Der Streit zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und seinen ehemaligen Beratern von der Kanzlei Gleiss Lutz geht in die nächste Runde. Nach seiner Niederlage vor dem OLG Stuttgart hat Mappus nun Revision beim BGH eingelegt.
Wie die Stuttgarter Nachrichten am Montag berichteten, hat der CDU-Politiker fristgerecht Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart eingelegt und zieht nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Zweimal war Ex-Regierungschef Mappus mit seiner Schadenersatzforderung gegen Gleiss Lutz und den ehemaligen federführenden Partner Dr. Martin Schockenhoff vor Gericht bereits gescheitert. "Ich will, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt, denn Gleiss Lutz sagt die Unwahrheit", sagte Mappus den Stuttgarter Nachrichten. Er wirft den Anwälten Falschberatung beim EnBW-Deal vor, weil sie ihn nicht auf die Risiken hingewiesen häätten, ohne Zustimmung des Parlaments für 4,7 Milliarden ein Aktienpaket von der französischen EdF zurückzukaufen.
Gleiss Lutz behaupten hingegen, vertreten vom Haftungsexperten Uwe Hornung von Clifford Chance, sie hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt, als die Anteile an dem Karlsruher Energieversorger vom französischen EdF zurückgekauft werden sollten. Mappus hatte im Dezember 2010 im Eiltempo am Parlament vorbei 45 Prozent von EnBW zurückgekauft. Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft später als verfassungswidrig.
Vor Gericht ging es bislang nicht nur darum, was vor dem Deal zwischen Gleiss Lutz-Partner Martin Schockenhoff und Mappus' Berater und Freund Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley, besprochen wurde. Das LG Stuttgart wies die Klage des von der Kanzlei Bub Gauweiler vertretenen ehemaligen Minsterpräsidenten schon ab, weil der Vertrag nicht mit ihm, sondern zwischen dem Land und der Kanzlei geschlossen worden und der CDU-Politiker auch nicht in seine Schutzwirkung einbezogen worden sei. Nun soll der BGH, nachdem das OLG die Revision zugelassen hat, eine Klärung des Rechtsverhältnisses für Dritte in solchen Vertragskonstellationen herbeiführen.
Update 12:54 Uhr: Die Entscheidung über die Erstattung der Mappus entstandenen Anwaltskosten zieht sich derweil in die Länge. Die Prüfung des Vorgangs dauere an, sagte eine Sprecherin des baden-württembergischen Finanzministeriums am Montag in Stuttgart. Der CDU-Politiker fordert von der grün-roten Landesregierung die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten, die ihm im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Milliardendeal entstanden sind.
pl/mbr/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Streit um EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17981 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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