregelung der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen zeichnet sich ab, dass die DAX 30-Unternehmen ihre Vergütungssyteme in weiten Teilen nicht einheitlich ausgestaltet haben. Vielerorts ist man laut einer Studie der Kanzlei Allan & Overy aber auf einem guten Weg in Richtung transparenter Unternehmensführung – etwa mit Blick auf die vermehrt fixe Bezahlung von Aufsichtsratsmitgliedern.
Der von den leitenden Partnern Dr. Christian Eichner und Dr. Hans-Christoph Ihrig durchgeführten Studie zufolge haben im Jahr 2011 sämtliche DAX 30-Unternehmen die jeweiligen Managergehälter auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz zur Angemesenheit der Vorstandsvergütungen (VorstG) überprüft und geändert, mitunter auch erste Änderungen aus 2010 feinjustiert. Gleichwohl zeige sich erwartungsgemäß ein uneinheitliches Bild.
Viele der Unternehmen hätten die fixe Vergütung für ihre Vorstände leicht erhöht. Bei der variablen Vergütung indes sei weiterhin die Kombination von Jahresbonus und Langzeitvergütungselement Standard. Nach Einschätzung der Experten war diese Entwicklung vom Gesetzgeber mit der Einführung des VorstAG durchaus beabsichtigt.
"Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist in Bezug auf die variable Vergütung bei Vorständen ein noch stärkerer Fokus auf die langfristige Vergütungskomponente festzustellen", erläutert Ihring. Mittlerweile hätten sämtliche Gesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand beschließen zu lassen. Elf Gesellschaften hätten erneut einen Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem herbeigeführt.
Trend zu fixen Vergütungsmodellen für Aufsichtsräte
Ein uneinheitliches Bild zeichne sich auch bei der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern ab: So seien diesen im Jahr 2010 in drei Gesellschaften ausschließlich fixe Gehälter gezahlt worden. 15 Gesellschaften hätten neben der fixen zusätzlich eine variable kurzfristige und vier Gesellschaften eine variable langfristige Vergütung gewährt. Bei acht Gesellschaften seien die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu der fixen Vergütung in den Genuss sowohl einer variablen kurzfristigen als auch einer variablen langfristigen Vergütung gekommen.
"Bemerkenswert ist", so Aktienrechtler Eichner, "dass für das Jahr 2011 ein Trend zu rein fixen Vergütungsmodellen für Aufsichtsräte festgestellt werden kann.". Entsprechend diesem Trend hätten bereits drei Gesellschaften eine solche Umstellung angekündigt, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Nach Einschätzung von Eichner nehmen diese Änderungen die aktuelle Diskussion um eine transparente Unternehmensführung und die geplante Änderung des entsprechenden Kodex ( Deutscher Corporate Governance Kodex) auf.
sh/LTO-Redaktion
Studie von Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5719 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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