Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen ihre Rechte künftig bei den Vereinten Nationen einklagen können. Möglich macht das ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das Familienministerin Kristina Schröder (CDU) an diesem Dienstag in Genf unterzeichnen will.
Kinder und Jugendliche können demnach bei einem UN-Kinderrechtsausschuss klagen, wenn in Deutschland alle Rechtswege ausgeschöpft sind. "Es ist [...] ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Ministerin Schröder laut Pressemitteilung, die der Nachrichtenagentur dpa vorab vorlag. Wie viele weitere Staaten das Protokoll am Dienstag unterzeichnen wollten, war zunächst unklar.
Menschenrechtler begrüßten die geplante Unterzeichnung. Als "Meilenstein für die Kinderrechte" bezeichnete das Kinderhilfswerk Plan in Hamburg den Schritt. "Mit dem Individualbeschwerderecht kann eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden", sagte die Geschäftsführerin von Plan Deutschland, Maike Röttger, laut Mitteilung.
Wenn die Beschwerde eines Kindes vor dem UN-Ausschuss Erfolg hat, können die Vereinten Nationen dem betroffenen Staat Empfehlungen aussprechen, wie der Fall zu lösen ist. In besonders schweren Fällen kann der Ausschuss auch ein Untersuchungsverfahren gegen das Land einleiten.
Das neue Beschwerdeverfahren tritt erst in Kraft, wenn das Zusatzprotokoll in Deutschland und insgesamt mindestens zehn Ländern ratifiziert wurde. Wie das Familienministerium in Berlin mitteilte, soll die Ratifizierung im Bundestag gleich nach der Unterzeichnung eingeleitet und "so schnell wie möglich" abgeschlossen werden.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention war Ende des vergangenen Jahres, auch mit der Unterstützung Deutschlands, beschlossen worden. Die von der UN-Generalversammlung verabschiedete Kinderrechtskonvention garantiert seit 1989 jedem Kind Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. 193 UN-Mitgliedsstaaten haben die Charta ratifiziert. Zwei Zusatzprotokolle ächten und verbieten zudem Kinderhandel und den Einsatz von Kindersoldaten. Deutschland hat beide Protokolle im Jahr 2000 unterzeichnet. Sie sind bereits in Kraft getreten.
dpa/age/LTO-Redaktion
Stärkung von Kinderrechten: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5651 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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