Ein Rechtsstreit um das Vertriebssystem für Zeitungen und Zeitschriften geht in die nächste Instanz. Der Bundesverband Presse-Grosso will Berufung gegen ein Urteil des LG Köln einlegen, wonach das bestehende System gegen das Kartellrecht verstößt und den Wettbewerb behindert. Das Urteil von Mitte Februar sei somit nicht rechtskräftig, teilte der Verband am Montag mit. Das OLG Düsseldorf werde sich in nächster Instanz mit dem Fall befassen.
Die Presse-Grossisten sorgen dafür, dass Zeitungen und Zeitschriften möglichst flächendeckend zu festen Preisen verkauft werden. Der Bauer-Verlag ("TV Movie", "Bravo") hält dies für eine Wettbewerbsbeschränkung und hatte dagegen geklagt. Das Kölner Landgericht (LG) gab ihm recht. Es sei ein Verstoß gegen das Kartellrecht, dass der Bundesverband mit den Verlagen einheitliche Verkaufskonditionen aushandele.
Auch das Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb beim Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Daran führe schon aufgrund europarechtlicher Vorgaben kein Weg vorbei, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dagegen eine Gesetzesinitiative für den Erhalt des derzeitigen Systems angekündigt.
dpa/age/LTO-Redaktion
Rechtsstreit mit Bauer Verlag: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5700 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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