Das Verfahren wegen Betruges im Rahmen der Fußball-WM 2006 musste wegen der Coronakrise unterbrochen werden. Am Montag tritt nun Verjährung ein, ein Urteil wird es nicht geben. Der DFB kündigte interne Untersuchungen an.
Im Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben. "Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert", hatte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, vergangene Woche mitgeteilt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte entschieden, das seit Mitte März unterbrochene Verfahren wegen der Corona-Krise bis zum 27. April weiter auszusetzen.
Neben Niersbach (69) waren der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger (74), der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) wegen Betruges angeklagt worden. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten.
Im Kern ging es in dem Prozess um eine Überweisung des DFB im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür ist immer noch unklar.
Verjährung nicht nur wegen der Coronakrise
Die Schweizerische Bundesrätin und Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte bereits Anfang April laut Sport-Informationsdienst (sid), dass ein Straftatbestand kaum nur wegen der Coronakrise verjähre, wie die Sportschau zuvor berichtete. "In der Regel ist schon davor im Verfahren etwas schiefgelaufen." Der Prozess war von Beginn an schleppend verlaufen.
Das Schweizer Bundesstrafgericht mahnte gravierende Mängel in der Arbeit der ermittelnden Bundesanwaltschaft an. Es seien "Umstände zu Tage" gekommen, "die umfassende Beweisverwertungsverbote zur Folge haben könnten", heißt es laut sid in Dokumenten des Bundesstrafgerichts.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will die als "Sommermärchen-Affäre" bekannt gewordenen Vorfälle aber noch einmal einer "tief gehenden Betrachtung" unterziehen. Dies geschehe im Rahmen der laufenden Generalinventur auf Antrag von Präsident Fritz Keller, wie der DFB nach einem entsprechenden Präsidiumsbeschluss mitteilte. "Es ist höchst unbefriedigend, ja frustrierend, dass wir noch immer kein abschließendes Bild rund um die infrage stehenden Abläufe der WM 2006 haben. Damit will ich mich nicht abfinden", sagte Keller.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Kein Urteil gegen DFB-Funktionäre: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41426 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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