Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Dabei geht es um das Testurteil "mangelhaft", mit dem die Stiftung eine Schokoladensorte aufgrund einer vermeintlichen Verbrauchertäuschung bedacht hatte.
Die Stiftung Warentest dürfe nicht mehr behaupten, in der Schokoladensorte "Voll-Nuss" sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration "Natürliches Aroma" auf der Verpackung sei daher irreführend. Das habe das Landgericht (LG) München I per einstweiliger Verfügung entschieden, teilte das Unternehmen Ritter Sport mit Sitz in Waldenbuch bei Stuttgart mit.
Die Stiftung Warentest hatte für die Schokoladensorte das Testurteil "Mangelhaft" vergeben, weil auf der Verpackung angegeben ist, dass nur natürliche Aromastoffe enthalten seien. Das in der Tafel enthaltene Piperonal sei jedoch chemischen Ursprungs. Die Qualität und der Geschmack waren von der Stiftung hingegen mit "Gut" bewertet worden.
Ritter Sport und der Zulieferer des Aromastoffes Symrise beharren darauf, dass das Piperonal natürlichen Ursprungs ist. Bereits seit 2008 verwende Ritter Sport ausschließlich natürliche Aromastoffe. Den pflanzlichen Grundstoff und Details zum Herstellungsprozess wolle man allerdings aus Wettbewerbsgründen nicht nennen. Es handele sich aber um ein Verfahren, das nach der EU-Verordnung für natürliche Aromastoffe zulässig sei. Piperonal kommt laut Ritter Sport unter anderem in Blütenölen, aber auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor.
Es ist nicht das erste Mal, das die Bewertungskriterien und Testurteile der Stiftung Warentest in der Kritik stehen. Im vergangenen Dezember hatte die Stiftung für Aufsehen gesorgt, als sie behauptete, von ihr getesteten Adventskalender enthielten Rückstände von Mineralöl.
mbr/LTO-Redaktion
LG München I in Sachen Ritter Sport: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10211 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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