Die Staatsanwaltschaft München hat im Zusammenhang mit dem Kirch-Prozess nun auch ein Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Bank eingeleitet. Hintergrund sind offenbar mögliche Pflichtverletzungen bei der Bank im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen.
Die Bank sei am 10. Oktober über das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Mittwoch in München. Sie habe bei der Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht gebeten, um zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können. Das Kreditinstitut selbst äußerte sich nicht dazu.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts des versuchten Betrugs gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen ermittelt. Es besteht der Verdacht, dass während der Beweisaufnahme im Schadenersatzprozess nach der Kirch-Pleite bewusst unwahre Angaben gemacht wurden. Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte der Bank vorgeworfen, die Pleite seines Medienkonzerns 2002 mitverschuldet zu haben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Bußgeldverfahren wegen Pflichtverletzungen: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9967 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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