Im Rechtsstreit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm hat die Bank einen Schritt auf die Verbraucherschützer zugemacht. Wie ein Sprecher der Bank am Mittwoch sagte, hat sich die Sparkasse mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf einen Vergleich geeinigt.
Die Bank kündigte an, sich nicht auf ein vertragliches Kündigungsrecht zu berufen. Die Verbraucherschützer hatten darauf gepocht, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Sparverträge von rund 4.000 Kunden nicht einfach kündigen darf. Ihre Klage beim Landgericht (LG) Ulm ist jetzt aber vom Tisch. Man habe sich auf einen Vergleich geeinigt, wie ein Sprecher der Bank am Mittwoch mitteilte.
Die Angelegenheit ist mit dem Vergleich aber aber noch nicht komplett vom Tisch: In einem weiteren Verfahren beschäftigt sich das Landgericht Ulm nämlich mit den Klagen eines Anwaltes. Dieser vertritt mehrere Scala-Kunden und will prüfen lassen, ob die Sparkasse eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte. Außerdem will er vom Gericht die Frage geklärt wissen, ob die Sparkasse die Scala-Verträge ordentlich kündigen kann.
dpa/una/LTO-Redaktion
Die Sparkasse und die Scala-Verträge: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12305 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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